Was ist erlaubt in Österreich?

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 15.277 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. November 2008 um 12:45) ist von wagncn.

  • hallo weiß nicht genau wo ich das hingeben soll darum schreib ich bei allgemein!
    bin neu hier im forum aber hab doch schon einiges intessiert mitgelesen!
    die 7,5J beschränkung in GER ist mir klar aber hab irgendwo (hier im forum) gelesen, dass für Österreich diese beschränkung nicht besteht!

    jetzt meine eigenltiche frage! ich möchte auf möglichst große distanz schießen, was meist nur im freien möglich ist, hab leider keine halle mit 80m länge :confused2: (schießstand gibts unweit von mir, baller also ned irgendwo in der gegend rum)
    hab irgendwo was von match-gewehren mit ca. 40J gelesen (walter dominator pressluftgewehr wenn ich mich recht erinnere), welch reichweite wäre damit möglich?
    womit ist die maximale reichweite bei trotzdem noch sinnhafter streuung möglich?
    federdruck und co2 werden zu schwach sein nehm ich an???
    hab auch schon über ein airmagnum mit 16J nachgedacht
    (das ist in Österreich legal soviel weiß ich schon) aber wie weit kann man damit sinnvoll schießen? sag ma mal auf coladosen?
    oder gibts ganz andere varianten wie kk, wenn ja bitte sagen dann bin ich ja im falschen forum!
    wie gesagt hauptsächlich auf die reichweite kommt es mir an!
    ist das pressluft das richtige? freie waffe in AUT sollte es sein!
    und wenns geht auch günstig (matchgewehr ist ja teuer)
    kaufen müsste ich das sowieso in österreich sehe ich das richtig?!


    danke erstmal

    mfg man

    wer rechtschreibfehler in meinen postings findet, darf sie behalten!

    ein kreis ist ein rundes quadrat

  • Wieviel Meter hast du denn überhaupt zur Verfügung?

    Also mit 7,5J kann man bis 35m sinnvoll schießen, soviel kann ich dir schonmal sagen. KK wäre eine Alternative, sind bei euch ja auch frei. Es gibt bei euch nur eine Kaliberbegrenzung, und zwar 6mm. Darüber ist dann meldepflichtig, auch Druckluftwaffen die Diabolos Kaliber 6,35mm verschießen. Weitere Details habe ich jetzt nicht, aber wir haben hier noch ein paar andere Leute aus AT.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Hallo,

    Du kannst die Waffen auch in Deutschland kaufen (zumeist günstiger), allerdings müsstest du die Standartfeder selbst einbauen.

    Grundsätzlich: es gibt keine Energiebeschränkung für Luftdruckwaffen, die einzige Einschränkung ist, dass Luftdruckgewehre mit einem Kaliber über 6mm meldepflichtig (du gehst zu deinem Händler, er schreibt sich Waffendaten auf und kassiert evtl. ein paar Euro's) sind.

    In Österreich sind aber auch Waffen der Kategorie C und D frei ab 18 erwerbbar.

    Waffen der Kategorie D sind Waffen mit glatten Läufen, sprich Schrotgewehre. Diese sind nichtmal meldepflichtig. Ausnahme ist die Vorderschaftrepetierflinte, diese wurde 1996 als Kategorie A (verbotene Waffen) umklassifiziert.

    Waffen der Kategorie C umfassen vorallem Repetier-Langwaffen. Dabei wird keine Kaliber-Beschränkung gemacht (also alles von .17 HMR bis hin zu .338 Lapua Magnum) - lediglich Geschosse mit über 10.000J sind verboten (existiert allerdings nichts schriftliches, hat sich aber "so eingebürgert", abgesehen von .50 BMG das Kategorie A ist). Man kann diese Waffen nach einer 3-tägigen Wartefrist (oder gleich, falls man Waffenbesitzkarte hat) beim Händler erwerben. Diese Waffen werden nur beim Händler gemeldet.

    Demnach sind auch Büchsen- und Flintenmunition sowie Wiederladekomponenten frei ab 18 erwerbbar.

    Wenn du auf eine möglichst große Distanz schießen willst dann gibts eigentlich nur .338 Lapua Magnum. Leider gibt es (zivil) nur die Möglichkeit bis 300m zu schießen, von daher reicht .223 Remington eigentlich.

    Für das Fun-Shooting zuhause ist KK sehr empfehlenswert. In Österreich darf man mit allen Waffen auf eingefriedetem (umzäunten) Grund (sollte natürlich auch in deinem Besitz sein) schießen, solang sich kein Nachbar oÄ beschwert. Auch sollte man darauf achten dass das Geschoss das Gelände nicht verlässt.

