Einhand-/ Taschenmesser führen ab 01.04.2008 - DISKUSSION

Es gibt 56 Antworten in diesem Thema, welches 17.550 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Juni 2009 um 17:34) ist von barret.

  • So ist´s recht:

    Das "gute" Messer darf weiterhin am Gürtel geführt werden,
    das "böse" Messer muss in einem VERschlossenen Behätlnis transportiert werden.


    Oder um es knapper auszudrücken:


    Gruß,
    Helge/ 5-atü


    P.S.: Und das ist leider kein April-Scherz, sondern bitterer Ernst!
    :(

    Fördermitglied des VDB.

  • und das alles wegen einem lügenvideo, aber lassen wir das.

    habe lange überlegt was ich mache mit meinem messer und bin jetzt auch soweit es abzulegen. wenns mal schlecht läuft ist auch ganz schnell die wbk in gefahr und das ist es mir echt nicht wert.

    heute werd ichs noch tragen, aber abends wird es feierlich eingetütet.

    ein trauernder thomas

    Ratet mal was ich am Gürtel habe.....

    LP 300 XT - HW 35 - FWB 300

  • Zitat

    Original von Krombacher
    habe lange überlegt was ich mache mit meinem messer und bin jetzt auch soweit es abzulegen.

    Ich nicht, darum habe ich mir heute das Trailmaster mit der normalen Klinge geholt.
    Ist schon komisch, wenn man es jetzt rausholt und der Daumen vergeblich nach dem Auge in der Klinge sucht...
    :new16:

    Aber ich möchte auf das Taschenmesser nicht mehr verzichten. Schraubenzieher, Säge und vor allem der Zahnstocher sind Gold wert. Eine scharfe Klinge sowieso.

    Fördermitglied des VDB.

  • also ganz nackt werd ich auch nicht bleiben, muss nur das passende finden. mein schweizer hab ich eh immer in der jacke, alleine wegen dem zahnstocher.... nur am gürtel muss jetzt eine lücke geschlossen werden....

    Ratet mal was ich am Gürtel habe.....

    LP 300 XT - HW 35 - FWB 300

  • Interessant, muß man aber auch nicht gleich 2x posten. :new16:

    Weiterhin verstehe ich nicht, was man mit einem solchen Messer anstellen soll, außer es als RESCUEtool zu benutzen! ???

    Zur Selbsterverteidigung wohl kaum, schnitzen kannst du damit auch nicht und als Allzweckmesser taugt es auch nicht!

    Also, wenn nicht zum retten, wofür dann?!?

    Gruß
    andy

  • Zitat

    Original von R.I.2000
    Und der Knüller: Das neue Gesetz vom 1.4.2008 greift hier net!

    Und der Ober-Knüller: Das Messer macht "noch schönere" Wunden als die verbotenen! Mit "Widerhaken" - auch nicht schlecht :crazy2:

    Aber alles legal - das ideale "Werkzeug" für den rechtschaffenden Hooligan... *lol*

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Zitat

    Original von aandykf
    Weiterhin verstehe ich nicht, was man mit einem solchen Messer anstellen soll, außer es als RESCUEtool zu benutzen! ???

    Zur Selbsterverteidigung wohl kaum, schnitzen kannst du damit auch nicht und als Allzweckmesser taugt es auch nicht!

    Alles kann man damit nicht machen, aber z.B. mal eben das band von einem Paket zeitungen das am Strassenrand steht aufschneiden usw. Und man hatt immer einen Gurtschneider dabei der schnell offen ist, ist auch nicht unpraktisch. Ein Brot schmieren kann man damit mit sicherheit auch, und wenn mans mit der Rückseite macht ;) Achja, selbstverteidigung mit Messer ist immer schlecht, dafür sollte man andere Sachen mitschleppen.

  • Ist doch schön zu wissen, daß wenigstens ein ausgesprochenes Rettungswerkzeug nicht vom Bannstrahl der Hüter der inneren Sicherheit getroffen wird.

    Wenigstens was.


    Man wird ja bescheiden. :cry:

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

    Einmal editiert, zuletzt von Schnurbel (17. April 2008 um 00:07)

  • @ Musashi

    Nee keine Werbung, habe ja nicht mal geschrieben wie das Messer bezeichnet ist.
    Dachte mir nur, da es sicherlich mehrere interessiert, schreibe ich es hier auch rein. Bei den gepinnten Sachen schaut kaum einer rein!

    aandykf

    Ich habe das Ding jetzt zwei Wochen EDC. Ich muss sagen es steht meinem CRKT’s oder Spyderco’s um nix nach! Abstechen will ich niemanden. Die Klinge ist höllisch scharf. Und man darf sich von dem Bild nicht täuschen lassen. Der scharfe Klingenteil erstreckt sich ab der Säge bis durch den ganzen Reißhacken.
    Und wenn es übel kommen sollte werde ich niemals auf jemanden einstechen. Ich würde auf non-lethale Schnitte setzen. Außerdem hat die Spitze im Gegensatz zu den normalen Messern eine enorme Stoppwirkung.

