Was ist erlaubt in Österreich?

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 15.345 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. November 2008 um 12:45) ist von wagncn.

  • Also nur so einee kleine frage neben bei darf einer der in östereich lebt sich auch die munition für eine KK grei ewerben oder gibt es was besonderes

    Mfg Taylan

    P.S Werde für 1 jahr nach östereich ziehen des wegen frage ich

  • Zitat

    Original von baris
    Also nur so einee kleine frage neben bei darf einer der in östereich lebt sich auch die munition für eine KK grei ewerben oder gibt es was besonderes

    Mfg Taylan

    P.S Werde für 1 jahr nach östereich ziehen des wegen frage ich

    Hallo,

    KK Munition ist frei erwerbbar, maximal ein Altersnachweis wird verlangt wenn der Kunde noch zuviel Flaum im Gesicht hat.

  • hallo leute!

    sorry dass ich diesen alten thread aufwärme, aber hier ist meine frage meiner meinung nach am besten aufgehoben.

    ich bin jetzt 30 und würde gerne eine wbk beantragen (für sportliche zwecke). nun hab ich folgendes problem, dass mich vater staat durch meinen vor 11 jahren abgeleisteten zivildienst mit einem waffenverbot belegt hat.

    bis 2001 hats ja geheissen "bis zu 15 jahren waffenverbot". 2001 kam dann die novelle mit 15 jahren waffenverbot.

    was gilt jetzt für mich? falle ich noch in die "bis zu-zeit" oder gilt für mich auch die novelle? was heisst bis zu 15 jahre genau? mal eine beantragen und dann sehen was passiert?

    wär schön wenn mir da jemand konkret auskunft geben könnte. ansonsten muss ich halt noch gut 2 jahre warten :-).

    p.s.
    um die kontroverse (ehemaliger) zivi und schusswaffen zu erläutern. ich würde eine waffe nie gg. menschen und auch nicht gg. tiere richten. mir gehts dabei rein um die faszination der technik und den sportlichen anreiz.


    lg, christian

    Walther P22 P.A.K., Walther P99 P.A.K., Walther CP88

  • Zitat

    Original von Promo
    Aber wie bereits erwähnt, die Staatsbürgerschaft hat darauf keinen Einfluss. Wirklich entscheidend ist hier nur der Wohnsitz (und die Behörde bzw. der Händler).

    Wo wir gerade dabei sind auch eine Frage von mir.
    Also genügt es einen Wohnsitz in Österreich nachzuweisen und ich kann auch mit deutschem Pass in den Österreichischen Waffenladen gehen und mir ein KK oder .308 win kaufen?^^

    Pro Legal / BDS

    Einmal editiert, zuletzt von Hundefänger (27. Oktober 2008 um 23:02)

  • Hallo Christian,

    Das kann dir nur dein Bearbeiter auf der Behörde genau sagen. Da es ein "bis zu" ist, würde ich es als Ermessenssache des jeweiligen Bearbeiters auslegen. Einen Versuch ist es auf alle Fälle wert.

    Andersrum noch ein Tipp, innerhalb der nächsten 1/2 Jahre wird in Österreich das WaffG geändert, Kategorie C und D Waffen werden ebenfalls registriert und genehmigungspflichtig. Lege dir derartige Waffen zu, diese sind frei ab 18 und nicht vom Zivildiener-"Waffenverbot" (das eigentlich nur von waffenrechtlichen Urkunden ausschließt) betroffen, falls du nicht ohnehin schon welche hast.
    Der Hintergrund dahinter ist das Recht auf Eigentum und die Tatsache dass sie dich nicht Enteignen dürfen, sie müssen dir dafür eine Genehmigung ausstellen; ich gehe daher auch davon aus dass das bei vielen anderen Zivildienern der Fall sein dürfte und anschließend auch dieser Passus gestrichen werden dürfte.

    Falls nicht schon hier erwähnt, der Passus mit den 15 Jahren Waffenverbot ist sogar Verfassungsgesetz da er gleichheitswidrig ist, und als solcher darf er gegen ein anderes Verfassungsgesetz verstoßen (da dies der VerfGH nicht aufheben kann).

    Gruß Georg

    *edit* fast übersehen

    Hundefänger: du benötigst nicht mal einen Wohnsitz, du kannst theoretisch auch "einfach so" nach Österreich fahren und dir eine Kategorie C/D Waffe kaufen oder eine WBK beantragen. Allerdings wird auch bei deiner Behörde angefragt werden ob gegen dich ein Waffenverbot auferliegt, somit weiß dein Heimatstaat davon. Außerdem musst du eine Erklärung abgeben dass die Waffe im österr. Bundesgebiet verbleiben wird, ansonsten wird deine Heimatbehörde explizit darauf hingewiesen welche Waffe und welches Modell etc. usw. du erworben hast.

