Zentrales Waffenregister, strengere Aufbewahrungsregeln, Kontrollen
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Floppyk -
1. April 2009 um 10:40 -
Geschlossen
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Das zentrale Waffenregister wird auf jeden Fall die erste Stufe der totalen Entwaffnung sein. Da kann man sagen was man will. Irgendwann, irgendwie wird es soweit sein. Natürlich wird dem unwissenden Bürger dass Ganze als "Sicherheitsgewinn" verkauft. Die meisten werden es wohl auch glauben weil sie keine andere Wahl haben. Dafür werden die Medien schon sorgen.
....dass Sportschützen nicht mehr unbegrenzt Waffen ansammeln dürfen.
Da bin ich mal gespannt.
Gruß
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Also persönlich würde ich es gut finden wenn man alle sowieso schon registrierten ewb pflichtigen Waffen in ein zentrales register packen würde anstatt diesen bundesweiten Flickenteppich beizubehalten.
Da ürde ich auch keine großen Probleme sehen.Was die gutachterlich festgestellt (F,PTB) nicht lebensgefährlichen freien Waffen betrifft sehe ich eigentlich gar keinen Sinn für eine Registrierung.
Es scheint bei manchen schon wieder de Reglementierungswut mit denen durchzugehen.
Die Debatte wurde durch den Amoklauf in Winnenden angeheizt und jetzt heisst es wieder hauptsache irgendwas verschärft.
Ohne jeden Bezug zwar. Aber getan hat man wenigstens etwas. -
Zitat
Originally posted by Bad.Boy
Also persönlich würde ich es gut finden wenn man alle sowieso schon registrierten ewb pflichtigen Waffen in ein zentrales register packen würde anstatt diesen bundesweiten Flickenteppich beizubehalten.
Da ürde ich auch keine großen Probleme sehen.
.....Genau, ist ganz toll, wenn man einzigartige Prototypen ohne Seriennummer besitzt und dank so eines Registers diese Teile dann durch nachträglich eingeschlagene Nummern entwertet werden.
Auch toll z.B. bei einigen Erma EM1 Besitzern, da irgendein "Experte" während der Produktion mal den Rollenstempel für die Seriennummer auf "rückwärts" stellte. Gemerkt haben die es erst nach 1000 produzierten Exemplaren. Natürlich wurde alles versucht, der doppelten SN's habhaft zu werden. Aber da wird es bestimmt noch ein paar Hundert doppelte weltweit geben. Mal sehen, wie sich dann der Amtsschimmel anstellt, wenn das Problem das erste mal auftaucht.....
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gilt das Zentrale Waffenregister nur für ewb Waffen oder auch für f?
Letzteres könnte sowieso nicht umgesetzt werden.
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Zitat
Original von m4kai
gilt das Zentrale Waffenregister nur für ewb Waffen
Noch nicht, aber die Einführung ist spätestens zum Jahr 2014 nach EU-Verordnung Pflicht. Man erwägt nun eine Vorziehung dieser Maßnahme.ZitatOriginal von m4kai
oder auch für f?
Nein, weder gefordert noch geplantZitatOriginal von m4kai
Letzteres könnte sowieso nicht umgesetzt werden.
Falsch - Ein Federstreich und eine solche Regelung könnte leicht beschlossen werden. Die Frage wäre eher, was man damit bezwecken könnte und wäre das ein Gewinn für die öffentliche Sicherheit. Jedoch ist im Moment das rationale Denken vieler Politiker abgeschaltet.
Daher würde ich auf den Verzicht einer solche Regelung nicht wetten. -
die regierung nimmt hier die rolle des agressiven schulschlägers ein
und wir die rolle des strebers... der schläger schubst uns rum wie es ihm passt und wir können nichts dagegen tun solang wir nicht den mut haben etwas zu gegen ihn zu machen -
Der Wiefelspütz hat ne neue Antwort online gestellt, die eigentlich ganz OK ist.
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@Floppyk und / oder Spezialisten ala gunimo, Ulrich, Thomas und Co. (ich hoffe das ich keine Koryphäe vergessen habe)
Vielleicht kann ich ja mal eine Antwort / Meinung von euch erhalten. Danke.
Alles schön und gut.
Aber dennoch ist nicht bekannt, welche Waffen gemeldet werden müssen.
