Habe heute einen Langwaffenschrank Sicherheitsstufe A (Stand 1995) angeboten bekommen.
Sind diese noch zulässig für Langwaffen.
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Habe heute einen Langwaffenschrank Sicherheitsstufe A (Stand 1995) angeboten bekommen.
Sind diese noch zulässig für Langwaffen.
Nein.
Ist nur halb korrekt.
Wenn du schon einen hast, hast du Bestandsschutz.
Dann könntest du ihn dir hinstellen, und behaupten du hast ihn vor der Waffenrechtsänderung bekommen.
Wenn du eh nur freie Waffen hast, ists komplett egal.
Vorhandene Schränke sind der Behörde (in den meisten Fällen) bekannt.
Ein neuer ist nicht zulässig.
Die vorhandenen Schränke sind der Waffenbehörde bei Ersterteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis bekannt. Wer was hinterher kauft wissen die nicht, kann höchstens mal die Frage kommen ob der Platz im bekannten Schrank ausreicht. Und wenn man dann nachweißt das man den weiteren A-/ oder B-Schrank schon vor der Verschärfung besessen hat ist alles i. O.
Wenn man einen Schrank nach alter Norm hat, den man schon vorher besessen hat, ist es sehr ratsam, auch einen Nachweis des Altbesitzes zu haben. Wenn nicht bei der Behörde gemeldet, dann mit Rechnung oder ähnlichem.
Vermeidet unötige Scherereien.
Und Anbetracht der Tatsache, dass man 0er Schränke schon ab 5-600€ bekommt, würde ich mir Fudeleien mit dem Kaufdatum ersparen.
So was könnte sich auf die Zuverlässigkeit sehr negativ auswirken.
Alle Altschränke mussten zumindest hier bei Vorschriftsänderung der Behörde gemeldet werden, (mit Foto vom Typenschild).
So'n A-Schrank kannste sonst nur noch für F Luftgewehre oder Munition nutzen.
@coltm4: aus welcher Region kommst du? Wenn er dir als Mun-Schrank zu teuer ist, nehm ich ihn, evtl.
Soweit ich weiß geht es darum wann du deine WBK erhalten hast, wenn du die schon vor der „neuen“ Regelung hattest kannst auch die alten Schränke benutzen.
Wann du die wbk erhalten hast ist uninteressant, man muss den alten Schrank vor der Änderung besessen haben.
Wenn mich nicht alles täuscht, muss der Schrank auch vorher von dir zur Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen genutzt worden sein.
Vor Stichtag Schrank kaufen und erst nach Stichtag WBK beantragen ging nicht.
Ergo wäre auch die WBK vor Stichtag wichtig.
Doch, das geht. A-Schrank vor dem Datum gekauft
und eine freie Waffe darin aufbewahrt - das ist eine
legale Aufrechterhaltung der Nutzung.
Bei uns hat die Behörde vor einigen Monaten die Bestände von Waffenschränken aller WBK-Inhaber abgefragt. Damit ist auch der Stand der Alt-Schränke der Klassen A, B, A/B im Sinne der Besitzstandwahrung festgesetzt und nachträgliche "Mogeleien" sind nicht mehr möglich. Nun sind nur noch Schränke ab Klasse 0 und aufwärts möglich.
Ein alter Schrank ist aber immer noch ein guter Schrank für erlaubnisfreie Waffen und Munition.
Allerdings geht der Wert in Richtung 5,-€
Auf der anderen Seite eine gute Option,
für kleines Geld an einen stabilen Munitionsschrank zu kommen, wenn man mal vergleicht, was für einen einfachen Blechspind an Neupreisen und teils auch gebraucht aufgerufen wird...
Wenn ich den Platz für einen weiteren Schrank hätte, würde ich sogar gezielt danach suchen.
In 10 Jahren sind das hier die Minimalanforderungen:
Gruß Play
Wenn ich das nötige Kleingeld hätte, wäre sowas bei mir im Keller...
Selbst dann würden die Behörden rumzicken. Wegen fehlendem Typenschild. Ergo nicht zugelassen, weil nach Din blablabla nicht sicher genug.
Gruß Play
Das ließe sich ja durch nachträgliche Zertifizierung beheben...
Aber die runde Tür sieht so nach Hobbithöhle aus!