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

    Einmal editiert, zuletzt von Promo (27. Oktober 2008 um 23:22)

  • hab soeben per mail bei der zuszändigen bezirkshauptmannschaft angefragt, wie es sich in meinem fall mit dem zivi-waffenverbot verhält. bin mal gespannt auf die antwort.

    Promo:
    vielen dank für den tipp mit der änderung des waffengesetzes in österreich!
    ich hab seit einiger zeit eine p22, eine p99 ssw und eine cp88 in meinem fundus und möchte diese natürlich auch behalten :-).


    lg, christian

    Walther P22 P.A.K., Walther P99 P.A.K., Walther CP88

  • Hallo Christian,

    ich würde umbedingt persönlich auf deiner Behörde gehen. Aber dass es schonmal "Bezirkshauptmannschaft" und nicht "AB Wien" (über das hört man nicht sehr viel gutes) heißt klingt gut ;-). Aus welchem Bundesland bist du denn?

    Zu deinen Waffen - SSW fallen genausowenig wie Airsoft unter das WaffG und CO2/Druckluftwaffen fallen unter "sonstige Waffen" (und somit nicht unter eine der 4 Kategorien unseres WaffG), um dem von mir vorgeschlagenem gerecht zu werden müsstest du eine Kat.C oder D erwerben (zB eine billige Einlaufflinte neu um ~150€ oder KK-Repetierer (von 20€ gebrauchten Einzelladern bis hin zu >1000€ teuren Matchgewehren).

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • ich werd mal abwarten wie die mail ausfällt. denn wenn ich in die 15 jahre-frist falle, dann muss ich eh noch bis jänner 2011 warten.

    ui das kommt davon wenn man schnell schnell eine antwort schreibt vorm wegfahren und nicht nachdenkt. hab auch noch einen 22er-repetierer, den ich von meinem vater geerbt habe. der steht zwar grad beim büma zum verkauf, aber gehören tut er noch mir.

    btw, ich komme aus oberösterreich großraum linz.


    lg, christian

    Walther P22 P.A.K., Walther P99 P.A.K., Walther CP88

    Einmal editiert, zuletzt von wagncn (28. Oktober 2008 um 20:04)

  • Sehr kurz gedacht!
    Waffen zum sportlichen Schießen, oder aus Interresse am Sammeln zu besitzen ist doch ein himmelweiter Unterschied dazu, auf Anordung des Staates mit Waffengewalt gegen Menschen vorzugehen bzw. sich dafür ausbilden zu lassen! Ich würde sogar so weit gehen, einen erheblichen Unterschied zu machen zwischen Kriegsdienst und privater Selbstverteidigung, welche ausschließlich die reine Notwehr betrifft.

    Gruß, Yoda

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Zitat

    Original von Yoda
    Sehr kurz gedacht!
    Waffen zum sportlichen Schießen, oder aus Interresse am Sammeln zu besitzen ist doch ein himmelweiter Unterschied dazu, auf Anordung des Staates mit Waffengewalt gegen Menschen vorzugehen bzw. sich dafür ausbilden zu lassen! Ich würde sogar so weit gehen, einen erheblichen Unterschied zu machen zwischen Kriegsdienst und privater Selbstverteidigung, welche ausschließlich die reine Notwehr betrifft.

    Hat andere Gründe, in Österreich war anfangs nur die Begründung "ich mag keine Waffen angreifen" (so auf die Art) vor einer Komission der Grund den Zivildienst abzuleisten, unter anderem auch mit Fragen a la "was würden sie tun wenn eine Waffe an der Wand lehnt und jemand ihre Familie angreift?". Erst später kam die normale Wahlmöglichkeit, und da wurde sozusagen absichtlich dann der Passus mit dem Waffenverbot eingebaut.

    Übrigens sind Zivildiener in Österreich auch vom Heeressportverein ausgeschlossen.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • So wie sich das hier darstellt, ist das nicht weiter als reines Schikanieren von Kriegsdienstverweigerern. Individuelles Waffenverbot, das passt irgendwie nicht zu meinem Demokratieverständnis. Nun weiß ich nicht, wie der zivile Dienst in Österreich aussieht. Der Wehrdienst ist gewiss kein Spaziergang, aber der Zivildienst ist es zumindest in Deutschland auch nicht. Und er dauert sogar noch länger als der Wehrdienst. Dafür, seine Wehrpflicht auf andere Art zu erfüllen, sollte man nicht mit schikanösen Verboten diskriminiert werden.
    Diese Ausführungen mache mit Blick auf die Situation in Deutschland. Es kommt natürlich auch darauf an, wie die "österreichische Kultur" im Volk allgemein zum Thema Wehrdienst eingestellt ist. Vielleicht mit mehr Patriotismus?

