Pressluftgewehr die 2te - wieder PECH gehabt???

Es gibt 150 Antworten in diesem Thema, welches 19.829 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Juli 2019 um 16:41) ist von Butcher me..

  • Das Recht auf Nachlieferung und Nachbesserung im Überblick
    In diesem Rechtebündel befinden sich etliche, im Besonderen auf diverse Kaufverträge hin ausgearbeitete Modifikationen des allgemeinen Schuldrechts. Die verschiedenen Gewährleistungsrechte werden allen Ansprüchen, so auch den kaufrechtlichen Vorgaben der Europäischen Gesetzgebung gerecht. Das an erster Stelle stehende Gewährleistungsrecht nach § 437 Nummer 1 BGB stellt der Anspruch auf eine Nacherfüllung gemäß des § 439 Absatz 1 dar. Die Bedingungen des Nacherfüllungsanspruchs sind in den § 437 Nummer 1 und § 439 Absatz 1 BGB formuliert.
    Es muss ein wirksamer Kaufvertrag nach § 433 BGB bestehen. Was den Inhalt des Anspruchs auf Nacherfüllung angeht, hat der Käufer die Wahl zwischen Nachlieferung und Nachbesserung. Mit der Nachlieferung erhält er mangelfreie, neue Ware, muss die Rückgewähr der mangelhaften Sache gemäß den §§ 346 bis 348 BGB vollziehen, die Mangelware zurückerstatten. Die Nachbesserung ist eine Reparatur oder Instandsetzung der Ware. Die momentane Gesetzgebung zu Mängelansprüchen ist definiert im Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 1. 1. 2002. Die Nacherfüllung im Kaufrecht findet sich beschrieben in den § 437 Nummer 1 und § 439 BGB.

    Da hier ja wahrscheinlich eine Neulieferung/Ersatzlieferun ausgeschlossen ist bleibt nur Nachbessern oder Rückgabe.
    Und um vom Händler eine Ausgleichs/Differenzzahlung zu verlangen muss der Mangel schon so schwer sein das eine Verhältnissmaßigkeit besteht.

    Da ist dann auch beschrieben wie mit der Mangelhaften Ware zu verfahren ist.

    Und das wars jetzt zu dem Thema, ich warte bis wir vielleicht mal ein Ergebniss des Rechtstreites erfahren.

    LG

  • Du kriegst dein volles Geld zurück, du hast GAR KEINEN Schaden.
    Lediglich ein deutliches Schnäppchen nicht gemacht.

    ergo: genau das ist mein Schaden. Eben nicht die versprochene Leistung für mein Geld zu bekommen. Mein Schaden ergibt sich aus der Differenz des nächstgünstigen Angebotes.
    Und alles andere zum Thema neu vs. Rabatt wurde ausreichend gesagt, und auch wenn es günstiger war: ist immer noch ne Menge Geld und pleite geht an dem Kauf auch niemand.

    Und von mir aus: wenn ich was für 1000 Euro kaufe (Rabatt jetzt mal unberücksichtigt) mag ich auch eine entsprechende Gegenleistung bekommen. Immer, egal ob Waffen, Uhren, Klamotten, Tools was auch sonst.
    Ihr könnt das gerne anders machen, aber wir reden hier nicht über 3,50 und auch nicht über 250,00. bei jenseits der 500 erwarte ich eine gewisse Perfektion. Sonst Kauf ich mir doch direkt den Budget Artikel, Cometa, oder oder oder.

    Und nebenbei: ich war Mega nett, habe die Mängel beschrieben und gleich mehrere Alternativen als Lösung aufgezeigt bis hin zum Tausch in ein anderes Produkt, die hw110.
    Wurde leider 0 drauf eingegangen. Ist halt Schade, ich hab auch keinen Bock auf Stress und Streit, scheue das aber auch nicht wenn ich den Eindruck habe veräppelt zu werden. Situation bei dem Laden da hin oder her.

    Weiß jemand ob es sich um eine Insolvenz handelt?