Ich gehe mal davon aus, dass hier Waffen gemeldet werden müssen die sowieso gemeldet und eingetragen sind.
Also Waffen der Kategorie offene / nicht gedrosselte Luftpistolen und Luftgewehre (Federbetrieben, CO2 und Pressluft) grösser 7,5 Joule, sowie Sportpistole und Sportgewehr aufwärts.
Was soll dieser Unsinn mit der Aussage, das auch Luftpistolen (Federbetrieben, CO2 und Pressluft) und Luftgewehre (Federbetrieben, CO2 und Pressluft) der Kategorie (frei unter 7,5 Joule), gemeldet und eingetragen werden sollen?
Das steht doch nirgendswo offiziell geschrieben, wie soll man diese dann auch eintragen und / oder melden (nur weil sich einer in der Zeitung profilieren will).
Ein Taschenmesser, eine Luftpistole und / oder Luftgewehr ohne Seriennummer(n), also (Federbetrieben, CO2 und Pressluft) der Kategorie frei unter 7,5 Joule .
Wenn das so währe, müssten ja dann auch Taschenmesser und anderer Kleinkram gemeldet werden.
Nee nee, ich meine das hier viel mit Emotionen und Aktionismus gehandelt wird und es dann, auf ein normales Maß das ja dann auch wieder Sinn macht, eingestellt wird.
Es ist auch weiter die Frage, wie es sich nach Europäischer Rechtslage verhält, man muss ja auch mal auf einen gemeinsamen Nenner kommen.
Aber was nutzen auch die bestehenden Gesetze, wenn dann doch vereinzelte Personen immer wieder dagegen verstoßen.
Auch Hausbesuche werden sich nicht so einfach gegen unbescholtene Bürger durchsetzen lassen.
Man bedenke doch bitte auch das Problem mit den illegale Waffen, in diesem Fall müssten nämlich alle Häuser und Wohnungen durchsucht werden (unangemeldet).
Also, abwarten und Tee trinken. Ich weiß es fällt mir selbst schwer.
Gruss
steinadler
Edit: Ich Dumpfbacke hatte "Koryphäe" falsch geschrieben, man möge es mir verzeihen.
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Zitat
Original von steinadler
@Floppyk und / oder Spezialisten ala gunimo, Ulrich, Thomas und Co. (ich hoffe das ich keine Korifäe vergessen habe)
Vergessen weiß ich nicht,aber die Reihenfolge ist falsch. Der 1. Rang steht mir nicht zuZitatOriginal von steinadler
Alles schön und gut.
Nein absolut nicht. Die Zeichen stehen auf Sturm und ich bin mittlerweile (leider) nicht allein, wenn ich behaupte, dass wir Waffenbesitzer schweren Zeiten entgegenstehen. Selbst wenn sich keine oder geringe Änderungen im Waffenrecht ergeben sollte, Waffen und der Schießsport ist dauerhaft schwer geschädigt und hat nun einen denkbar schlechten Ruf.ZitatOriginal von steinadler
Alles schön und gut.
Aber dennoch ist nicht bekannt, welche Waffen gemeldet werden müssen.Ich gehe mal davon aus, dass hier Waffen gemeldet werden müssen die sowieso gemeldet und eingetragen sind.
Gemeldet muss aus Sicht des Besitzers erstmal gar nichts. Alle erlaubnispflichtigen und legalen Waffen sind ja bei dem jeweiligen Amt gemeldet und registriert.ZitatOriginal von steinadler
Also Waffen der Kategorie offene / nicht gedrosselte Luftpistolen und Luftgewehre (Federbetrieben, CO2 und Pressluft) grösser 7,5 Joule, sowie Sportpistole und Sportgewehr aufwärts.
Wir nennen das erlaubnispflichige Waffen, also Waffen dessen Erwerb und Besitz einer WBK bedarf.ZitatOriginal von steinadler
Was soll dieser Unsinn mit der Aussage, das auch Luftpistolen (Federbetrieben, CO2 und Pressluft) und Luftgewehre (Federbetrieben, CO2 und Pressluft) der Kategorie (frei unter 7,5 Joule), gemeldet und eingetragen werden sollen?
Hat wer gesagt? Höre ich zum ersten mal.Bislang kenne ich nur die Absichtserklärung eines Innenministers, der Gotscha-Waffen geächtet haben will. Ob sein Wille eine Mehrheit findet, ist mehr als fraglich.ZitatOriginal von steinadler
Es ist auch weiter die Frage, wie es sich nach Europäischer Rechtslage verhält, man muss ja auch mal auf einen gemeinsamen Nenner kommen.
