hi leute
kann ich eine schreckschuss komplett ohne munition, in einem koffer nach deutschland bringen .
mit dem auto
wenn ich einen KWS habe ?
wird es probleme geben?
Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 1.627 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
hi leute
kann ich eine schreckschuss komplett ohne munition, in einem koffer nach deutschland bringen .
mit dem auto
wenn ich einen KWS habe ?
wird es probleme geben?
Der KWS wäre da sogar egal!
Voraussetzung: die Waffe hat eine PTB Zulassung.
Sprich eine wiedereinfuhr der eigenen sollte kein Problem sein. Verschlossen im Koffer (am besten noch im Kofferraum) und ungeladen ist definitv kein Führen und damit brauchst du auch keinen KWS.
Grüße
Ralph
Wenn die Waffe ein ePTB-Zulassung hat dürfte es kein Problem sein, allerdings haben die meisten SSW im Ausland diese Zulassung nicht und müssen in Deutschland in einer WBK eingetragen werden. Ansonstenmachst du dich wegen Illegalen Waffenbesitz strafbar. Hier währe es angebracht uns zu sagen welches Modell du suchst.
Gruß
Para
Hat die Waffe einen PTB-Stempel?
Dann darfst du sie uneingeschränt einführen, denn:
ZitatAlles anzeigen7.
Erlaubnisfreies Verbringen und erlaubnisfreie Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
7.1
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, sofern sie den Voraussetzungen der Nummer 1.1 oder 1.2 entsprechen;
7.2
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
KWS ist bei richtiger Transportierung nicht erforderlich (also Waffe nicht zugriffsbereit in verschließbarem Behältnis, entladen, getrennt von der Munition).
Wenn die Waffe die du aussehalb Deutschlands hast in Deutschland legal ist, dann ja.
Hatt die Waffe ein PTB-Zeichen?
Allerdings haben die allerwenigsten SSWs die im Ausland lagern ein Zulassung. Und wenn das so ist, machst du dich ziemlich strafbar.
/€ Mann, mann, mann seid ihr schnell!
/€2 Sehe grade, 3 Leute in der gleichem Minute, nicht schlecht.
/€3 Jetzt sogar schon 4
Mal im ernst: Wenn du angeblich einen KWS hast müsste dein Wissen über Schreckschusswaffen wohl mindestens so groß sein, dass du weißt, dass man keine SSWs aus dem Ausland ohne PTB mit nach Deutschland nehmen darf...
Edit: Boah, heftig wie schnell hier geantwortet wird! Da sitzt man drei Minuten an seiner Antwort und schon sind 5 Posts vor einem drin
was soll ein PTB sein
wo soll der sein an der waffe ?
es handelt sich um eine beretta mod.92
Das muß irgenwo auf der Waffe sein:
ZitatOriginal von Beretta40
was soll ein PTB seinwo soll der sein an der waffe ?
es handelt sich um eine beretta mod.92
Das PTB-Logo bedeudet daß die Waffe nach den Bestimmungen der Bundestechnischen Prüfanstalt geprüft wurde und für Deutschland zugelassen ist. Ohne dieses Zeichen ist auch eine Schreckschuss einer scharfen Waffe gleichgestellt und muss auf einer WBK eingetragen werden. Ansonsten ist es Illegaler Waffenbesitz, illegaler Waffenerwerb und evtl noch Waffenschmuggel und das sehen die deutschen Behörden absolut nicht gerne.
Wenn die Waffe dieses Zeichen also nicht haben sollte lass die im ursprungsland, der Ärger lohnt sich nicht.
Gruß
Para
@Softairchris
ZitatMal im ernst: Wenn du angeblich einen KWS hast müsste dein Wissen über Schreckschusswaffen wohl mindestens so groß sein, dass du weißt, dass man keine SSWs aus dem Ausland ohne PTB mit nach Deutschland nehmen darf...
Zitatwas soll ein PTB sein
wo soll der sein an der waffe ?
Nachtigall ick hör dir trapsen.....
ZitatOriginal von softairchris
Wenn du angeblich einen KWS hast müsste dein Wissen über Schreckschusswaffen wohl mindestens so groß sein
Beim KWS gibt es keine Sachkunde... und selbst das Wissen der Offiziell Sachkundigen WBK-Besitzer ist oft, gelinde gesagt, trivial.
Sogar unter den offiziell als "Fachkundig" festgestellten gibt es zuweilen Exemplare die einzig und alleine von "keine Ahnung" mehr als genug auf Lager haben.
ZitatOriginal von Erklärbär
Beim KWS gibt es keine Sachkunde... und selbst das Wissen der Offiziell Sachkundigen WBK-Besitzer ist oft, gelinde gesagt, trivial.
Sogar unter den offiziell als "Fachkundig" festgestellten gibt es zuweilen Exemplare die einzig und alleine von "keine Ahnung" mehr als genug auf Lager haben.
Sorry Erklärbär,aber manchmal kann man(n) auch päpstlicher als der Papst sein.... meinst Du nicht das Du da langsam übertreibst jedes Wort auf die Goldwaage zu legen ?
