BRANDAKTUELL: Stellungnahme des BMI + des LKA BAYERN zur LEP / 4mmM20 Problematik- Stichwort: WaffG.

Es gibt 946 Antworten in diesem Thema, welches 149.645 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. April 2009 um 15:24) ist von harryumpf.

  • Nein, tut mir leid. Ich habe da keine Ahnung von.
    Die WHL ist kein Thema für mich.
    Ich kann mir aber vorstellen, dass die IHK Prüfung dennoch abverlangt wird, weil Deutschland nunmal ein anderes Waffenrecht hat. Das richtige Wissen um das Recht ist ja eine der Kernpunkte, wenn es in den Handel geht. Der Händler muss exakt wissen, wo was wie viel an wen verkauft wird, was der Käufer vorlegen muss und wie das mit dem Handelsbuch funktioniert.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (21. Oktober 2008 um 17:11)

  • Meiner Ansicht nach benötigt man im Falle einer Zweigniederlassung einen Geschäftsleiter, der die nötigen Qualifikationen besitzen muss.

    Dabei ist es dann egal, ob der Inhaber in Deutschland oder in Österreich sitzt.

    Die Gewerbeerlaubnis für einen Waffenhandel ist durch die Kommunen (Stadt/Kreisverwaltungen) auszustellen, die auf einem qualifizierten Geschäftsleiter vor Ort bestehen müssen.

    Jeder Frankonia-Laden muss daher zum Beispiel einen eigenen Geschäftsleiter haben, der voll qualifiziert ist.

    Wenn jede Niederlassung einen qualifizierten Leiter hat, muss der Inhaber nicht selbst qualifiziert sein.

    Daher kann man - wenn man das Geld dafür ausgeben will - auch einfach jemanden einstellen, der die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt. Dann steht einer Waffenhandelserlaubnis nichts im Wege.

    Einmal editiert, zuletzt von JoergS (21. Oktober 2008 um 17:25)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Da ist der Knackpunkt die WHL - Waffenhandelslizenz.
    Wer nicht im Büchsenmacherhandwerk oder ähnlichem gelernt hat, muss eine Prüfung vor der IHK ablegen, wobei der Prüfungsausschuss vom Waffenhandel kommt.
    In der aktuellen DWJ ist ein netter Bericht über einen (freiwilligen)Vorbereitungslehrgang.

    Ein Kumpel von mir hat das geschafft. Jetzt darf er mit Kurzwaffen handeln. Das ganze hat natürlich reichlich Geld, Zeit und Nerven gekostet, aber er hat's gemacht.

    Ach ja, Sportschütze war er schon früher.

  • Hallo!


    Es ist vollbracht......

    Gestern wurde mir meine grüne WBK zugestellt!

    :laola:

    Resümee:

    - Kosten 40,90€
    - Tresor Klasse B war erforderlich
    - Sachkunde durch Altbesitz anerkannt
    - Bedürnisnachweis:Altbesitz

    Letzte Woche hatte ich noch Besuch eines Polizeibeamten der örtlichen Polizeidienststelle der sich den Tresor, die Waffen und meine Lebensumstände angesehen hat und somit meine persönliche Eignung und Zuverlässigkeit begutachtete.

    Jetzt nachdem für mich Rechtssicherheit herrscht kann ich schon deutlich besser schlafen.

    Ärgern könnte ich mich nur das ich, auf Grund des in Bezug auf den Altbesitz unklarer Gesetzestexte, vor dem 31.3. noch einige seltene hochpreisige LEP-Waffen verkauft habe um im "worst case" meinen finanziellen Schaden zu begrenzen.
    Hätte der Gesetzgeber da früher klarheit geschaffen hätte ich das nicht tun müssen.

    Gruß,
    Rene'

    PS: Meine Frau meinte :"Der Herr Polizist kann von mir aus jetzt regelmäßig kommen. Dann räumst Du wenigestens deinen Keller mal auf!"
    :nuts:

  • Hallo René.

    meinen herzlichen Glückwunsch!

    Ich warte ja immer noch auf Nachricht vom Amt, aber ich hoffe darauf, schon bald ebenfalls zum illustren Kreis der WBK-Inhaber zu gehören - wenn auch die Karte die wohl armseligste WBK-Version ist.

    Was mich interessieren würde: Hat der Polizist sich angekündigt, oder war es ein Überraschungsbesuch? Mein Keller ist auch nicht gerade klinisch rein...