    Übrigens hat jeder der einen Wohnsitz in Österreich hat das RECHT auf eine Waffenbesitzkarte. Voraussetzung dafür ist kein Waffenverbot (etwa durch Zivildienst), Psycho-Test (reine Schikanerie, kostet ~180€), Waffen-Führerschein (etwa durch ein Fachgeschäft, Kosten zwischen 50 und 100€, Dauer & Programm je nach "Kurshalter"), das vollendete 21. Lebensjahr und keine Vorstrafen. Die WBK wird anfangs auf 2 Plätze (darüber muss man sich rechtfertigen) ausgestellt. Diese Plätze gelten für Waffen der Kategorie B.

    Kategorie B sind hauptsächlich Kurzwaffen, wie etwa Revolver oder Pistolen. Es gibt seit kurzer Zeit in Österreich auch 3 halbautomatische Langwaffen (AUG-Z, SIG-Kempf 550 und OA-15) als Kategorie-B Waffen zu erwerben.

    Falls du Fragen zu bestimmten Waffen oder dem Gesetz hast - einfach fragen. Ich empfehle dir aber auf http://www.iwoe.at das österr. Waffengesetz durchzulesen und auch der IWÖ (Interessensgemeinschaft liberales Waffenrecht in Österreich) beizutreten - für 37€ Jahresbeitrag bekommst du Rechtsschutz und Auskünfte für alle Gesetzesfragen sowie 4x im Jahr eine Zeitschrift.
    Das IWÖ betreibt übrigens auch ein Forum, und solltest du eher in Richtung Warmgaswaffen tendieren empfehle ich dir dort Fragen zu stellen (sollte keine Abwerbung sein, aber ich weiß nicht inwieweit hier Fragen zu scharfen Waffen geduldet werden).

    Auch Luftdruckwaffen machen Spaß und sind im Gegensatz zu KK leise. Außerdem baut mit Steyr ein österreichischer Waffenhersteller eines der besten Pressluftgewehre dass es zurzeit für Sportschützen gibt.

    Gruß Georg

    PS: pass bitte auf wenn du in Deutschland bestellst dass du dir keinen Schalldämpfer kaufst! Dieser Gegenstand ist in Österreich verboten und ein Verstoß gegen dieses Gesetz kann in einem Waffenverbot (neben Geldstrafe) resultieren! Auch Schlagstöcke (bis auf ein einziger) sind bei uns verboten - Laser und Lampen auf Kurzwaffen hingegen wieder erlaubt. Wie gesagt, einfach mal das WaffG studieren ..

    *edit*

    hab da doch tatsächlich den Waffenführerschein als WBK-Voraussetzung vergessen .. ;)

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

    Einmal editiert, zuletzt von Promo (7. Mai 2007 um 17:46)

  • Andererseits auch abhängig wieviel du ausgeben willst. Bei Pressluft erreicht man auch durchaus Joule-Werte von KK. Für ein anständiges Pressluft-LG musst du so ca 700Euro blechen, da ist KK doch billiger mit 200-300. Und mit KK kann man auch noch auf 100m einiges bewerkstelligen, auch die Folgekosten sind sehr gering ca 2euro für 50Schuss. Allerdings ist ein Lg sicher bequemer um zu Hause zu schiessen.
    Wenn du einen Schiessstand in der Nähe hast würde sich evtl beides anbieten(Federdruck-LG für daheim und KK fürn Stand)

    Noch ein Hinweis auf die Meldepflicht:
    Auch KK ist meldepflichtig obwohl <cal.6mm. Denn die Meldepflicht besteht nur nicht für
    "Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft
    (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure
    entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern
    das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,"
    Deshalb fällt ein KK unter Kat C(meldepflichtige Schusswaffen), sprich du gehst zu deinem Büchsenmacher und meldest dort den Erwerb. Wenn du die Waffe nicht von einem Privaten gekauft hast, dann erledigt die Meldung der Büma beim Erwerb.

    Ansonsten wie Promo schon erwähnt hat: Schau mal auf iwoe.at vorbei. Dort kannst du das österr. Waffengesetz nachlesen und im Forum findest du sicher auch nützliche Tips.

