Von Birchwood gibt es "Aluminum Black® Metal Finish".
"The room temperature chemical used by gunsmiths and industry to blacken aluminum parts."
Hat das schon mal jemand ausprobiert? Muss so was ähnliches wie Streichbrünierung sein, nur eben für Alu.
Von Birchwood gibt es "Aluminum Black® Metal Finish".
"The room temperature chemical used by gunsmiths and industry to blacken aluminum parts."
Hat das schon mal jemand ausprobiert? Muss so was ähnliches wie Streichbrünierung sein, nur eben für Alu.
ZitatOriginal von JoergS
Hm, nicht uninteressant.Welche Modelle gibt's denn da so?
Guck mal hier
Was mir aber an den Voreiträgen aufgefallen ist: Sie gelten nur bis zum 02.01.09
Gibt's da was Neues? Ich habe gelernt, dass Voreinträge eigentlich 12 Monate gültig sind.
ZitatOriginal von JoergS
Wie hast Du es denn geschafft, für Deine 4mm/6mm einen Voreintrag zu bekommen? Ich dachte, neue Waffen unterliegen der Bedürfnispflicht, nur der Altbesitz ist gesichert.
Nee, das ist wie bei LEP:
scharfe Waffe umgebaut=böse =>jetzt nicht mehr
Orignial so gebaut=gut =>keine Änderung
Tach zusammen,
heute war sie dann endlich im Briefkasten: Eine grüne WBK mit meinen 3 LEPs.
Sie ist zurückdatiert auf den 30.09.08!
Das Ganze hat ein bisschen länger gedauert, da sich die Behörde mit 4mm/6mm mit nicht auskannte (dafür aber mit LEP), die ich mit voreintragen lassen wollte.
(Nach dem Motto: Waffenrechtsnovelle treibt Schützen von kalten Gasen zu heißen Gasen einen Schritt näher an Großkaliberwaffen)
Der 6mm-Flobert-Revolver hat sogar einen extra Zusatz wegen Mun.erwerb bekommen:
"Waffe darf eine Bewegungsenergie von 7,5Joule nicht überschreiten"
Da muss ich wohl aufpassen, wie feste ich den Revolver werfe...
Viele Grüße
Dietmar
und hier hier ein bisschen genauer aus der BeschussV:
Die Bewegungsenergie der Geschosse ist nach folgenden Grundsätzen zu prüfen:
1. Von einer wahllos aus einer Fertigung gegriffenen Waffe wird zunächst das arithmetische Mittel der aus zehn Einzelmessungen resultierenden Geschossenergie (E10) gebildet. Liegt E10 nicht über 5,0 J, so erübrigt sich die weitere Prüfung und es ist als gesichert anzusehen, dass die Bewegungsenergie bei diesem Waffenmodell nicht über 7,5 J liegt. Im anderen Fall sind vier weitere aus der Fertigungsserie entnommene Waffen zu prüfen. Liegt das Gesamtmittel E5 · 10 nicht über 7,5 J und bei keiner der fünf geprüften Waffen die jeweilige obere Toleranzgrenze für 90 % der Grundgesamtheit mit einer statistischen Sicherheit von 95 % über 8,5 J (E10 + k3,10 · s10 <= 8,5 J, k3,10 = 2,36), so gilt die Bewegungsenergie der Geschosse von 7,5 J bei diesem Waffenmodell als eingehalten. Bei nur einer gegenteiligen Feststellung wird das Gegenteil angenommen. Bei den Spielzeugwaffen erfolgt die Prüfung in entsprechender Weise für das Gesamtmittel E5·10 nicht über 0,5 J. Die Prüfung vier weiterer Waffen aus der Fertigungsserie erübrigt sich, wenn beim ersten geprüften Stück E10 nicht über 0,4 J liegt. Die jeweilige obere Toleranzgrenze im obigen Sinne darf nicht über 0,6 J liegen (E10 + K3, 10 · S10 <= 0,6 J).
