In Vereinsgebäuden sowie in Jagdhütten, dürfen gar keine Schusswaffen gelagert werden.
Einzige Ausnahme ist, wenn das Gebäude dauerhaft bewohnt werden würde.
Diese Aussage ist so nicht Richtig!
Frag bei deiner Behörde nach die erklärt dir das! Das Thema hatten wir die Tage hier schon.
§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (5) & (6)
Keine Angst die Polizei war schon bei dem betreffenden Verein und es ist nich mein Verein sondern ein Verein.
Angblich sie die beiden Waffen wärend der Öffnungszeiten des Vereins geklaut worden, als der Tresor offen stand.
Und ich wünsche den Verantwortlichen Personen des besagten Vereins das Ihnen hoffentlich die Erlaubnis entzogen wird und sie noch nicht mal mehr freie Waffen besitzen dürfen.
Wenn jemand möchte kann ich Ihm gerne die Seriennummern der beiden geklauten Waffen mitteilen, da die Staatsanwaltschaft so freundlich war, mir die Nummern zukommen zu lassen.
Also achtet darauf das Tresore mit Schusswaffen immer verschlossen sind und nicht offen stehen!
Egal ob ihr bei einem Bekannten Zuhause seit oder auf einem Komerziellen Schießstand oder in einem Vereinsheim.