Bundeskabinett beschliesst Änderung des Waffengesetzes

Es gibt 1.518 Antworten in diesem Thema, welches 190.236 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2019 um 15:00) ist von Magnum Opus.

  • Sagt mal, wie ist das jetzt bei euch mit den Magazinen?

    Sind die großen Magazine komplett verboten oder mit Ausnahme erwerbbar?
    Sind Fake-HighCaps erlaubt?
    Also Magazine die nach 30 Schuss aussehen aber wo nur 3 oder 5 oder maximal 10 Patronen reinpassen und die per Umbau blockiert sind das nicht mehr reinpasst?
    Ich hab da was gelesen das sogar sowas verboten sein soll wobei ich dann nicht verstehen könnte, warum der Händler hier sowas verkauft.

    http://www.zib-militaria.de/epages/6143141…/Products/90869

    Weil es noch erlaubt ist .

    Magazine mit einer Begrenzung drin die man aber wieder entfernen kann sind dann auch verboten .

  • Sagt mal, wie ist das jetzt bei euch mit den Magazinen?

    Sind die großen Magazine komplett verboten oder mit Ausnahme erwerbbar?
    Sind Fake-HighCaps erlaubt?

    Die großen Magazine sind verbotene Gegenstände, aber das BKA kann Ausnahmegenehmigungen erteilen. Der Bundestag ermutigt das BKA für Sportschützen, die im Ausland an Turnieren teilnehmen und dort solche Magazine verwenden, Ausnahmen zu erlauben. Wir werden sehen.

    Fake is erlaubt, aber NUR wenn das Blechgehäuse entsprechend kurz ist. Also wenn das eigentliche Magazin höchstens 10 bzw. 20 Patronen aufnehmen kann, weil das Gehäuse einfach nicht lang genug für mehr Patronen ist. Dann kann man einen "Überzieher" anbringen der das Magazin rein optisch verlängert.

    Einfach eine Blockade ins Magazin reicht NICHT.

  • Also ich sehe nicht warum man eine 0,5 Joule Airsoft nicht dem BKA zur Prüfung vorlegen darf. Da gibt es keine Untergrenze, nur eine Obergrenze. Noch dazu gilt die 0,5 Joule Grenze nur für Gegenstände, die zum Spiel bestimmt sind. Bringt man eine sehr schwache Luftdruckwaffe als Sportwaffe heraus (zum Beispiel fürs lautlose Heimtraining) muss auch bei 0,1 Joule ein F drauf, sonst eben WBK-Pflicht.
    Ist aber eine eher theoretische Frage.

    Airsoft unter 0,5 J können gar kein "F" haben, denn das „F“ kennzeichnet Schusswaffen mit einer Geschossenergie unter 7,5 Joule !

    Airsoft unter 0,5 J sind nach bisherigem Recht keine Schusswaffen, daher darf da auch gar kein „F“ drauf sein und das ist es auch nie.

  • Wie ich schon mehrfach erwähnte: Nur ausgewiesene SPIELZEUGE fallen unter die 0,5 Joule Grenze. Wenn ein Hersteller so eine Waffe als Sportgerät deklariert muss er auch bei 0,1 Joule ein F-Zeichen beantragen, sonst besteht WBK-Pflicht.

    Unterabschnitt 2:
    Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen
    1.
    Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird,

  • Stimmt, ich kenne auch keine Waffe unter 0,5 Joule mit F. Aber man kann diese "Waffenklasse" mit F versehen - wenn man sie nicht ausdrücklich als Spielzeug deklariert und bewirbt. Denn der "Spielzeugparagraf" bedingt die Zweckbestimmung "zum Spiel". Nur dann gilt die Grenze.

    Ja, bis 0,08 J Spielzeug, bis 0,5 J kein Spielzeug, aber auch keine Schusswaffe, ab 0,5 J Schusswaffe.
    Diese "Nicht-Waffe muss ja nicht zwingend Spielzeug sein, oder?
    EU Richtlinie Spielzeug ist eine Sache, deutsches Waffenrecht mit ihren entsprechenden Definitionen eine andere. Da sehe ich kein Widerspruch. Aus diesem Grund erschließt es sich nicht für mich, warum Nicht-Waffen mit Autofunktion verboten sein sollen, wenn diese kein Spielzeug und keine Schusswaffe sind.

  • Wie sieht es mit dem Besitz von Messern aus? Speziel Messer mit 6" wie das Ti-Lite Flipper oder das Haller Stiletto XXL spring assisted Flipper?

    Es grüßt der
    Theo :thumbup:

    Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. (nach Benjamin Franklin)

    Einmal editiert, zuletzt von theodorsexton (16. Dezember 2019 um 16:16)

  • Gerade weil man liest das Messer in ihrer Klingenlänge eingeschränkt werden sollen. Da frage ich mich wie ich ein 30 cm Rundbrot schneiden soll( ironisch) Ich trainiere mit der HANDKANTE. Oder ein TAPETENMESSER das fällt nicht drunter.

