INFO-SAMMELTHREAD: Vorgehensweise der einzelnen Bundesländer / SB`s zum Thema Altbesitz 4mmM20 / LEP

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 11.602 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Oktober 2008 um 10:59) ist von Pinkerton.

  • ;) Bevor die anderen Threads ausufern und komplett unübersichtlich werden, habe ich hier mal einen LEP- / 4mmM20-"Anmelde"-Erfahrungs-Sammelthread eröffnet.

    In diesem Thread könnt Ihr posten, welche Erfahrungen ihr in eurem Bundesland / oder mit eurem SB zum Thema "Anmelden" des LEP-Altbestandes (umgebaute Originale!!!) oder allgemein zur Vorgehensweise zum Thema 4mmM20-O-Umbauten (die bereits auf eurer WBK stehen) macht oder gemacht habt.

    Edit am 30.08.08:

    AUFRUF ZUR MITHILFE:

    :huldige: Ich bitte alle Besitzer der o.g. Waffengattungen aus allen Bundesländern, die etwas Offizielles hierzu beitragen können um ihre Mithilfe und ihre Posts - das Thema ist, denke ich für alle Waffenbesitzer interessant, denn die WaffG. könnten mal irgendwann alle Besitzer irgendeiner Waffengattung treffen - bitte versucht hierzu etwas herauszufinden, auch wenn ihr selbst nicht direkt betroffen seid, DANKE!

    Helft euern Hobby-Kollegen aus anderen Bundesländern, die teilweise immer noch "wie auf Kohlen sitzen", da sie immer noch nicht wissen, wie es weiter geht, BITTE!

    Es verbleibt nur noch ein knapper Monat Zeit.

    Anmelden der Teile ist sowieso Pflicht - dann mal los!

    :huldige: Bitte keine Diskussionen oder Mutmaßungen und Hören-Sagen sondern nur bei den Fakten bleiben und eure tatsächlichen Erfahrungen mit den Behörden eures Bundeslandes posten.

    - Euer Bundesland?
    - Was wolltet / wollt Ihr "anmelden"? (Kurzwaffen, Langwaffen)?
    - Was habt Ihr: LEP, 4mmM20, 6mmFlobert - O-Umbauten?
    - Habt ihr nur eine oder mehrere LEP`s / 4mmM20?
    - Welches Bedürfnis ("wirtschaftliche Verhältnisse") wird berücksichtigt?
    - Ist der Altbesitz in eine WBK eingetragen worden (LEP`s), oder wird er eingetragen?
    - Kosten für die Einträge / WBK (bei LEP`s)?
    - Wird Sachkunde verlangt (bei LEP`s)?
    - Andere Auflagen, z.B. Aufbewahrung der LEP`s
    - Hattet ihr bereits eine WBK (aus anderen Gründen), oder bekommt ihr eine, nur weil Ihr euren Altbesitz an LEP`s anmelden wollt?
    - Welche WBK habt ihr ggf. bekommen (Rot, Gelb, Grün) - bei LEP`s?

    Edit am 28.08.08:

    Zusätzlich, noch für 4mmM20-O-Umbauten-Altbesitzer:

    - Ist Euer Altbestand 4mmM20 / 6mmFlobert in eurer WBK "gesichert", oder gibt es hier nach dem 01.10.08 Probleme mit dem Bedürfnis?


    Nochmal Edit:


    Ebenfalls könnt ihr hier auch Links auf aktuelle Stellungnahmen von Behörden / Verwaltungen etc. zu den Vorgehensweisen mit obigen "Problemen" posten.

    Gerade auch diese offiziellen Stellungnahmen von Landesbehörden und Polizeien sind für andere User aus ggf. dem selben Bundesland manchmal sehr hilfreich, falls der SB hier sein eigenes Süppchen kochen möchte - also bitte, verlinkt, was ihr Offizielles finden könnt.
    :huldige: Ich fang dann halt mal an:

    In diesem Thread sind schon mal 2 offizielle Stellungnahmen, eine aus BY und eine aus NRW versteckt, wer sie findet, darf sie behalten :laugh::

    http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=351580


    Edit am 01.09.08:

    (Der Inhalt (Index) wird von mir upgedated, sobald sich wieder etwas tut!)

