Luftdruckwaffe unter 7.5 Joule

Es gibt 83 Antworten in diesem Thema, welches 15.317 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. April 2019 um 17:31) ist von Caemi.

  • Wer hat nur diesen Unsinn mit dem Beschußamt in die Welt gesetzt.
    Und alle plappern es nach ...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Genau, man kann. Kann aber auch jeder Büchser.
    Es belegt nur daß die Plempe zu diesem Zeitpunkt
    unter 7,5J hat. Spätere Modifikationen sind ja nicht
    unmöglich - im Zweifel wird halt dann vom LKA
    nochmal geprüft. Was nutzt es also?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Im Prinzip wäre der Ablauf dann:

    Ich bestelle und lasse zu einem Büchsenmacher liefern.
    Dann mache ich ein kurzes Praktikum bei diesem und bringe die Waffe auf 7,5Joule. Dann stempelt oder schlägt er das "F" ein und schreibt mir noch eine Rechnung dazu. Dann lasse ich die Waffe beim LKA oder Beschussamt (oder bringt das LKA die Waffe zum Beschussamt?) nochmals prüfen.
    Und die könnten eventuell feststellen, das ein Einsteller an der Waffe noch funktionsfähig ist, der die Leistung regelt. Das "F" ist dann vom Büchsenmacher wohl nichts mehr wert... und die Waffe wird mir ggf. nicht mehr ausgehändigt oder geht direkt wieder zum Büchsenmacher...
    Ich meine das doch auch darauf geschaut wird, wie einfach man die Leistung steigern kann ?

  • Das :F: sagt lediglich aus das ein Büchsenmachewr die Waffe geprüft hat und sie zu diesem Zeitunpunkt unter 7,5J hatte. fertig!
    Und jeder Büchsi darf das auch, nicht alle machen es was schwachsinn ist. Denn wenn die Waffe wieder drüber ist, ist der Besitzer verantwortlich nicht der Stempler ;)

  • Dann lasse ich die Waffe beim LKA oder Beschussamt (oder bringt das LKA die Waffe zum Beschussamt?) nochmals prüfen.

    Das LKA prüft nur wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt,
    also auf Geheiß eines Staatsanwalts.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ich meine das doch auch darauf geschaut wird, wie einfach man die Leistung steigern kann ?

    Die PTB hat da ein Auge drauf wenn es um die Zulassung
    für serienmäßig zu fertigenden Waffen geht. Im Gesetz findet
    sich das nicht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Es gibt einige Waffen wo man einfach an der Leistung drehen kann, unter anderem von STEYR, WALTHER, Umarex.

    Nicht jeder weiß wo genau und das ist auch gut so. Zumal man mit allem über 7,5J eh nicht mehr zu Hause schießen darf, finde das ganze Thema hier recht sinnlos weil das Thema (siehe Suchfunktion) schon x mal durchgekaut wurde und mittlerweile recht zäh schmeckt. Und gerade bei einer FX (diesem Modell) wo die Leistungsverstellung je nunmal recht einfach ist, da ist schon klar das sich jeder FX Händler / guter BüMa weigern wird, weil er im Hinterkopf hat das damit sche**e gebaut wird / gebaut werden kann.

    Wenn man doch so eine Waffe haben will, dann ab in einen Verein, Sachkunde machen, WBK beantragen, Tresor zulegen, Waffe kaufen, sachgerecht lagern etc. etc. etc. pp.

    Ansonsten sich im schon geprüften Bereich der kleinen 7,5er umschauen und das vorhandene Angebot akzeptieren.

    Its so easy und wer schonmal wahre 7,5 geschossen hat der weiß, dass es reicht.
    Alles drüber ist für Länder in denen auch die Jagd mit solchen Waffen erlaubt ist oder aber FT in den entsprechenden Kategorien.

    So jetzt bin ich raus.

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • Danke für die Information.
    Ist ja dann gar nicht so aufwendig, wenn man einen Büchsenmacher gefunden hat, der das gegen Bezahlung macht.
    Das größte Problem ist dann nur die Drosselung, da das die wenigsten machen werden... wollen..können..

  • Und da reicht die einfache Bestätigung eines Bü.Machers aus um aus einer scharfen eine F Waffe zu machen?
    Soweit mir bekannt müssen alle F Waffen mit ihrer Seriennummer auch als F Waffe registriert werden, des weiteren meine ich Mal gelesen zu haben dass das F nicht mehr durch den Bü.Macher gestempelt werden darf, sondern nur durch ein Beschussamt.
    Ich lass mich da aber gerne eines besseren belehren.

