Hy,
wer von Euch nutzt seinen .45 Vorderlader, Gewehr / Pistole, auch zum böllern?
Mit was verdämmt ihr?
Korken? Papier? Gries? was ist bei dem relativ kleinen Kaliber sinnvoll?
Gruß
Freudi
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Hy,
wer von Euch nutzt seinen .45 Vorderlader, Gewehr / Pistole, auch zum böllern?
Mit was verdämmt ihr?
Korken? Papier? Gries? was ist bei dem relativ kleinen Kaliber sinnvoll?
Gruß
Freudi
Keinen Korken! Dafür sind normale Vorderlader nicht ausgelegt.
Da darf kein Hohlraum zwischen Pulver und Vorladung sein.
Wenn, dann Papier. Mit einem Vorderlader zu "knallen" ist nicht
böllern. Böllern ist rechtlich ganz klar definiert und es gibt eine
extra Beschussprüfung dafür. Es gibt Kanonen, die man sowohl
als Böller wie auch als Kanone zum Scharfschießen verwenden
kann. Die haben einen Doppelbeschuss. Der Beschuss zum Böllern
muss alle 5 Jahre wiederhold werden.
Sich zB mit einem Vorderlader in eine Böllergruppe einzureihen und
vor der kirche zu "böllern" ist nicht erlaubt. Das ist dann wie scharf
schießen und das ist nur auf zugelassenen Ständen erlaubt. Nur mit
Böllern darf man raus aus den Schießständen.
Ich habe den hier:
Da würde ich auch gerne mal mit rumröhren.
Da allerdings fehlt mir die Erlaubnis dazu.
Kann man ja auch nicht pausenlos machen...
Na ja, es gibt dazu ein Schreiben vom Beschußamt Ulm:
Link
Darin steht, dass ein beschossener Vorderlader zum böllern keinen extra Beschuß benötigt. Es gibt dazu noch ein anderes Schreiben, dass ich auf die schnelle nicht gefunden habe. Darin steht, dass der Vorderladerbeschuß höhere Anforderungen stellt als ein Böllerbeschuß.
Dass ein Vorderlader durch das verschießen von Korken zu stark belastet würde kann ich nicht nachvollziehen, schließlich wiegt eine Bleikugel deutlich mehr.
Die max. Pulvermenge muss aber beachtet werden.
Problematisch dürfte aber das führen einer Perkussionswaffe beim böllern sein.
Mit Luntenschloß oder Steinschloß sehe ich aber keine Probleme.
Es bleibt ja nicht nur das Problem des Führens, sondern auch der Verwendung einer Schusswaffe außerhalb eines dafür zugelassenen Schießstandes... auch wenn es letztlich nur Salutschießen ist. Deshalb ist dieses Salutschießen meiner Meinung nach ohne behördliche Genehmigung auch nicht auf befriedetem Grund möglich.
Deswegen gibt es Böller - die sind keine Schusswaffen.
Wie Pellet schon geschrieben hat ist es sehr gefährlich wenn es einen Hohlraum gibt.
Das Gewicht spielt keine Rolle.
Warum nicht mit Korken verdämmen? Böller sind mittlerweile nur noch mit Korken zu verdämmen.
Das Böllern ist anzeigepflichtig.
Mittlerweile darf man auch mit Vorderladerwaffen böllern, die einen scharfen Beschuss haben.
Aber es ist eine Erlaubnis nach § 27 SprengG mit Eintrag Böller nötig.
VL mit Perkussionszündung dürfen nicht geführt werden.
In diesem Zusammenhang:
Standböller Kaliber 35 mm
Da darf kein Hohlraum zwischen Pulver und Vorladung sein....
Das war mir auch bekannt, nun verstehe ich nicht warum bei Sharps Gewehren ein Hohlraum sein darf, oder habe ich einen Denkfehler?
Der Verschlussblock ist ja innen Hohl, und mittig der Zündstollen.
Nutzt man stilecht Papierpatronen, rieselt das Pulver ja auch in den Verschluss, und es entsteht ein Hohlraum in der Pulverkammer vom Lauf.
Prinzipiell richtig. Aber auch bei der Verwendung von Pulverpresslingen sind Hohlräume nicht zu vermeiden, auch wenn diese dann klein sind. Vermutlich ist das auch mit einer der Gründe, warum man den Presslingen eine schlechte Präzision zuschreibt, weil durch die kleinen Hohlräume Druckschwankungen entstehen.
Hier wurden jetzt verschiedene Dinge angesprochen...
1. Erlaubnis nach §27 muss vorhanden sein! Klar!
2. ja man darf mit VL Böllern! Auch klar!
3. in wie weit man aber einen VL zum böllern außerhalb des Schiesstandes benutzen darf weiß ich auch nicht ????