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Das ganze leitet sich nur aus dem geschichtlichem Hintergrund ab.

    Zivildienst dauert in Österreich 9 Monate, ist aber i.d.R. "bequemer" für die meisten, da dieser in einem Ort nahe ihres Wohnsitzes abgeleistet wird und man nach Beendigung des Dienstes dorthin zurückkehren kann.
    Bundesheer dauert 6 Monate und während der Grundausbildung muss man in der Kaserne verbleiben (auch am Wochenende).

    Sicherlich mag auch der Zivildienst kein "Zuckerlecken" sein, aber zumindest in meinem Freundeskreis wurde zumeist nur aus Bequemlichkeit der Zivildienst gewählt, auch wenn es oftmal ganz anspruchsvolle Tätigkeiten waren.

    Ich will hier keine Diskussion darüber anzetteln, wie gesagt wird das ohnehin bei der Waffenrechtsnovelle ein interessantes Thema werden.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • so liebe leute es gibt neuigkeiten...

    hab mit der dame von der zuständigen bh linz-land gesprochen...

    anfangs hats geheissen kein problem (1996 war ich bei der stellung). hab mich dann beim lokalen büma für den waffenführerschein angemeldet und die unterlagen für den antrag zusammengeklaubt.

    doch dann kam wieder alles anders. die dame von der bh hat ihre aussage revidiert und gesagt, dass das waffenverbot für zivis generell 15 jahre beträgt, egal ob ich meinen "staatsdienst" schon vor der novelle 2001 abgeleistet habe oder nicht. also hab ich wieder alle dokumente verstaut und mich vom "wafü" abgemeldet.

    ma bin ich angfressen!

    dann ist mir eingefallen, dass ich ja doch melde- und genehmigungspflichtige waffen besitze (jagdgewehre von meinem verstorbenem dad, die ich geerbt habe, darunter auch repetierflinten). darauf angesprochen meinte die dame von der bh "hmm ja das weiss ich jetzt auch nicht wie das da mit dem waffenverbot ist, fragen sie mal bei der bpd in linz nach".

    also werd ich so wies aussieht noch bis 2011 warten müssen, bis ich mir die gewünschte glock 19 kaufen darf. ok dann solls so sein aber gibts eurer meinung nach einstweilen möglichkeiten für mich, den schießsport mit einer 9mm kennen zu lernen? schützenverein? wenn ja welcher in oö und darf ich das überhaupt mit dem zivi-waffenverbot?
    mein büma hat einen schießkeller beim geschäft dabei. darf ich dort schießen ohne wbk? mit welcher waffe? eine bei ihm ausleihen?

    ich bitte um eure tips und erfahrungen.

    nochmal...
    es geht mir nicht darum, der grosse rambo zu werden. ich will die pistole ja nichtmal zuhause aufbewahren wenns mal so weit ist dass ich die wbk beantragen darf. wie schon gesagt meine ambitionen sind rein sportlich bzw. bei den geerbten gewehren ist eins dabei das sich ansonsten nur mit einem enormen wertverlust verkaufen ließe, drum möcht ich mir das auch behalten (verwahren tuts gerade der büma).


    lg, christian

    Walther P22 P.A.K., Walther P99 P.A.K., Walther CP88

    Einmal editiert, zuletzt von wagncn (1. November 2008 um 16:36)

  • Hallo Christian,

    Nochmal - das Waffenverbot für Zivildiener betrifft genehmigungspflichtige Schusswaffen, und das heißt Kategorie B (also im Prinzip halbautomatische Schusswaffen und Faustfeuerwaffen).

    Kategorie C (meldepflichtige Waffen, fast alle Repetiergewehre) und Kategorie D (sonstige Waffen, fast alle Flinten) ist von diesem Verbot nicht betroffen, da diese Waffen auch nicht behördlich erfasst sind! Das sind die Waffen die auch jeder Zivildiener ohne Einschränkungen jederzeit erwerben darf!

    Kurz ausgedrückt - Waffenverbot ungleich Zivildiener-Waffenverbot!

    Noch eine Frage - was für Waffen genau hat dir dein Vater vererbt? Repetierflinte hört sich nämlich etwas seltsam an, diese sind i.d.R. Kategorie A oder B. Du kannst darauf auch gerne per PN antworten, ich kann dir dann auch spezifischer Auskunft geben.

    Gruß Georg

    *edit*

    In der Eile überlesen wegen Schießsportausübung etc. ...

