Vorderlader Revolver

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 13.365 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Januar 2006 um 03:11) ist von Sgt_Elias.

  • Hallo,

    ich habe gehört bei der Regelung für Vorderlader Revolver hätte sich etwas geändert, man braucht jetzt keine EWB mehr sondern eine gelbe WBK. Stimmt das und ist es somit leichter geworden als Vorderlader Vereinsschütze, der bisher nur mit normalen freien VL geschossen hat an so was dranzukommen? Gibt es irgendwelche freien mehrschüssige Perkussions VL?

    Gruß

    Bettnässer B is on the floor *lol*

  • Hallo alle miteinander

    Ja das ist richtig. Die gelbe WBK wird für Schwarzpulvermehrlader-Revolver
    erteilt wenn der Nachweis des Bedürfnisses gegeben ist.

    "Frei"* erhältlich ab 18 Jahren Lebenszeit (EDIT: danke gunshooter für Deine Aufmerksamkeit!) *und mit Besitz der gelben WBK sind zum Beispiel:

    Colt Navy 1851
    Colt Army 1860
    Remington New Army 1858 Match
    Remington Pocket 1863

    Der geneigte Leser wird an den Jahreszahlen einen Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelgrenze für Repliken aus der Schwarzpulverzeit erkennen.
    Die Patronenwaffen sind nach wie vor nicht mit der gelben WBK erlaubt.

    Dazu kommt natürlich noch §27, also der erfolgreiche Nachweis der Prüfung im Umgang, der Lagerung und des Besitzes im allgemeinen.

    Welche Waffen auf die gelbe WBK verfügbar sind, kannst Du auch im Frankonia-Katalog erforschen.

    Aber immer daran denken..... Geladen darf auch trotz der gelben WBK nicht transportiert werden. Also immer erst am Schiessstand laden.

    Da gibt es heuer noch im Jahre des Herren 2006 eine neue Anpassung der Gesetzgebung. Wie sie ausfällt liegt wieder mal in der Hand des Herren.

    Gruß LostinPast

    4 Mal editiert, zuletzt von LostinPast (25. Januar 2006 um 21:38)

  • Zitat

    Gibt es irgendwelche freien mehrschüssige Perkussions VL?

    Zitat

    Frei erhältlich ab 18 Jahren Lebenszeit sind zum Beispiel:

    Colt Navy 1851
    Colt Army 1860
    Remington New Army 1858 Match
    Remington Pocket 1863

    Die Revolver gibt es auf die gelbe WBK.
    Sie sind nicht frei ab 18 Jahren erhältlich wie einschüssige Vorderlader.

  • Hallo alle miteinander

    gunshooter

    Da hast Du verdammt recht. Sapperlott man muss die Gesetzte am besten in die Antwort kopieren, damit einem kein Fehler unterläuft.

    Klar. "Frei" also nur wenn gelbe WBK vorhanden.

    Sorry für den Fehler

    Werde im obigen Thread das sofort berichtigen mit EDIT.

    EDIT:Allerdings hab ich im Absatz darüber und im weiterführenden Text immer wieder auf die gelbe WBK Bezug genommen.

    Danke gunshooter

    Gruß LostinPast

    2 Mal editiert, zuletzt von LostinPast (26. Januar 2006 um 02:45)

  • Verdammt, den Remington Pocket hätte ich schon sehr gerne. Gibt es nicht die Möglichkeit sich die Waffe so konvertieren zu lassen, dass nur noch eine Trommelkammer offen ist und somit ein einschüssiger VL entsteht der dann frei zu besitzen ist? Und wenn ja wo kann man so etwas machen lassen?

    Gruß

    Bettnässer B is on the floor *lol*

  • Hallo allemiteinander

    Ritztec

    VL-Revolver kenn ich keinen(Schwarzpulver-Revolver sind keine Vorderlader im Sinne der Gesetzgebung).
    VL-Pistolen meinst Du wohl.

    Nein. Einschüssige Vorderlader sind nicht WBK-pflichtig. Nur §27 und Unbedenklichkeitsbescheinigung. (Bitte nicht verwechseln mit "Hinterladern" oder einschüssigen Patronenwaffen).

    Die Gesetze sind dazu da, von Fachkräften verstanden zu werden. Von normalen Menschen wird erwartet, daß Unverständnis schon Strafwürdig ist, und somit würdevoll mit € zum Wohle des Staates abgegolten wird.

    Gunfun

    Denk mal nach über Deinen Wunsch. Da eilt der Bauch der Realität weit voraus.

    Vergiss es. Die Kammern zu verschliessen und die Drehfunktion für den Transport zur nächsten Kammer zu verhindern würde einen Umbau erfordern, der total Unsinnig ist. Abgesehen von der Genehmigung. Ich denke doch, daß ein solcher Umbau wieder von staatlicher Seite geprüft werden muss.

    Total Unnütz.

