HI,
hoffentlich liest Dein Händler nicht mit. Denn ein paar Tage damit Spaß haben und die gebrauchte Pistole dann zurück schicken ist nicht die Idee des Fernabsatzgesetzes. Du darfst die Ware prüfen, wie es Dir in einem Geschäft möglich wäre. Frag doch mal bei Frankonia, ob Du da mal ein paar Tage mit originalverpackter Neuware auf den Schießstand darfst.Oder im Porschezentrum, ob Du den neuen 911 Neuwagen, nach einer Woche, mit 2000km auf der Uhr, zurückgeben kannst, bei voller Erstattung des Neupreises.
Also, im Sinne des Erfinders ist das nicht. Ich denke das man bei einem Waffenhändler mal 5 Probeschüsse im Keller machen kann, ist schon eine ganz große Ausnahme, bei Luftgewehren und Luftpistolen. Wenn tatsächlich, auch nur mit einem Vorführmodell möglich, so vorhanden.
Oder wärst Du bereit so eine vom ganzen Forum schon mal gebrauchte Waffe zum Neupreis zu kaufen?
Gruß!
Du hast mit deiner Aussage in gewisser Weise schon Recht.
ABER um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Ich bin während der "paar Tage" mit der HW40 sehr sorgsam und nach bestem Gewissen umgegangen (habe sie z.B. auch nur auf einem Handtuch abgelegt, wenn sie mal nicht in der Packung gewesen sein sollte, damit bloß keine Kratzer entstehen); Ich habe genau 20 Dias verschossen. Darüber hinaus hat der Händler z.B. auch das Recht, mir die Spuren eines unüblichen Gebrauchs quasi in Rechnung zu stellen, was er aber nicht getan hat.
Ob ich eine Waffe zum Neupreis kaufen würde, die vom ganzen Forum gebraucht wurde? Nein. Aber was ich nicht weiß, das macht mich nicht heiß, und deswegen würde ich eine solche Waffe trotzdem behalten, sofern ich nichts an ihr zu beanstanden hätte.