Waffenrechtsnovelle 2008 und FWR

Es gibt 280 Antworten in diesem Thema, welches 36.842 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Januar 2008 um 16:28) ist von Ritztec.

  • Ich glaube nicht daß das hier schon angezeigt wurde. Bei Waffen-Online wurde ein unkommentierter Entwurf zu einer Novelle des Waffengestzes in 2008 gepostet:

    http://forum.waffen-online.de/index.php?s=2b…70&#entry751870

    Darunter auch dieser Satz:

    In Abschnitt 2 wird dem Unterabschnitt 7 nach § 42 folgender Paragraph 42a angefügt:
    „§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen
    Es ist verboten, Anscheinswaffen offen zu führen..

    Damit dürfte sich das Herumlaufen mit <0.5 J dann wohl erledigt haben, falls das so kommt.

  • Das würde aber auch bedeuten, daß wir einen neuen Anstands... äh ich meine natürlich Anscheinsparagraphen bekommen. So ein Dreck aber auch!

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Es geht ums Führen, nicht um den Besitz.

    EDIT: In der Begründung steht dazu:

    Des Weiteren sind aufgetretene Schwächen des geltenden Rechts aus Gründen der inneren Sicherheit zu beseitigen: So soll das offene Führen von Anscheinswaffen – in teilweiser und maßvoller Rücknahme der Abschaffung des so genannten „Anscheins-Paragraphen“ des alten Waffengesetzes - verboten werden.

  • Fraglich ist, ob die <0,5 Joule Teile Anscheinswaffen sind. Laut OLG - Beschluss (Ich glaube OLG Karlsruhe) fallen diese "Waffen" unter die Kategorie "Spielzeuge" mit dem Hintergrund eine "Kriminalisierung des Kinderzimmer" zu vermeiden. Aber nagelt mich jetzt bitte nicht darauf fest! Wenn ich den Link nochmal finde, poste ich ihn!

    Allerdings scheint aber das Urteil im Widerspruch zu dem "neuen" WaffG zu stehen. Also besser nicht drauf berufen....

    FWB 601, HW 30 RWS - Edition, Colt 1911 SSW, Röhm RG 3 SSW
    18 Monate freiwilliger Grundwehrdienst beim FschJgBtl 263 Zweibrücken
    "Glück ab"

    Einmal editiert, zuletzt von prince84 (31. Juli 2007 um 11:32)

  • Zitat

    Damit dürfte sich das Herumlaufen mit <0.5 J dann wohl erledigt haben, falls das so kommt.


    Da kann ich persönlich ganz gut mit Leben, muss ja nicht sein, das die Kiddies damit in der Öffentlichkeit rumrennen u. hinter Büschen versteckt auf Rentner schiessen.

    Gruß,

    Harry

  • Übrigens kriegen dann auch die SSWs ihr Fett weg. Zitat aus der Begründung:


    Zitat:

    Zu Nummer 11 (§ 23):

    Durch die Änderung des Absatzes 1 Satz 2 werden Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) der Waffenbuchführungspflicht unterworfen (Buchstabe aa). Dasselbe gilt für wesentliche Teile von Schusswaffen (Buchstabe bb). Diese Änderungen tragen einem kriminalpolizeilichen Bedürfnis Rechnung:
    SRS-Waffen werden in hohem Maße als Tatmittel bei der Begehung von Straftaten verwendet; ihr Anteil an den nach Straftaten sichergestellten Waffen macht ca. 50 % aus. Hier ermöglicht die Buchführungspflicht – über die bereits mit dem Waffenrechtsneuregelungsgesetz eingeführte Pflicht der Belehrungsprotokollierung nach § 35 Abs. 2 Satz 2 hinaus – einen stringenten Ermittlungsansatz.

    Zitat Ende

    Heißt im Klartext: SSWs werden registriert und damit auch der an den sie verkauft wurden.

  • Zitat

    Original von Xiphogonium
    Übrigens kriegen dann auch die SSWs ihr Fett weg. Zitat aus der Begründung:


    Heißt im Klartext: SSWs werden registriert und damit auch der an den sie verkauft wurden.

    Tja, und was machen die mit den Waffen die mittlerweile im Umlauf sind? Diese sind nicht irgendwo aufgeführt und auch Sammler welche etliche Duzend der Waffen haben werden wohl kaum alle zu den Behörden schleppen um diese einschreiben zu lassen. Ich glaub noch nicht ganz daran daß es so kommen wird.

    Gruß
    Thomas

  • Es geht wohl auch eher um die ab 01. April 2008 verkauften SSWs, für die eine Buchführungspflicht des Händlers eingeführt wird. So sind dann zumindest solche Waffen bei Mißbrauch nachverfolgbar. Es geht wohl nicht um den Altbestand.