    Edit am 03.09.08:

    Hier Bayern direkt:

    http://forum.waffen-online.de/index.php?act=…e=post&id=16752


    :direx: INDEX: Bisher mit Beiträgen / Vorgehensweisen aus:


    A) Offizielle Stellungnahmen:

    - Bayern: (offizielle Stellungnahme des IMI BY)

    - NRW: (offizielle Stellungnahme des IMI NRW)


    B) Inoffizielle Userberichte zu den Vorgängen beim Anmelden:

    - Saarland: (Userbericht zur Handhabung)

    - Baden Würtemberg: (Userbericht, aber da weiß man noch gar nix zum 02.09.08 ???)

    - RLP: (Userbericht, dass bisher keine Anweisungen vorliegen, die Waffen (LEP) aber in eine WBK eingetragen werden müssen - bis zum 30.09.08!)

    - HESSEN: Userbericht, siehe unten.

    - NDS: Man weiß, dass man dort bisher nis weiß, leider.


    BTW: Das FWR scheint anscheinend auch eine Meinung dazu zu haben :laugh: - mehr, siehe unten.

    :W: ir sind konservativ! :new11: http://www.zentralzuender.de

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    40 Mal editiert, zuletzt von harryumpf (12. September 2008 um 00:24)

  • Hier die Vorgehensweise in NRW (Hagen):

    - Das wirtschafltliche Bedürfnis wird anerkannt, egal wie viele LEPs man besitzt
    - Es wird keine Sachkundeprüfung verlangt
    - Es gibt die WBK für Sportschützen (ggfs. mehrere)
    - Kein zahlenmässiges Limit (Hauptsache Altbesitz)
    - Keine besonderen Aufbewahrungsvorschriften (es gelten weiter die Bestimmungen für freie Luftdruckwaffen)

    Einzige Voraussetzungen: Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Geld für die Anmeldung.

    Quelle: Glaubhafte telefonische Aussage der Sachbearbeiterin, die sich zuvor mit einem entsprechenden Erlass vertraut gemacht hat.

    Jörg

    3 Mal editiert, zuletzt von JoergS (26. August 2008 um 15:18)

  • :huldige:

    :respect: Danke Joerg, dass Du hier gleich den Anfang machst und den LEP-Leuten aus NRW etwas Hoffnung gibst.

    Dein Post klingt ja mal echt positiv - besser gehts fast nicht mehr (die Umstände vorausgesetzt) - also liebe LEP-Besitzer aus NRW (und überall her!!!) - traut Euch und meldet endlich an!!!

    Edit:

    :rotwerd:Upps, ich wollte es hier eigentlich nicht kommentieren, damit der Thread nicht wieder zu unüberschaubar wird - habe mich hinreißen lassen - bitte um Entschuldigung :schluchz:

    :huldige: Kommentare / Anmerkungen bitte dahin:

    BRANDAKTUELL: Stellungnahme des BMI + des LKA BAYERN zur LEP / 4mmM20 Problematik- Stichwort: WaffG.

  • Bayern:
    - 3x Altbesitz Kurzwaffen wurden ohne förmlichen Antrag direkt als Altbesitz auf die "Grüne" eingetragen (Sachkunde + WBK waren bereits vorhanden).
    - 2x :F:-freie LEP's liegen noch beim BüMa, weil die SB nicht weiß, ob sie die mir auch so einfach auf die WBK eintragen kann.


    Anmerkung: detailierte Kenntnisse dr Materie bei den SB's fehlen fast immer. So hat meine sehr engagierte SB mich doch glatt beim Eintragen der Altbesitz-LEP's gefragt, ob sie mir auch den Munitionserwerb dafür eintragen soll *lol*

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Nochmal NRW, Kreis Steinfurt:

    - 10 LEP-Waffen
    - die Ausstellung einer neuen WBK wurde mir telefonisch glaubhaft versichert, als Bedürfnis wird der Altbesitz anerkannt.
    - da ich schon GK-Waffen besitze kann ich nicht sagen, ob anderenfalls auch ein Sachkundenachweis verlangt würde.
    - keine Aufbewahrung im Tresor erforderlich.

    Bemerkenswert fand ich den Umstand, daß ich von meinem SB gebeten wurde, ein Photo einer LEP-Waffe einzusenden, man wolle doch mal wissen, wie so etwas aussieht. Die Pressestelle der Polizei hätte wohl bei ihm angefragt...

    Ich werde wohl mal Photos einer LEP-Glock 17 und zum Vergleich einer Original Glock 17 hinschicken, die die Abänderungen zeigen.

    Viele Grüße,

    vincula

    Forum Waffenrecht Lifetime Member Nr. 500

    "Gun control" means using both hands!

