Hallo zusammen,
Bei uns in der Norma werden wieder Messer verkauft. Das hat mich auf einige Fragen gebracht, die ich außer Euch leider niemandem stellen kann
Neben Taschenmessern, Japanischen Sägen und einem Allroundmesser mit kleiner Taschenlampe und Feuerstein, das ich mir fürs Auto gekauft hab, gibt es auch wieder Macheten und etwas, das ich am ehesten als Khukuri bzw. Kukri bezeichnen würde.
Das Teil sieht Mords gefährlich aus und auf der Packung steht nur der übliche Gesetzestext mit dem "berechtigten Interesse".
Dazu eine Frage: Wie sieht denn ein "berechtigtes Interesse" bei einer Machete, einem langen Messer oder einem Kukri aus? Wenn ich es als Gärtner in der Arbeit brauche ist der Fall klar, auch im eigenen Garten zum Sträucher kürzen kann man das wohl verwenden.
Aber wie ist es z.B. beim Zelten? Wir fahren oft an den Donaustrand und holen uns dort aus angeschwemmtem Holz und Stöcken unser Feuerholz, da könnte man eine Machete oder ein Kukri oft gut gebrauchen.
Außerdem hab ich vor langer Zeit zwei Messer geschenkt bekommen mit feststehender Klinge, die aber jeweils über 20cm lang sind. Darf ich die z.B. zum Grillen oder Brotzeit machen am Campingplatz oder bei nem Open Air verwenden, wenn ich sie nicht mit mir herum trage? Was mach ich damit beim Transport, müssen die in ein Verschlossenes Behältnis?
VERschlossen oder nur GEschlossen?
Ich will die Teile keinesfalls beim Spazieren gehen mitführen, mir geht es da nur um ein (aus meiner Sicht) berechtigtes Interesse.
Dass ich mein Schwert, das mir mal ein Freund geschenkt hat der sich mit Mittelalteraufführungen beschäftigt nicht mit rum tragen darf ist klar ;).
Zu dem fällt mir auch noch was ein:
Es ist ein echtes Schwert, also kein Dekoteil mit Sollbruchstelle. Gerade, zweischneidig (stumpf) und ca. 1m Klingenlänge.
Im Moment hängt es an der Wand in der Wohnung. Ich will mir dazu mal nen Schild mit dem Wappen meines Heimatortes schreinern, wenn ich die Zeit dazu habe.
Darf ich das offen herum hängen lassen? Ich wohne alleine und hab keine Kinder, ohne mich kommt hier niemand rein.
Sorry, falls die Fragen dämlich erscheinen, aber der Gesetzgeber ist ja nicht fähig hier klare Aussagen zu treffen. "Berechtigtes Interesse" ist so schwammig formuliert, wie es wohl nur wir deutschen fertig bringen .
Mir ist auch klar, dass ihr keine Rechtsberatung seid aber ein Paar Erfahrungswerte würden mir schon reichen.
Danke!