Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 6.682 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Oktober 2006 um 17:14) ist von Gabor VASS.

  • INFO vom Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.:

    auf der gestrigen Sitzung des BR ist der Tagesordnungspunkt Nr. 62 unter Mithilfe des FWR, DSB; JSM, DJV und in Absprache mit dem Bundeskanzeleramt (!) vom Tisch gefegt worden. Damit kommt es (vorläufig) nicht zu den schwachsinnigen Änderungsanträge der Länder!!

    [URL=http://www.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2006/0081_2D06,property=Dokument.pdf]VwV - Download 41 mb[/URL]

  • Hallo Rugerclub
    Ich kann den Download nicht aufrufen. Vielleicht kannst du ja eine kurze Inhaltangabe, um was es geht, machen.

  • Es geht da drum:

    Verwaltungsvorschriften, Änderungen für Bundesratsentscheidung

    und darum, daß dank der Einflußnahme vom Forum Waffenrecht und den großen Verbänden wie DSB und Deutscher Jagdschutzverband die Verwaltungsvorschriften eben nicht wie geplant am letzten Freitag vom Bundesrat beschlossen wurden. Stattdessen muß der Entwurf (mal wieder) zur Nachbesserung in die Ausschüsse zurück.

    Daß das Bundeskanzleramt mit den Verbänden derselben Meinung war, ist zumindest bemerkenswert - vielleicht hat ja doch jemand ein paar lichte Momente gehabt...

    Der Link zum PDF funktioniert durchaus (es ist 42 MB groß, es dauert also eine Zeitlang, bis es geladen ist...). Ich stelle die abgelehnten Änderungswünsche der Ausschüsse zum Entwurf dennoch auch zum Download und Vergleich bereit. Ihr solltet euch allerdings nicht allzu sehr damit beschäftigen - sie sind bereits Geschichte, auch wenn das Grundgerüst bleiben wird.

  • Ich hoffe es spricht nichts dagegen das ich dieses Thema Wiederbelebe...

    Soviel ich mitbekommen habe ist über die WaffVwV am Freitag (passender Weise dem 13.) abgestimmt wurden. Irgendwie finde ich aber keine Infos was dabei nun herausgekommen ist.

    Unter http://www.bundesrat.de/cln_051/nn_833….html__nnn=true ist sie als TOP 38 mit dem Beschlusstenor "Zustimmung/Änderungen" versehen.

    Weiß schon jemand genaueres? Die letzte Fassung die ich las enthielt ja auch einige wesentliche Punkte für die Besitzer Freier Waffen. Besonders die Abnahmepflicht privater aber dauerhaft errichteter Schießstände für Waffen unter 7,5J dürfte etliche interessieren.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Dann macht man halt keinen dauerhaften Schießstand draus, sondern hängt jedes mal nach dem Schießen den Kugelfang ab und benutzt das Areal noch für andere Zwecke..schon ist es kein dauerhafter Schießstand mehr...

    Das ist ja sowas von lächerlich :new16:

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Sicherlich gibt es Wege das zu Umgehen... wissen was nun Sache ist sollte man aber dennoch, würde ich sagen.

    Und es ist ja auch nicht alles immer so einfach abzuhängen. Ich kenne durchaus den ein oder anderen der sich eine Scheibenzuganlage in den Keller gebaut hat. Und irgendwie finde ich es eben recht Seltsam Leute zu unsichereren Provisorien zu treiben bloß weil man die, die was vernünftiges Aufbauen dann Kontrolliert werden sollen... aber warten wir erst mal ab.

    Standen aber ja noch etliche andere Klopfer drin, daher bin ich eben doch recht gespannt.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Erklärbär (15. Oktober 2006 um 18:39)

  • Klopfer ist gut, da sind eindeutige Regelungen empfohlen:
    Pyrotechnische Munition ( z.B. Leuchtkugel ) ist nur noch von einem ausreichend großen befriedeten Platz aus der Mitte desselben zu verfeuern. Vorgärten, Innenhöfe und Balkone sind dabei ausdrücklich verboten. Dürfte evtl. an Silvester interessant werden, ob sich im Verhalten der Polizei etwas ändert beim Verschiessen von Ratterpatronen, Leuchtkugel etc. aus dem Vorgarten.
    Ein PKW ist kein befriedetes Grundstück, wohl aber ein Wohnwagen, Wohnmobil etc. In meinem PKw brauche ich einen KWS, in einem Wohnmobil nicht :wogaga:.
    Mit einer Armbrust darf man nur noch auf einem zugelassenen Schießstand schiessen. Den Schützenverein möchte ich mal sehen, wo man Armbrust schiessen kann. Mir ist keiner bekannt.
    etc, etc.