Nö, die EU-Verordnung ist bekannt. Im Kern steht eine landesweite Registrierung erlaubnispflichtiger Waffen.ZitatOriginal von steinadler
Aber was nutzen auch die bestehenden Gesetze, wenn dann doch vereinzelte Personen immer wieder dagegen verstoßen.
Das Problem wird immer so ein.ZitatOriginal von steinadler
Auch Hausbesuche werden sich nicht so einfach gegen unbescholtene Bürger durchsetzen lassen.
Klares Jein Denn im eingeschränken Rahmen ist eine Kontrolle bei begründeten Verdacht heute schon möglich.
Aber eine Ausweitung der Kontrollen ist ja angedacht.ZitatOriginal von steinadler
Man bedenke doch bitte auch das Problem mit den illegale Waffen, in diesem Fall müssten nämlich alle Häuser und Wohnungen durchsucht werden (unangemeldet).
steinadler
Das hat aber nichts mit dem WaffG zu tun. Gibt es stichhaltige Hinweise auf illegalen Waffenbesitz, ist ein Durchsuchungsbeschluss immer leicht vom Richter zu bekommen. Daran wird sich auch nichts ändern.
Hier geht es im Moment um den legalen Besitz und einer Kontrolle ohne Verdachtsmomente. Das geht im Moment so ohne weiteres nicht (Artikel 13 GG)PS: Sorry für die dauernde Korrektur und dennoch übersehene Tippfehler, aber ich liege mit Netbbok auf dem Schoß im Krankenhaus. Und nein - keine Schussverletzung.
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Was mir nicht in den Kopf geht:
Ein Sportschütze verwahrt eine (!) seiner legalen Waffen nicht ordnungsgemäß, der Sohn nutzt diese für ein Massaker.
Konsequenz: Sportschützen dürfen nicht mehr "zuviele" Waffen haben
Wo soll dahinter Logik sein? Das ist einfach ein politischer Schnellschuss, ein Anlassgesetz erster Güte. Von Laien und Idioten propagiert und von hirnlosen Politikern umgesetzt!
Ein Sportschütze der eine Waffe besitzt und diese unsachgemäß lagert gefährdet seine Umgebung viel mehr als einer der 50 Waffen gut versperrt hält.
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Ich weiß zwar nicht, ob ich mich zu den Koryphäen rechnen darf, schreibe aber dennoch etwas dazu.
Zunächst: Im Augenblick ist vieles denkbar. Klar sind - auf allen Seiten - viele Emotionen im Spiel. Die sorgen dafür, daß einige Politiker völlig durchdrehen. Nicht vergessen: Linke und Grüne fordern im BT ein vollständiges Verbot der Waffenaufbewahrung in Privathaushalten!
Und die Rechtslage im Rahmen der EU ist nur soweit verbindlich, als dort Mindeststandards vorgeschrieben sind, die von jedem Mitgliedsstaat nach oben geschraubt werden dürfen. So braucht man z.B. in Irland für alle Druckluftwaffen eine WBK.
Es ist also - theoretisch - vieles möglich. Und da derzeit in der Politik noch viele herumhampeln und nicht wissen, was sie eigentlich wollen, wird sich an der unklaren Informationslage in den nächsten Tagen (und Wochen?) wenig ändern.
ZitatOriginal von steinadler
Was soll dieser Unsinn mit der Aussage, das auch Luftpistolen (Federbetrieben, CO2 und Pressluft) und Luftgewehre (Federbetrieben, CO2 und Pressluft) der Kategorie (frei unter 7,5 Joule), gemeldet und eingetragen werden sollen?Zu Deiner Verunsicherung habe ich wohl ein wenig beigetragen.
Das Problem war, daß im Spiegel-Artikel vom Samstag unklar von zu verbietenden Softair- und Paintballwaffen die Rede war, obwohl - nach jüngeren Berichten - nur die damit veranstalteten Spiele gemeint waren. Nichts genaues weiß man aber nicht, denn Mäurers Positionspapier ist nach wie vor Verschlußsache.ZitatOriginal von steinadler
Ein Taschenmesser, eine Luftpistole und / oder Luftgewehr ohne Seriennummer(n), also (Federbetrieben, CO2 und Pressluft) der Kategorie frei unter 7,5 Joule .Wenn das so währe, müssten ja dann auch Taschenmesser und anderer Kleinkram gemeldet werden.