    3 Mal editiert, zuletzt von tras (7. Mai 2007 um 17:59)

  • also danke erstmal für die rasche antwort!
    wusste nicht dass ich auch " große waffen" verwenden darf, die 300m schießdisziplin hab ich auch schon mal im internet angeschaut, dachte da braucht man WBK!
    hab mir das WaffG schon durchgelesen, aber ist halt etwas langweiliger gesetztext und ich konnte die unterteilung der waffen nicht richtig verstehn, danke für die hilfe!
    konkrete frage hab ich noch und zwar bin ich alt genug, bin bei psychotest des heeres nicht durchgefallun aber bin unteauglich eingestuft worden auf grund einer augenverletzung die ich mit 6 jahren hatte! ich nehme an ich kann keine WBK mehr bekommen, aber waffenverbot in dem sinn besteht nicht oder?also "freie waffen" und meldepflichtige kann ich noch kaufen und unter berücksichtigung der gesetzlichen auflagen in Österreich nutzen?


    mfg man

    ps:werd mir bei schlechtwetter das gesetz mal zu gemüte führen :crazy3:

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    ein kreis ist ein rundes quadrat

    2 Mal editiert, zuletzt von animalcracker (7. Mai 2007 um 18:09)

  • Hallo,

    Untauglich ist kein Problem, bekommt auch WBK! (solang's nicht aus psychischen Gründen war). Problem wäre nur Zivildienst gewesen, da man dann Waffenverbot bekommt.

    WBK ist halt nur ein "Kampf" mit der Behörde und Abzockerei. Für dieses Thema würde ich dir auch wieder IWÖ empfehlen. Da bekommst du schnelle Beratung und Tipps für den Psychotest und Hinweise was man den Behörden sagen soll.

    Woher stammst du eigentlich genau wenn man fragen darf? Ich an deiner Stelle würde mir einmal Schießstände/Vereine in der Umgebung suchen, zumindest alle wo ich bisher war, waren mehr als freundlich ("magst meine(n) [hier Waffe einsetzen] auch mal probieren .. ?")

    Gruß Georg

    PS: das WaffG gibt auch erst beim 10. mal durchlesen wirklich Sinn :crazy2:

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    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Dann les mal das deutsche, das ist ein wahres Flickwerk aus dem alten WaffG von 1938 mit etlichen Verschärfungen drin z.B. die 7,5J Begrenzung und die PTB-pflicht bei Schreckschusswaffen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
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  • @ animalcracker

    Untauglichkeit ist grundsätzlich kein Hindernis für eine WBK, es könnte aber sein, dass man dich zusätzlich zum Amtsarzt schickt, es könnte ja sein, dass die Gründe der Untauglichkeit hinderlich sind für einen sicheren Umgang/Handhabe einer Schusswaffe

    wenn du trotz alter Augenverletzung zB. den Führerschein besitzt, weil du zB jetzt ein Brille tragen musst, wird auch die WBK kein Problem sein,
    bist du auch Führerschein-untauglich, weil du halb blind bist, wird es mit der WBK auch nichts werden ... nur so als Beispiel

    lg.

  • Zitat

    Original von Promo
    Problem wäre nur Zivildienst gewesen, da man dann Waffenverbot bekommt.

    Warum dass?Das nenne ich mal wirkliche Schikane! Was hat Waffenbesitz denn mit Militärdienst zutun?

    Gruß ProNothe

  • Zivildienst und keine Waffe -> GUT SO

    Da du beim Zivildienst, den DIENST AN DER WAFFE VERWEIGERT HAST bist du auch nicht in der Lage privat Waffen zu besitzen.

    Du sagst beim Zivildienst zu Waffen, nein Danke. Also wo is das problem.

    Aja das Waffenverbot (glaub es ist eines) erstreckt sich auf über 15 Jahre.

    mfg

    Thomas

    PS: Is hart, ich weiß.

    :nuts: Ich hatte eine Vision: BLEI fliegt :nuts:

    :direx: Wer Rechschreibfehler sieht kann sie behalten.

  • @ testplayer

    Wenn du Zivildienst machst muss es nicht automatisch bedeuten dass du Waffen ablehnst! Es heißt nur dass du Gewalt mit Waffen ablehnst! Ich kenne z.B viele Leute in meinem Bekanntenkeris, die Jagen.Sollte man ihnen dieses Hobby verbieten weil sie sich geweigert haben Waffen gegen Menschen zu richten? Ich denke nicht!

    Gruß ProNothe

    Einmal editiert, zuletzt von ProNothe (7. Mai 2007 um 19:30)

  • Zitat

    Original von ProNothe

    Warum dass?Das nenne ich mal wirkliche Schikane! Was hat Waffenbesitz denn mit Militärdienst zutun?