4. aber ich verstehe hier den Zusammenhang zwischen der Nutzung des Korken und der Tatsache, dass keine Luft zwischen Pulver und Verdämmung sein darf nicht???
n kumpel (mit Schein) steh an silvester auch mitm vordelader im garten, der verdämmt mit filzscheiben bzw Filz reinigunspfropfen, das loch in der mitte für den putzstock spielt dabei anscheinend keine rolle.
Hallo
In unserem Verein schiessen wir seit über 40 Jahren mit Vorderladern Salut. Über rechtliche Fragen möchte ich mich nicht äussern, ist sehr unterschiedlich ausgelegt von einzelmen Behörden. Wir haben eine Genehmigung des Landratsamtes, müssen aber jeden Salut noch bei der Polzei anmelden.
Ein beschossener Vorderlader hat weder mit Filzpfropfen, noch Papierkugeln Probleme, Die Pulvermenge sollte die max. geprüfte Menge nicht überschreiten. Mit dem Ladestock wrd dies verdämmt.
Nebenbei, die historische Art seinen gezogenen Stutzen mit Rundkugeln zu laden war: Pulver, Filzpfropfen, Pflasterkugel und das alles ordentlich mit dem Ladestock verdämmt. Zündhütchen drauf, g'scheit g'schossen, Gams troffen. Und no was ganz wichtiges, sag nie ein Vorderlader " knallt", der kracht nämlich !!!!
So des war auch noch etwas geschichtliches, auf geht Buam und Madl, loszt den Stutzn krachen an Sylvester. Aber natürlich nur wenn es auch erlaubt is, habd's mi verstanden?
Euer Anderl
In etwa.
Ich kann nachvollziehen, was Du meinst.
verstehe hier den Zusammenhang zwischen der Nutzung des Korken und der Tatsache, dass keine Luft zwischen Pulver und Verdämmung sein darf nicht
Kann es sein, dass derjenige dachte, du wolltest den Korken vorne aufstecken wie bei einem Korkenknall-Gewehr?
Den Fehler würde man wahrscheinlich nur ein einziges Mal machen
Ja, das wird der Gedankengang mit dem Korken gewesen sein.
Habe heute nochmals, sicherheitshalber, bei meiner "Schule" angerufen,
bei der ist meinen Böllerschein gemacht habe.
Deren Aussage ist:
-Böllern ist grundsätzlich ohne Genehmigung des Ordnungsamtes erlaubt!
Voraussetzung die Sicherheitskriterien werden eingehalte und die §27 Erlaubnis ist vorhanden
-Böllern mit Vorderladern ist grundsätzlich erlaubt.
ein VL ist "hochwertiger beschossen" , bleibt aber eine Waffe und ist lein Böller
-Führen der Vorderlader mit Perkussion zum Böllern ist nicht gestattet!
daher darf man nur auf dem eigenen Grundstück oder Vereinsgelände mit VL böllern
Zurück zu meiner Frage, mit was verdämme ich meine VL Pistole oder das VL Gewehr?
Gruß
Freudi
-Böllern ist grundsätzlich ohne Genehmigung des Ordnungsamtes erlaubt!
Es ist zwar keine Genehmigung erforderlich, dennoch ist das Böllern der Gemeinde anzuzeigen!!
Alles anzeigen
Zurück zu meiner Frage, mit was verdämme ich meine VL Pistole oder das VL Gewehr?
Gruß
Freudi
Hallo
In unserem Verein schiessen wir seit über 40 Jahren mit Vorderladern Salut.
Ein beschossener Vorderlader hat weder mit Filzpfropfen, noch Papierkugeln Probleme, Die Pulvermenge sollte die max. geprüfte Menge nicht überschreiten. Mit dem Ladestock wrd dies verdämmt.
Euer Anderl
Genauso kann man auch mit gerollten Toilettenpapier verdämmen, dann kommt alledings ein Regen von Papierschnitzeln vom Himmel. Lustig, aber schon etwas Sauerei!
Normale Scheibenladung mit einem halben Tempotaschentuch stramm davor.
Tempos nachher einsammeln und alles ist gut.
Wir nutzen für unsere Handrohre (Kaliber 18mm) einfach Weizengries, ist biologisch abbaubar und liegt nicht brennend in der Gegend rum, wie es mit Papier passieren kann. Einfach tüchtig mit dem Ladestock verdämmen, fertig. Auch alter, getrockneter Kaffeesatz geht gut, klumpt auch und riecht obendrein gut (sofern der Pulverdampf nicht alles übertüncht).
Auf einem Kanonierstreffen wurde dem Gries noch Kaffeeweisser zugesetzt, sorgt für eine beeindruckende Stichflamme, aber davon halten wir nicht viel, solche Experimente überlasse ich gerne anderen.
Man hört sich,
Markus