Hallo
Ich wundere mich gerade über diesen Eintrag im Messerforum, bezüglich des Waffenrechtes zum führen von Messern&Macheten.
(genauer gesagt diesen hier: http://www.messerforum.net/initiative/pag…-und-messer.php)
Dort ist vermerkt: "Eine Zweckbestimmung als Waffe ist jedoch z.B. nicht bei Macheten
gegeben. Denn eine Machete ist ein Werkzeug, das dazu verwendet wird,
einen Weg durch Dickicht zu schlagen"
allerdings gibt es an anderer Stelle noch die gesetzliche Defninition einer Waffen: "Waffen sind „...tragbare Gegenstände, die, ohne dazu bestimmt zu sein,
insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise
geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu
beseitigen oder herabzusetzen"
und dazu zählt eine Machete definitiv-oder irre ich mich da? ich kann dem Gedankengang, eine Machete als Werkzeug einzustufen, zwar folgen, doch frage ich mich da, wo genau im Gesetzestext ein hinweis dazu vermerkt ist.
Und wenn dem so wäre, wäre es da denn nicht eigentlich (in der Theorie wohlgemerkt) sinnvoller, anstatt mit nem 4cm klingenlänge Einhandmesser rumzueiern und zu hoffen, dass man nicht kontrolliert wird, sich lieber eine Machete an den gürtel zu schnallen?
Nach dem Sinn dieser Gesetzgebung (wenn ich sie denn richtig verstanden habe-was ich allerdings leicht anzweifle) frage ich schon gar nicht, da das deutsche waffenrecht sowieso nicht ganz so sinnvoll ist (ih sag nur besitzverbot für butterfly aber einhandmesser sind frei verkäuflich-wobei ich buttterfly als für den benutzer weitaus umständlicher einstufe, vor allem bei ungeübter nutzung... aber das ist ein anderes Thema)