Änderung der AGB der Deutschen Post: Ab 1. Juli 2011 werden Pakete, die Waffen, insbesondere Schußwaffen, oder Teile davon, Waffenimitate oder Munition enthalten, von der internationalen Beförderung ausgeschlossen (AGB, §2, Abs. 2, Nr. 10)
Ja spinnen die jetzt?