    Jörg

    2 Mal editiert, zuletzt von JoergS (24. Oktober 2008 um 09:54)

  • Erstmal Glückwunsch zur WBK-Erteilung! :new11:

    Zitat

    Original von Rene'
    Letzte Woche hatte ich noch Besuch eines Polizeibeamten der örtlichen Polizeidienststelle der sich den Tresor, die Waffen und meine Lebensumstände angesehen hat und somit meine persönliche Eignung und Zuverlässigkeit begutachtete.

    Das ist ein Punkt, den ich nicht recht nachvollziehen kann: Was gehen die Polizei bzw. das Ordnungsamt die persönlichen Lebensumstände eines Antragstellers an? Ob er sich dreimal am Tag duscht oder nur einmal pro Woche, ob er seine Wohnung geschmackvoll eingerichtet hat oder nicht, ob die Ehefrau blond oder brünett ist - welchen Einfluß hat das auf eine waffenrechtliche Erlaubnis? ???
    Auch die in § 36 III WaffG geregelte behördliche Nachschau bezieht sich ausschließlich auf die sichere Aufbewahrung der Waffen, nicht auf eine allgemeine Überprüfung der Lebensumstände.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Hallo Jörg,

    der erste Besuch des Beamten war ein Überraschungsbesuch an einem Vormittag. Ob geplant oder nicht kann ich nicht beurteilen
    Ich selbst war nicht daheim, durch Zufall war meine Frau da. Der Beamte stellte meiner Frau ein paar belanglose Fragen und machte dann einen neuen Termin aus.

    Bei dem zweiten Termin wollte er wie gesagt die Waffen und den Tresor sehen. Ausserdem stellte er mir im lockeren Gespräch ein paar Fragen bezüglich der Aufbewahrung und des eventuellen Transportes der Waffen.
    Am Ende des Gespräches machte er mich darauf Aufmerksam das der Besuch hauptsächlich dazu diente sich ein Bild von der Person und den Lebensumständen zu machen. Die örtliche Polizeibehörde sei für die Feststellung der "Zuverlässigkeit" zuständig und das könne man halt nur bei einem persönlichen Kontakt beurteilen.

    ZEBO: Da es sich um eine Waffenrechtliche Erlaubnis handelt kann ich schon nachvollziehen das so agiert wird.
    Wenn ich als Beamter die "Zuverlässig" einer Person beurteilen müsste und nach dem öffnen der Türe stehen unerwartet zwei nicht gemeldete Pitbulls vor mir und an der Wand hängt ein NS-Poster dann hätte ich persönlich auch Zweifel ab man hier eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilen sollte.
    Oder wenn ich erkennen kann das der Tresorschlüssel oben auf dem Schrank liegt...
    Oder wenn ich bemerke das die Person am Vormittag schon mit einer "Fahne" rumläuft..
    Das alles kann nun mal nur bei einem Besuch beurteilt werden.

    Zitat

    Ob er sich dreimal am Tag duscht oder nur einmal pro Woche, ob er seine Wohnung geschmackvoll eingerichtet hat oder nicht, ob die Ehefrau blond oder brünett ist - welchen Einfluß hat das auf eine waffenrechtliche Erlaubnis?

    Sicherlich keinen.

    Wenn man aber in eine fremde Wohnung kommt sieht man in den meisten Fällen schon recht schnell "wo der Hase läuft".


    Gruß,
    Rene'

    7 Mal editiert, zuletzt von Rene' (24. Oktober 2008 um 10:28)

  • PS: Zum Verfahrensablauf bezüglich eines WBK-Antrages habe ich folgendes gefunden:

    Zitat

    Die zuständige Behörde prüft, ob die erforderliche Zuverlässigkeit des Antragstellers vorliegt. Dazu holt sie eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister und aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister sowie eine Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle ein.

    Wobei es hier sicherlich darum geht :"....sowie eine Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle ein."

    Die "Zuverlässigkeit" kann die örtliche Polizebehörde nun mal selten am Schreibtisch beurteilen. Daher wohl die Hausbesuche.

    Gruß
    Rene'

    PS: War mir aber auch in keinster Weise unangenehm, da ich den "für mich" zuständigen Polizebeamten mal persönlich kennengelernt habe.