    Also Einschüssig wird von vielen die Napoleon le Page empfohlen.
    Ein klassischer Vorderlader halt. Aber Qualitativ anerkannt.
    In 0.44er Caliber. Präzise und nicht all zu teuer.

    Gruß LostinPast

    6 Mal editiert, zuletzt von LostinPast (25. Januar 2006 um 22:19)

  • Also das mit den einschüßigen Vorderladerrevolvern würde mich auch mal interessieren. Ich hatte mich für ein Stück bei Exxx interessiert, bei dem alle Pistons bis auf einen ausgebohrt waren. Es gab Meinungen die sagten, das ganze wäre frei - andere behaupteten es wäre eine EWB erforderlich. ??? Es handelte sich um einen Colt Navy 1851

    Wer kann was Genaues zum gesetzlichen Background sagen?

  • past: Auch nicht ganz korrekt...

    Man sollte das WaffG mal komplett lesen, nicht nur die halben Texte...die den Erwerb ersteinmal erlauben ab 18. Wenn man dann weiter liest, siehe da: EWB-pflichtig !

    Auch kann man den einsch. VL-Revolver wieder leicht zu einem mehrschüssigen machen, da die Änderung auf einschüssig umkehrbar ist.

    Das würde schon reichen.

    Vor einigen Jahren waren diese einsch. Modelle allerdings frei ab 18, da das WaffG ein wenig undeutlich war; nach einer WaffG Änderung aber dann wieder 100% nur gg. EWB zu erwerben.

    Ja, ja, das WaffG ist groß und all umfassend...

  • Hallo alle miteinander

    Ritztec

    Nein. Vorderladerpistolen oder Gewehre sind Frei. Keine gelbe, grüne, rote WBK ist erforderlich, auch keine EWB. 18 Jahre müssen beim Kauf nachgewiesen werden.

    Ab 18 Jahren hab ich auch mehrmals geschrieben.

    Das ganze WaffG kenn ich nicht. Jedenfalls ist halb aber untertrieben.

    Du kennst aber auch nicht alles im WaffG.

    Ich schreib doch, daß der Umbau wohl wiederum Genehmigungspflichtig ist.
    Was am Stammtisch dann Diskutiert wird ist mir wie immer ein "Wenn und Aber"
    aber nichts genaues weis man da sicher nicht.

    Mensch Ritztec lies doch mal genau nach. Sonst wirds hier wieder kindisch.

    Stratus Nimbus

    Ein Umbau ist immer dann nicht legal weil er:
    Nicht Genehmigt! Es sei denn, ein Büchsenmacher nimmt den Umbau fachgerecht vor im Sinne der Gesetze!
    Da der Hersteller eine Freigabe durch die jeweiligen Beschussämter und auch durch das BKA bekommt ist nur der geprüfte Zustand der Waffe erlaubt.
    Bohrt einer privat rum, ist das eine unerlaubte Veränderung. Dadurch verliert die Waffe die Freigabe. Punktum. Egal was verändert wird und wie es sich auswirkt.

    Gruß LostinPast

    4 Mal editiert, zuletzt von LostinPast (25. Januar 2006 um 22:48)

  • past: Eben, kindisch.

    Ist mir auch ein wenig zu dumm. Wenn du selber schreibst, du kennst es nicht ... etc., dann schreibe nicht: "...frei ab 18...".

    Mein Bekannter ist was das WaffG betrifft Gutachter, für den Staat tätig, etc. pp.

    Er muß es ja unter anderem wissen. Oder ?

    Ich schreibe es ja nicht ohne Background...

    Achja, denke mal das keiner das WaffG komplett kennt. Aber das, was mein Hobbie und mein Sammelthema betrifft, kenne ich mich eben aus. Wenn ich den Text im WaffG bei Gelegenheit finde, poste ich ihn.

    Würde übrigens keine Ratschläge geben, wenn ich mir nicht 100% sicher bin und es auch belegen kann. Geht an dich.

    Nix für ungut. Aber ich wäre vorsichtig mit Aussagen; kenne einige Leute, die dachten auch sie wären "sicher". Anschl. wurde es sehr, sehr teuer.

    Davon abgesehen, würde ich mich vor dem Kauf von fragwürdigen Waffen, bzw. da wo das WaffG nicht deutlcih ist, die Finger lassen....

    Ist einfach die Sache nicht wert und zu teuer.

    Für mich ist hier nun Ende. Genug geredet, die Rechtslage ist für mich deutlich genug, fertig.

    Gruß.....

  • Lost: Mach dir nur mal Gedanken, warum ALLE Bümas, Waffenhändler, etc. etc. diese Revolver nur gg. WBK verkaufen. Evtl. haben die ja alle unrecht und nur du hast recht...

    Achja, bitte auch keine privaten Nachrichten mehr von dir an mich.

    Ich lasse mich nicht "umpolen", meine Meinung und mein Fachwissen kann ich belegen; du deine Ansicht nicht.

