Seh ich auch so, der Thread dreht sich wie ein Karussell und findet kein Ende.
Müsste mittlerweile jeder hier anwesenden die Sachlage verstanden haben.
Hausdurchsuchung wegen Exportfeder ?!?
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black_friday -
1. März 2018 um 20:57 -
Geschlossen
Es gibt 2.406 Antworten in diesem Thema, welches 383.633 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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OK, machen wir erstmal zu.
Wenn es was Neues zu dem Thema gibt, bitte einfach entweder bei einem Mod Bescheid sagen, der dann hier wieder aufmacht, oder einen neuen Thread öffnen.
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@Align hat ein Update zu seinem Fall, deshalb wieder geöffnet.
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Habe nach meiner HD mit etwas Zeit dazwischen (Ende August) bei sämtlichen Stellen wie Polizei, Staatsanwaltschaft, LKA, BKA, Bundesamt für Justiz, MAD etc. Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten beantragt. Seit etwa einer Wochen kommen die Antworten zu meiner Anfrage. Die Staatsanwaltschaft weigert sich etwas zu schicken, hier werde ich über die Datanschutzbeauftragten gehen müssen. Alle bis auf das Bundesamt für Justiz (wobei die wohl auch gekürzt haben) erteilen ebenfalls keine Auskunft.
Bundesamt für Justiz hat mir einen Auszug mit zwei Eintragungen geschickt.
1. Eintrag 16.06.2016 "Bedrohung" mit Einstellung gem. § 170. Ist die Gegenanzeige, die ich bekommen habe, nachdem ich die Polizei rufen musste, weil jemand gewaltätig mir gegenüber wurde. Da sieht man mal in was für einem tollen
Rechtsstaat wir leben.2. Eintrag 08.04.2016 "Nötigung" mit Einstellung gem. § 170. Keine Ahnung, was da zur Hölle gewesen sein soll. Anwalt ist informiert, der Sache werden wir uns nächstes Jahr annehmen.
Da fast alle Stellen die Auskunft verweigern, oder nur gekürzt schicken, bin ich zu 150% überzeugt, dass da aller mögliche schei.. hinterlegt sein wird.
Die Verfahren meiner beiden HDs die ich hatte, wurden auch mit § 170 eingestellt, deswegen gehe ich davon aus, dass die HDs ebenfalls gespeichert sein müssen, nur hat man eben die bei meinem Auszug weg gelassen.
Werde deshalb über die Landesbeauftragten für Datenschutz gehen. Denen müssen sie alles und ungekürzt vorlegen. Mir dürfen die Dokumente dann zwar immernoch nicht gezeigt werden, aber die Landesbeauftragten prüfen nach ob die Speicherung rechtens ist.Heute wurde versucht einen Brief per Einschreiben mit Rückschein zuzustellen. Konnte ihn leider nicht annehmen.
Werde den Brief wenns klappt Montag holen. Mal schauen was da tolles drin steht.Kann wirklich jedem nur empfehlen bei den zuständigen Stellen Auskunft zu verlangen.
Musterschreiben kann ich gerne zur Verfügung stellen. Meine Paragraphen für Polizei und LKA passen für BaWü, diese Paragraphen müssten dann ggf. für andere Bundesländer auf die dort geltende StPo geändert werden. -
Die Datenspeicherung ist wirklich auch ein wichtiger Punkt. Z.B. wenn man mal eine WBK beantragen will, ...
Gruß Play -
Also wenn die Verfahren eingestellt wurden müßen sie dir Akten zur Verfügung stellen. Wie wärs mit einer Klage vorm BVG. Den da werden auch die Medien aufmerksam.
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Ein Rechtszug in dieser Sache startet vor den VG.
Das BVG wird man damit kaum erreichen. -
Hast Du Dich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen?
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Die Stasi lässt grüßen
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Hast Du Dich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen?
Natürlich, dennoch kann Dir unter bestimmten Umständen (reine auslegungssache), indem man behauptet aus den Einträgen, oder aufgrund bestimmer Eintäge (wie Waffg. verstoß, auch wenn eingestellt, weil nichts begangen wurde) liese sich ein kriminelles Muster erkennen, nach welchem die Person grundsätzlich irgendwie kriminell sei, bzw. es wahrscheinlich sei, dass man kriminelle Handlungen tätige. Hört sich komplett verrückt an und man wird unter Generallverdacht gestellt, ist jedoch leider so. Die angefragte Stelle muss lediglich mitteilen, dass die Eintragungen nicht oder nur gekürzt herausgegeben werden. Die Behörden möchten ja nicht, dass die Leute erfahren, dass die gespeicherten Daten diese als Schwerverbrecher hinstellen.
