Gilt § 36 Abs. 3 Waffengesetz auch für SRS-Waffenbesitzer?

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 3.685 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. November 2017 um 18:29) ist von Zora.

  • Sich auf das Abschreckunspotenzial statt auf die Wirkung einer Waffe zu verlassen halte ich für potenziell gefährlich.
    Nicht um sonst gibt es den alten Grundaatz eine Waffe erst zu ziehen, wenn man auch psychisch bereit ist diese einzusetzen... .

    Bei einem Einbrecher oder einem freilaufenden Tier im Wald wäre diese Bereitschaft abzudrücken meinerseits sicher vorhanden, egal ob SRS oder Pfefferspray - eher noch als die Bereitschaft, jemanden mit einem Messer zu öffnen.
    Aber das wird jetzt OT.

  • Hallo,

    Bei einem Einbrecher oder einem freilaufenden Tier im Wald wäre diese Bereitschaft abzudrücken meinerseits sicher vorhanden, egal ob SRS oder Pfefferspray - eher noch als die Bereitschaft, jemanden mit einem Messer zu öffnen.Aber das wird jetzt OT.


    Wir hatten dieses Thema bereits schon einmal. SSW egal mit oder ohne CS Gas in verschlossenen Räumen. Da freut sich die Mutti.

    Du bist dann fast taub, hast einen Tinnitus und hast tagelang das Problem mit roten tränenden Augen. Lass die etwas anderes einfallen.

    Gruß Viper1497