    Einmal editiert, zuletzt von vincula (27. August 2008 um 23:22)

  • So dann will ich auch mal:

    Zitat

    Euer Bundesland?

    Saarland

    Zitat

    Was wolltet / wollt Ihr "anmelden"? (Kurzwaffen, Langwaffen)?

    Ich habe nur Langwaffen angemeldet.

    Zitat

    Was habt Ihr: LEP, 4mmM20, 6mmFlobert - O-Umbauten?

    LEP-Umbauten

    Zitat

    Habt ihr nur eine oder mehrere LEP`s / 4mmM20?

    Genau 3 LEP's

    Zitat

    Welches Bedürfnis ("wirtschaftliche Verhältnisse") wird berücksichtigt?

    Da ich eh das Bedürfnis für eine Gelbe über meinen Verein bekommen habe, konnte ich dieses auch benutzen um die LEP's an zu melden.

    Wirtschaftliche Verhältnisse wurden nicht berücksichtigt, da hatte ich vorher gefragt.

    Zitat

    Ist der Altbesitz in eine WBK eingetragen worden (LEP`s), oder wird er eingetragen?

    LEP's sind als Altbesitz eingetragen worden.

    Zitat

    Kosten für die Einträge / WBK (bei LEP`s)?

    Die WBK hat mich ca. 60€ gekostet.
    Die Einträge waren meines Wissens frei.

    Zitat

    Wird Sachkunde verlangt (bei LEP`s)?

    Die Sachkunde hatte ich glücklicherweise schon gemacht, weil ich ja eh die Gelbe beantragen wollte.
    Ohne Sachkunde und Bedürfnisnachweis hätte ich keine WBK bekommen, und somit die LEP`s auch nicht eingetragen.

    Zitat

    Andere Auflagen, z.B. Aufbewahrung der LEP`s

    Da es nun WBK Waffen sind, stehen sie im Tresor.
    Da habe ich auch nicht nachgefragt.

    Zitat

    Hattet ihr bereits eine WBK (aus anderen Gründen), oder bekommt ihr eine, nur weil Ihr euren Altbesitz an LEP`s anmelden wollt?

    Wie schon geschrieben hätte ich mir eh die Gelbe WBK beantragt, und es passte zeitlich einfach gut, da ich alle Unterlagen schon zusammen hatte.

    Zitat

    Welche WBK habt ihr ggf. bekommen (Rot, Gelb, Grün) - bei LEP`s?

    Ich hab sie auf die Gelbe WBK eingetragen bekommen.


    Gruß
    Andreas

  • :direx: Nochmal NRW, diesmal offiziell vom Innenministerium:

    http://www.rheinischer-schuetzenbund.de/03_aktuelles/0…_lep_waffen.pdf

    Zum Thema Altbesitz 4mmM20 ändert sich nix, die Waffen (vor dem 01.04.08) sind eingetragen und gut is, bei den LEP-Waffen ist Ameldung erforderlich, §5WaffG. (Zuverlässigkeit) und §6WaffG. (pers.Eignung) müssen erfüllt sein - dann gibt es die WBK für 40,90 Euro.

    Sachkundenachweis = bei LEP-Waffen der Altbesitz.

    Neuerwerbungen nach dem 01.04.08 an LEP-/4mmM20-Umbauten werden NICHT auf der Basis des "wirtschaftlichen Bedürfnisses" eingetragen.

    So wie ich den Erlass lese, keine Tresorpflicht für LEP-Waffen, wie von anderen Usern bereits angemerkt.

    Somit wissen wir jetzt endgültig und von oberster Stelle, was in BY und in NRW offiziell passiert - leider gibt es aber mehr Bundesländer.

    Hier ein kleiner Link mit dem Forum "WO", wo ein ähnlicher Thread läuft:

    http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=351800

    Und hier steht auch noch was:

    http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=351795

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    8 Mal editiert, zuletzt von harryumpf (1. September 2008 um 21:09)

  • :new15: Habe gerade in einem anderen Forum folgende, aktuelle Stellungnahme des FWR gefunden, die ein User anscheinend tatsächlich zum Thema LEP/4mmM20 bekommen hat:

    Zitat:

    " ... Der Gesetzgeber regelte den Erwerb und Besitz von Schusswaffen neu, die als Umbauten von Originalwaffen und bisher zumindest unter erleichterten Erwerbsvoraussetzungen erworben und besessen werden konnten.