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    "Raten ist wie Scheibenschießen"

  • Das Recht auf Nachlieferung und Nachbesserung im Überblick
    In diesem Rechtebündel befinden sich etliche, im Besonderen auf diverse Kaufverträge hin ausgearbeitete Modifikationen des allgemeinen Schuldrechts. Die verschiedenen Gewährleistungsrechte werden allen Ansprüchen, so auch den kaufrechtlichen Vorgaben der Europäischen Gesetzgebung gerecht. Das an erster Stelle stehende Gewährleistungsrecht nach § 437 Nummer 1 BGB stellt der Anspruch auf eine Nacherfüllung gemäß des § 439 Absatz 1 dar. Die Bedingungen des Nacherfüllungsanspruchs sind in den § 437 Nummer 1 und § 439 Absatz 1 BGB formuliert.
    Es muss ein wirksamer Kaufvertrag nach § 433 BGB bestehen. Was den Inhalt des Anspruchs auf Nacherfüllung angeht, hat der Käufer die Wahl zwischen Nachlieferung und Nachbesserung. Mit der Nachlieferung erhält er mangelfreie, neue Ware, muss die Rückgewähr der mangelhaften Sache gemäß den §§ 346 bis 348 BGB vollziehen, die Mangelware zurückerstatten. Die Nachbesserung ist eine Reparatur oder Instandsetzung der Ware. Die momentane Gesetzgebung zu Mängelansprüchen ist definiert im Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 1. 1. 2002. Die Nacherfüllung im Kaufrecht findet sich beschrieben in den § 437 Nummer 1 und § 439 BGB.

    Da hier ja wahrscheinlich eine Neulieferung/Ersatzlieferun ausgeschlossen ist bleibt nur Nachbessern oder Rückgabe.
    Und um vom Händler eine Ausgleichs/Differenzzahlung zu verlangen muss der Mangel schon so schwer sein das eine Verhältnissmaßigkeit besteht.

    Da ist dann auch beschrieben wie mit der Mangelhaften Ware zu verfahren ist.

    Und das wars jetzt zu dem Thema, ich warte bis wir vielleicht mal ein Ergebniss des Rechtstreites erfahren.

    LG

    Ich denke wir haben einen wirksamen Kaufvertrag, das Produkt ist mängelbehaftet und entspricht nicht der Beschreibung, ein Vorführer ist eben einer und nicht neu, Allein das grenzt nebenbei an Täuschung.

    Ersatzlieferung wurde abgelehnt ebenso ersatzlieferung anderes Produkt und Minderung.
    Also erstmal patt jetzt.

    Und wenn er nicht liefern kann, ist doch klar dass ein erfüllungsschaden vorliegt. Der Mangel ist allein schon die falsche Deklaration. Neu ist eben neu und nicht 2 jahrelang irgendwelchen Leuten mit Schweissfingern zum Probeballern in die Hand gedrückt und beim Widerauffüllen die Adaper angeratscht.

    Ich verstehe ernsthaft nicht, dass ihr versucht mich hier als Buhmann darzustellen, ich habe nichts falsch gemacht - im Gegenteil x Möglichkeiten zur Lösung aufgezeigt. Und Rabatte hin oder her oder Geschäftsaufgabe warum auch immer haben nichts, aber auch gar nichts mit dem Sachverhalt zu tun. Ich muss einigermaßen hart für mein Geld arbeiten und lasse mich ungern veräppeln. Und nach der Nummer nichtmal ein tut uns leid wie wärs wenn wir noch was auch immer machen ist relativ dreist.

    Danke noch insbes.. an nc, Rosi und rs, zeigt mir dass ich nicht ganz falsch liege;)
    Was immer bleiben wird ist das blöde Gefühl, egal wie die Sache ausgeht...
    Sky

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    "Raten ist wie Scheibenschießen"

  • - Kartusche mit Prüfziffer "2027" (Mh. Weiss noch nicht ob ich damit leben kann. Heisst ja, das Ding ist schonmal 2,5 Jahre alt.)

    Wie kommst Du darauf das die Kartusche 2,5 Jahre alt ist?

    Ich kann daran nur erkennen das sie irgendwann in 2017 hergestellt worden ist,
    kann auch im Dezember gewesen sein.

    Dann ist sie etwas älter als 1,5 Jahre.

