Bundeskabinett beschliesst Änderung des Waffengesetzes

Es gibt 1.518 Antworten in diesem Thema, welches 189.773 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2019 um 15:00) ist von Magnum Opus.

  • Nur wenn es darauf ankommt das man Hilfe braucht ist der Staat nie in der Lage zu handeln. Ich merk es ja selbst bei meinen Lehrlingen, ich höre ständig die tollsten Geschichten aus dem Saarlouiser-Stadtpark, da haben sie ja schon eine Reihe BPOL´s aus Berlin zu uns geschickt um das in den Griff zu bekommen.
    Zweimal dieses Jahr war einer bewaffnet in der Altstadt unterwegs, einmal mit einer Axt und einmal mit einer Kurzwaffe, natürlich illegal. Da war von unserer Staatsmacht nichts zu sehen.

    Naja Saarloiser Stadtpark ist nicht erst seit gestern bekannt.
    Auch Fraulautern und Roden hat man schon Anfang der 90er einige mit Messern and More angetroffen.
    Ich habe meine Ausbildung in Hülzweiler Schwalbach gemacht.
    Habe in Völklingen gewohnt, dahingegen war aber selbst Saarlois ein Waisenkind. :thumbsup:

  • @playstation:
    bin mir da nicht so sicher ob das besser oder schlechter wäre. Wenn so Assis mit ner Axt oder anderem rumlatschen... dann würde ich als Polizist bei nem potentiellen Bußgeld, weil Ordnungswidrigkeit, statt Knast (bei Straftat).. die Politesse vorschicken ( war nicht ernst gemeint).

    Und die kriegt von dem Assi vermutlich noch nen blauen Schein mit „Rest ist für sie“....

    Abschreckung sieht für mich anders aus.

  • an sich finde ich die Selektion schon ganz gut gewählt, weil eigentlich jeder normale da durchs Raster fällt, aber genau die, auf die man es eigentlich in der Verbotszone abgesehen hat, die kriegen eine Bußgeld?!!!!

  • an sich finde ich die Selektion schon ganz gut gewählt, weil eigentlich jeder normale da durchs Raster fällt, aber genau die, auf die man es eigentlich in der Verbotszone abgesehen hat, die kriegen eine Bußgeld?!!!!

    Tja, ausser derjenige ist mittellos. Was vermutlich auf Einige zutreffen dürfte.


    Andreas

    "Schusswaffen sind gefährlich. Doch in den richtigen Händen sind sie ein Quell ständiger Freude und Erbauung." Sledge Hammer

  • Der Transport von Messern bleibt generell wie bisher:

    Einhand (wenn sie arretieren) - nur mit legalem Grund, bzw. berechtigtem Interesse
    Zweihand und feststehende Messer bis 12cm - frei.

    Zweihand Klappmesser haben keine längenbregenzung und zum Transport nicht zugriffsbereit gibts eh keine Begrenzung. ;)
    Aber führen außerhalb von Verbotszonen bleibt beim alten.

    § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen


    (1) Es ist verboten
    1.Anscheinswaffen,
    2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
    3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

    • zu führen.
  • Ich weiß, das ist kompliziert. Aber der Reihe nach:
    Das BMI hat am 6.6.19 einen ersten Entwurf zur Änderung des WaffG vorgestellt. Darin waren die Pfeilabschussgeräte nunmehr inkludiert, aber die umfangreichen Ausnahmeregelungen in der Anlage 2 bzgl. der Armbrust blieben unangetastet.

    Einen Monat später hat das Kabinett diesen Entwurf bestätigt.

    Am 20.9. hat der Bundesrat Stellung genommen, und hier war zum ersten Mal die Rede davon die Ausnahmen für die Armbrust zu streichen. Der Bundesrat hat auch eine Formulierung vorgeschlagen.

    Am 9.10. wurde dann der vom Kabinett bestätigte Entwurf an den Bundestag übergeben, und zwar OHNE die Streichung der Ausnahmen. In dem Dokument ist der Vollständigkeit halber auch die gesamte Stellungnahme des Bundesrats mit veröffentlicht, aber es wurde lediglich zugesichert, diese Vorschläge zu prüfen. Dies ist in den Ausschüssen geschehen. Man hat sich dagegen entschieden die Ausnahmen zu streichen. Eine solche Streichung findet sich denn auch nicht in dem vom Bundestag heute beschlossenen Gesetzesentwurf.

    Fazit: Die Ausnahmen für die Armbrust lauf Anlage 2 zum WaffG bleiben bestehen.

    Sicher ?
    Ganz sicher ?

  • Wäre zumindest für die, die ne Ak als Deko wollten ne sinnige Alternative.
    Ist zwar kein Trost für die die schon eine Deko haben, aber wenigstens ein nicht ganz trostlosen Ausblick.

  • Und was hat das dann jetzt gebracht ?

    Wenn alles mehr oder weniger gleich bleibt .Bisher sind da doch eh alle Messer verboten .

    Bislang durften die Länder solche Zonen nur einrichten wenn es sich um einen "Brennpunkt" handelte, in dem bereits viele Straftaten passiert sind. Jetzt dürfen sie viel einfacher auch ganze Stadtteile zu Verbotszonen erklären - auch wenn diese bislang eher friedlich waren.