    Bei der Einführung des Zivildienstes in Österreich wurde von den Befürwortern stark auf das Argument "ich mag keine Waffen" verwendet. Deshalb wurde strafhalber auch das "Waffenverbot für bis zu 15 Jahre" eingeführt, was 2001 auf ein "Waffenverbot für 15 Jahre" novelliert wurde.

    Das Problem ist länglich bekannt und viele Zivi's haben jetzt lange Gesichter. Aber das Waffenverbot gilt nur für genehmigungspflichtige Waffen, Repetierer und Flinten gibt's weiterhin soviele das Herz begehrt - auch für Zivi's.
    Andere Möglichkeit ist die Waffe zu kaufen und beim Händler der auch einen Schießstand hat zu hinterlegen, und dann nur dort benutzen. War mal einer eine Zeit lang im IWÖ Forum aktiv, der hatte (lt. eigenen Angaben) ~5 Teile beim Händler liegen ..

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von Promo
    Das Problem ist länglich bekannt und viele Zivi's haben jetzt lange Gesichter. Aber das Waffenverbot gilt nur für genehmigungspflichtige Waffen, Repetierer und Flinten gibt's weiterhin soviele das Herz begehrt - auch für Zivi's.
    Andere Möglichkeit ist die Waffe zu kaufen und beim Händler der auch einen Schießstand hat zu hinterlegen, und dann nur dort benutzen. War mal einer eine Zeit lang im IWÖ Forum aktiv, der hatte (lt. eigenen Angaben) ~5 Teile beim Händler liegen ..

    Gruß Georg

    mit solchen Pauschalierungen wäre ich vorsichtig ...

    ein Zivildiener hat ein Waffenverbot für genehmigungspflichtige Waffen (Faustfeuerwaffen und Halbautomaten),
    jetzt kauft er sich aber solche Waffen, für die er ein Verbot hat, hat sie zwar nicht bei sich zu hause aber nutzt sie so oft er nur möchte beim Büchsenmacher bzw. am Schießstand, das ist ja mehr als grotesk,

    ... ich wäre mir nicht sicher, ob das jetzt legal ist, nur weil der Kerl und sein Büchsenmacher, den er anscheinend gut kennt, es so praktizieren,
    da gab es ohnedies nur ein Kopfschütteln der Community ...

    der Erwerb solcher Waffen setzt eine WBK voraus, die er nicht hat, trotzdem ist er der Eigentümer, zumindest der Typ hat es so gesagt ...

    also bitte bring andere Leute nicht auf solche grenzwertigen Fälle, es könnte durchaus sein, dass man dann ein generelles Waffenverbot bekommt ...

    wenn man in Besitz von 2 WBK-Plätzen ist, 2 Waffen besitzt und weitere möchte, kann man diese beim Büma auf Depot legen, das ist kein Problem,
    es gibt ja kein Waffenverbot, eben nur zuwenig Plätze, das ist aber eine ganz andere Geschichte

    in diesem Sinne ...

    lg.

  • Hallo,

    Das sollte keine Pauschalierung sein, und ich gebe auch keine rechtsgültige Auskunft - ich habe nur den Fall rezitiert den "nebenan" jemand von sich gegeben hat.
    Da dies hier aber ohnehin nicht der Fall ist schlage ich vor belassen wir das Thema bei diesem Punkt - für derartige Fälle ist ohnehin das IWÖ Büro besser als wir beide gemeinsam :lol: .

    Ich bin mal eher gespannt was unser Herr Threadersteller sich zulegen wird ;) .

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Guten Abend,
    ich bin ja dank meiner Mama halb Österreicher halb Deutscher und muss mich dann jetzt mal entscheiden, welche Staatsbürgerschaft ich annehmen möchte!
    Hab ich das jetzt richtig verstanden? In Österreich sind Kleinkaliber Waffen (z.B.: P22, Mosquito) frei ab 18 erhältlich? Das wäre für mich nämlich schon eine kleine Entscheidungshilfe!
    lG und noch einen schönen Abend

    "COGITO ERGO SUM"

    René Descartes'

  • Zitat

    Original von Agent Kohn
    Guten Abend,
    ich bin ja dank meiner Mama halb Österreicher halb Deutscher und muss mich dann jetzt mal entscheiden, welche Staatsbürgerschaft ich annehmen möchte!
    Hab ich das jetzt richtig verstanden? In Österreich sind Kleinkaliber Waffen (z.B.: P22, Mosquito) frei ab 18 erhältlich? Das wäre für mich nämlich schon eine kleine Entscheidungshilfe!
    lG und noch einen schönen Abend

    servas!

