BRANDAKTUELL: Stellungnahme des BMI + des LKA BAYERN zur LEP / 4mmM20 Problematik- Stichwort: WaffG.

Es gibt 946 Antworten in diesem Thema, welches 149.643 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. April 2009 um 15:24) ist von harryumpf.

  • Zitat

    Original von wolf8
    Kreis Mettmann

    Und da sieht man mal wieder wie unterschiedlich ein und das selbe Gesetz in dem selben Bundesland doch gehandhabt wird.

    So isses, und nicht nur im selben Bundesland wird es anders gehandhabt, sondern auch jeder SB tut wie er möchte.

    Ich bin heute etwas motzig drauf, weil ich gerade mal ein bisschen Zeit habe, mir so meine Gedanken zu machen - ich bitte, mir das nachzusehen :huldige:

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    Einmal editiert, zuletzt von harryumpf (1. November 2008 um 14:55)

  • Als Vorkämpfer der LEP´ler sei es dir verziehen :ngrins:

    Wenn die Neueinstufung nicht dazwischengekommen wäre,hätte ich jetzt garantiert auch eine größere Sammlung.
    Aber so musste ich mich ja einbremsen.

    Nur hat die WBK plus Tresor jetzt noch einmal genau soviel gekostet wie meine einzige LEP.

    Da ich aber schon seit längerem mit dem Gedanken spiele nicht nur noch mit :F:-Waffen zu schießen sondern doch mal so langsam GK-Waffen in Angriff zu nehmen war der Tresor nur ein Vorgriff auf kommendes und somit leichter zu verschmerzen.

    3 LG / 4 LP / 4Airsoft / 16 SSW und nun 1 LEP auf WBK

    Fun=FWK=Fun

  • Wie ist das eigentlich mit den Druckluftpatronen?

    Klar ist: Wenn diese in die weiterhin freien "originalen" LEP-Waffen passen, sind sie frei.

    Was aber ist mit den Kartuschen, die für die nunmehr WBK-pflichtigen Waffen bestimmt sind?

    Eigentlich sind sie ja - wenn ohne Druck - wie leere Hülsen anzusehen. Erst durch das Aufpumpen werden sie zu scharfen Patronen.

    Patronen ohne Pulver sind ja auch frei. Und LEP-Waffen, die umgebaut wurden, sind wie scharfe Waffen zu behandeln. Also frei?

    Oder sind die Kartuschen wie Einsteckläufe zu behandeln, also für WBK-Besitzer frei zu erwerben, aber einzeln einzutragen?

    Bei eg.. werden viele der Kartuschen jetzt mit dem EWB-Zeichen versteigert.

    Dürfen denn diese Kartuschen von Besitzern einer LEP-Altbesitz-WBK legal gekauft werden?

    Ich bin da etwas ratlos.

  • Zitat

    Original von JoergS
    Was aber ist mit den Kartuschen, die für die nunmehr WBK-pflichtigen Waffen bestimmt sind?

    Eigentlich sind sie ja - wenn ohne Druck - wie leere Hülsen anzusehen. Erst durch das Aufpumpen werden sie zu scharfen Patronen.


    Wie meinen? Ich "pumpe" meine scharfen Patronen mit Treibladungsmittel auf.
    Die aufpumpbaren LEP (deutlich: Luft-Energie-Patrone) sind weiterhin frei.

  • Meine Vermutung:

    Bei eschreck gibt es wohl eine Automatik-Funktion, die immer, wenn der Begriff "LEP" erscheint, automatisch die Kennung "EWB erforderlich" auswirft - offensichtlich als eine Art "Selbstschutzfunktion".

    JoergS:


    ACHTUNG!

    Nicht zu fest einatmen, sonst kann man dich als aufgepumpt ansehen, dann brauchst du für dich einen MES :laugh:

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    2 Mal editiert, zuletzt von harryumpf (4. November 2008 um 12:45)

  • Da musst du aber aufpassen, wenn mit der nächsten Waff.-Gesetzesänderung der Oberarmumfang auf 30cm limitiert wird - oh hauer, hauer *lol*

    Wartet es ab, das komm noch :cry:

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    Einmal editiert, zuletzt von harryumpf (4. November 2008 um 17:35)

  • Tach zusammen,
    heute war sie dann endlich im Briefkasten: Eine grüne WBK mit meinen 3 LEPs. :new11:
    Sie ist zurückdatiert auf den 30.09.08!

    Das Ganze hat ein bisschen länger gedauert, da sich die Behörde mit 4mm/6mm mit :F: nicht auskannte (dafür aber mit LEP), die ich mit voreintragen lassen wollte.
    (Nach dem Motto: Waffenrechtsnovelle treibt Schützen von kalten Gasen zu heißen Gasen einen Schritt näher an Großkaliberwaffen)

    Der 6mm-Flobert-Revolver hat sogar einen extra Zusatz wegen Mun.erwerb bekommen:
    "Waffe darf eine Bewegungsenergie von 7,5Joule nicht überschreiten"
    Da muss ich wohl aufpassen, wie feste ich den Revolver werfe... :lol:

    Viele Grüße
    Dietmar

    Man hört nicht auf zu spielen, weil man alt wird, sondern man wird alt, weil man aufhört zu spielen.

    Einmal editiert, zuletzt von diddie (6. November 2008 um 12:15)

  • Hallo Dietmar,

    Glückwunsch!

    Wie hast Du es denn geschafft, für Deine 4mm/6mm einen Voreintrag zu bekommen? Ich dachte, neue Waffen unterliegen der Bedürfnispflicht, nur der Altbesitz ist gesichert.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du ein anerkennungsfähiges Bedürfnis hast und dann keine scharfe Waffe kaufst.

    Ich habe übrigens mit meiner SB telefoniert, die Auskunft über mich ist noch die da (Zentralregister). Sie meint, das sei im Moment normal, auch andere würden schon lange warten.

    Übrigens: In Hagen gibt es so gut wie keine LEP-Anmeldungen. Das alte Lied.

    Jörg

  • Zitat

    Original von JoergS
    Wie hast Du es denn geschafft, für Deine 4mm/6mm einen Voreintrag zu bekommen? Ich dachte, neue Waffen unterliegen der Bedürfnispflicht, nur der Altbesitz ist gesichert.


    Nee, das ist wie bei LEP:
    scharfe Waffe umgebaut=böse :( =>jetzt nicht mehr
    Orignial so gebaut=gut :) =>keine Änderung

    Man hört nicht auf zu spielen, weil man alt wird, sondern man wird alt, weil man aufhört zu spielen.

  • Zitat

    Original von JoergS
    Hm, nicht uninteressant.

    Welche Modelle gibt's denn da so?

    Guck mal hier

    Was mir aber an den Voreiträgen aufgefallen ist: Sie gelten nur bis zum 02.01.09 ???
    Gibt's da was Neues? Ich habe gelernt, dass Voreinträge eigentlich 12 Monate gültig sind.

    Man hört nicht auf zu spielen, weil man alt wird, sondern man wird alt, weil man aufhört zu spielen.