Entzug vom Waffenschein wegen NPD-Mitgliedschaft

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 2.615 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. März 2018 um 19:35) ist von Old_Surehand.

  • Ist ja auch in Ordnung, die Wbk zu entziehen da der Inhaber nicht zuverlässig ist.

    Dann hoffe mal das dein Hobby erhalten bleibt und nicht von Politikern und der Justiz irgendwann der inneren Sicherheit geopfert wird.

    Ich kann ja noch nachvollziehen, wenn der Waffenschein wegen einer psychischen Erkrankung eingezogen wird, aber wegen einer Politischen Einstellung, egal wie umstritten diese auch ist?

    Einmal editiert, zuletzt von HW 100 SE (16. März 2018 um 18:42)

  • Ihr Lieben.
    Seit dem "Reichsbürgerstreich" sollte jedem WBK-Besitzer klar sein, dass diese Möglichkeit besteht.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Lieber Play.
    Du hast Kriegsdienstverweigerer und BUFDIS vergessen. Bei der Beantragung Birkenstock tragen bringt Vorteile.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Interessant wäre wie lange er die WBK schon hatte.
    Sind das z.B. 10 Jahre und JETZT wird sie eingezogen, riecht das schon nach Politjustiz.
    Wenn das so durchgeht könnte man das ja theoretisch mit jeder Partei machen, also immer abhängig davon "wer am Ruder sitzt".

    • Es geht nicht nur um eine "umstrittene" politische Einstellung. Das BVerfG hat festgestellt, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist. Das Verbot ist nur daran gescheitert, dass sie als politische Partei nicht relevant genug ist. Rechts oder nationalistisch zu sein führt nicht zur Unzuverlässigkeit.

    edit: Nein kann man dann eben nicht mit jeder Partei machen. Sondern nur mit einer, deren verfassungsfeindlichkeit vom BVerfG festgestellt wurde. Und dafür sind die Hürden ja nun wirklich hoch.

  • Genau deswegen ist es besser gleich beim Freundlichen Russischen Waffendealer zu Kaufen anstatt Geld und Zeit mit ner Wbk zu verschwenden. :whistling:

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Dann hoffe mal das dein Hobby erhalten bleibt und nicht von Politikern und der Justiz irgendwann der inneren Sicherheit geopfert wird.
    Ich kann ja noch nachvollziehen, wenn der Waffenschein wegen einer psychischen Erkrankung eingezogen wird, aber wegen einer Politischen Einstellung, egal wie umstritten diese auch ist?

    Eine NPD Mitgliedschaft ist denke ich eine ziemlich klar verfassungsfeindliche Einstellung , das man hier noch Mitleid zeigt finde ich doch bedenklich.

    Geduld ist die Waffe des Gescheiten

  • Eine NPD Mitgliedschaft ist denke ich eine ziemlich klar verfassungsfeindliche Einstellung , das man hier noch Mitleid zeigt finde ich doch bedenklich.

    Ich zeige kein Mitleid, sondern Unverständnis dafür, das man in diesem Land politisch verfolgt werden kann - ein riesiger Unterschied!

  • Der Herr gibt es und der Herr nimmt es. Erlaubnisse können eben nicht nur erteilt, sondern auch zurückgenommen werden.
    Muss jeder für sich selbst entscheiden, was ihm wichtig ist, wofür er sich wie engagiert. Das war nie anders, sogern man sich das wünschen würde.
    Der konkrete Anlass hier? Die Diskussion wäre zu politisch für dieses Forum.
    "Recht und Gesetz" sind mit dem bereits beschrittenen Klageweg und der zugelassenen Revision sichergestellt. That's it.