Kugelarmbrust?

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 11.646 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Januar 2004 um 15:26) ist von HaDeS.

  • Hallo!

    Mir wurde eine Kugelarmbrust unbekannten Alters angeboten. Die Geschossenergie dürfte weit über 7,5Joule liegen.

    Nun mein Problem:
    Ist eine Kugelarmbrust rechtlich eine Armbrust oder eine Waffe, bei der ein Geschoss durch Federdruck durch einen Lauf getrieben wird?
    Da das Teil irgendwie ein Zwitter aus Armbrust und Gewehr mit Lauf darstellt, hat mir der Text des WaffG nicht so ganz weitergeholfen.
    Fällt der Besitz unter irgendeine Einschränkung oder ist die Waffe frei zu haben?
    Vom Schiessen mal abgesehen, bei >7,5Joule ist das zuhause sowieso nicht mehr drin.

    Danke im Voraus!


    Stefan

  • Hi! :)

    Eigentlich fallen Armbrüste sowie Bögen unter die Kategorie Sportgeräte und nicht unter Waffen.
    Aber 100%ig sicher bin ich mir in deinen Fall nicht, obwohl normale Armbrüste mit Bolzen wohl auch eine weitaus höhere Energie als 7,5 Joule beim Abschuss erzeugen.

    MfG Patrick

    hang loose, stay tuned and free your mind

    Einmal editiert, zuletzt von Patrick86 (10. September 2003 um 13:04)

  • Hört sich mach einem belgischer Kugelschnäpper an-am bestesn kaufst du dir bei Amazon das Buch "the Crossbow" von 'Sir Ralph Payne Gallway. Es ist glaube ich ab 18, wenn es original ist dürfte es sehr viel wert haben -suche im I-net unter " stonebow" :new16:

    edit.: wenn die orig. Sehne nicht vorhanden ist, kann ich dir eine neue machen(aus Drakon u. Seide)

    Einmal editiert, zuletzt von Mr.HW 35 (10. September 2003 um 13:07)

  • Als Kugelschnäpper kenne ich eigentlich nur kleinere Kugelarmbrüste geringen Kalibers.
    Die mir angebotene Waffe dürfte 10-15mm haben, Breite der Wurfarme ca. 1-1,2m. Sehne ist übrigens vorhanden.
    Wenn der Preis stimmt, werde ich sie mir kaufen, wenn ich rechtlich auf der sicheren Seite bin, weil ja im Gegensatz zu normalen Armbrust ein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird.

    Stefan

  • wenn das ding daten wie ne durchschnittsarmbrust hat , kommt das ding auf ca 60 joule . wenn nicht mehr .schon echt heftig . stell mal fotos ein wenn du es hast .

    crossi

  • Ja Zeig uns doch mal paar Fotos von deinem guten Stück :lol::huldige:
    Kugelarmbrust also was es nicht alles gibt :nuts:

    Gruss Peace :winke:

    :johnwoo: :deal: :crazy3: :new2: :ban: :knast:

    2 Mal editiert, zuletzt von Peace (10. September 2003 um 16:24)

  • bin mir ziemlich sicher das der besitz legal ist . mit dem lauf können ja auch armbrustbolzen verschossen werden .
    also zuschlagen . und es gibt weder kalte noch heiße gase .
    anosnsten nehme ich halt das teil . keinen angst das ist keine [SIZE=7]kleinanzeige[/SIZE]

    ciao crossi

  • Zitat

    Original von crossbow
    bin mir ziemlich sicher das der besitz legal ist . mit dem lauf können ja auch armbrustbolzen verschossen werden .


    Ich bin mir nicht sicher. Ich tendiere zu erlaubnispflichtig. Wenn der Lauf alle Bedingungen eines Laufers erfüllt (und wenn es nur auf den letzten Zentimetern ist), ist es erwerbspflichtig. Egal ob Bolzen oder Kugeln verschossen werden.

  • Hier ein kurze Info zu einer mittelalterlichen Kugelarmbrust allerdings ohne geschlossenen Lauf.

    Die Steinschleuder (engl.: Handballista, franz.: Main Balliste), auch Balläste, Handballiste, Schnepper oder Kugelarmbrust genannt, ist eine leichte Armbrust aus dem Anfang des 16. Jahrhundert, deren Form einer Armbrust für Bolzen gleicht. Im Gegensatz zu dieser befindet sich in der Sehnenmitte eine Lederkappe. Mit dieser Waffe werden Steine oder Metallkugeln verschossen.