    Wenn Weihrauch Ende 2017 noch eine Lieferung Kartuschen bekommen hat,
    sind die auch noch 2018 verbaut worden.

    Solange Du nicht weisst wann das Gewehr gebaut wurde, ist das mit den 2,5 Jahren
    ein ziemlicher "Schuß" ins Blaue.

    Gruß Otti

    Woher weisst Du eigentlich das es eine Vorführwaffe ist?

    Der Verdacht liegt nahe, wird aber schwer zu beweisen sein.

    Vorwerfen kann man ihm, ohne wenn und aber, das er die Ware vor dem
    Versand nicht geprüft hat, dann hätte er die kleinen Mängel noch beheben
    können und Du hättest nichts davon gesehen.

    Genau diese Möglichkeit, die Mängel zu beheben wirst Du ihm geben müssen.

    Nachbessern bedeutet nicht Tausch gegen Neuware.

    Ich will den Händler nicht in Schutz nehmen.

    Ich sehe das nur realistisch.

    In wenigen Tagen gibt es das Geschäft nicht mehr und damit auch
    deinen Vertragspartner nicht mehr.

    Einmal editiert, zuletzt von Otti208 (1. Juli 2019 um 04:53)

  • Warum gibst du das Gewehr nicht einfach zurück und trinkst ein Bier, um zu verarbeiten, dass du ein perfektes, neues Gewehr zu 25% Rabatt nicht bekommen konntest?

    Meine Güte. Da ist ein Geschäftsmann schon schwer geschädigt und versucht, aus der letzten einzigen Existenz noch ein paar Peseten zu machen, um womöglich nicht bald Hundefutter essen zu müssen, und dir ist es nicht genehm, das Gewehr zur vollen Kaufpreiserstattung zurückzuschicken?

    Dir ist NULL Schaden entstanden. Wieso willst du nun jemand anderem schaden?

    Wirklich. Wegen Leuten wie Dir gibt es genug Menschen, die niemals im Einzelhandel tätig sein wollen.
    Ich wette, das ist auch der einzige Lichtblick, der dem Verkäufer bleibt: dass er sich nicht mehr mit solch einem Schwachsinn herumschlagen muss.

    Wenn eine PaintballWaffe auch Marker genannt wird...
    Ist dann eine scharfe Waffe ein permanent Marker?

    Silvester. Mit I

  • Dir ist NULL Schaden entstanden.

    Falsch!

    Bei allem Mitleid für den Händler, aber er hat nach der
    Schilderung des Käufers seinen Artikel falsch bzw.
    unzureichend beschrieben. Jetzt ist er in der Pflicht
    wie jeder andere auch. Recht ist nicht von Mitleid oder
    anderen Erwägungen abhängig - es gilt für alle!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • dass du ein perfektes, neues Gewehr zu 25% Rabatt nicht bekommen konntest?

    Der Zustand hat mit dem Rabatt NICHTS zu tun! Es ist ein Abverkauf von NEUWARE!
    Keine B-Ware und keine Rückläufer!


    Wegen Leuten wie Dir gibt es genug Menschen, die niemals im Einzelhandel tätig sein wollen.

    Und was soll jetzt dieser persönliche Angriff?

  • Ich denke Du solltest das Gewehr zurücksenden und dein Geld zurück fordern.
    Da ja jetzt zum 2ten mal nicht zu deiner Zufriedenheit geliefert wurde bist Du bei einem Ladenverkauf mit entsprechender Auswahl besser aufgehoben. Dort zahlst Du etwas mehr hast aber dafür die Gelegenheit dir dein Gewehr unter mehreren Exemplaren auszusuchen.
    Der Mehrpreis ist durch Beratung und Auswahl gerechtfertigt, aber auch dort kann die Kartusche ein Produktionsdatum aufweisen das nicht 2019 lautet. Aber solange Du keine Wettkämpfe besuchst ist das völlig uninteressant.

    Gruß Stefan

  • Aber solange Du keine Wettkämpfe besuchst ist das völlig uninteressant.