  • Noch was nettes: Die beliebten Elektroschocker sollen KWS-pflichtig werden! :new16:

    Zu Buchstabe cc (Nummer 2.2-neu):
    Die Anfügung der neuen Nummer 2.2 ist eine Folgeänderung der Aufnahme der Distanz-Elektroimpulsgeräte in § 10 Abs. 4 Satz 4 (Einführung des Kleinen Waffenscheins hierfür)

  • Zitat

    Original von Xiphogonium
    Es geht wohl nicht um den Altbestand.


    Das wäre ja auch schwer zu realisieren. Und diejenigen, die mit ihrer SSW eine Straftat begehen wollen, würden sie schon gar nicht nachträglich zur Registrierung schleppen. ;)

  • Korrektur zu meinem vorherigen Post:

    Distanz-Elektroimpulsgeräte dürften die "Taser" sein, wenn man der angeführten Definition folgen will:

    aaa) In Nummer 1.2.1 werden nach dem Klammerausdruck folgende Wörter eingefügt:
    „; Distanz-Elektroimpulsgeräte sind Geräte, die mittels eines Abschuss- oder Auslösegeräts über eine gewisse Entfernung Elektroimpulse am Körper der Zielperson aufbringen (z. B. mittels durch eine Leitung verbundene Elektroden oder mittels eines leitungsfähigen Flüssigkeitsstrahls)“

  • Das wäre ja der Hammer, Taser-Waffe mit KWS führen dürfen! Dann purzeln da sicher auch die Preise, wenn das dadurch mehr zum Massenprodukt wird.

  • Ähm...

    bedeutet das jetzt, daß, wenn dieser Entwurf so wie er ist angenommen wird, Taser mit KWS geführt werden dürfen?

    Hmm... begrüße ich das jetzt, oder eher nicht... mal sehen...

    Gruß,
    CP

    Tiocfaidh ár Lá

  • Was ich nicht kapiere, in der Begründung liest es sich, als wären die Taser zur Zeit ohne Erlaubnis zu führen!?

    Zitat


    Auch sollen Distanz-Elektroimpulsgeräte (auf dem Markt v. a. unter der Bezeichnung „Air-Taser“ bekannt und erhältlich) wegen ihres spezifischen Ge-fährdungs- und Missbrauchspotenzials in die Regelungen des Kleinen Waf-fenscheins (Erlaubnispflicht des Führens unter erleichterten Bedingungen) einbezogen werden.
    [...]

    Zu Buchstabe e (Absatz 4 Satz 4):
    Distanz-Elektroimpulsgeräte weisen gegenüber herkömmlichen Elektroschockern eine objektiv und subjektiv erhöhte Gefährlichkeit auf: Die Hemmschwelle ihres (missbräuchlichen) Einsatzes ist wegen der Möglichkeit, aus einer gewissen Entfer-nung, also ohne unmittelbare Nahkampf-Situation, und mit ferngesteuerter Auslö-sung zu agieren, herabgesetzt. Das rechtfertigt es, das Führen dieser Geräte – die als effektives Selbstverteidigungsmittel bei entsprechender amtlichen Zulassung und Kennzeichnung, s. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.6, legitim bleiben – den SRS-Waffen dahingehend gleichzustellen, dass auch für sie der Kleine Waffenschein gefordert wird.

  • Die sogenannten Taser, also diese wo die Elektroden verschießen haben ein :F: auf geprägt. Somit sind diese z.B. Druckluftwaffen gleichgestellt, also frei ab 18, Führen war bisher jedoch verboten weil für diese das selbe gild wie für ein Luftgewehr oder Luftpistole, nur mit dem richtigen Waffenschein. Sollte das nun geändert werden denke ich auch daß diese einen boom erleben dürften wobei ein solches Gerät wohl auch eher nur gegen einen einzelnen Angreifer verwendet werden kann und bei einer Gruppe man wohl eher schlecht dasteht. Man sollte auch bedenken daß beim Verschuss der Kontaktelektroden sogenanntes Konfetti mit verschossen wird wo wohl die Kartuschennummer vermerkt ist und diese wird beim Kauf ja registriert. Bei missbrauch würde somit derjenige ganz schnell herausgefunden werden was hier wohl wieder abschrecken dürfte.

    Gruß
    Thomas

  • Da muss ich freedom zustimmen, laut der Novelle benötigte man bis dato keinen weiteren Nachweis als das vollendete 18. Lebensjahr.
    Bin aber bis dato auch davon ausgegangen, dass man zum führen einen regulären WS benötigt. Gibt es vielleicht unterschiedliche Taser - Modelle?

    Falls man den Text so interpretieren kann, dass man nur noch einen KWS anstelle eins WS braucht, wäre dies aus schon genannten Gründen sehr zu begrüßen!

    FWB 601, HW 30 RWS - Edition, Colt 1911 SSW, Röhm RG 3 SSW
    18 Monate freiwilliger Grundwehrdienst beim FschJgBtl 263 Zweibrücken
    "Glück ab"

    2 Mal editiert, zuletzt von prince84 (31. Juli 2007 um 12:07)