    Dieser Armbrusttyp ist eher ein Sportgerät und Jagdwaffe als eine Kriegswaffe und dient mehr zur Vogeljagd oder dazu, etwas zu zertrümmern oder jemanden zu betäuben. Ihre Wirkung gleicht der einer Schleuder, doch wird ihre längere Ladezeit durch genaueres Zielen ausgeglichen, denn dieser Armbrusttyp hat eine verbesserte Zieleinrichtung und eine Wangenstütze. Die Zieleinrichtung besteht vorn aus einer Gabel aus zwei senkrecht stehenden Zapfen zwischen denen eine justierbare Perle aufgehängt ist und hinten aus einer rechteckigen Platte mit einer Reihe von Bohrungen als Sehlöcher.

    Gruß Monsterwumme

  • sage ich doch: sieht aus wie ein Vorderladergewehr mit recurve-Stahlbogen dran-ist dann halt ein (ca.200 Jahre) alter belgischer Kugelschnäpper.Die ohne Lauf bezeichnet man als "stonebow", da sie mit Kieselsteinen in England um 1500 zur Jagt auf die Tiere verwendet wurde, die sicher alle FT Schützen kenen :)) -Die mit Lauf bezeichnet man als " bullet-schooting-crossbow", sie wurden in Belgien zu einer art Königsschießen auf die immer noch üblichen Holzadler benutzt. Der Lauf ist dann aber nicht gezogen, da die Bleikugel ohne Ladestock in den Lauf rollte-daher durfte man nicht nach unten zielen.

    Quelle: ( Reprint) THE BOOK OF THE CROSSBOW by Sir Ralph Payne-Gallway-1903

    mfg. Mr.Hw.35 ---WEIHRAUCH FOREVER---

    Einmal editiert, zuletzt von Mr.HW 35 (10. September 2003 um 18:33)

  • Heute abend habe ich die Waffe nochmal angesehen.
    Kaliber etwa 14mm,
    Lauflänge etwa 60-70cm,
    Bogen aus Stahl mit kürzerer Stahllage dahinter,
    Bogen gerade noch Hand spannbar,
    keine Spannhebelvorrichtung vohanden,
    Sehnenaufnahmen angeschweisst (Naht aber sauber entfernt),
    Sehne muss erneuert werden,
    Kurvenvisier von einem normalen Gewehr,
    Schaft wahrscheinlich Nussbaum geölt mit gedämpfter Gummiabschlusskappe,
    Abzugsbügel leicht graviert/punziert.

    Alles in allem auf jeden Fall eine Büchsenmacherarbeit aus dem 20. Jahrhundert, vermutlich für's Vogelschiessen gedacht, auch wenn die Visierung auf grössere Reichweite hinweist.

    Den Preis weis ich jetzt auch, konkurrenzlos günstig, nur da ich da noch 2 alte Luftgewehre und zwei PAKs abgestaubt habe, liess ich mir die Armbrust erstmal zurücklegen.

    Bilder gibt's also erst in einiger Zeit.

    Stefan

  • Ich tendiere auch zu "erlaubnis-pflichtig", da man 2 Dinge auslegen kann:

    1. Geschoß wird durch einen Lauf getrieben oder

    2. Schleuder mit Hand / Armstütze, dazu Energie speicherbar...
    ( Klar, werden nun einige sagen, aber es muß nicht als Armbrust im Sinne der im Gesetz genannten Armbrust sein, welche wiederum frei ab 18 wäre )

    Der sichere Weg wäre eine Nachfrage beim Amt.

    Gruß Willy

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • @fullhouse : recht haste mit deinen argumenten . anderseits kann man ja mit einer normalen armbrust ja auch sehr kurze massive bolzen verschießen . solche dinger werden von denwalther tell 10 m armbrüsten benutzt .
    nachfragen beim amt wäre ne möglichkeit .aber wenn die erst loslegen :confused2: bekommt man das ding bestimmt nicht wieder .
    ich tippe auf grauzone .
    villeicht sollte man mal Theo Hegmans fragen . der baut pfeilgewehre mit druckluftantrieb . der weiß bestimmt bescheid . werde ihn mal mailen ob er uns helfen kann .


    ciao crossi


    p.s. email ist gerade raus .

    Einmal editiert, zuletzt von crossbow (10. September 2003 um 23:58)

  • Im Zweifelsfalle könnte ich ja das Rohr entfernen (es hat statisch keine Bedeutung), und eine Pfeilauflage aus Hartholz oder Messing anfertigen.
    Selbstverständlich ohne den Schaft zu verändern.
    Dann wäre es 'ne normale Armbrust und alles ist ok.

    Eine Nachfrage beim Amt würde ich ungerne stellen, denn wie gut einige Behördenvertreter informiert sind, hat sich ja leider in vergangenen Threads gezeigt.
    Und auch ohne rechtliche Grundlage könnte dadurch ein Sammelobjekt auf immer verschwinden.
    Dann lieber Umbau zur normalen Armbrust.

    Ist aber alles noch nicht endgültig, ich hab' die Waffe ja noch nicht.

    Stefan