    Und so lange sie nicht im abgelaufenen Zustand explodiert. Dann kommt der doofe Teil mit der Versicherung! ;)

  • Ich möchte hier noch zum Abschluss einen kleinen Denkanstoß geben:

    Wenn z.B. Sportwaffen Schneider im Dezember wieder seine Advent Rabattaktion startet und ihr ein 1000€ Gewehr für 800-900€ kauft dann erwartet ihr ja auch Neuware.

    Nun kommt da eine Waffe an, die keinen original Karton hat, Kratzer am Schaft, Gebrauchsspuren und eine Kartusche hat, die nur noch 8 Jahre TÜV hat.

    Die würdet ihr behalten? Nein!

    Ihr würdet den Schneider anschreiben und um Tausch oder Preisnachlass bitten.

    Und wenn der sagt: Andere Waffe habe ich nicht! Nachlass gibt es auch nicht!

    Was dann? Nehmt ihr das hin wenn ihr wisst das die gleiche Waffe woanders 100-200€ teurer ist?

    Nein, ich denke nicht.

    Schönen Abend noch!

  • Und was soll jetzt dieser persönliche Angriff?


    Der Angriff spiegelt meine ehrliche Einschätzung wieder und ist nicht als Beleidigung gedacht, sondern als Denkanstoß.
    Wer sich dadurch beleidigt fühlt, hat entweder kein Selbstvertrauen oder keine Fähigkeit zur Selbstkritik.

    Ferner:

    Zitat

    Und wenn der sagt: Andere Waffe habe ich nicht! Nachlass gibt es auch nicht!


    Dann schicke ich sie zurück, trinke mir ein Bier, rauche eine Zigarre und lebe weiter glücklich wie bisher.

    Wenn eine PaintballWaffe auch Marker genannt wird...
    Ist dann eine scharfe Waffe ein permanent Marker?

    Silvester. Mit I

  • Wer sich dadurch beleidigt fühlt, hat entweder kein Selbstvertrauen oder keine Fähigkeit zur Selbstkritik.

    Und gleich noch ne Fuhre hinterher!

    Nette Art! <X


    Wegen Leuten wie Dir

    Das ist keine Einschätzung sondern persönlich!

    Ferner:


    Dann schicke ich sie zurück, trinke mir ein Bier, rauche eine Zigarre und lebe weiter glücklich wie bisher.

    Wenn man sich das finanziell leisten kann ist das ja OK.

    Andere können das nicht!

    Das sollte man tolerieren! Fordern Schützen nicht immer Toleranz? :saint:

    Einmal editiert, zuletzt von RS100 (2. Juli 2019 um 19:58)

  • Der Angriff spiegelt meine ehrliche Einschätzung wieder und ist nicht als Beleidigung gedacht, sondern als Denkanstoß.

    Ich sehe da keinen Angriff, ich denke du vertrittst deine Meinung.
    Hab ich ein paar Seiten zuvor auch schon, nur nicht ganz so drastisch wie du.
    Ich sehe es ähnlich, freuen über die gesparten Euros oder zurückgeben.
    Aber Fass aufmachen?
    Ne wäre mir zu blöd.
    Die Funktion ist in keinster Weise eingeschränkt.
    Die Kartusche ist immer noch Nutzbar bis 31.12.27 bis auf einen Tag fast 9 Jahre.
    Das kann einem auch beim Händler passieren der 10 geordert hat, 9 verkauft und eine ist der Ladenhüter.
    Dann kommt man dorthin und er hat noch genau die eine.
    Die Orginalverpackung ist eh nicht relevant und berechtigt nicht zum Preisnachlass.

    Da werden Oktoberfestgewehre gekauft die schon bei anschauen Dellen und Kratzer bekommen und hier wird ein Wellenbad gemacht wegen nem Mäcklein das noch niemand gesehen hat.

    Im übrigen haben bei mir bis aufs Okti und die WLA alle Gewehre Gebrauchsspuren, waren ja auch alle gebraucht. Bei meiner D30 und der 49a hab ich lange überlegt ob ich sie restauriere. Habe es dann aber verworfen. Die behalten ihre Patina.
    Nur das Innenleben der 49a ist neu.

  • Das hat nichts mit Empfindlichkeit zu tun sondern Anstand!

    Feiner Unterschied!

    Merkste selbst, ne?