Hallo erstmal,
nachdem ich schon seit einiger Zeit begeisterter "Mitleser" eures Forums bin jetzt mal ein Beitrag.
So, zum Thema:
Mich würde ja schon interessieren wie dieser Nicht-"auf Dauer besonderes hergerichtete"-Schießstand den aussehen soll.
Wenn man mal einen Blick auf § 13GG wirft, steht da zum einen " Die Wohnung ist unverletzlich" (Abs. I) und zum anderen "Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr (..) auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit (..) vorgenommen werden."(Abs. VII)
--> Ich für meinen Teil habe mir mein LG/meinen Kugelfang ja nicht zur "paramilitärischen Einzelkämpferausbildung" angeschafft.
Durch diese oder ähnliche Gesetze/Vorschriften (nicht das GG)und der damit einhergehenden Rechtsunsicherheit in der Bevölkerung, wird es sich über kurz oder lang jeder, der weiterhin mit einem leeren Führungszeugnis auskommen will, wohl 3x überlegen, ob er statt dem Schießsport nicht lieber beim Kronkorkensammeln bleibt.