    Außerdem habe ich es nicht nötig, mich wichtig etc. zu machen. Im Gegensatz...

    Für mich ist nun absolut Thema Ende hier.

    Tschüßßßßßßßßßßßßßßßßßß !!!

  • Gibt es denn keine weiteren Meinungen von sachkundigen ForumsUsern zu dem Thema: "EINSCHÜSSIGE Vorderladerrevolver"?

    Ich kann hier nur folgenden Gesetzestext zitieren:

    deutsches Waffengesetz: Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2 bis 4) Abschnitt 2: Erlaubnisfreie Arten des Umgangs Unterabschnitt 1.7:

    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz von einläufigen Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) deren Modell vor dem 1.Januar 1871 entwickelt worden ist;

    Da fallen eine Menge Vorderladerrevolver rein - so denn diese auf Einzelschuss umgebaut sind und dies auch nicht rückgängig gemacht werden kann. (Pistongewinde ausgebohrt und Trommelkammern durchbrochen)

    @ Ritztec: Falls du irgendeine Gesetzestelle findest, die die oben genannte außer Kraft setzt, lasse ich mich gern eines besseren belehren.

    Grüße SN

  • Wobei bei dem momentan angebotenen Teil nicht die Kammern durchbrochen sind, sondern lediglich eine Kammer gebohrt wurde. Dementsprechend kann jemand in Heimarbeit oder mit Zugang zu einer Drehbank oder CNC-Maschine sehr einfach die restlichen fünf Bohrungen und Gewinde setzen........ Also lieber Finger davon.

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • @stratus: Du hast 100% recht mit der WaffG Deutung:

    Einschüssige, einläifige VL-Waffen sind frei ab 18, wenn deren Vorbild vor dem 01.01.1871 entwickelt wurden.

    Da rüttelt nix dran...

    past: Falls ich mich irgendwie in meinen Postings undeutlich ausgedrückt habe, oder mißverständlich, Gott vergebe mir. Bin eben auch nur ein Mensch... Kannst aber ruhig den Mods meine Sünden und Fehler melden. Habe da keine Angst. Kannst aber auch hier posten, mußt mich nicht privat anschreiben...

    :huldige: :huldige: :huldige:Nix für ungut :huldige: :huldige: :huldige:

    :ngrins:Hoffe du kannst nun ruhig schlafen. :ngrins:

  • Hi Ritztec!

    Ich sehe meine Aussage keinesfalls als 100% richtig an. Zweifelhaft ist beispielsweise, ob durch die gesetzliche Definition "einläufige Einzelladerwaffen" auch ursprünglich mehrschüssige und zum Einzellader umgebaute Perkussionswaffen abgedeckt werden.
    Vielleicht haben wir auch hier wieder eine Stelle wo sich selbst Juristen streiten würden. Mein Vorschlag: Wir belassen die Diskussion als grenzwertigen Grauzonenfall und wenden uns wieder eindeutigen "CO2" + "Air"-Themen zu.

    Also nehmts locker, Jungs!

    Einmal editiert, zuletzt von Stratus Nimbus (26. Januar 2006 um 22:27)

  • @stratus: Im WaffG steht ein Passus, der in etwa heißt: "... EWB-frei... wenn einschüssig, wobei die Änderung zu einer mehrschüssigen Waffe, nicht durch einfaches handelsübliches Werkzeug wieder herzustellen ist... ".

    Also: Wenn man eine einschüssige Waffe hat, diese aber wieder mit geringen Mitteln (...) wieder zu einer mehrschüssigen Waffe umwandeln kann, ist diese auch als einschüssige Variante WBK-pflichtig.

    Darunter fällt natürlich auch ein einschüssiger VL-Revolver. Denn er kann sehr leicht und schnell wieder zu einem mehrschüssigen umgebaut werden.

    Frage mich aber bitte nicht, wo ich es im riesengroßen WaffG mal vor Monaten gesehen habe...sorry !

    Aber zurück zu den anderen Forum-Themen !!!

  • Hallo alle miteinander
    Einschüssige VL Revolver können nicht frei erworben werden, weil der Lauf und das Griffstück im Sinne des Waffengesetzes relevante Teile sind,
    Da der gesamte VL Revolver genehmigungspflichtig ist, sind auch einzelne Teile davon nicht frei zu kaufen.
    Sonst würde jemand einfach eine neue Trommel drehen und hätte dann wieder eine genehmigungspflichtige Waffe.

    Etwas ähnliches passierte im SSW Bereich dem Derringer von Röhm.
    Anfangs (PTB 276) hatten sie Schrauben zur Befestigung des Laufbündels, neuerdings nur noch nicht demontierbare Bolzen. Hintergrund ist der gleiche, weil es eben auch .38er Derringer gab die das gleiche Griffstück verwendeten.
    Gruss Gerd

    Einmal editiert, zuletzt von Magic (26. Januar 2006 um 22:35)