    Hierunter fallen sowohl die LEP- Waffen als auch die 4 mm M20- Waffen. Bis zum 01.04.2008 war ein Bedürfnisnachweis zum Erwerb von 4 mm M20 Waffen nicht erforderlich. Erst mit der Gesetzesänderung wurde diese Voraussetzung auch für solche Waffen eingeführt, soweit es sich um Originalumbauten handelt. Für alle Umbauten gilt eine allgemeine Übergangsregelung bis zum 01.10.2008. Im Besitz befindliche Waffen müssen bis dahin nachgemeldet werden. Diese Regelung betrifft vordringlich die LEP- Waffen, welche bisher erlaubnisfrei waren und durch die Gesetzesänderung unter die gesetzlichen Erwerbstatbestände für die Originalwaffen bezogen wurden.

    Im Unterschied zu umgebauten LEP- Waffen, liegen für 4 mm M20- Waffen die erforderlichen Besitzerlaubnisse bereits vor. Sie sind damit bereits berechtigt im Besitz einer erlaubnispflichtigen Waffe. Weitere Maßnahmen müssen deshalb nicht ergriffen werden.

    Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes gab es im Bundesinnenministerium noch eine Übereinkunft zwischen den verschiedenen Landesinnenministerien. Dort wurde das Einverständnis dahingehend erzielt, dass für die 4 mm M20- Waffen, welche sich schon vor dem 01.04.2008 im Besitz befanden, keine weiteren Bedürfnisnachweise erbracht werden müssen. Vielmehr genügt hier das so genannte wirtschaftliche Bedürfnis. Sie haben Aufwendungen für den Besitz einer 4 mm M20- Waffe aufgebracht. Mit der Gesetzesänderung müssen Sie, soweit Sie kein Bedürfnis nachweisen können, die Waffe veräußern. Eine Veräußerung der Waffe ist jedoch nur mit erheblichem Wertverlust, soweit überhaupt noch möglich. Im übrigen könnte die Waffe nur zerstört bzw. unbrauchbar gemacht werden.

    Da Ihrer Behörde der Besitz Ihrer 4 mm M20- Waffe bekannt ist und Sie ein wirtschaftliches Bedürfnis zum weiteren Besitz dieser Waffe haben, müssen Sie nichts weiter veranlassen. ... "

    Anmerkung:

    :respect: Es lebt!!! :laugh: - mir schulden die eine Antwort seit April 08, daher, ... OHNE GEWEHR, äh. GEWÄHR!

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    3 Mal editiert, zuletzt von harryumpf (3. September 2008 um 22:44)

  • @ Hausmeister Wäre sicher mal interessant unter welchen Voraussetzungen: WBK schon vorhanden? WSK schon vorhanden? Überhaupt nichts vorhanden?

    Einmal editiert, zuletzt von Pinkerton (6. September 2008 um 11:38)

  • Hallo Pinkerton,
    ja also die Umstände für die erteilte WBK waren zum einen, dass ich meine LEP-Pistolen lt. neuem Waffengesetz anmelden mußte und dies auch getan habe. Zum anderen wollte ich schon immer eine Sammel-WBK. So habe ich die Waffensachkunde erlangt, ein Gutachten und einen Antrag über die zu sammelnden Waffen erstellt und dann bei meiner zuständigen Behörde eingereicht. Die Rote WBK habe ich am gleichen Tag wie die Grüne erhalten.
    Gruß Hausmeister

  • Hier endlich mal was aus Hessen und zwar von der Waffenbehörde Wiesbaden (Anruf 08.09.08, 13:15 Uhr):

    1. LEP- und 4mmM20-Umbauten unterliegen bei Neuerwerb einer WBK- inkl. Bedürfnispflicht,
    die sich auf die Ursprungswaffe bezieht.

    2. 4mmM20-Altbesitz ist und bleibt auf der WBK, sollte (unwahrscheinlicherweise) doch noch
    ein nachträgliches Bedürfnis angestrebt werden, wird ein wirtschaftliches Bedürfnis anerkannt.

    3. LEP-Altbesitz: Als Bedürfnis wird ein wirtschaftliches Interesse anerkannt. Der Besitzer soll
    eine Liste seiner Waffen (Hersteller, Typ, Waffennummer, Original-Kaliber, Umbau-Kaliber) anfertigen und zur
    Waffenbehörde bringen. Es wird eine WBK ausgestellt, WSK ist nicht erforderlich. Ob und wieviel die kostet,
    habe ich vergessen nachzufragen.