Wir könnten es aber auch weiterspinnen...wenn ich lesen muß wie Richter manche Urteile begründen bekomme ich regelmäßig einen "dicken Hals"
Und das meine ich jetzt nicht nur auf Waffenbesitz bezogen !
ZitatOriginal von Leuchtturm
Sorry Erklärbär,aber manchmal kann man(n) auch päpstlicher als der Papst sein....
Ich verstehe nicht so ganz was Du mir sagen willst.
Ich finde es nur etwas seltsam von Leuten bloß weil sie 50€ für einen KWS bezahlt haben (und das sicher nicht selten weil sie dank der tollen Presseberichte zum Thema oft nicht mal wusste das sie ihn nur um eine Waffe in der Schublade zu haben eigentlich gar nicht bräuchten) voraus zu setzen das sie Dinge wissen, bei denen ich Dir mindestens 2 Fach- und 100 Sachkundige nennen kann die es nicht wissen obwohl sie es eigentlich, im gegensatz zur ersten Gruppen, müssten.
danke euch allen
ich werde es mal überprüfen
einen schönen weekend noch
Auch wenn das eigentliche Thema wohl schon erledigt ist, muss ich mich wohl verbessern... Mir ist klar, das man für einen KWS keine Sachkunde braucht, aber ich wollte damit andeuten, das der gute Herr wohl nicht wirklich wie in seinem ersten Posting behauptet einen KWS besitzt, denn wenn man einen KWS beantragt hat man sich wohl schon genug mit der Materie SSWs beschäftigt um zu wissen, was ein PTB-Prüfzeichen ist... Leute die so wenig Ahnung von SSWs haben, dass sie nicht wissen, was ein PTB ist, würden wohl eher ein Pfefferspray zur Selbstverteidigung benutzen und sich nicht einen KWS holen. War nur eine Anspielung darauf, dass der Themenstarter wohl keinen KWS hat obwohl er das gesagt hatte...
in der EU haben doch alle Waffen die PTB stempel!
also dürft ich jetzt ne waffe wenn ich nen KWS hab durch alle länder führen, in denen auch waffen mit PTB legal tragbar sind?
ZitatOriginal von Ne0
in der EU haben doch alle Waffen die PTB stempel!
also dürft ich jetzt ne waffe wenn ich nen KWS hab durch alle länder führen, in denen auch waffen mit PTB legal tragbar sind?
Die PTB hat ihren Sitz in Deutschland und ist dafür zuständig die SSW zu prüfen die in Deutschland verkauft werden sollen. Nix weiter!
Was im Ausland abgeht, hat damit nix zu tun. Wenn Waffen im Ausland PTB-Stempel haben, dann nur weil sie entweder aus Deutschland importiert wurden oder überwiegend für den deutschen Markt gebaut werden. Und da knallt man dann halt überall den Stempel drauf. Aber notwendig ist er NUR in Deutschland.
Und nochmal: die EU hat keine einheitlichen Waffengesetze. Jedes Land backt da seine eigenen Brötchen. Und deshalb bauen auch die Italiener Waffen die hier niemals einen PTB-Stempel kriegen würden, z.B. die Glock-Nachbauten.
ZitatOriginal von Ne0
in der EU haben doch alle Waffen die PTB Stempel!
Wohl kaum. Wenn die einen PTB-Stempel haben ist das eher Zufall. Da viele Länder ganz andere Vorschriften haben (in Italien z.B. darf der Gasstrahl nur nach oben die Waffe verlassen ) dürfte dieser Zufall auch eher selten sein.
Zitat
also dürft ich jetzt ne waffe wenn ich nen KWS hab durch alle länder führen, in denen auch waffen mit PTB legal tragbar sind?
Der KWS gilt auf jeden Fall nur für Deutschland.
WENN die Waffe in dem betreffenden Land legal ist,
UND WENN sie (zudem von Ausländern, da machen wohl einige Länder auch noch Unterschiede) erlaubnisfrei geführt werden darf,
UND WENN die Zollvorschriften des betreffenden Landes die Ein- und dann auch wieder Ausfuhr der Waffe erlauben,
DANN ist das jedenfalls unabhängig vom KWS.
Wobei die Frage bleibt, was das ganze soll. Ich meine, wie viele würden sich hier jetzt lautstark aufregen, wenn ein Ausländer fragen würde ob er seine Schreckschusswaffe im Urlaub mit nach Deutschland nehmen darf?
ZitatOriginal von Erklärbär
....Wobei die Frage bleibt, was das ganze soll. Ich meine, wie viele würden sich hier jetzt lautstark aufregen, wenn ein Ausländer fragen würde ob er seine Schreckschußwaffe im Urlaub mit nach Deutschland nehmen darf?
Sehe ich genauso: manche würden dann auch lieber was anderes mitbringen als nur eine läppische SSW...
Wenn es Einfuhr von Waffen geht sind wir ganz schnell beim Thema Waffenschmuggel. Da freuen sich dann die Behörden immer...