Frage zu 2 Shops und Gewehren

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 1.893 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Juni 2012 um 14:27) ist von Chilledkroete.

  • Immer empfohlen und gut bewährt haben sich das Tasco 2,5-10x42 und die Nikko Sterling Gold Crown Air King.
    Ein 6x42 Walther soll auch gut halten. Ich würd auf jeden Fall eins mit Mil-Dots und Frontparalaxe nehmen.

  • Ich bin's nochmal :)

    Also, habe ja schon erwähnt, dass wir hier 'ne alte Lagerhalle haben, in der ich schießen darf.
    Würde nun aber auch gerne in unserem eigenen Garten schießen ;) (geht bisher nur bei Bekannten von uns)

    Voraussetzung ist ja, dass das Geschoss den Garten nicht verlassen darf. (sinngemäß)
    Ohne Überdachung und Einzäunung/Einmauerung :D ist das aber wohl schwer zu bewerkstelligen, deswegen kann ich mir kaum vorstellen, dass diese Aussage wortwörtlich zu nehmen ist ?

    Das Thema wurde hier ja schon oft durchgekaut, deswegen wollte ich nur wissen, an wen ich mich dabei wenden sollte. (würde gerne auf der sicheren Seite sein, haben nämlich nur auf einer Seite freundliche Nachbarn...die anderen, naja ;)
    Dummerweise fand ich auf der Homepage von der Polizei in NRW nichts Hilfreichens.

    Sollte man einfach mal auf der nächsten Polizeidienststelle anrufen? Vorbeikommen?
    Oder reicht das Ordnungsamt?

    Einmal editiert, zuletzt von Chilledkroete (13. Juni 2012 um 14:07)

  • Ich würde die untere Behörde anfragen, die bei Euch für die Ausführung/Überwachung des Waffenrecht zuständig ist. In meinem Fall wäre es in München das Kreisverwaltungsreferat, also die Ordnungsbehörde.
    Die Polizei kann zwar beraten, aber ohne Beauftragung einer anderen Dienststelle keine "Abnahme", Prüfung oder Bewilligung durchführen.

    ....Voraussetzung ist ja, dass das Geschoss den Garten nicht verlassen darf. (sinngemäß)
    Ohne Überdachung und Einzäunung/Einmauerung :D ist das aber wohl schwer zu bewerkstelligen, deswegen kann ich mir kaum vorstellen, dass diese Aussage wortwörtlich zu nehmen ist ?

    Und hier zu kann ich Dir nur empfehlen, es nicht als "wird schon irgendwie funktionieren" anzusehen, sondern als unbedingtes Muss! Der Gesetzgeber hat es durchaus ernst gemeint mit der rechtlichen Vorgabe, dass kein Geschoss Dein befriedetes Besitztum verlassen darf!

    Wichtig ist auch der Begriff "befriedetes Grundstück"! Bedeutet dass ein Grundstück so abgegrenzt, abgeschlossen oder umzäunt ist, dass unberechtigte/unbeteiligte Personen nicht unbeabsichtigt oder vorsätzlich einfach Dein Grundstück betreten können.
    Beim schiessen also Beispielsweise immer Gartentür/-tor zu, andernfalls könnte ein offen stehendes Tor schon zu erheblichen Problemen führen.

  • Und hier zu kann ich Dir nur empfehlen, es nicht als "wird schon irgendwie funktionieren" anzusehen, sondern als unbedingtes muss! Der Gesetzgeber hat es durchaus ernst gemeint mit der rechtlichen Vorgabe, dass kein Geschoss Dein befriedetes Besitztum verlassen darf.

    Ja, das ist mir schon klar.
    Deswegen frage ich ja, denn um jede Eventualität auszuschließen, muss das Gelände ja überdacht und eingemauert sein... (was ich mir allerdings nicht vorstellen kann xD)

    Und unser Garten ist befriedet^^, er ist vollständig eingezäunt und nur durch die Garage oder eine Tür nach hinten raus zu betreten, die beide aber fast immer abgeschlossen sind. (würde dann, bevor ich schieße, abschließen)

    Einmal editiert, zuletzt von Chilledkroete (13. Juni 2012 um 14:21)

  • Es gibt hier etliche Threads zu diesem Thema, in vielen davon findet man Vorschläge/Überlegungen wie man einen Gesetzeskonformen privaten Schiessstand bauen kann.

    Gedanklich einfach "umdrehen": Bevor man den kompletten Garten überdacht und einmauert, einfach die Schussrichtung/den Schusswinkel an der Position des Schützen eingrenzen.

    Optimal wäre es aus Beispielsweise der Tiefe einer Garage heraus auf einen Kugelfang zu schiessen. Stelle dich probeweise an die innere Rückseite Eurer Garage .... und schaue durch ein Zielfernrohr in das Freie. Der Gefährdungsbereich ist bereits sehr klein geworden!

    Und ob Du (oder ich, oder die anderen User hier) sich das in der Realitätsumsetzung vorstellen kannst, was der Gesetzgeber fordert, interessiert den Gesetzgeber und die überwachenden Behörden, oder schlimmstenfalls den Staatsanwalt einen ............ (HIer kannst Du selbst einsetzen, was passen würde!)

    Alter Sponti-Spruch: Klingt komisch - Ist aber so! :^)

  • Zitat

    (was ich mir allerdings nicht vorstellen kann xD)

    Stell es Dir mal lieber wirklich so vor.

    Es ist ganz einfach: Von Deiner Schießposition aus darfst Du nichts anderes sehen als das Ziel oder undurchdringliche Wände. Auch nicht wenn Du dich verkrampft hinstellst, um die Ecke schaust oder vielleicht mal eben nach vorne stolperst.

  • Ah, danke euch beiden!
    Aus unserer Garage könnte ich wirklich hinaus in den Garten schießen, ohne dass das Geschoss das Grundstück verlassen kann. (will aber an die Sonne xD)
    Müsste dann zwar nach oben schießen (die Treppe hinauf), weil der Garten höher liegt(Hanglage), würde aber klappen.

    Werde aber trotzdem mal beim Ordnungsamt dann anrufen, schadet bestimmt nicht^^

    Einmal editiert, zuletzt von Chilledkroete (13. Juni 2012 um 15:34)