Nichts ist unmöglich. Oder, mit einer alten Juristenweisheit: Ein Federstrich des Gesetzgebers - und ganze juristische Bibliotheken werden zur Makulatur.
ZitatOriginal von steinadler
Auch Hausbesuche werden sich nicht so einfach gegen unbescholtene Bürger durchsetzen lassen.Die werden mit hoher Wahrscheinlichkeit kommen.
ZitatOriginal von steinadler
Man bedenke doch bitte auch das Problem mit den illegale Waffen, in diesem Fall müssten nämlich alle Häuser und Wohnungen durchsucht werden (unangemeldet).Ich bedenke das schon, aber unsere Politiker wohl nicht. Wie der frühere sächsische MI Eggert einmal sagte: "Zuerst kümmern wir uns um die legalen Waffen, die illegalen kommen später dran."
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Zitat
Original von Floppyk
... aber ich liege mit Netbbok auf dem Schoß im Krankenhaus. Und nein - keine Schussverletzung.Gute Besserung!
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Zitat
Original von ZEBO
Gute Besserung!
Danke,macht Euch keine Sorgen. Meinen Senf gebe ich weiterhin ins Forum. Bald auch wieder von zu Hause. -
Sorry außer der 6-Zeilen-Meldung, die auch nicht vom DWJ kommt, sondern quasi 1:1 aus dem dpa-Ticker von gestern abend 19 Uhr ist nichts bekannt, daher gibt's auch meinerseits kein Holz zum Anheizen der Gerüchteküche.
Bund und Länder wollen zentrales Waffenregister
Berlin - Bund und Länder wollen nach dem Amoklauf von Winnenden die Einführung eines zentralen elektronischen Waffenregisters vorantreiben. Man sei sich einig, dass das Waffenrecht geändert werden müsse, hieß es nach einem Treffen der Innenstaatssekretäre in Berlin. Bis Anfang Juni soll nun ein Maßnahmenkatalog erarbeitet werden. Ein Vorschlag sieht vor, dass Sportschützen nicht mehr unbegrenzt Waffen horten dürfen. Zudem wird über strengere Regeln und Kontrollen für die Aufbewahrung diskutiert.
dpa 19:00 Uhr
aus Waffengesetz - Nun ist die Katze aus dem Sack!!!Jetzt ist das zentrale Waffenregister ohnehin nicht sooo eine Überraschung, durch die gezwungenermaßen umgehend notwendige Umsetzung der EU-Vorgabe muß das ohnehin ins WaffG, spätestens allerdings 2014.
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Wie immer "kompetent und verunsichert" beantwortet! Meinen Dank an euch zwei.
ZEBO - Aber klar doch - natürlich eine - Koryphäe (steini der alte Schleimer!)
Floppyk -
Eines nur: Nicht Sturm ... , sondern viel mehr eine Polarisierung gegen Sport- und Freizeitschützen. Ich vergleiche es lieber mit einer einseitigen Hetzkampagne gegen den Schießsport, jawohl den es ist SPORT.
Vielleicht sollte mann einfach mal das Schützenfest ausfallen lassen, gerade in ländlichen Regionen wird sich das bemerkbar machen.
ZitatWir nennen das erlaubnispflichige Waffen, also Waffen dessen Erwerb und Besitz einer WBK bedarf.
Das wollte ich so nicht schreiben, obwohl es natürlich korrektes (Amts-) Deutsch ist. Sondern so, dass es eben jeder versteht, also auch die ohne Waffen-Sachkunde-Prüfung.
Habe sie doch selbst schon seit Jahren, solltest Du doch eigentlich wissen. Hatten wir doch schon mal, kannst dich vielleicht daran erinnern (Diskussion WaffG-Änderungen 2003 und 2008).
Ach ja, gute Besserung natürlich auch von mir.
Ja ZEBO es war nicht nur Spiegel-Artikel, es stand auch in anderen Zeitungen geschrieben, unter anderem in der Tageszeitung.
Es mag ja sein das vieles denkbar sein mag, aber nicht durchsetzbar. Ich meine dennoch und gerade in Zusammenhang mit freien Waffen, das erstmal noch gar nichts klar ist.