  • Zitat

    Original von Rene'
    Da es sich um eine Waffenrechtliche Erlaubnis handelt kann ich schon nachvollziehen das so agiert wird.
    Wenn ich als Beamter die "Zuverlässig" einer Person beurteilen müsste und nach dem öffnen der Türe stehen unerwartet zwei nicht gemeldete Pitbulls vor mir und an der Wand hängt ein NS-Poster dann hätte ich persönlich auch Zweifel ab man hier eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilen sollte.
    Oder wenn ich erkennen kann das der Tresorschlüssel oben auf dem Schrank liegt...
    Oder wenn ich bemerke das die Person am Vormittag schon mit einer "Fahne" rumläuft..
    Das alles kann nun mal nur bei einem Besuch beurteilt werden.

    [...]

    Wenn man aber in eine fremde Wohnung kommt sieht man in den meisten Fällen schon recht schnell "wo der Hase läuft".

    Was, bitte, hat ein Poster (sei es NS oder Che Guevara) mit der Zuverlässigkeit zu tun? Wir leben (noch) nicht in einem Gesinnungsstaat a la DDR, auch wenn der Trend immer mehr dahin geht.
    Und ein Polizist wird wohl kaum die Liste aller registrierten Pitbulls dabei haben.

    Ich will nicht klugschietern, aber Zuverlässigkeit und Eignung nicht dasselbe (vgl. §§ 5, 6 WaffG).

    Und die Zuverlässigkeit wird in der Regel nicht durch Hausbesuche geprüft, sondern durch Nachforschungen über Vorstrafen, Ordnungswidrigkeiten und Ermittlungsverfahren. Die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle dient dazu, in Erfahrung zu bringen, ob der Antragsteller dort schon einmal wegen Kleinigkeiten, die nicht zu einer Anzeige geführt haben aufgefallen ist. M.a.W.: ist der Antragsteller ein stadtbekannter Raufbold?

    Dies ist keine Ermächtigung zu mehrfachen Hausbesuchen! Und alles andere als die sichere Aufbewahrung darf bei diesen nicht geprüft werden, da ist der Art. 13 GG vor: "my home is my castle". (Und selbst dafür gibt § 36 III WaffG keine Blankovollmacht!)
    Aber wenn die Bürger freiwillig auf diesen Schutz verzichten ... :cry:

    Fazit: Das, was mit Dir veranstaltet wurde, war keine Prüfung Deiner Zuverlässigkeit, sondern ein gesetzlich nicht gedecktes Herumschnüffeln im privaten Lebensbereich. (Pardon, wenn dies sehr hart klingen mag, es ist aber so.)

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Schon erstaunlich, was die Behörde sich da herausnimmt.
    Wie richtig geschrieben geht es um eine Stellungnahme und keine Hausbesichtigung.
    In der Stellungsnahme würde stehen, wenn beispielsweise ein Raudi mehrfach in Präventivgewahrsam war, oder der bekannte Säufer mehrfach dort ausgenüchtert hat usw. In der Regel kennt die Polizei ja ihre Pappenheimer.
    Da das meist keine Straftaten bzw. Verurteilungen waren und folglich nicht in den Registern stehen aber dennoch an die Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung zweifeln lassen, ist das für die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse von Belang.

  • Diese unangemeldeten Hausbesuche sind genau das, was ich eben nicht wollte.

    Die WBK-Pflicht meiner LEPs macht mich nun zum Objekt ständiger staatlicher Kontrollen.

    Wer sagt denn, dass der "freundliche Herr" nicht alle paar Wochen mal wieder reinschaut, um zu sehen, ob noch immer kein Che-Poster an der Wand hängt?

    Oder wer sagt mir, dass man nicht bei meinen Nachbarn klingelt, um meinen "Leumund" zu prüfen?

    Das ist doch alles Orwell in Reinstform. Mist.

  • Zitat

    Fazit: Das, was mit Dir veranstaltet wurde, war keine Prüfung Deiner Zuverlässigkeit, sondern ein gesetzlich nicht gedecktes Herumschnüffeln im privaten Lebensbereich. (Pardon, wenn dies sehr hart klingen mag, es ist aber so.)

    Mag sein, aber

    - es hat mich in keinster Weise gestört und ich gehe kaum davon aus das die dabei gewonnenen Erkentnisse irgendeinen Einfluss hatten

    - hat der Beamte unter bestimmten Umständen das Recht nach WaffG §36 Absatz 3 Zutritt zum Ort der Aufbewahrung zu erlangen

    - denke ich kaum das es der Sache gut tut bei einem solchen Termin mit dem Beamten darüber zu diskutieren

    - hat er nett gefragt ob er reinkommen darf und ob er die Waffen und den Tresor sehen darf. Auch wenn ich gewusst hätte das er das rein rechtlich vielleicht (!) nicht darf, hätte ich ihn trotzdem reingebeten und ihm die Waffen gezeigt. Wieso auch nicht?!

