Das sind die beiden einzigen Möglichkeiten, wie es zu einem Schlitten ohne Stempel kommen kann.
Aber das Ergebnis ist, dass die Waffe nicht gesetzteskonform ist...
RG 800 ohne Stempel am Schlitten ??!
Es gibt 103 Antworten in diesem Thema, welches 16.609 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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wieso bitte schlitten ausschlachten und vernichten??? es fehlt lediglich der beschuss stempel, nicht das PTB zeichen!! er darf den schlitten besitzen und montiert lassen, nur halt eben nicht mit der waffe schiessen. wenn er sie nur in die vitriene legen will ( was ich bei dem super zustand machen würde) ist das kein problem.
Gab hier schon mal die ein oder andere diskussion zum thema SSW ohne beschuss stempel bei der diese antwort kam.Grüßle Torro
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Ohhh OK, vielen Dank für den Hinweis.
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Falls es noch interessiert, ich habe bei meiner RG800 nachgeschaut, und diese hat genau wie ein Vorposter bereits bei seiner schrieb ein Nitrobeschuss-Stempel direkt unter der Auszieherkralle.
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Das hat mir keine Ruhe gelassen. Reck PK800 PTB 577
Das waren Kal. 315 Knall und die Schlitten könnten passen.
Die hatten den Stempel auch nicht an der Stelle.
Schau noch mal gründlichst an anderen Stellen nach. -
Das hat mir keine Ruhe gelassen. Reck PK800 PTB 577
Das waren Kal. 315 Knall und die Schlitten könnten passen.
Die hatten den Stempel auch nicht an der Stelle.
Schau noch mal gründlichst an anderen Stellen nach.Auf seinem Schlitten steht eindeutig Röhm RG800 drauf, nichts mit Reck PK800
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Hallo,
-meine Röhm RG 800 PTB 414 vernickelt hat das "N unter dem Adler" auch unter der Ausziehkralle.
Beschusszeichen (Ulm), KB (1991) und das "N unter dem Adler" befinden sich auf dem Griffstück hinter dem Abzug.Angeregt durch diesen Beitrag habe ich dieses Thema (Erma EGP 790 Beschusszeichen) eröffnet. Ein wohl ähnlicher Fall...?
Gruß PlinKing
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Auf seinem Schlitten steht eindeutig Röhm RG800 drauf, nichts mit Reck PK800
Ja, so viel schaffen meine Augen schon noch.
Wenn "baugleiche" Waffen diesen Stempel an anderen Stellen haben können,
muß das ja nun kein vorgeschriebener Platz sein. -
Auf dem Schlitten ist nur Röhm RG800 und die PTB drauf .
Griffstück hat alle Zeichen drauf.
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Keine Ahnung was ich jetzt mit der RG 800 machen soll.
Zum Schlachten zu schade...
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Ich hätte sie behalten und weggelegt.
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Mich würde ja wirklich mal interessieren, welche Folgen es ganz formaljuristisch nach sich zieht, wenn ein Beschusszeichen fehlt.
Wenn ich das BeschG lese, dann verstehe ich es so, dass die Zulassung (PTB-Nummer) UND die Prüfung (Beschusszeichen) beides Voraussetzungen für das Inverkehr-Bringen sind, die kumulativ erfüllt sein müssen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so sein kann, wie ein Vorredner schreibt, dass man eine Waffe ohne Prüfzeichen zwar besitzen aber nicht benutzen darf.
So viel Selbstkontrolle und Eigenverantwortung gewährt der Gesetzgeber dem Bürger sicher nicht.
Und wie will man das dann auch kontrollieren, dass etwas zwar besessen aber nicht benutzt wird?
Andersrum formuliert steht auf dem Schlitten ja nicht in Großbuchstaben, dass er nicht beschossen ist und deshalb mechanisch nicht belastbar sein könnte.