Habe dies über die Landesdatenschutzbeauftragten vor Versendung meiner Anfragen erfahren. -
Habe nach meiner HD
Ich danke für deine Offenheit und deine Anstrengungen dagegen etwas zu tun.
Ich bin weiterhin gespannt, was aus dieser Sache wird. -
Das ist auch in anderen Bereichen so, Privat- und Berufspiloten werden z.B. regelmaessig der sog. Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen, eine voellig kafkaeske Prozedur bei welcher einem die "Zuverlässigkeit" (was immer das auch sein soll) aberkannt werden kann ohne das man erfahren kann weshalb oder direkt Rechtsmittel dagegen einlegen kann; ach ja, man muss diesen totalitaeren Quatsch auch noch "freiwillig" beantragen und natuerlich teuer bezahlen - sonst ist die Lizenz weg.
PS: Germanwings 9525 Pilot A.Lubitsch war natuerlich auch als 100% Zuverlaessig eingestuft (!) -
Das BVG wird man damit kaum erreichen.
nur eine kosten fragen
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nur eine kosten fragen
Du hast wohl den Beitrag von NC9210 missverstanden.
Das ist keine Kostenfrage, sondern ein vorgegebener Weg der Instanzen. Also eine Leiter, die man Stufe für Stufe erklettern muss. -
Du hast wohl den Beitrag von NC9210 missverstanden.
Das ist keine Kostenfrage, sondern ein vorgegebener Weg der Instanzen. Also eine Leiter, die man Stufe für Stufe erklettern muss.Nö aber du den NC9210 meinte das es gar nicht geht. Und wenn VG urteile mißachtet werden kannst du Abkürzungen nehmen. Und du mußt halt immer Anwälte und die Justiz machine betahlen.
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Und du mußt halt immer Anwälte und die Justiz machine betahlen.
Ja aber wie soll das anders funktionieren?
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frage . wie kann man einen depressiven piloten 100 % flugtauglich einstufen ?
ganz einfach . weil depression, keine geisteskrankheit ist, sondern eine gemütskrankheit.
deshalb kann man bequem da bei überprüfungen durchschlupfen, weil ja immer mal andre tagesverfassungen hat.
die überprüfung ist eben einfach nicht 100 % gut zum aussieben...
gruß edwin
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Nö aber du den NC9210 meinte das es gar nicht geht. Und wenn VG urteile mißachtet werden kannst du Abkürzungen nehmen. Und du mußt halt immer Anwälte und die Justiz machine betahlen.
Die Berufung der VG-Urteile wird am OVG durchgeführt.
Deine "Abkürzung" ist die Sprungrevision. Eine Revision
prüft allerdings nicht die Sache an sich sondern nur ob
das VG Rechtsfehler begangen hat.
Das ist selten sinnvoll und noch seltener erfolgreich. -
Deine "Abkürzung" ist die Sprungrevision
Nicht immer den wenn du zb eine Verfassungsklage zur Klärung von Gesetzen und Bestimmungen machst bist du sofort in der Wartereihe fürs BVG ob du a dran kommst kommt drauf an wie die gelaunt sind ob es das Urteil gibt was du dir erwünscht ist ein Könnte fall. Aber scheinbar sehen Behörden Komunen usw es nur als einen Vorschlage. Siehe Alg2 und die Bundes Regierung da werden Urteile ignoriert.
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ganz einfach . weil depression, keine geisteskrankheit ist, sondern eine gemütskrankheit.Wer 150 unschuldige Menschen absichtlich toetet ist geisteskrank, ganz ohne Frage.
Das diese komplizierte Geisteskrankeit selbst duch Flugmediziner nicht rechtzeitig entdeckt wurde zeigt ja im Weiteren nur wie voellig untauglich diese ganze staatliche Einstufung der "Zuverlässigkeit" ist
Ein Fliegerkollege wurde geschieden und hat folglich voruebergehend Privatinsolvenz anmelden muessen - Zuverlaessigkeit weg und Flugschein auch. WTF?
Er fliegt nun ganz legal in Deutschland mit oesterreichischer Lizenz weiter...auch das zeigt wie sinn- und nutzlos diese staatliche Willkuer ist. -