Verschärfung des Waffenrechts

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 1.264 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Dezember 2013 um 10:07) ist von Warlord86.

  • Hallo,


    diese eMail hatte ich heute im Postfach.


    Liebe/Lieber disa42,


    folgende Meldung hat uns erreicht:

    (22.11.2013) Zu den Pressemeldungen, wonach in den Koalitionsverhandlungen eine Verschärfung des geltenden Waffenrechts vereinbart worden ist, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl:
    Die Meldungen, wonach in den Koalitionsverhandlungen eine Verschärfung des geltenden Waffenrechts vereinbart worden ist, sind falsch. Man hat sich dort lediglich auf eine Formulierung verständigt, wonach das Waffenrecht im Hinblick auf die technische Entwicklung und auf seine Praktikabilität hin angepasst werden soll.
    Zudem soll zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit gemeinsam mit den Ländern schrittweise das nationale Waffenregister weiterentwickelt werden. Eine Verschärfung unserer ohnehin bereits strengen Regelungen liegt darin nicht.


    Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (Stand: 27.11.2013) 18. Legislaturperiode

    S. 16
    Bei Rüstungsexportentscheidungen in sogenannte Drittstaaten sind die im Jahr 2000 beschlossenen strengen „Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ für unser Regierungshandeln verbindlich. Über ihre abschließenden Genehmigungsentscheidungen im Bundessicherheitsrat wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag unverzüglich unterrichten. Die Entscheidung darüber, wem gegenüber die Unterrichtung erfolgt, liegt beim Deutschen Bundestag. Darüber hinaus werden wir die Transparenz gegenüber Parlament und Öffentlichkeit durch Vorlage des jährlichen Rüstungsexportberichtes noch vor der Sommerpause des Folgejahres und eines zusätzlichen Zwischenberichts verbessern. Wir setzen uns für eine Angleichung der Rüstungsexportrichtlinien innerhalb der EU ein. Europäische Harmonisierungen müssen so umgesetzt werden, dass sie die Mindestanforderungen des Gemeinsamen Standpunkts der EU aus dem Jahr 2008 nicht unterschreiten.

    S. 147
    Wir werden das Waffenrecht im Hinblick auf die technische Entwicklung und auf seine Praktikabilität hin anpassen. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat dabei oberste Priorität. Wir streben eine erneute befristete Amnestie an. Zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit werden wir darüber hinaus gemeinsam mit den Ländern schrittweise das nationale Waffenregister weiterentwickeln. Die Kriminal- und Rechtspflegestatistiken machen wir aussagekräftiger. Die Sicherheitsforschung wird besser koordiniert.

    S. 170
    Wir werden uns international für die vollständige Implementierung des VN-Kleinwaffenabkommens einsetzen und die Umsetzung in adäquate nationale Kon-trollmechanismen unterstützen. Alle im nichtstaatlichen Bereich in Deutschland gehandelten und geführten sowie für den Export vorgesehenen und vom VN-Kleinwaffenaktionsprogramm erfassten Klein- und Leichtwaffen sollten in Zukunft mit einer möglichst unauslöschlichen Markierung versehen werden, um deren Nachverfolgbarkeit zu ermöglichen. Auch die weltweite Umsetzung des in-ternationalen Waffenhandelsvertrags (ATT) wollen wir energisch vorantreiben.


    Hier können Sie sich den gesamten Koalitionsvertrag runterladen:
    http://www.tagesschau.de/inland/koalitionsvertrag136.pdf


    Anmerkung:

    Bei dem oben genannten Text handelt es sich um einen von CDU und SPD gemeinsam beschlossenen Teil des vorläufigen Koalitionsvertrages. Ob bei einer erfolgreichen Regierungsbildung daraus auch ein zwingender Handlungsbedarf abgeleitet wird, steht in den Sternen.
    Was mit der Formulierung „… im Hinblick auf die technische Entwicklung… angepasst werden soll.“ gemeint ist, erschließt sich uns leider nicht. Dazu darf und sollte sich jeder selbst seine Gedanken machen…!

    Mit herzlichen Grüßen

    bekennender Haenel FAN :thumbsup:

  • Das ist dermassen schwammig formuliert das kann alles bedeuten. Typisch Politker halt. Aber das mit der technischen Entwicklung...kann nichts Gutes bedeuten. Elektronische Sicherungen an Waffen evt.?

    LG

    :thumbsup:

  • Wir werden das Waffenrecht im Hinblick auf die technische Entwicklung und auf seine Praktikabilität hin anpassen. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat dabei oberste Priorität. Wir streben eine erneute befristete Amnestie an.


    Diese Stelle sagt mir es kommt eine Änderung und das mit der Amnestie sagt mir irgendwas wird verboten werden (wahrscheinlich Schußwaffen ohne Biometrische Sicherung.)

  • Nagelt mit nicht fest, aber ich meine irgendwo ebenfalls etwas bzgl. einer Verschärfung gelesen zu haben. Komme grad aber nicht mehr drauf. Allerdings zeigt die Vergangenheit mehr als deutlich, was bei einer solchen "Anpassung" zu erwarten ist. Anpassung ist in seiner Grausamkeit gleichzusetzten mit dem Wort: "Evaluieren" - In beiden Fällen kann man von einer Verschärfung ausgehen.

    Insb. diese Sätze machen mir Kopfschmerzen: "Waffenrecht im Hinblick auf die technische Entwicklung und auf seine Praktikabilität hin anpassen." & " Wir streben eine erneute befristete Amnestie an."

    Besonders der Teil mit der Amnestie lässt aufhorchen. Denn eine solche wäre nur notwendig, wenn erneut gewisse Waffen gebannt werden.

    Anyway, man wird sehen.

    Fliegen ist eine Kunst. Oder vielmehr ein Trick. Der Trick besteht darin sich auf den Boden zu werfen. Aber daneben.

  • Oder man plant wieder eine Amnestie für die Abgabe von illegalen Waffen, wie es schonmal der Fall war. Wobei da auch viele Waffen abgegeben wurden die nicht illegal waren, aber das ist eine andere Sache.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-


  • Noch sobald es ein EU Gesetz ist muß es in Nationales Recht um gewandelt werden

    Jhary
    Dass Du daran was findest, an dem Du umgehend Deine gewohnte Schwarzmalerei betreiben kannst, war mir irgendwie schon klar, bevor ich das hier eingestellt habe... :D

    Aber sei es drum, vielleicht hast Du ja Recht, vielleicht auch nicht, wir werden es bestimmt erleben. Ich hoffe aber, dass die Verfassungsorgane aus Frankreich, Österreich, etc. der EU eine ähnliche Absage wie unser Bundesrat erteilen und sich so in Brüssel auch keine Mehrheit für diese Hirngespinste in Bezug auf eine Verschärfung/Einschränkung des Legalwaffenbesitzes findet. Schließlich macht eine EU-Innenkommissarin Malmström ein neues EU-Gesetz in diese Richtung ja nicht alleine... :!:

    5 Mal editiert, zuletzt von Derringer (3. Dezember 2013 um 22:02)

  • Danke fürs Hochladen des Dokuments. Ich hoffe, dass das im Sinne aller Legalwaffenbesitzer auch weiterhin der Standpunkt des Bundesrats bleibt.

    Fliegen ist eine Kunst. Oder vielmehr ein Trick. Der Trick besteht darin sich auf den Boden zu werfen. Aber daneben.