    Vorsicht ... eine P22 ist eine Faustfeuerwaffe ... diese sind generell WBK-pflichtig, egal welches Kaliber, selbst wenn es nur KK .22 lfb ist,
    also ab 21 Jahren und all den bürokratischen Auflagen, Psychotest usw.

    nochmal ... FFW, Halbautomaten (Langwaffen), Repetierflinten sind WBK-pflichtig ab 21 Jahren

    frei wären nur Repetierbüchsen und Flinten (zB. Doppelflinte)


    lg.

  • Zitat

    Original von Agent Kohn
    Guten Abend,
    ich bin ja dank meiner Mama halb Österreicher halb Deutscher und muss mich dann jetzt mal entscheiden, welche Staatsbürgerschaft ich annehmen möchte!
    Hab ich das jetzt richtig verstanden? In Österreich sind Kleinkaliber Waffen (z.B.: P22, Mosquito) frei ab 18 erhältlich? Das wäre für mich nämlich schon eine kleine Entscheidungshilfe!
    lG und noch einen schönen Abend

    Der Waffenerwerb hat doch aber nichts mit der Staatsbürgerschaft zutun. Die Frage ist eher wo du leben möchtest.Egal was du machst, du bist EU-Bürger und kannst dann eh in beiden Ländern leben.

    Gruß ProNothe

  • Wenn du Österreicher bist und in Österreich lebst, musst du auch das österreichische Bundesheer oder den Zivildienst absolvieren. Daraus ergibt sich oben genanntes Problem.

    Wenn du als Deutscher in Österreich lebst (so ein Freund von mir) musst du nicht den Präsenzdienst in Österreich ableisten.

    Ob das gleichrum für Deutschland gilt weiß ich nicht. Genausowenig wie ich weiß ob du das Jahr machen möchtest.

    Grundsätzlich ist die Möglichkeit ohne große Sportambitionen Waffen zu kaufen in Österreich größer. Solltest du aber Sammlerambitionen oÄ haben, oder auf halbautomatische Langwaffen stehen würde ich dir Deutschland nahe legen.

    Aber wie bereits erwähnt, die Staatsbürgerschaft hat darauf keinen Einfluss. Wirklich entscheidend ist hier nur der Wohnsitz (und die Behörde bzw. der Händler).

    Gruß Georg

    *edit*

    die P22 ist übrigens .. nicht so wirklich das Gelbe vom Ei. Mir ist zumindest niemand bekannt der sich mit dieser Waffe bei uns einen WBK Platz belegen würde. Es gibt auch andere FFW die man mit Wechselsystem auch als .22er schießen kann.

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

    Einmal editiert, zuletzt von Promo (7. Mai 2007 um 23:35)

  • hallo
    also das mit dem zivildienst hab ich auch gewusst, ist in meinem bekanntenkreis aber auch jedem bekannt, dass das verweigern des dienstes mit der waffe dazu führt, dass man keinen waffenschein mehr bekommt!
    was ich nicht wusste ist das man in österreich doch so viele waffen ohne WBK erwerben und verwenden kann!

    im übrigen würde ich mich nicht auf grund des waffengesetztes für irgend ein land entscheiden, sonst müssten viele "waffendeppade" ja nach usa auwandern!

    werd auf alle fälle mal bei IWÖ mitlesen!
    intressant finde ich auch den technischen aspekt der waffen, die präzision und fertigungsverfahren bzw. technik, darum gefällt mit das "technische" aussehen der matchwaffen von steyr und co.
    (hab in fertigungstechnik maturiert darum der hand zur technik)

    bestimmt spielt auch die leitbarkeit/sinnhaftigkeit ein rolle bei der wahl der richtigen waffe!
    aber ich weiß jetzt um einiges mehr und kann mich mal informieren was wieviel kostet!

    bei konkreten fragen zu pressluftgewehren werd ich mich hier bestimmt wieder melden und auch noch weiter aufmerksam mitlesen, aber ich glaube sonstiges ist hier fehl am platz, da es sich um ein forum für freie waffen für GER handelt!
    trotzdem danke für die aufschlussreichen infos :new11:

    mfg man

    wer rechtschreibfehler in meinen postings findet, darf sie behalten!

    ein kreis ist ein rundes quadrat

    Einmal editiert, zuletzt von animalcracker (8. Mai 2007 um 08:12)