    Diese Regelung gilt für alle dem Regierungspräsidium Darmstadt unterstellten Waffenbehörden, also z.B. auch
    für die Waffenbehörde Rheingau-Taunus-Kreis.

    hyperdeath

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

  • NRW ist nicht gleich NRW :confused2:
    - Altbesitz, wie oben
    - keine Sachkunde, wie oben

    Was hier (Kreis PB) etwas etwas anders gesehen wird:
    - Aufbewahrung im Tresor muss sein
    - Erwerbsnachweise für jede Waffe
    Letzteres sei zwingend erforderlich, weil ja nur Waffen, die vor dem 01.04. gekauft wurden als Altbesitz eingetragen werden dürfen. Wenn keine Rechnung vorhanden, soll z.B. auch der Email-Verkehr des Kaufs ausreichend sein. Mal sehen. :new16:

    Es gibt ein eigenes Formular zur WBK-Beantragung für LEPs.

    Und dann der SB noch erzählt, dass dann jemand bei mir vorbei kommt, um die Waffen und mich (wg. persönlicher Eignung) mal zu begutachten. ???


    edit: Kreis ergänzt

    Man hört nicht auf zu spielen, weil man alt wird, sondern man wird alt, weil man aufhört zu spielen.

    2 Mal editiert, zuletzt von diddie (9. September 2008 um 12:46)

  • :huldige: Stimmt nicht ganz, "hausmeister":

    1.) Mehr als 5 Kurzwaffen (KW) - bis 10KW = entweder Tresor Klasse "B ", über 200kg oder, wenn unter 200kg, dann mit "Bodenanker".

    2.) Oder mehrere Tresore der Klasse "B"

    3.) Oder Tresor Widerstandsgrad "I" nach der neuen Euro-Norm (für beliebig viele KW)

    4.) Entsprechender, gleichwertiger Wertraum, ......

    Mit Langwaffen, oder gemischt, ist es wieder anders, ... ;)

    :huldige: Bitte hier in den Thread keine Kommentare, nur Fakten, sonst ufert der wieder aus, Kommentare, in den Thread siehe oben, DANKE!

    :W: ir sind konservativ! :new11: http://www.zentralzuender.de

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    Mitglied im VdW und der FESAC

    2 Mal editiert, zuletzt von harryumpf (12. September 2008 um 00:20)

  • Hallo,

    nochmal NRW

    war Gestern meine LEP Langwaffe anmelden. war alles kein Problem, die haben sich gefreut das mal überhaupt jemand kommt. :)
    Bin der erste im Kreis.

    Mir wurde eine Entwurf einer Pressemitteilung gezeigt die die nächsten Tage in den Zeitungen erscheinen soll, dort ist auch die Vorgehensweise erklärt. Keine Sachkunde und Bedürfnis Altbesitz/Wirtschaftliches interesse reicht.

    Wen die Mitteilung raus ist ist es aber wirklich allerhöchste Zeit zu handeln.

    Zitat :diddie
    Und dann der SB noch erzählt, dass dann jemand bei mir vorbei kommt, um die Waffen und mich (wg. persönlicher Eignung) mal zu begutachten

    Das wurde auch gesagt, das ein Besuch möglich ist, und man sich Erschrecken soll, da hat aber die Waffenbehörde nichts mit am Hut, das ist der normale Vorgang wenn die bei der Lokalen Polizeibehörde deine Zuferlässigkeit prüfen lassen, bevor die was über dich sagen können mussen die sich ja informieren. wenn die direkt was über einem sagen können ist ja meist nicht so gut :).

    Da ich im laufe der nächsten Zeit eh eine Gelbe WBK beantragen möchte habe ich gleich alle anderen Unterlagen (Sachunde, Waffenschrank (aber nur als Beleg sonst zu schwer) und Verbandsausweis auf den Tisch gelegt. wenn ich dann mein Bedürfnis habe geht es dann schneller.

    MfG
    LEP FAN

    P.S. Die SB waren sehr verwundert das sich noch keine der 4mmM20 Besitzer bei ihnen gemeldet hat, die würden sich bestimmt auch mal freuen von denen etwas zu hören.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Zitat

    Original von LEP FAN
    P.S. Die SB waren sehr verwundert das sich noch keine der 4mmM20 Besitzer bei ihnen gemeldet hat, die würden sich bestimmt auch mal freuen von denen etwas zu hören.

    Ähm, den SBs - bzw. Dir - ist aber schon bekannt, daß 4 mm M20-Waffen auch vor der Gesetzesänderung bereits WBK-pflichtig waren? :confused2:

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper