Hallo Freunde,
ich habe jetzt schon gefühlt ganz Google durchsucht. Es ist bei mir nämlich so, dass ich einen KWS habe und eben eine geladene SSW unterm Sitz liegen haben will. Dies ist ja soweit erlaubt, da ich sie ja führe, solange ich im Auto bin.
Wie sieht es aber genau aus, wenn ich das Auto verlasse(die Aufbewahrung mal kurz außen vorgelassen)? Ist der "Status" der Waffe dann "Transport" oder "Lagerung"? Mir ist bewusst, dass wenn das Auto aufgebrochen wird und mit der Waffe eine Straftat begangen wird, ich belangt werden kann, es geht mir hierbei nur darum, ob jemand weiß, um was es sich handelt, sofern ich die Waffe im Auto lasse, da es ja für "Lagerung" und "Transport" vsd. Formen der Aufbewahrungen gibt.
Vielen Dank für Eure Hilfe.