Gruss
steinadler
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Zitat
Original von Ulrich Eichstädt
daher gibt's auch meinerseits kein Holz zum Anheizen der Gerüchteküche.
das muss ich mir merken. -
Zitat
Original von steinadler
Es mag ja sein das vieles denkbar sein mag, aber nicht durchsetzbar.Diese Frage stellt sich in der Politik nur wenigen. Man könnte z.B. sämtliche Druckluftwaffen WBK-pflichtig machen, mit 6 Monaten zum anmelden (wie 2008 bei den LEPs) und wer sich nicht darum kümmert, hat dann eben eine Straftat begangen. So hätte man, mit ein paar Federstrichen, Millionen von illegalen Waffenbesitzern produziert.
ZitatOriginal von steinadler
Ich meine dennoch und gerade in Zusammenhang mit freien Waffen, das erstmal noch gar nichts klar ist.Doch, zwei Sachen dürften klar sein:
ZitatEinigkeit besteht somit lediglich bei zwei Punkten: hinsichtlich verschärfter Aufbewahrungsregeln inkl. intensiverer Kontrolle (hoffentlich geht der Armatix-Kelch an uns vorüber) und der Einführung eines zentralen Waffenregisters (was aufgrund EG-Rechts ohnehin bis 2014 kommen würde).
(Quelle: Waffengesetz - Nun ist die Katze aus dem Sack!!!)Das ist wohl der Minimalkonsens der Innenminister.
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moin. ich bin immer wieder erstaunt in letzter zeit.
erstens dachte ich , das es längst regelmäßige kontrollen der waffenbesitzer bezüglich der aufbewahrung der waffen im tresor gibt, muß aber feststellen , das sich zum. beispiel unsere behörde mit photos des tresors zufriedengegeben hat. so gehts ja echt nicht.
andereseits scheint diers ein gesetz zu sein , das bisher mangels personal nicht durchsetzbar war.
in dem fall ist ein gesetz schon mal schlecht.andererseits hätte ich nie gedacht, das es kein zentrales waffenregister gibt, und das immer noch jedes bundesland scheinbar für sich damit rumdümpelt.
sind sich die Länder da derart uneinig? hätt ich nie gedacht bisher.am besten wäre natürlich ein register aller waffen incl . aller illegalen waffen, weil hier ja sonst nur die hälfte der besitzer erfasst wird. die ehrlichere hälfte-wohlgemerkt.
mitb solchen massnahmen , kämen sie denn , könnte jeder gut leben nach meiner ansicht.
gruß rabe
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Eines noch im allgemeinen - Ich meine ... und das ohne jemanden zu nahe treten zu wollen, der Ulrich hier Im Forum die zuverlässigste Quelle in Zusammenhang mit Änderung des WaffG. ist.
Also abwarten und agieren (nicht wild reagieren und / oder wenn es zu früh / zu spät ist) wenn Ulrich uns mit aktuellen und vor allem gesicherten Informationen versorgt.
Die Blödzeitung und Co. interessiert mich in diesem Zusammenhang nicht.
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Also ZEBO, ich sehe das Du sehr aufgebracht bist (ich ja auch) aber mach erst mal langsam.
ZitatDiese Frage stellt sich in der Politik nur wenigen. Man könnte z.B. sämtliche Druckluftwaffen WBK-pflichtig machen, mit 6 Monaten zum anmelden (wie 2008 bei den LEPs) und wer sich nicht darum kümmert, hat dann eben eine Straftat begangen. So hätte man, mit ein paar Federstrichen, Millionen von illegalen Waffenbesitzern produziert. confused
Das wird so nicht funktionierend, denn bei den damaligen LEPWaffen, handelte es sich ja um umgebaute und ehemals, scharfe Waffen mit Waffennummer.
Schau ZEBO es gibt z.B. viele freie Waffen die mann gar nicht melden kann, weil sie keine Waffennummer besitzen und fortlaufende Produktionsnummern, sind nicht dafür geeignet.
Das sind "fast" alle Luftpistolen (Federbetrieben, CO2 und Pressluft) und Luftgewehre (Federbetrieben, CO2 und Pressluft) der Kategorie 'F' , also frei unter 7,5 Joule. (alle außer eben den WBK pflichtigen Waffen)
Gruss
steinadler
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