    Das Zivildiener-Waffenverbot schließt lediglich vom Erwerb einer waffenrechtlichen Urkunde (Waffenbesitzkarte, Waffenpass, Jagdkarte oÄ) aus. Du kannst als Zivildiener jedem Schießsportverein der bereit ist dich aufzunehmen beitreten und an behördlich abgenommenen Schießständen Waffen jeglicher Art benutzen.
    Eine Möglichkeit die ich von anderen Zivildienern kenne deren Waffenhändler einen angeschlossenen Schießstand hat ist dass sie bei dem Händler sich eine Waffe kaufen (Anmerkung - das österr. WaffG unterscheidet zwischen Besitz und Innehabung), diese aber im Waffenbuch des Händlers vermerkt bleibt. Diese Waffe kann aber im angeschlossenen Schießstand benutzt werden, da sie ja immer nur zwischen Laden und Schießstand "verkehrt".

    Das wäre evtl. auch für dich interessant.

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

    Einmal editiert, zuletzt von Promo (1. November 2008 um 18:28)

  • Ich weiß ich krame alte Threads hervor, habe aber letztens etwas Neues erfahren:

    Zitat

    Folgende in einfachen Bundesgesetzen enthaltenen Verfassungsbestimmungen werden zu einfachen bundesgesetzlichen Bestimmungen:
    (...)

    11.

    § 5 Abs. 5 und § 75b des Bundesgesetzes über den Zivildienst (Zivildienstgesetz 1986 – ZDG), BGBl. Nr. 679/1986, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 106/2005, und § 76a Abs. 1 und § 76b Abs. 2 dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 788/1996;


    Auffindbar über das RIS, Datenbank Bundesrecht mit dem Suchbegriff "ZivildienstG*". Im § 0 ZDG findet man die Novellen (BGBI).

    Vielleicht verstehen die meisten jetzt nicht was das genau bedeutet, deshalb eine "Kurzform":
    Das Waffenverbot für Zivildiener war eine gewisse Zeit im Verfassungsrang. Das diente dazu damit es nicht vor dem Verfassungsgerichtshof anfechtbar ist (für die Deutschen - in Österreich kann der Verfassungsgerichtshof nur dann ein Gesetz aufheben wenn es gegen ein Verfassungsgesetz verstößt; ist es selber ein Verfassungsgesetz kann er es nicht aufheben. Sprich wenn die Regierung etwas verfassungswidriges beschließen will dann macht es das Gesetz zum Verfassungsgesetz, somit ist es nicht anfechtbar (außer es verstößt gegen die Baugesetze der Verfassung)), aus welchem Grund auch immer.
    Jedenfalls wurde es zum oben angeführtem Datum wieder vom Verfassungsgesetz auf ein normales Gesetz "zurückgestuft". Das heißt das Waffenverbot für Zivildiener ist auch wieder vor dem Verfassungsgerichtshof anfechtbar (man könnte es etwa mit Gleichheitswidrigkeit begründen oÄ).

    Ich empfehle aber die Nutzung dieser Möglichkeit die nächste Waffenrechtsnovelle die innerhalb der nächsten 1 1/2 Jahren stattfindet abzuwarten. Da Verfassungsrechtsverfahren äußerst lange dauern und viel Geld kosten (der entsprechende Fachanwalt ist äußerst wichtig) kann es sein dass bis zum Entscheid bereits ein anderes WaffG existiert welcher im gleichen Atemzug auch das "Zivildiener und Waffen"-Problem lösen könnte, da es thematisch sicherlich angesprochen werden muss.

    Wie auch immer, ich bin kein Jurist. Aber vielleicht kann ja jemand was damit anfangen.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • hallo georg!

    vielen dank für die info! hab schon deswegen gegoogelt, aber noch nix adäquates darüber gefunden.

    ich stehe derzeit gerade mal wieder mit der bh in email-kontakt. werde dir per e-mail berichten, wenn ich was neues weiß.


    lg, christian

    Walther P22 P.A.K., Walther P99 P.A.K., Walther CP88

  • Ich möchte hier einfach mal daran erinnern, dass man in Österreich frei ab 18 Jahren scharfe Langwaffen (ohne halbautomatik!) mit >60cm Länge ohne WBK kaufen kann.
    Und für 50m und mehr wäre die Anschaffung von einem .22LR sinnvoll - ausser du willst was großes, dann kann ich dir 7,92x57mm Mauser empfehlen.

    Einzige Grundvoraussetzung ist: Keine Vorstrafen!

    Wird privater Waffenbesitz zum Verbrechen, haben nur noch Verbrecher Waffen!
    Scharf: Repetiergewehr, .22 LR, Mauser-Verschlusssystem + Zielfernrohr
    SSW:.357 Magnum "Peacemaker", Röhm RG56 - Revolver, Königsklasse der Faustfeuerwaffen

    3 Mal editiert, zuletzt von Der Papst (28. November 2008 um 13:30)