Mahlzeit allerseits!
Ich habe mir gestern bei Sportwaffen-Schneider eine Walther P22 bestellt und mich seitdem fleißig durch das Forum und die Testberichte gelesen, und auch schon bezüglich der nun folgenden Frage mit der Suchfunktion auseinandergesetzt.
Leider habe ich bislang noch keine ganz eindeutige Antwort finden können, daher versuche ich es nun hier:
1. Habe ich das WaffG richtig verstanden bzgl. des Führens von Gaswaffen in der Öffentlichkeit, daß dieses Führen ausschließlich verdeckt erlaubt ist? (Daß man zusätzlich einen KWS benötigt, ist mir bewusst, das soll hier nicht Gegenstand der Diskussion sein)
2. Wie muss man dieses "verdeckt" genau auslegen? Reicht ein "unauffälliges" Gürtelholster, wie etwa das Quickdefence-Holster, am Gürtel getragen, denn überhaupt aus?
Oder muss dann ggf. ein langes T-Shirt oder eine Jacke so darüber getragen werden, daß man weder Teile des Pistolengriffs, noch Teile des Holster sieht? Oder darf z.B. das Holster teilweise sichtbar sein, solange man nicht die eigentliche Waffe sieht?
Wie ist es, wenn ich eine Jacke trage, welche das Holster einschließlich Waffe komplett verdeckt, diese aber in der Öffentlichkeit kurzzeitig ausziehe? Verstoße ich in diesem Augenblick automatisch gegen das WaffG?
Über die Beantwortung dieser Fragen würde ich mich sehr freuen.
Außerdem würde ich mich sehr freuen, wenn themenfremde Diskussionen über die Sinnhaftigkeit des Führens von SSW als SV-Mittel oder über die Sinnhaftigkeit des Führens einer Pistole anstelle eines Revolvers unterblieben.
Davon habe ich bereits genug via Suchfunktion und genereller Recherche hier im Forum gelesen.
Vielen Dank im Voraus.