Gibt es denn keine weiteren Meinungen von sachkundigen ForumsUsern zu dem Thema: "EINSCHÜSSIGE Vorderladerrevolver"?
Ich kann hier nur folgenden Gesetzestext zitieren:
deutsches Waffengesetz: Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2 bis 4) Abschnitt 2: Erlaubnisfreie Arten des Umgangs Unterabschnitt 1.7:
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz von einläufigen Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) deren Modell vor dem 1.Januar 1871 entwickelt worden ist;
Da fallen eine Menge Vorderladerrevolver rein - so denn diese auf Einzelschuss umgebaut sind und dies auch nicht rückgängig gemacht werden kann. (Pistongewinde ausgebohrt und Trommelkammern durchbrochen)
@ Ritztec: Falls du irgendeine Gesetzestelle findest, die die oben genannte außer Kraft setzt, lasse ich mich gern eines besseren belehren.
Grüße SN