  • Bei den LG ist das i.d.R. eine Schutzbehauptung der Büchser weil sie sich nicht mit dem Spielzeug abgeben wollen ... ist einfach zuwenig verdient, die verkaufen und bauen und warten lieber hochpreisige Jagdwaffen ...

    Solange die da keine Serienfertigung machen oder im Ausland gefertigt und hier nur verkauft dürfen das die Büchser immer noch, die wollen einfach nicht weil da finanziell nichts bei rum kommt ... wenn die einen reellen Stundensatz dafür verlangen ...

  • Wenn du eine Große Stückzahl für den Handel Importieren willst stimmt das.
    Wenn also GSG das neue super duper Chinading hier vermarkten will ja.
    Da müssen zwei stücke zum Beschussamt das eine wird wohl komplett durch Tests zerstört, das andere wandert zu denen ins Archiv.
    Wenn der gemeine Bürger ein einzelstück importieren will gehts wie von NC und mir beschrieben.

  • Da müssen zwei stücke zum Beschussamt das eine wird wohl komplett durch Tests zerstört, das andere wandert zu denen ins Archiv.

    Das ist Aufgabe der PTB. Ein Stück wird dort
    vorgelegt und geht zur Archivierung zum BKA.
    Zerstört wird da nichts.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Dann scheint es wohl doch einen (relativ) einfachen Weg zu geben.

    Luftdruckwaffe beim Vertriebspartner auf 7,5 Joule begrenzen und dann anschließend zum Büchsenmacher und ein F reinmeißeln.

    Diese Geschichte mit den 7,5 Joule steht selbst auf der offiziellen FX Homepage, ich zitiere "Due to differences in regulations the rifle might be set to a lower energy, from 7,5 Joule and up. Contact your local dealer for more Information"

  • Im Prinzip ja.
    1. Hürde: Büchsenmacher finden der mitspielt.
    2. Hürde: Büchsenmacher muss eine Verbringungserlaubnis haben
    3. Hürde: Wenn ein Büchsenmacher eine WBK-Pflichtige Waffe importiert
    muss es Sie in sein Waffenhandelsbuch eintragen. Um die wegen F wieder
    auszutragen werden die häufig die Ihrer Waffenbehörde vorstellig. Dort ist
    das kein alltäglicher Vorgang und die Auskunft die der Büchser erhält ist
    stark vom Zufall beeinflusst...
    4. Hürde: Die Impact ist so ziemlich das blödeste Objekt für diese Aktion.
    Die zu reduzieren geht nur wenn man den Regulator modifiziert. Der ist
    berüchtigt. Etwa 50% der Besitzer beschädigen Ihn schon durch eine
    Veränderung der Einstellung (trotz Anleitung in der Gebrauchsanweisung).
    Und 95% beschädigen Ihn wenn Sie Ihn öffnen. Wer nicht wirklich fit mit
    Presslüftern ist lässt besser die Finger davon.

    PS: FX liefert die Impact nur offen - keine reduzierte Version.
    Der Clou an der Impact ist ja gerade daß man fast alles ganz einfach
    von außen verstellen kann. Genau das gibt man mit einer kastrierten
    Version auf - das macht daher wenig Sinn.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Aus diesem Grund wird sie sicherlich auch nicht beim Deutschen Importeur gelistet. Wenn das machbar wäre, würde er sie sicherlich gern ins Programm nehmen.

  • Lässt sich die Joule Stärke bei der Impact nicht bereits am "Powerwheel" auf 7.5 Joule herabsetzen?

    Wenn man das Rädchen auf "Min" stellt und fixiert mit einer Schraube o.ä. ... wäre dem Anspruch aus gesetzlicher Sicht dann nicht genüge getan? Selbst ohne Fixierung dieses Rädchens / wenn ich Euch richtig verstanden habe prüft der Büchsenmacher lediglich den ist Zustand und meißelt anschließend sein F hinein. Für den Umgang des Besitzers ist dieser doch nicht mehr verantwortlich, verhält sich wahrscheinlich ähnlich wie mit einer Exportfeder, der Besitz ist erlaubt und die Nutzung (ohne Sachkunde etc.) verboten.

    Leider liefert FX die Modelle nicht bereits ab Werk reduziert auf 7,5 Joule, dennoch bestätigen sie die Möglichkeit und verweisen für die Ausführung auf ihre offiziellen Vertriebspartner - das sagt mir: es muss doch gehen und möglich sein.