2. Wird die Prüfung der Bewegungsenergie der Geschosse von Amts wegen an einem Einzelstück durchgeführt, so gilt der Wert von 7,5 J als nicht überschritten, wenn der aus zehn Messungen resultierende Mittelwert E10 nicht über 8,0 J und die obere Toleranzgrenze für 90 % der Grundgesamtheit mit einer statistischen Sicherheit von 95 % nicht über 8,5 J liegt (E10 + k3,10 · s10 <=8,5 J). Der Wert der Bewegungsenergie von 0,5 J gilt als nicht überschritten, wenn der aus zehn Messungen resultierende Mittelwert E10 nicht über 0,55 J und die obere Toleranzgrenze für 90 % der Grundgesamtheit mit einer statistischen Sicherheit von 95 % nicht über 0,6 J liegt (E10 + K3, 10 · S10 <=0,6 J).
3. Die Bewegungsenergie der Geschosse wird als halbes Produkt der Masse und des Quadrates der Geschossgeschwindigkeit errechnet. Die mittlere Geschossgeschwindigkeit zwischen zwei Punkten der Geschossbahn geht aus einer Messung der Flugzeit hervor. Gemessen wird die Flugzeit mit einer Lichtschrankenanlage, wobei sich die erste Lichtschranke 0,50 m und die zweite 1,50 m vor der Mündung befinden muss. Als Anzeigegerät ist ein elektronischer Zähler mit einer Zeitauflösung von mindestens 10*10-6s zu verwenden. Durch Division der Messstrecke zwischen den zwei Punkten der Flugbahn (1,00 m) durch die gemessene Zeit wird die mittlere Geschwindigkeit errechnet.
alles klar?
Tach zusammen,
bei mir war vor einigen Wochen auch der Bezirksbeamte um die persönliche Eignung zu überprüfen.
Er hat mir das so erklärt: Die Waffenbehörde fragt bei ihm an: "Der Herr Dinges möchte eine WBK, was kannst du mir über den erzählen?" Und da mich die Polizei (zum Glück) nicht kennt, musste er mal vorbeikommen und mich angucken, denn eine Stellungnahme mit "kennichnich" reicht nicht aus. Den Tresor wollte er gar nicht so genau sehen, aber die LEPs. Dann hat er noch gefragt ob ich Problem mit Alkohol oder Drogen habe oder andere psychische Probleme habe, dann noch ein "sieht ja auch ordentlich hier aus" und das war's dann schon.
Wie soll die Waffenbehörde denn sonst kontrollieren, wem Sie eine WBK ausstellt? Dazu muss ich vielleicht noch sagen, dass ich den Sachbearbeiter noch nie gesehen haben, da er alles per Post abwickeln wollte.
Grüße
diddie
Hallo Jogi,
darf ich den kopieren?
Echt super Wo ist denn hier der Sabber-Smilie?
Das Blau sieht toll aus. Wie wär's noch mit'm Match-Visier?
Hallo,
schon mal die PPC-Version angeguckt? Die sieht noch besser als die Nickel-Version aus.
Die gibt's nur nicht in 6" zu kaufen.
Guck mal hier: Link
Gruß
diddie
Auf der Verpackung eines meiner Spielzeuge stand drauf:
"Man hört nicht auf zu spielen, weil man alt wird, sondern
man wird alt, weil man aufhört zu spielen".
Ich bemühe mich redlich, nicht alt zu werden
...hm, wäre ja ein gute Satz für die Signatur...
ZitatFrage mich grad nur, wie sie den erwischt haben.
Na, er hat auf einen Gerichtsvollzieher geschossen.
Es lassen sich noch weiter Schlüsse auf illegale Waffen ziehen:
Auf dem Foto unter der Armbrust liegt eine LEP-Handpumpe. Dann sind die LEP-Waffen auch nicht weit.
Und ob er die wohl angemeldet hat?
Dies müsste er sein:
ZitatWaffen (z.B. Feder-, Luft- und Gasdruckgewehre, -büchsen und -pistolen und Schlagstöcke), ausgenommen Waffen der Position 9307
Code-Warennummer: 9304 0000 000
Drittlandszollsatz: 3,2 %
ZitatOriginal von bullz.eye
Soweit kommts noch das ich in meinem Keller nicht mehr schießen darf.
