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Pressluft Pfeilabschussgeräte WBK Pflichtig?
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Bruchpilot75 -
19. Dezember 2019 um 20:44 -
Geschlossen
Es gibt 298 Antworten in diesem Thema, welches 52.656 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Seit langem ist das Niveau im Bogen- und Armbrustforum ins Bodenlose gefallen. Es wird immer mehr das Sammelbecken für Prepper, Angeber, Trolle, politisch Unzufriedene und angebliche Spezialisten. Gibt es im Unterforum überhaupt noch ein Thema was nicht von den Neuen zerpflückt wird?
Die alten Hasen bzw. aktiven Teilnehmern an den zahlreichen Turnieren kennen sich untereinander persönlich. Die schreiben hier kaum noch was. Hat wohl was mit der Nettikette der Neuen zu tun.Gruß bolzenschuss
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Habe ich nie behauptet, daß ich oder ein anderer hier auch nur entfernt an einen Kasai ran kommt. Die Kadenz eines Bogens ist trotzdem deutlich höher. Erst recht, wenn die Pressluftkartusche leer ist. Zumindest mit einer Handpumpe.
Gruß Play
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Ihr Zweifler
Für jemanden der die Kernfusion beherrscht und einen Orbiter auf dem Küchenbrett konstruiert stellt der Reiterbogen vom Pferd aus mit 2sec. Kadenz geschossen keine Herausforderung dar.
Mit solch einer Auffassungsgabe kommt einem das sogar wie Zeitlupe vor und 30min Training ersetzten Jahrzehnte der Übung. -
Also dann will ich mal wieder zurück auf das Thread-Thema kommen.
Pfeilabschussgeräte WBK-pflichtig?
Die Antwort: Derzeit noch nicht, aber ab dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes wird die WBK-Pflicht eintreten. Dies wird voraussichtlich im Juli 2020 geschehen.
Gelangt jemand nach der Verkündung des Gesetzes (voraussichtlich Anfang Januar 2020) in den Besitz einer solchen Waffe muss er sie bis zum Inkrafttreten des Gesetzes (voraussichtlich im Juli 2020) abgeben oder eine WBK beantragen, für die es jedoch vermutlich kaum ein anerkanntes Bedürfnis geben wird. Ansonsten wird der Besitzer zum Straftäter und die Waffe wird (unheilbar) illegal.
Personen, die bis zur Verkündung des Gesetzes (voraussichtlich Anfang Januar 2020) ein Pfeilabschussgerät erworben UND besessen haben (es reicht nicht es lediglich bestellt zu haben), können von der Übergangsvorschrift profitieren. Sie müssen erst 18 Monate nach der Verkündung (voraussichtlich im Juli 2021) eine WBK beantragen, oder die Waffe bis dahin abgegeben haben. Ob dabei ein "wirtschaftliches Bedürfnis" anerkannt wird ist derzeit unklar.
Weiterhin unklar ist ebenfalls der zukünftige Status der "Zwitterwaffen" wie dem "Steambow" und der "FX Airguns Indy Arrow".
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stimmt, es macht nicht wirklich Spaß seinen Sport 'verteidigen' zu müssen....
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@JMB: die weitere Frage ist, ob die Billigung oder die Verkündung dafür entscheidend ist....ich denke eher die Billigung also 19.12. aber weiss es nicht wirklich...
....und was genau würde es bedeuten wenn man so ein Pfielschussgewehr oder so eine Arringer Pistole besitzt?
Bestandschutz?
oder eher ganz egal?
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Das Gesetz stellt auf die Verkündung ab. Diese geschieht durch die Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt.Bestandsschutz gibt es, wie ich schon ausführte. 18 Monate bis zur Anmeldepflicht, mit Aussicht auf die Anerkennung eines wirtschaftlichen Bedürfnisses.
Die Strafe beträgt sechs Monate bis fünf Jahre, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahre.
Strafen bis zu 12 Monaten werden in der Regel zur Bewährung ausgesetzt. Ab 2 Jahren MUSS die Haft angetreten werden.
Erst nach Ablauf von 10 Jahren nach der Rechtskraft des Urteils (die etwaigen Zeiten in Haft werden nicht mitgerechnet) besteht wieder die Möglichkeit eine WBK zu erlangen (dann wird das Bundeszentralregister in diesem Punkt gelöscht). Das ist übrigens in den USA anders - hier hat ein verurteilter Straftäter NIE MEHR die Möglichkeit eine Waffe zu besitzen (Ausnahme Begnadigung durch den Präsidenten).