  • JAJA man spielt nicht mit dem Essen, weis ich. :nuts:
    Muss meine Frau ja nicht erfahren...

    Aber die Aussage von Andy schwirrte noch immer in meinem Kopf rum. Das dieses Messer nicht zur Verteidigung taugt. :cry:
    Und als ich mir gerade mein Mittag machen wollte überkam es mich. :nuts:

    Und ich habe es auch aufgegessen, also morgen schönes Wetter. *lol*

    Tja, mein Wunschdenken bezüglich der Stoppwirkung hat sich damit leider zerschlagen.

    Fisher´s Sam

    Wenn man das Messer wieder rauszieht gibt es gar nicht so schlimme Wunden, da der Reißhaken auch an der unteren Kante scharf ist. Er schneidet sich also raus und zerreißt nicht.

  • Entweder ein Taschenmesser oder ein feststehendes MESSER, aber nicht so ein Rettungsgerät! Das hat meiner Meinung nur was im Auto zu suchen.
    :new16:

    Ich schleppe auch keine Erste-Hilfe-Kästen mit mir rum - für den Fall, dass...


    mfg, Bolle

  • Zitat

    Original von Baller-Bolle
    Entweder ein Taschenmesser oder ein feststehendes MESSER, aber nicht so ein Rettungsgerät! Das hat meiner Meinung nur was im Auto zu suchen.
    :new16:

    Ich schleppe auch keine Erste-Hilfe-Kästen mit mir rum - für den Fall, dass...
    mfg, Bolle

    Meine Rede!
    Wir sind zwar am Ende, aber noch nicht so^^

    In ein paar Jahren, bei der nächsten Waffenrechnsnovelle können wir dann ja R.I.2000's Idee wieder ausgraben...

    Aber so lange wir feststehende Messer, Taschenmesser, Klappmesser noch führen dürfen sind wir nicht in der Not eine Rettungsmesser als Ersatz zu gebrauchen.

    Außerdem werden Tauchermesser auch als Werkzeug angesehen und fallen somit auch nicht unter das Waffengesetz. Kannst du auch führen wie du Lust hast...

    Gruß
    andy

  • @ R.I.2000

    Wäre dir trotzdem sehr dankbar wenn du mir nun den Namen des Messers verraten würdest... Hast du meine Post nicht gesehen? ???

    Einmal editiert, zuletzt von DGK (17. April 2008 um 23:09)

  • @ DGK
    Klar habe ich das gelesen.
    Um mich aber nicht weiter der Unterstellung auszusetzen ich würde Werbung machen habe ich die Daten an dein Postfach gesandt.

  • Zitat

    Original von aandykf
    Außerdem werden Tauchermesser auch als Werkzeug angesehen und fallen somit auch nicht unter das Waffengesetz. Kannst du auch führen wie du Lust hast...


    Richtig, denn bestimmte Messer sind zweckbestimmt Werkzeug.
    Aber falsch, wenn man annimmt, dass diese Messer vom Führverbot ausgenommen wären.
    Im § 42a wird nicht zwischen Waffen und Werkzeug unterschieden. Das Führverbot umfasst Messer. Da spielt es keine Rolle, ob Tauchermesser, Rettungsmesser oder sonstiges.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (18. April 2008 um 00:02)

  • Halbrichtig!

    Bei Rescue-Messern ist immer der sozialadäquate Grund gegeben:
    Im Notfall helfen zu können
    Des weiteren ist durch den Feststellungsbescheid eindeutig, aber nur für den Messertyp, festgestellt das es KEIN Messer ist.
    Hier ist NICHT die "Verwendung" des Messers als Werkzeug ausschlaggebend sondern das es sich NICHT um ein Messer handelt.
    Das Messer ist also auf einem Level mit Kulli, Schraubendreher, Tacker usw.
    Und wenn man dann den Feststellungsbescheid aus der Tasche zieht wo dick BKA drauf steht dann werden die Grünen bzw. Blauen schon etwas ruhiger.

    Des weiteren hat man, trotz Anführen eines sozialadäquaten Grundes, das Problem das die Polizei auf "Erregung öffentlichen Ärgernisses" pochen kann! Dann ist das Messer trotz noch so gutem sozialadäquaten Grund weg! (Denkt dran euch in dem Fall immer eine Quittung geben zu lassen)
    Des weiteren wäre ich an dem sozialadäquaten Grund interessiert der den Polizisten einleuchten soll, wenn man mit einem Tauchermesser durch die Stadt rennt. „Ja ähm ich wollte gleich da im Gulli etwas tauchen und den Ratten „Hallo“ sagen...“

  • Die Erregung öffentlichen Ärgernisses bezieht sich nur auf sexuelle Handlungen:

    Zitat


    § 183a
    Erregung öffentlichen Ärgernisses

    Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

    Also ich für meinen Teil führe Messer, ich paare mich nicht mit ihnen.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)