Hallo Zusammen,
bei der Auktion einer meiner überSCHÜSSIGEN F-Waffen war ein ("neues Mitglied") Meistbietender...
JAAAA, ich hätte besser nur "geprüfte Mitglieder" mit evtl. mindestens 10 (positiven) Beurteilungen zulassen sollen...
Mein Fehler... jetzt habe ich den "Salat"...
UND die Fragen an ALLE, die etwas rechtlich relevantes dazu beitragen können:
Der Höchstbieter - rechtliche Käufer hat mir auf meine Aufforderung eines Altersnachweises eine Fotografie der Vorderseite seines FÜHRERSCHEINS zugesendet...
Ist das für meine Absicherung die Waffe an eine ÜBER 18-jährigen abgegeben zu haben ausreichend ?
Ist damit eine Führerschein-Seite ein Ersatz für einen beidseitigen PersonalAusweis-Scan/-Foto ?
Oder ist ein Personalausweis als Foto oder Scan ZWINGEND ?
Freue mich auf jede Antwort und verbleibe mit
Gruß aus dem Rheinland