Laserpointer an Mini-Voll-Auto-AEG legal??

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 2.810 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Juni 2004 um 13:57) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Hallo,
    ich weiß nicht ob das schon jemand gefragt hat, aber spart Euch den Suchetip trotzdem.
    Ich habe vor mir so ne Mini-MP5 zu kaufen und wollte wissen, ob da nen Laser montieren darf, da das Gerät ja als Spielzeug und nicht als Waffe gilt. Ein kurzes "ja ist elaubt" oder "nein ist es nichht" genügt mir als Anwort völlig.

    Tschüss
    Wolfgang

  • Die Antwort lautet wohl eher "ist nicht ausdrücklich verboten".

    Wie Du schon sagst, MiniAEGs sind Spielzeug und an Spielzeug kann ich eigentlich alles montieren, was ich legal erwerben kann. Ob es nicht doch einen Paragraphen außerhalb des WaffG gibt, der das aus anderen Gründen (Gefährdung der Allgemeinheit...) verbietet - keine Ahnung...

    MfG
    Matthias

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  • Zitat

    Original von rugerclub
    Laser (angestrahlten des Zieles und markieren selbigen) NEIN!

    War das vielleicht eine etwas reflexhafte Antwort ? :D
    Wir reden von Spielzeug, nicht von einer (freien) Waffe.

    MfG
    Matthias

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    2 Mal editiert, zuletzt von Elchinator (13. Juni 2004 um 09:50)

  • ich würde sagen ja... weil sie eben keine waffen sind und diese gesetze nicht einhalten müssen.
    ausserdem gibts massig spielzeugwaffen mit "lichtmodulen"

    ---
    edit: bin mir nun doch nimmer so sicher...

    Einmal editiert, zuletzt von Interloper (13. Juni 2004 um 10:00)

  • Hallo Para,

    Zitat

    Original von Paramags
    Die Minni-AEG´s werden im Waffengesetz erfasst und auch wenn diese als Spielzeug gehandelt werde ist es eine Waffe da ein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird und somit sind Anbauten wie Laser und Leuchtmittel die das Ziel anstrahlen VERBOTEN.


    Aber eben dieser Gesetzestext (Anl. 2 Abschn. 3 Unterabsch. 2 Nr. 1) besagt, dass "Schusswaffen, die zum Spiel
    bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von
    nicht mehr als 0,08 Joule erteilt wird", vom Waffengesetz ausgenommen sind. Somit sind sie auch den besagten
    Bestimmungen bezüglich dieser Laserzielhilfen nicht unterworfen.


    Gruß
    Bambusbieger

  • Ich sehe das wie Paramags:

    Verboten sind Gegenstände, die "für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);"

    Daß diese Schußwaffen nicht unter das Waffengesetz fallen, spielt dabei meiner Meinung nach keine Rolle. Aber das ist nur meine Interpretation, jeder muß das so behandeln, wie er meint, es verantworten zu können.

    Marcus

  • Old Surehand hat das Gesetzeszitat ja schon gebracht.
    Solche Dinger sind per se verboten, auch ohne dazugehoerige Waffe, sie muessen dazu auch nicht erst montiert sein. Da gibts leider nichts daran zu ruetteln.

    Eine offene Frage ist nur, ob man Haushaltsgeraete (Laserpointer in Kugelschreiberform, etc) an Spielwaren montieren darf, die zwar nicht vom WaffG erfasst sind, aber immer noch als Schusswaffen gelten.

    Da man aber davon ausgehen kann, dass mit der "Montage" des Laserkulis seine Bestimmung festgelegt und dieser zu einer Zielvorrichtung wird, sollte man davon die Finger lassen oder es zumindest nicht an die grosse Glocke haengen.
    :evil:

    Ihr muesst euch damit abfinden, es ist nicht nur illegal, mit der Mini-AEG Wildschweine zu wildern, es ist sogar doppelt illegal, wenn ihr das per Laserpointer an der Mini-AEG macht.
    :laugh:

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Eine Airsoft unter 0,08J ist keine Waffe gemäß Definition Waffenrecht!