Ich darf nur im Keller. 'Meine ' Kreispolizeibehörde hat ein Merkblatt in dem steht zu "F"-Waffen:
ZitatDas Schießen ist generell nur auf Schießständen gestattet. Mit Ausnahme in geschlossenen Räumen ohne Fenster und mit Erlaubnis des Inhabers des Hausrechts auch im Befriedeten Besitztum, wenn die Geschosse das umfriedete Besitztum nicht verlassen können.
fensterlos
Gestern war's so weit: Meine persönliche Eignung wurde überprüft. Ich hatte Besuch vom Bezirksbeamten (in Uniform). Er hat sich die Waffen und den Tresor angeguckt.
Die Wohnung sah "ganz Ordentlich" aus und da ich keine Probleme mit Alkohol oder andere phsyische Probleme habe, habe ich wohl bestanden.
Dann steht meiner ersten WBK ja hoffentlich nichts weiter im Wege.
Tach,
die Preise sind echt toll. Bei mir war allerdings nicht alles lieferbar und die Nachlieferungen haben sich sehr in die Länge gezogen. Ich hatte das Gefühl, die haben die fehlenden Sachen nur geschickt, weil ich nachgefragt habe, sonst wär's vergessen worden. Letztendlich habe ich alles bekommen, aber die Hauptlieferung ist top gelaufen!
Gruß
Diddie
ZitatOriginal von Foobar
Darauf kommt (ja, auch auf den Versand!) der Zoll von 4,7%:
Hm, also 'mein' Zollbeamter hier fragt immer, "Ist das für Sie privat?" Da es so ist, muss ich dann nur auf den Rechnungsbetrag ohne Versandkosten die Abgaben zahlen.
Ist das jetzt reines Wohlwollen von Ihm, oder wie?
Als Ergänzung könntest du noch aufnehmen, dass der Umrechnungskurs nicht der von der Bank ist, sondern dass der Zoll einmal im Monat den Umrechnungssatz festlegt und dann immer mit dem rechnet.
Grüße,
Diddie
ZitatOriginal von hyperdeath
Der Wiesbadener Sachbearbeiter machte übrigens diesbezüglich einen sehr kompetenten Eindruck, d.h. er musste nicht irgendwo nachblättern, sondern die Antworten kamen "wie aus der Pistole geschossen".
War hier genau so (PB-NRW). Nach monatelanger Ratlosigkeit geht's jetzt richtig los, es gibt hier sogar ein Formular speziell für LEPs.
Nur bei den Aussagen zu den Gebühren bin ich sehr skeptisch. Angeblich soll jeder gleichzeitige Voreintrag für 4mm 79,24€ kosten
NRW ist nicht gleich NRW
- Altbesitz, wie oben
- keine Sachkunde, wie oben
Was hier (Kreis PB) etwas etwas anders gesehen wird:
- Aufbewahrung im Tresor muss sein
- Erwerbsnachweise für jede Waffe
Letzteres sei zwingend erforderlich, weil ja nur Waffen, die vor dem 01.04. gekauft wurden als Altbesitz eingetragen werden dürfen. Wenn keine Rechnung vorhanden, soll z.B. auch der Email-Verkehr des Kaufs ausreichend sein. Mal sehen.
Es gibt ein eigenes Formular zur WBK-Beantragung für LEPs.
Und dann der SB noch erzählt, dass dann jemand bei mir vorbei kommt, um die Waffen und mich (wg. persönlicher Eignung) mal zu begutachten.
edit: Kreis ergänzt
Hallo Forum,
um meine Hi-Capa ein wenig zu verschönern, habe ich einige Teile dazu im Ausland (Japan und China) bestellt. Da die Zollbeamten in meinem zuständigen Binnenzollamt sich überhaupt nicht mit Airsoft und Waffen auskennen, habe ich zuvor beim Zoll-Infocenter angefragt, ob die es auch so sehen, dass ich einen Schlitten für eine Airsoftwaffe importieren darf (Stichworte: Dekoratives Teil und Gleichstellung der Erlaubnispflicht).