    Er wollte weder meine Kontoauszüge noch die Unterwäsche meiner Frau sehen. Alles was er sehen und wissen wollte war für mich in Bezug auf die Erteilung einer WBK absolut nachvollziehbar.

    Gruß,
    Rene'

  • Tach zusammen,
    bei mir war vor einigen Wochen auch der Bezirksbeamte um die persönliche Eignung zu überprüfen.
    Er hat mir das so erklärt: Die Waffenbehörde fragt bei ihm an: "Der Herr Dinges möchte eine WBK, was kannst du mir über den erzählen?" Und da mich die Polizei (zum Glück) nicht kennt, musste er mal vorbeikommen und mich angucken, denn eine Stellungnahme mit "kennichnich" reicht nicht aus. Den Tresor wollte er gar nicht so genau sehen, aber die LEPs. Dann hat er noch gefragt ob ich Problem mit Alkohol oder Drogen habe oder andere psychische Probleme habe, dann noch ein "sieht ja auch ordentlich hier aus" und das war's dann schon.

    Wie soll die Waffenbehörde denn sonst kontrollieren, wem Sie eine WBK ausstellt? Dazu muss ich vielleicht noch sagen, dass ich den Sachbearbeiter noch nie gesehen haben, da er alles per Post abwickeln wollte.

    Grüße
    diddie

    Man hört nicht auf zu spielen, weil man alt wird, sondern man wird alt, weil man aufhört zu spielen.

    Einmal editiert, zuletzt von diddie (24. Oktober 2008 um 11:34)

  • Zitat

    Original von JoergS
    Diese unangemeldeten Hausbesuche sind genau das, was ich eben nicht wollte.

    Die WBK-Pflicht meiner LEPs macht mich nun zum Objekt ständiger staatlicher Kontrollen.

    Wer sagt denn, dass der "freundliche Herr" nicht alle paar Wochen mal wieder reinschaut, um zu sehen, ob noch immer kein Che-Poster an der Wand hängt?

    Oder wer sagt mir, dass man nicht bei meinen Nachbarn klingelt, um meinen "Leumund" zu prüfen?

    Das ist doch alles Orwell in Reinstform. Mist.

    Hallo!

    Man sollte kühlen Kopf bewahren und bedenken das sich die Behörden mit der Erteilung der LEP-WBK's selbst auf dünnes Eis begeben.
    Würde sie (was sie durchaus könnten!) den Gesetzestext eins zu eins umsetzen würde eine Enteignung anstehen und sie wären aus allem raus.
    Von daher sehe ich eine gewisse Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten (!!) von Nöten.

    Ich kenne einige langjährige WBK-Besitzer (Sportschützen/Jäger) persönlich und nach Erteilung der WBK damals hatte sich niemand der Behörde oder der örtlichen Polizei dazu nochmals blicken lassen.
    Von daher sollte man nicht in Panik verfallen.

    Gruß,
    Rene'

  • Das größte Problem habe ich mit dem unangemeldeten Besuch.

    Ich möchte nicht ständig davon ausgehen, dass in den nächsten paar Minuten ein Polizist bei mir klingelt, der mich dann unter die Lupe nehmen möchte.

    Meine anderen Besucher würden sich ja auch vorher anmelden. Das gebietet schon die Höflichkeit.

    Unangemeldete Besuche haben was von Blockwartmentalität.

  • Hallo Jörg,

    na dann schick Ihn doch mit der Begründung weg das Du jetzt keine Zeit hast und vereinbarst einen neuen Termin mit ihm.

    Ob der Überraschungsbesuch bei mir geplant war weis ich wie gesagt nicht. Es kann natürlich auch sein das der Beamte zufällig vorbei fuhr und gesehen hat das jemand da ist. Kann aber auch sein das er mich vorher versucht hat telefonisch zu erreichen um einen Termin zu vereinbaren. Weiss man alles nicht.
    Er hatte auch kein Problem damit zwei Tage später einen neuen Termin auszumachen.

    Ich denke bei LEP-WBK's schaut man sich z.Zt. die Person lieber zwei mal an da weder ein Sachkundenachweis noch ein Bedürfnisnachweis in Form eines Jagdscheines oder einer Bestätigung des Schiesssportvereines verlangt wird.