Schon allein zum Schutz des Besitzers müsste so ein Teil aus dem Verkehr gezogen werden (aus Sicht des Gesetzgebers, nicht aus der eines Sammlers... ). -
Keine Ahnung was ich jetzt mit der RG 800 machen soll.
Zum Schlachten zu schade...
Hallo,bei deinem Beitrag Nr.6 sieht man auf dem Bild im Hintergrund einen Schlitten rumliegen.. Warum nimmst du nicht diesen her?
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Keine Ahnung was ich jetzt mit der RG 800 machen soll.
Zum Schlachten zu schade...
Streng genommen darfst du den Schlitten nicht benutzen da nicht beschossen.
Blöde Situation, nachträglich beschießen lassen ist fraglich ob dies ohne Ärger zu bekommen möglich ist, auch wenn es scheinbar ein Fehler des Beschussamtes ist.
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Streng genommen darfst du den Schlitten nicht benutzen da nicht beschossen.
Dann definier mal bitte "benutzen".
Ist damit auch das Aufsetzen des Schlittens auf das Griffstück gemeint oder nur das Schießen.
Also darf man den Schlitten deiner Meinung nach auf jeden Fall als Ersatzteil besitzen.
Wie kann es sein, dass man etwas besitzen darf, das nie hätte in Verkehr gebracht werden dürfen.
In dem Fall dürfte meiner Meinung nach auch kein Bestandsschutz greifen. -
Ist eben ein Fehler der nicht hätte passieren dürfen.
Damit schießen ist nicht erlaubt ohne Beschuss.
Verbauen und besitzt ist ebenfalls nicht erlaubt.Nachtrag:
"Beschusspflicht
Wer Schusswaffen sowie höchstbeanspruchte Teile
(z.B. Lauf, Verschluss, Griffstück), die ohne Nacharbeit
ausgetauscht werden können, herstellt oder in den
Geltungsbereich des Waffengesetzes verbringt, hat sie,
bevor er sie in den Verkehr bringt, durch Beschuss
amtlich prüfen zu lassen. Wer an einer Schusswaffe
ein höchstbeanspruchtes Teil austauscht, verändert
oder instand setzt, hat den Gegenstand erneut durch
Beschuss amtlich prüfen zu lassen.
Feuerwaffen, Böller und höchstbeanspruchte Teile, die der Beschusspflicht unterliegen, dürfen anderen nur überlassen oder zum Schießen nur verwendet werden, wenn sie das amtliche Beschusszeichen tragen.
Schusswaffen von Jägern, Sport- oder Brauchtumsschützen, welche vorübergehend in den Geltungsbereich des Beschussgesetzes verbracht oder mitgenommen werden, unterliegen nicht der Beschusspflicht."Quelle:https://www.beschussamt-ulm.de/beschussamt/ha…affen/index.php
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Und wo aus deiner Quelle entnimmst du jetzt, dass Verbauen und Besitzen trotz fehlendem Beschusszeichen erlaubt sein soll?
Die Quelle sagt doch eher das Gegenteil aus. -
Und wo aus deiner Quelle entnimmst du jetzt, dass Verbauen und Besitzen trotz fehlendem Beschusszeichen erlaubt sein soll?
Die Quelle sagt doch eher das Gegenteil aus.Das stimmt, ich habe die Quelle im Nachhinein eingefügt.
Ich habe es korrigiert. -
Ja ok ohne euch wäre ich echt ratlos.
Schade daß es mir erst so spät aufgefallen ist.Werde daher wohl Schlachten.Und diesen Schlitten ohne Beschuss zersägen und entsorgen.
Thema erledigt!Ich könnte ja dann das ganze Griffstück als Ersatzteillager verkaufen mit Feder und Magazin.
Was würde ich dafür ca bekommen?Oder lieber ganz Zerlegen und Einzelteile wie Magazin Feder Hahn Abzug Griffe Kleinteile einzelt anbieten.
Wo kommt mehr bei rum.
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Warte doch erstmal ab, bis jemand, der sich mit dem Waffenrecht wirklich auskennt, etwas dazu schreibt.
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