    Noch sind aber alles Empfehlungen und nicht Gesetz.

  • Hallo Beim DSB gibt es die Disziplin Ambrust 10m . Kann auf den Meisten Schießständen mit kleinen änderung geschossen werden. Gibt nicht nur Rambo Armbrüste.

  • Zitat

    Den Schützenverein möchte ich mal sehen, wo man Armbrust schiessen kann. Mir ist keiner bekannt.


    ähm...hust, bei uns wird regelmäßig Armbrust geschossen auf 10m .
    Gruß Thomas

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Ich hoffe doch das da alles nicht durchkommt, so wies jetzt ist, ist das WaffG streng genug. Ich wette wenn ich 18 bin braucht man einen WBK für einfache Druckluftwaffen!!! Ich komme mir gerade irgendwie beschissen von oben vor, ihr auch?

    mfg Sniper

    :n5: Die Welt ist nicht nett, deswegen bin ich es auch nicht. :n5:

  • Zitat

    Original von Sniper Bravo
    Ich hoffe doch das da alles nicht durchkommt, so wies jetzt ist, ist das WaffG streng genug. Ich wette wenn ich 18 bin braucht man einen WBK für einfache Druckluftwaffen!!! Ich komme mir gerade irgendwie beschissen von oben vor, ihr auch?

    mfg Sniper

    Nun, wen das so kommen sollte wie die es wollen werden auch die Armbrustschützen stutzen, dazu steht nämlich auch ein Passus drinnen der nicht erfreulich ist (seite 61)

    Gruß
    Thomas

  • Die Redaktion VISIER hat vor der Sitzung und auch danach bis zum Wochenende ebenfalls versucht, Details herauszubekommen - vergeblich, alle möglicherweise direkt anwesenden Leutz waren nicht erreichbar. Daher haben wir das Thema hier auch nicht nicht wieder offiziell "wiederbelebt", weil wir eben keine konkreten Auskünfte haben.

    Nach einer Info des BDMP (woher auch immer das haben) wurden die Punkte rund um die gelbe Sportschützen-WBK (§ 14) ausgeklammert und müssen noch nachverhandelt werden. Ebenso hat das Bundesinnenministerium selbst nochmals elf Änderungsvorschläge eingebracht, die (uns zumindest) nicht bekannt sind. Da das BMI aber in den letzten Monaten auf einem neutralen und in einigen Punkten durchaus schützenfreundlichen Kurs unterwegs war, befürchte ich da nicht unbedingt Verschlimmerungen - wohl aber durch die zahlreichen Änderungsvorschläge der Bundesländer, von denen wir momentan noch nicht wissen, welche der Chaos-Theorien nun Eingang in die VwV gefunden hat.

    Das ist ja schließlich so eine Art letztes Aufbäumen der Bundesländer, denn künftig sind sie wegen der Föderalismus-Änderungen im Waffenrecht nicht mehr mitbestimmungsberechtigt, sondern werden nur von den Ergebnissen informiert - so etwas nervt natürlich manchen Möchtewichtig.

    Parallel wird in Berlin bereits wieder an einem neuen Waffengesetz gearbeitet, nachdem das aktuelle wegen zahlreicher handwerklicher Mängel sogar von Jura-Professoren als abschreckendes Beispiel katastrophaler (Un)rechtsprechung abgekanzelt wurde. Der Hauptverursacher ist inzwischen in Pension und stichelt dennoch weiter in den Medien, während wir seine Rente bezahlen.

    Man darf auch nicht vergessen, daß das Waffengesetz und die Allgemeine Verordnung Gesetzeskraft haben, die Verwaltungsvorschriften aber nicht - sie sind sozusagen in erster Linie eine Art Gebrauchsanweisung für die Behörden, wie sie dieses oder jenes auszulegen haben. In Zweifelsfällen sollten Gesetz und Verordnung höherbewertet werden, aber das weiß man Gerichten halt nie so genau.