    Bei der Erbringung eines solchen Nachweises fallen die meisten die besser keine WBK bekommen sollten schon durchs Raster.
    Eine solche Selektion im Vorfeld findet aber bei einer LEP-WBK nicht statt. Von daher glaube ich das sich die Behörden lieber zweimal absichern da sie sich, wie oben schon angemerkt, bei Erteilung einer WBK ohne Sachkunde eh auf dünnem Eis bewegen.

    Gruß,
    Rene'

    2 Mal editiert, zuletzt von Rene' (24. Oktober 2008 um 13:01)

  • Zitat

    Original von Rene'
    Eine solche Selektion im Vorfeld findet aber bei einer LEP-WBK nicht statt. Von daher glaube ich das sich die Behörden lieber zweimal absichern da sie sich, wie oben schon angemerkt, bei Erteilung einer WBK ohne Sachkunde eh auf dünnem Eis bewegen.

    Aber bitte nicht vergessen: Die WBK für LEPs wird ja nicht deshalb verlangt, weil diese Waffen so gefährlich sind. Jedes freie Luftgewehr ist mindestens genauso gefährlich.

    Hier geht es nur um die Registrierung, um sicherzustellen, dass die Dinger nicht in scharfe Waffen zurück gebaut werden.

    Deshalb ist Sachkunde und Bedürfnis für Altbesitz nicht erforderlich - im Gegenteil, wer sachkundig ist, könnte die Waffen vielleicht wirklich wieder scharf machen.

    Wenn das aber so ist, macht eine häufige Kontrolle der LEP-Waffen Sinn. Man kann dann sehen, ob sie noch schön brav im LEP-Zustand sind. Bei sowieso scharfen Waffen ist das egal.

    Meine Meinung.

  • Hallo Jörg,

    teilweise sicherlich richtig. Aber:

    Die WBK-Pflicht für LEP-Waffen hatte hauptsächlich den Hintergrund den Markt auszutrocknen und neue Umbauten zu verhindern.
    Vordergründig war in meinen Augen nicht der Ansatz alle vorhandene LEP-Waffen zu registrieren und deren Umbaustatus regelmäßig zu kontrollieren.
    Wenn das so gewollt wäre dann wäre der Gesetzestext von Anfang an anders in Bezug auf den Altbesitz formuliert worden.

    War er aber nicht. Mit dem Thema "LEP-Altbesitz" wurde sich erst gezwungenermaßen in den letzen Wochen vor dem inkrafttreten des Gesetzes beschäftigt.

    Und: Der Polizeibeamte der bei mir war und sich die Waffen angeschaut hat hatte im Grunde keine Ahnung von LEP-Umbauten.
    Weder was beim Umbau verändert wurde noch was verändert hätten werden müssen und ob das auch geschehen ist.
    Ihn interessierte an den Waffen nur ob auf jeder Waffe auch ein :F: gestempelt ist. Wobei er nicht alle Waffen daraufhin kontrolliert hat sondern meiner Aussage das alle Waffen gestempelt sind glauben geschenkt hat.
    Er hat also nicht jede Waffe aufs kleinste inspiziert.

    Gruß,
    Rene'

    2 Mal editiert, zuletzt von Rene' (24. Oktober 2008 um 15:03)

  • Also ich weiß nicht, irgendwie hat es, wenn ich von solchen "Hausbesuchen" lese, immer einen ziemlich faden Beigeschmack.

    Es mag schon sein daß die Beamten freundlich sind, es mag auch sein daß man nichts zu verbergen hat und sie deshalb reinbittet.

    Aber irgendwie hat diese Vorgehensweise für meinen Geschmack etwas zuviel Kontrolle an sich.

    Es mag bei WBK-Waffen sinnvoll sein (selbst darüber lässt sich streiten), aber bei der Beantragung eines KWS oder einer WBK für Luftpusten ( mehr sind LEP-Waffen nun mal nicht), find ichs eine Frechheit.

    Man tauscht praktisch seine Privatsphäre gegen einen Schein wo draufsteht daß man Waffen haben darf. Ganz toll....... :confused2:

    Die Unantastbarkeit der Wohnung hört scheinbar da auf wo die (erkaufte) Freiheit Waffen zu haben beginnt.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Rene'
    Mit dem Thema "LEP-Altbesitz" wurde sich erst gezwungenermaßen in den letzen Wochen vor dem inkrafttreten des Gesetzes beschäftigt.

    Das muss wohl heißen "nach Inkrafttreten", bzw. "wenige Tage vor Übergangsfristablauf" ;)

    Man hört nicht auf zu spielen, weil man alt wird, sondern man wird alt, weil man aufhört zu spielen.