Hier die sehr ausführliche Antwort (auf die ich nur 3 Tage warten musste):
ZitatAlles anzeigen[...]die nachfolgende Auskunft erteilt das IWM ZOLL Dresden (Informations- und Wissensmanagement der Zollverwaltung) im Auftrag des Zoll-Infocenters in Offenbach.
Anhand Ihrer Ausführungen ist ersichtlich, dass Sie sich bereits im detaillierteren Umfang mit dem Waffenrecht befasst haben und ich stimme Ihrem Konsenz zu.
Da das Waffenrecht und damit verbundene Verbote und Beschränkungen jedoch ein durchaus "brisantes" Thema ist, möchte ich noch weitere Ausführungen zur Erläuterung machen.
Nach den Neuerungen im Waffengesetz ist es unschädlich, wenn die Softairwaffe ihrem äußeren Erscheinungsbild nach einer echten Schusswaffe (oder sogar Kriegswaffe)gleicht oder nachgebildet wurde. Lediglich Waren, die ihrem äußeren UND INNEREM Erscheinungsbild einer echten Schusswaffe nachgeahmt wurde, sind einfuhrverboten.
Der waffenrelevente Teile den selben Bestimmungen unterliegen wie die Waffe, für die sie bestimmt sind, gilt das also auch für den Schlitten.
Da im Schlitten der Verschluss fehlt, ist das innere Erscheinungsbild also nicht vollständig achgeahmt und somit nicht verboten, unterliegt jedoch ggfs. Beschränkungen, siehe hierzu nachstehende Ausführungen.1. Softairwaffen mit einer Bewegungsenergie der Geschosse von nicht mehr als 0,5J
Diese Waren sind vom Waffengesetz ausgenommen und können bedenkenlos importiert werden, da sie von der EU-Spielzeugrichtlinie erfasst sind. Eine Kennzeichnungspflicht (F-Kennzeichen) besteht hier nicht. Allerdings muß die Höhe der Bewegungsenergie nachgewiesen werden (z.B. Produktbeschreibung des Herstellers).2. Softairwaffen mit einer Bewegungsenergie der Geschosse von mehr als 0,5J aber nicht mehr als 7,5J
Diese Waren dürfen nach dem deutschen Waffenrecht nur erlaubnisfrei von Volljährigen importiert werden, sofern diese Waffen mit einem Prüfkennzeichen versehen sind (F im Fünfeck). Sind diese "Waffen" nicht mit dem Prüfkennzeichen versehen (wovon bei Waren aus Drittländern auszugehen ist), so gelten diese, aufgrund des deutschen Waffenrechts, als erlaubnispflichtige Schusswaffen, deren Einfuhr der vorherigen Erlaubnis der zuständigen waffenrechtlichen Ordnungsbehörde (z.B. Ordnungsamt) bedarf, die für den Ort zuständig ist, an dem der Emnpfänger seinen Sitz hat.
In der Regel wird eine solche Erlaubnis nur Personen erteilt, die im Besitz einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen sind (WBK, Jagdschein). Waffenhändler dürfen diese Waffen ebenfalls importieren, da ihnen eine Erlaubnis zur Einfuhr erlaubnispflichtiger
Schusswaffen allgemein erteilt wurde.Ohne eine solche Erlaubnis, ist die Einfuhr nicht möglich. Versagt die Waffenbehörde die Erteilung der vorherigen Erlaubnis zum Import einer bestimmten Person, so besteht für diese nur noch die Möglichkeit, die Waffe durch einen Waffenhändler importieren zu lassen, der eine allgemeine Erlaubnis zum Import von Schusswaffen besitzt.
Nach der Einfuhr muß eine solche, nicht gekennzeichnete Softairwaffe zu einem der fünf in Deutschland existierenden Beschussämter transportiert werden, das die Waffe mit dem F-Kennzeichen versieht. Hinsichtlich weiterer Fragen hierzu (inkl. der damit verbundenen Kosten) bitte ich Sie, sich direkt an das Beschussamt zu wenden. Die Adressen der Beschussämter finden Sie auf folgender Seite: http://www.beschussamt.de/
Ohne Kennzeichnung darf eine solche Waffe nämlich nicht in der Öffentlichkeit verwendet werden.Die Einzelteile für Softairwaffen (also auch der Schlitten) benötigen bei der Einfuhr keinen F-Stempel. Ich bitte jedoch zu beachten, dass, wenn Sie mehrere Einzelteile zusammen importieren und die Einzelteile zu Softairwaffen zusammengesetzt werden eine Waffenbesitzkarte erforderlich ist, da der F-Stempel fehlt.
