Nur was mir auf den ersten Blick aufgefallen ist:
Lagerung aller Schusswaffen nur noch in einem an sechs Seiten umschlossenen Behältnis. Wenn tatsächlich alle Schusswaffen gemeint sind, dürfte sich auch die Frage der öfters auftauchenden Frage der ungesicherten Lagerung freier Schusswaffen im Haushalt ohne Minderjährige eindeutig geklärt sein. Dann wären auch Wandschlösser unzulässig. Nur unsichtbare Lagerung ist zulässig mit Ausnahme Waffenschrank mit "Panzerglastür".
Wobei wer will das denn Kontrollieren ob die Zinkplempe jetzt in einem Safe liegt oder in irgendeiner Schublade rumfliegt