    Hier die Tagesordnung der BR-Sitzung:

    Wer mag, kann sich den letzten Entwurf, der Grundlage der Entscheidung war (41 Mb), [URL=http://www.bundesrat.de/cln_051/SharedDocs/Drucksachen/2006/0001-0100/81-06,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/81-06.pdf]hier herunterladen[/URL]:


    dazu die [URL=http://www.bundesrat.de/cln_051/SharedDocs/Drucksachen/2006/0001-0100/81-1-06,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/81-1-06.pdf]wesentlich kürzere Nach-Änderungsliste[/URL]

    und die einzelnen Punkte aus den PDF's raussuchen. Stichwörter aus dem zweiten Text, die ich durchforstet, aber rechtlich noch nicht endgültig auseinandergedröselt habe:

    "befriedetes Besitztum"

    "privater Schießstand"

    "Armbrüste"

    "Kombi-Kofferraum"

    Es ist nicht alles grottenschlecht, manche Verbesserungen und Klarstellungen für Waffenbesitzer sind auch drin, aber dennoch wohl noch einige Klöpse. Solange wir nicht wissen, was durch die elf BMI-Änderungen eventuell nochmals entschärft (verschärft??) wurde, sollten wir uns mit Wutausbrüchen zurückhalten.

    Wie gesagt, wir arbeiten dran...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    Besonders die Abnahmepflicht privater aber dauerhaft errichteter Schießstände für Waffen unter 7,5J dürfte etliche interessieren.

    Klar, dann dürfen diese Umbauten eben nicht dauerhaft sein, dann bleiben diese Schießstände auch weiterhin außen vor - ich finde, das ist ein geringer Aufwand, um nicht in Probleme zu kommen. Dann nimmt man halt den Kugelfang ab und hängt das Bild der Kanzlerin wieder hin (natürlich dann nicht mehr schießen, ist klar, ne)


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Jo, genau, erst eine Art Waffenständer mit Hakenhalterung in die Wand dübeln, und wenn man schiessen will, wir der Ständer abgehängt, und an die Haken kommen die Ziele. Hoffentlich wird die Zulässige max. Bewegungsenergie erhöt, auf sagen wir 10j besser währen 16. Ansonst währe für die 18er AS vielleicht noch ein Vollautoerlaubnis garnicht schlecht, aber nur für AS-Waffen mit Max.3j Bewegungsenergie. Ansonst könnte es noch die eine oder andere Klausel verbessern, aber sonst kann es so bleiben. Muss nicht wirklich viel geändert werden.
    Wann soll den das neue Waffengesetzt rauskommen, weis man da schon was?


    mfg Sniper

    :n5: Die Welt ist nicht nett, deswegen bin ich es auch nicht. :n5:

    Einmal editiert, zuletzt von Sniper Bravo (15. Oktober 2006 um 20:38)

  • @ SiperBravo:

    Hallo aufwachen ....... du träumst schon wieder :))

    Zitat

    Original von Sniper Bravo......wird die Zulässige max. Bewegungsenergie erhöt, auf sagen wir 10j besser währen 16. Ansonst währe für die 18er AS vielleicht noch ein Vollautoerlaubnis garnicht schlecht, aber nur für AS-Waffen mit Max.3j Bewegungsenergie.......

    Ansonsten ist der nachfolgende Ansatz von Ulrich momentan vermutlich das Vernünftigste. Und bezieht sich nicht nur auf Wutausbrüche, sondern auch auf Deine Wunschzettel-Phantasien!

    Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    Die Redaktion VISIER hat vor der Sitzung und auch danach bis zum Wochenende ebenfalls versucht, Details herauszubekommen.......[ ].......Solange wir nicht wissen, was durch die elf BMI-Änderungen eventuell nochmals entschärft (verschärft??) wurde, sollten wir uns mit Wutausbrüchen zurückhalten.

    Wie gesagt, wir arbeiten dran...

  • Das sich an den Joule-Regelungen etwas ändern wird, glaube ich nicht.
    Warum auch? Die Vereine und die Hersteller sind ja nicht der Prellbock für die Politik. Und in Europa sind die Joulegrenzen ja für die Wettbewerbe auch festgelegt.

    Ich denke auch nicht, daß sich die Politik und die Paragraphenreiter noch weiter aus dem Fenster lehnen werden mit Regulierungsansprüchen.

    In vielen Dingen handelt das Beamtentum mittlerweile so, als ob es den Auftrag hätte, etwas besseres als das Rad erfinden zu müssen, weil es ja immer weiter gehen muss mit ihrer Existenz. Und raus kommt erkennbarer Unsinn.

    Da sollte die Politik mal den Hebel ansetzten. Nicht alles muss, durch lebenslang an ihren Job gebundene Beamte, beeinflusst werden.

    Gruß Robert

    3 Mal editiert, zuletzt von LostinPast (15. Oktober 2006 um 21:52)