Ich gehe davon aus, dass Ihre Softairwaffe unter Kategorie 2 fällt, da Sie angegeben haben, dass Ihre Softairwaffe "frei ab 18" ist.
Ich empfehle ihnen jedoch im Falle der Bestellung per Post die Rechnung dem Paket beizulegen, so dass ersichtlich ist, dass der Schlitten für eine Softairwaffe bestimmt ist. Selbiges gilt für den Import im Reiseverkehr. Auch hier sollten Sie eine Rechnung bei sich haben um eventuelle Verwechslungen und daraus resultierende Probleme zu vermeiden.3.Softairwaffen mit einer Bewegungsenergie von mehr als 7,5J
Diese Waffen gelten als erlaubnispflichtige Schusswaffen, deren Einfuhr nur möglich ist, wenn dem Einführer seine zuständige waffenrechtliche Ordnungsbehörde hierfür eine vorherige Erlaubnis zum Import von Schusswaffen erteilt hat. Diese Erlaubnis ist bei der Einfuhr der Zollstelle vorzulegen und
wird von der Waffenbehörde nur erteilt, wenn der Importeur im Besitz einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen (WBK, Jagdschein) sind.4. Abgabensätze für Softairwaffen
Waffen (z.B. Feder-, Luft- und Gasdruckgewehre, -büchsen und -pistolen und Schlagstöcke), ausgenommen Waffen der Position 9307; hierunter fallen auch entsprechende Paintball/Gotchawaffen/Softairwaffen
Code-Warennummer: 9304 0000 000
Drittlandszollsatz: 3,2 %Teile und Zubehör für Waren der Positionen 9301 bis 9304 werden der HS- Position 9305 zugewiesen
Code-Warennummer: 9305 9900 000
Drittlandszollsatz: 2,7 %Zusätzlich zum anfallenden Zoll wird bei der Einfuhr die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% erhoben.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden. [...]
---------------------------------------------------------
Zoll-Infocenter
Friedrichsring 35
63069 Offenbach am Main
Telefon: +49 (0) 69 469976-00
Telefax: +49 (0) 69 469976-99
E-Mail: info@zoll-infocenter.de
Internet: http://www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie das Zoll-Infocenter
Montag – Donnerstag 08:30 – 12:00 und 13:00 – 16:30 Uhr
Freitag 08:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Besuche sind nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Vielleicht hilft dies ja mal jemandem weiter.
Ansonsten kann ich noch den Tipp geben, immer eine Rechnung mit ausgewiesenen Versandkosten beilegen zu lassen, auf der in großen Buchstaben steht "only for airsoft guns!".
Viel Erfolg beim Eigenimport,
Diddie
ZitatOriginal von Jogi
Wo hast du denn den Schlitten und den Kompensator bestellt und wie hat der Zoll reagiert (hast du die dort vorher unterrichtet über dein Vorhaben)?
Ich wollte mir auch schon öfters mal ein paar Teile aus anderen Ländern bestellen, aber bisher hat mich der Gedanke an den Zoll, der mir meine Sachen unrechtmäßigerweise wegnimmt, aufgehalten
Den Schlitten hab' ich von RSOV und wurde direkt in Frankfurt am Flughafen verzollt, dabei hatte ich mir extra ein Schreiben vom Zoll-Infocenter besorgt, in dem die Unbedenklichkeit bestätigt wird, und hab's dann nicht mal gebraucht.
Der Kompensator ist von Stormtec (war original ganz schwarz). Den Rest habe ich bei Xfire, WGC und UNC bestellt. Der OuterBarrel hat 11 Tage in Frankfurt im Zoll gehangen, sah wohl zu echt aus. Aber mit dem Infoschreiben vom Zoll-Infocenter dann gar kein Problem. Ich poste das Schreiben mal in einem neuen Thread.