  • Gerade weil man liest das Messer in ihrer Klingenlänge eingeschränkt werden sollen. Da frage ich mich wie ich ein 30 cm Rundbrot schneiden soll( ironisch) Ich trainiere mit der HANDKANTE. Oder ein TAPETENMESSER das fällt nicht drunter.

    Das Tapetenmesser fällt unter die Einhandmesser

  • Messer werden nicht eingeschränkt.
    Es geht nur um Waffenverbotszonen wo nurnoch Messer bis max. 4 cm erlaubt sind solange man keine Waffenrechtliche Erlaubnis besitzt bzw. da wohnt oder es zur Berufsausübung trägt.

  • Aha. Waffenverbotszonen ??Genau. Das ist Brotlose Kunst. Ich wohne in Leipzig und fahre öfters durch die Eisenbahnstraße. Da steht oft SEK und Polizei. Ob die "BEWOHNER" sich dran halten ??Meine Lösung. 1 Staffel KHS Mi 24 HIND in voller Montour durch und Ruhe ist. Klingt hart aber so soll es sein !Was ist nur aus diesen LAND geworden???? ;(

  • Hier ein Auszug aus nem offenen Brief von nem Beteiligten CDU Politiker zu Messerverbotszonen.
    Dazu noch die gesamten Änderungen von ihm als PDF.

    Klick mich

    Messerverbotszonen
    Auf expliziten Wunsch aller Bundesländer erhalten die Landesregierungen die
    Möglichkeit, per Verordnung das Führen von Messern mit feststehender oder
    feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge von über 4 cm an bis dato kriminalistisch
    unbelasteten Orten verbieten oder einzuschränken. Ich hätte dieser Regelung
    zugestimmt, da wir als Union weitreichende Ausnahmen für Personen, die aus gutem
    Grund ein Messer tragen, in das Gesetz verhandelt haben: Für Inhaber einer
    waffenrechtlichen Erlaubnis, Anwohner, Anlieger, Anrainer-Verkehr, und
    Gewerbebetreibende; für Personen, die ein Messer im Zusammenhang mit
    Berufsausübung, Brauchtumspflege oder Sport mit sich führen. Das gilt auch für
    Messer, die nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördert werden. Diese
    Ausnahmen garantieren, dass niemand bei der Ausübung seines Hobbys und in
    Alltagssituationen kriminalisiert wird.
    Statt dieser Messerverbotszonen habe ich mich während der Verhandlungen für die
    Einführung individueller Messerführverbote für Straftäter stark gemacht. Ich werde das
    Thema weiter verfolgen und weiß bei dieser Forderung die Polizei an meiner Seite.

  • Wie sieht es mit dem Besitz von Messern aus? Speziel Messer mit 6" wie das Ti-Lite Flipper oder das Haller Stiletto XXL spring assisted Flipper?

    Da bleibt alles wie es ist .

    Geführt werden darf alles was 42a konform ist ,neu ist eben nur das in Waffenverbotszonen nichts mehr über 4cm in der Tasche sein darf ,nur wenn man eine Waffenrechtliche erlaubnis vorweißen kann darf man wieder alles 42a konforme in der Tasche haben .

    Wobei man einfach abwarten muss was dann genau im gesetz steht .

    Denn jetzt dürfte man ja ein Einhandmesser oder Messer über 12cm bei sich tragen wenn man einen Anerkannten Zweck hat.

    Das beist sich eben alles .

    Nach dem neuen Entwurf wenn die waffenrechtliche zuverlässigkeit besteht dies als bedürfnis anerkannt wird müsste man ja auch Messer über 12cm führen dürfen ,von daher abwarten.

  • Wäre es evtl. möglich das ein Admin die Zusammenfassung in einen gesperrten thread packt und den thread im Forum anpinnt?
    Hier ist eh keine Übersicht mehr drinne was Fakt ist und was Spekulation.

  • Das finde ich erstaunlich, denn das Gros aus der EU-Feuerwaffenrichtlinie stammt aus französischen Federn...Und kein Land innerhalb der EU hat so viele und drastische Verschärfungen des Waffenrechts hinnehmen müssen wie Frankreich,
    wenn man vergleicht wie das Waffengesetz dort noch vor 10 Jahren ausgesehen hat.

    Ich habe mich bei dem "ein bisschen weniger" nicht explizit auf das Waffenrecht bezogen, sondern auf EU Richtlinien im Allgemeinen (zB Kfz Zulassung, Nutzung von Geräten die eine CE Kennzeichnung haben etc)

  • Grade das gibt ja gar keinen Sinn per Verordnung das Führen von Messern mit feststehender oderfeststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge von über 4 cm an bis dato kriminalistischunbelasteten Orten verbieten oder einzuschränken ,Klappmesser 30cm ist aber erlaubt .


    Mit einem 30cm Klappmesser kann man in so einer Zone einen abstechen.


    Ich geb auf so ein Geschreibsel von irgendeinem Politiker erstmal gar nichts ,das was dann am schluss drin steht das ist was interessiert.