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na dann wird es wohl viele 'neue Waffen' in der Illegalität geben in Kürze :-)...aber der Gesetzeber will es ja nicht anders und will scheinabr keine 'echte' Konrolle...
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Das sollte man sich aber sehr gut überlegen, neben den doch recht empfindlichen Strafen verliert man seine Zuverlässigkeit.
Das kann sich äußerst negativ im normalen Leben auswirken, Wohnungssuche, Kreditvergabe, Arbeitssuche, man darf sich noch nicht einmal mehr jeden Hund anschaffen.
Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle geht der Spaß nach dem Datenabgleich erst richtig los statt vorbei zu sein. -
mich betrifft es nicht aber wäre mir alles egal
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Ihr seid ja echt lustig hier - AUTSCH !
Was glaubt Ihr denn eigentlich, was Ihr mit einer Pistole oder einem Revolver auf 20-50m auf Anhieb trefft
NICHTS, NICHTS und wieder NIX !
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Das sollte man sich aber sehr gut überlegen, neben den doch recht empfindlichen Strafen verliert man seine Zuverlässigkeit.
Das kann sich äußerst negativ im normalen Leben auswirken, Wohnungssuche, Kreditvergabe, Arbeitssuche, man darf sich noch nicht einmal mehr jeden Hund anschaffen.
Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle geht der Spaß nach dem Datenabgleich erst richtig los statt vorbei zu sein.Ja genau !
Willkommen in neuen DDR-Schland ... -
An den Konsequenzen bei einem Verlust der Zuverlässigkeit durch eine Straftat, in dem Fall Verstoß gegen das Waffengesetz ist nichts neu.
Auch nicht an Änderungen des Waffengesetzes, das hat es immer wieder mal gegeben. -
An den Konsequenzen ist nichts Neues !
Sehr wohl aber an solchen unlogischen, nicht zu Ende gedachten und lediglich politisch motiviert und gewollten Änderungen des Waffengesetzes, welches eine angebliche (ach so gefährliche) Straftat definieren kann, die zum Verlust der sogenannten Zuverlässigkeit führen kann (aber nicht zwangsläufig muss).
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Fakten.
Kein Propagandageblubber.
Immer dran denken.
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Das sollte man sich aber sehr gut überlegen, neben den doch recht empfindlichen Strafen verliert man seine Zuverlässigkeit.
Das kann sich äußerst negativ im normalen Leben auswirken, Wohnungssuche, Kreditvergabe, Arbeitssuche, man darf sich noch nicht einmal mehr jeden Hund anschaffen.
Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle geht der Spaß nach dem Datenabgleich erst richtig los statt vorbei zu sein.Außerdem ist das nicht nur nicht richtig, sondern ganz einfach falsch !
Der Grund, warum man bspw. die Prüfung der Zuverlässigkeit nicht „besteht“ bzw. nicht positiv beschieden bekommt, hat absolut NICHTS damit zu tun, ob man eine neue Wohnung bekommt, einen neuen Kredit beantragen und bekommen kann, eine neue Arbeits- Stelle bekommt und/oder sich einen Hund anschaffen möchte !
OKAY, wenn man ohnehin als „VOLL-Knasti“ durchs Leben marschiert, dann mag das schon zutreffend sein ... aber das hat dann auch ungefähr so viel zu tun, wie ein Gewehr mit einem Marschflugkörper (beides sind ja unstrittig Waffen ...).
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Fakten.
Kein Propagandageblubber.
Immer dran denken.
Okay !
Aber das „Geblubber“ sehe ich viel mehr weiter oben ...
Außerdem ist es doch wirklich unstreitig, dass heutzutage viele sogenannten Gesetze absolut nicht bis zum Ende gedacht sind ... was man schon daran sehen kann, dass viele dann wieder durch das BVerfG „kassiert“ werden !
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Und es gilt auch für alle.
Nur keine Beruhigung.
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Unlogisch, nicht nachvollziehbar Aufgrund der nicht vorhandenen Delikthäufigkeit ist nachvollziehbar.
Aber wir leben in Zeiten wo vieles was vor kurzem noch normal war als falsch gepriesen wird.
Ich könnt ja jetzt ausschweifen, aber das lass ich, sonst bekommt Mag wieder Blutdruck -