    Aber... ein Laserpointer der eine Aufnahme zum Montieren auf eine Waffe hat ist ein verbotener Gegenstand.

    Also geht es überhaupt nicht um die Spielzeug-Airsoft sondern alleine um die rechtliche Bewertung des Pointers.

    Zum Vergleich: Vollautomatik ist für Waffen verboten bzw. nur mit BKA-Ausnahmegenehmigung erlaubt!

    Da aber die 0,08J Airsofts nicht unter das Waffenrecht fallen dürfen sie Vollautomatisch schiessen.

    Zurück zum Pointer:

    A. Besitzt der Pointer eine Aufnahme die garantiert das er nur auf eine 0,08J Airsoft passt und diese Aufnahme mit handelsüblichen Werkzeug nicht so umgebaut werden kann das sie auf Waffen montiert werden kann ist ein Anbau auf eine 0,08J Airsoft erlaubt.

    Gleiches Spiel wenn die 0,08J Airsoft einen festen Pointer eingebaut hat.

    B. Besitzt der Pointer eine Universalhalterung die den Anbau auch auf alle anderen Waffen ermöglicht, zum Beispiel eine Weavermontage, so ist der Erwerb und Besitz verboten bzw. nur mit BKA Ausnahmegenehmigung erlaubt!

  • Zitat

    Original von rugerclub
    Leider fällt auch das unter die Rubrik: Ungereimtheiten des Wffg. :(
    Mir währe das zu heiß.

    Deswegen meinte ich auch "nicht ausdrücklich verboten, aber..."
    Nach den Bestimmungen des WaffG sind MiniAEG ausdrücklich ausgenommen, daher greift das Verbot von montierten Leuchtmitteln nicht. ABER natürlich ist es trotzdem verboten, ein reines Laserzielgerät (kein Laserpointer) zu besitzen.

    Ich persönlich würde auch nicht ausprobieren, was die Polizei macht, wenn sie einen damit erwischt. Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zweierlei...

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

  • Hatten wir vor kurzem doch schonmal mit den Laserzielgeräten. Die Dinger sind für sich allein genommen schon verboten, wenn sie für den Gebrauch an Waffen hergestellt wurden und und entsprechende Montagemöglichkeiten aufweisen.

    Hier nochmal ein Auszug von mir aus einem alten Thread, wo ich die rechtliche Grundlage hierfür rausgesucht habe:

    Zitat

    Gem. § 52 III Nr 1 WaffG iVm. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.4.1 ist es strafbar, wenn man Vorrichtungen, welche für den Einsatz an Waffen bestimmt sind und das Ziel beleuchten, erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Also allein der Besitz ohne Montage an der Waffe ist bereits strafbar.


    Gruß
    Mr. Lomax

  • ein normaler laserpointer ist ja keine vorrichtung für waffen.wenn man den montieren würde... normalerweise müsste es elaubt sein, da diese teile zwar erwähnt werden, aber unter nicht-unter-das-waffengesetz-fallend eingeordnet sind

    :F::F::F:

    wer reschtschreip veler vinted, darv si behalde :n30: :n12:

  • Mensch ich wollt nur "ja" oder "nein" hören, jetzt sinds schon wieder 15 Antworten. Bitte schliessen, da der Thread seinen Zweck nicht erfüllt :(

  • Was war denn dann der genaue Zweck Deines Threads, Wesker?

    Möglichst NICHTS zu lernen?

    Denn wenn Dir die Antwort "nein" nicht gefällt oder Du es schon vorher gewußt hast, warum fragst Du dann?

    Und daran, daß es auch unter erfahrenen Usern durchaus (zunächst) abweichende Meinungen gab, solltest Du erkennen, daß es auch nicht so leicht einzuordnen war.

    Und schließlich: Ob ein Thread seine Funktion erfüllt hat oder nicht und/oder er geschlossen werden kann, das entscheiden die zuständigen Mods schon allein.

    Also, krieg Dich wieder ein.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...