Luftgewehr vor 1970

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 7.474 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Mai 2006 um 21:27) ist von Paramags.

  • in einer ausgelaufenen Auktion wurde so geworben:
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    Zum Verkauf gelangt heute eine *******************(Luftgewehr) ohne F im Fünfeck.

    Da dieses Gewehr vor 1970 hergestellt wurde, unterliegt es nicht der Beschränkung auf 7,5 Joule.

    Hier kann ohne Bedenken die starke Feder benutzt werden.

    Der Einbau dauert keine 10 Minuten und erfordert kein Spezialwerkzeug.

    Nach dem Einbau erhöht sich die Geschwindigkeit des Geschosses auf knapp unter 300 m/s.
    ...................................................................................................................................

    Darf in jedes vor 1970 hergestelltes Gewehr eine starke Feder eingebaut werden, oder nur wenn es damals schon mit starker Feder verkauft wurde?

    Dies ist natürlich nach über 35 Jahren wohl schwer nachzuprüfen

  • Hi,

    es darf nur eine Originalfeder womit das Gewehr die selbe V0 erreicht wie es damals hatte eingebaut werden.
    Starker machen wie es damals war ist nicht erlaubt!


    Ausserdem darf man mit so einem Gewehr wenn es Stärker als 7,5J ist nicht im Garten schiessen!

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

    Einmal editiert, zuletzt von Christian (1. Mai 2006 um 20:55)

  • Nein es darf nur die Originalfeder eingebaut werden oder eine schwächere werden wenn du nicht immer zum Schießstand rennen willst um das LG zu benutzen.Wenn eine stärkere Feder eingebaut wird brauchst du eine WBK und die hast du glaub ich nicht , oder?

  • Ja draf man schon wenn es nicht gegen das heutige Waffengesetz verstößt. Also must du die Waffe prüfen lassen, denn wenn du dir über die Leitung nicht sicher bist und es is über V0 Über 175 dann machst du dich eindeutig strafbar.


    LG

    :F: LG300 XT Alutec "Evolution" , Weihrauch HW 100/ 85, Suhler 49a , Diana, S&W 686,6" & Walther CP88 6" , ... :n1:

  • nochmals zum Verständnis, der Verkäufer legt eine starke Feder bei und behauptet in der Auktion, daß diese starke Feder bedenkenlos eingebaut werden darf, da die Waffe vor 1970 gebaut wurde.


    Zitat:


    ohne F-ohneBeschränkung auf 175 m/s-frei für alle ab 18

    Einmal editiert, zuletzt von schwotte (1. Mai 2006 um 21:08)

  • Sagen wir mal wir haben ein LG X, Bj. 1969. Dieses Gewehr X hat eine Leistung von 16J. So ist es legal ab 18. Nun, wenn mit der Zeit die Feder erschlafft (soll ja vorkommen), dann kann man ruhigen Gewissens und legal eine Feder einbauen LASSEN (ich würde das nicht selber machen, die Federn stehen unter starker Vorspannung) mit der das Gewehr die 16J wieder bringt.

    Es gibt allerdings auch Federn, mit denen würde Gewehr X 20J bringen, da ist der Einbau wiederum WBK-pflichtig.

    X ist hier ein Platzhalter als Beispiel

    Gruß
    Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    2 Mal editiert, zuletzt von germi (1. Mai 2006 um 21:09)

  • Zitat

    Original von germi
    Sagen wir mal wir haben ein LG X, Bj. 1969. Dieses Gewehr X hat eine Leistung von 16J. So ist es legal ab 18. Nun, wenn mit der Zeit die Feder erschlafft (soll ja vorkommen), dann kann man ruhigen Gewissens und legal eine Feder einbauen LASSEN (ich würde das nicht selber machen, die Federn stehen unter starker Vorspannung) mit der das Gewehr die 16J wieder bringt.

    Es gibt allerdings auch Federn, mit denen würde Gewehr X 20J bringen, da ist der Einbau wiederum WBK-pflichtig.

    X ist hier ein Platzhalter als Beispiel

    Gruß
    Marcel


    gut aber wer weiß was damals (vor 36 Jahren) für eine Feder drin war?
    7,5, 16 oder gar 20 J

    Was mich halt stutzig macht daß die Exportfeder nur beiliegt und nicht eingebaut ist; wahrscheinlich hat das Gewehr nur eine schwache Feder und der Einbau der Exportfeder ist nicht erlaubt. Der Verkäufer macht sich sowieso nicht strafbar; eine Exportfeder darf jederzeit beigelegt werden. Das machen einige Waffenhändler (Versandhändler) auch bei neuen Luftgewehren mit F-Zeichen. Wer sie dann einbaut ist selber schuld und macht sich strafbar.

    Einmal editiert, zuletzt von schwotte (1. Mai 2006 um 21:16)

  • Das ist die Frage nur da werden die Beschussämter sicher helfen können wenn du Probleme bekommst falls da eine zu starke Feder drin steckt.Die Beschussämter sind dafür nämlich zuständig heraus zufinden wie viel Energie ein LG früher hatte.

  • Zitat

    Original von Rambo
    Das ist die Frage nur da werden die Beschussämter sicher helfen können wenn du Probleme bekommst falls da eine zu starke Feder drin steckt.Die Beschussämter sind dafür nämlich zuständig heraus zufinden wie viel Energie ein LG früher hatte.

    ja gabs früher nicht auch schon unterschiedliche Stärken beim gleichén Gewehrtyp?.

    Dann dürfte der Beweis schwierig zu führen sein, daß eine stärkere Feder illegal eingebaut wurde.

    Falls es natürlich nur eine 7,5 J Version von einem bestimmten Modell gab ist der Rechtsverstoß ganz klar.

  • Das ist ganz einfach. Früher gabs hier nur die offenen Versionen. Und was unter 7,5J hatte, nun das war dann bauartbedingt so z.B. bei Jugendluftgewehren.

    Gruß
    Marcel

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  • Hi Schwotte

    Fängst du schon wieder an EGUN zu Überwachen?? Das Thema hatten wir doch schon mit dir besprochen. lass es einfach!! Wir sind hier nicht die Kontrollstation von Egun und der Verküfer hat schon von mir darauf eine Mail bekommen.

    Du fragst wer das wissen soll mit der Energie?? Der Hersteller weis das da alle Waffen in den Waffenbüchern aufgelistet sind und wenn es zu der Zeit dieses Modell nich tin einer starken Ausführung gab hast du von haus aus geloost.

    Des weiteren wie es oben schon steht. ES DARF NUR DIE FEDER EINGEBAUT WERDEN DIE DIE SELBIGE ENERGIE HAT WIE DIE ORIGINALE DIE VERBAUT WURDE oder eben eine :F:-Feder mit der man dan nach Stempelung auch wieder zuhause schießen darf (nach den gesetzlichen Bestimmungen)

    So, und hiermit endet das THEMA

    Gruß
    Thomas (Administrator)