Zitat aus besagten Gesetz: "Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden."
Hintergrund meiner Frage ist die Vorschrift, wonach Schreckschusswaffen ungeladen und getrennt von der Munition gelagert werden müssen. Wenn die besagte Nachschau aber nur für erlaubnispflichtige Schusswaffen gilt, wozu SRS-Waffen ja nicht zählen, wo ist dann der "Sinn" dieser Aufbewahrungsvorschrift, wenn diese Aufbewahrungsvorschrift eh nicht kontrolliert wird? Oder wird etwa doch kontrolliert?