Vorderlader Revolver

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 13.363 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Januar 2006 um 03:11) ist von Sgt_Elias.

  • Jedenfalls kann man es sehen, wie man will.

    Ich jedenfalls lasse die Finger von allem, was nicht 100% eindeutig ist.

    Das könnte ggf. sonnst sehr, sehr teuer werden und viel Ärger geben. Und wer will schon ggf. seine Waffen und WBK´s riskieren ???

    Ich nicht.

    Ist es das Wert ???

    Denke jedenfalls nein...

  • Zitat

    Original von Stratus Nimbus
    @ Magic: Ist das gesetzlich irgendwo fixiert? Präzedensfälle etc.?


    Ja, im Waffengesetz steht dass Läufe, Griffstücke, Trommeln und Schalldämpfer den Waffen für die sie bestimmt sind gleichgestellt sind.
    Gruss Gerd
    Grübel Grübel
    kommt bestimmt gleich der nächste AHA Effekt

  • Wer es genau wissen möchte, sucht mal bei Waffen-Online.
    Dort wurde darüber diskutiert und dort findet man auch die entsprechenden Paragraphen, weshalb einschüssige Vorderladerrevolver WBK-pflichtig sind.

    Dies ist aber ein Forum für freie Waffen.
    Deshalb ist hier eine solche Diskussion nicht ganz am richtigen Platz.

  • Zitat

    Original von LostinPast
    Nein. Vorderladerpistolen oder Gewehre sind Frei. Keine gelbe, grüne, rote WBK ist erforderlich, auch keine EWB. 18 Jahre müssen beim Kauf nachgewiesen werden.

    Das kann man so grundsätzlich nicht sagen. Es geht hier um REVOLVER! Auch wenn Du schriebst Dass Du keine Vorderladerrevolver kennst, es gibt sie. Siehe z.B. den hier: http://www.feinwerkbau.de/ceasy.html?cPageId=18

    Unterabschnitt 2 Absatz 1.7 des WaffG gewährt erlaubnisfreien Erwerb und Besitz für:

    einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

    Da solche Revolver keine Einzellader sind gibt es die eben nur auf gelber WBK.

    Und spätestens bei der Einschränkung auf das Jahr 1871 wird das ganze Vorhaben hier wohl scheitern, denn auf die Idee Einzelladerrevolver zu entwickeln wird damals wohl kaum jemand gekommen sein, und eine Änderung der Schussfolge gild schon als ziemlich wesentliche Veränderung, so das wohl kaum anzunehmen ist das eine solche Trommel nicht als "Nachentwickelt" angesehen wird.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Hallo alle miteinander

    Ja das magische Datum für Schwarzpulver-Vorderlader ist der 01.01.1871.
    Fast alle Repliken, die sich vor diesem Datum an ihren Originalen orientieren sind "Frei erhältilich".

    Dazu gehören lt. WaffG: (im Folgenden werden die Waffen aufgeführt die als Einzellader gelten. Schrotwaffen gehören nicht dazu!).

    Vorderlader-Langwaffen mit Perkusions-, Lunten- oder Steinzündung vor 1871
    Vorderlader-Kurzwaffen mit Perkusions-, Lunten- oder Steinzündung vor 1871
    Auch frei erhältlich sind die "Sogenannten Hinterlader", die mit Schwarzpulver
    als Ladung verwendet werden, ebenfalls vor 1871!

    Nicht frei sind auch bei den Schwarzpulverladewaffen obwohl vor 1871
    Original-Fertigung nachweisbar ist!

    Dazu möchte ich sagen, daß Revolver damals bereits "Mehrschüssig" waren, jedoch keine Pistole!

    Mehrlader: Dazu gehören

    Schwarzpulverrevolver auch vor 1871 weil Mehrlader
    Schwarzpulverflinten (Schrot) mit 2 oder mehr Läufen auch vor 1871 weil Mehrlader.


    Bei den Mehrladern ist entweder die "gelbe WBK" erforderlich oder auch im Einzelfall die "Grüne oder Rote WBK".

    Noch ein kleiner Ausflug in die hier entbrannte Diskussion bezüglich Umbau bzw. Erwerb eines Mehrlade-Schwarzpulverrevolvers zum "Einzelschuss-Revolver".

    Einen Revolver oder auch einen Vorderlader oder jede andere Waffe zu modifizieren die eine Zulassung hat, bedeutet, daß die Zulassung erlischt!

    Ausserdem ist es völlig unsinnig aus einem Revolver einen Einzelschussrevolver zu zaubern. Da gibts die VL-Pistolen.

    Einen derart umgebauten Schwarzpulver-Revolver bei einem der bekannten Versteigerungshäuser zu erwerben, würde bedeuten, daß der nach Erwerb neue Besitzer, auch für die wohl im Einzelfall nicht nachweisbare gesetzliche Zulassung Verantwortung trägt. So was kauft man einfach nicht unbedarft.
    Finger weg. Wie Ritztec schon sagte!


    Erklärbär

    Das es um Revolver geht ist mir wohl bekannt. Im ersten Posting bin ich ja darauf und nur darauf eingegangen. Sag mal Erklärbär liest Du nun auch schon nur noch quer?

    Das es keine Einzellader-Revolver gibt ist wohl unstrittig.

    Genau darauf bezog sich meine Antwort. Ich kenne immer noch keine VL-Revolver die Einzellader sind... Denn das nannte und nennt man Pistolen!
    Die Auflistung in meiner ersten Antwort zeigt wohl, daß ich den Zusammenhang zwischen "gelber WBK" und Mehrlader kenne.......

    Allerdings hab ich nun wirklich die Lust am Posten verloren. Wenn Fehler Passieren, dann kann man darauf auch höflich Antworten. Das ist hier leider nicht immer der Fall gewesen.


    Gruß Lostinpast

    6 Mal editiert, zuletzt von LostinPast (27. Januar 2006 um 00:06)

  • Zitat

    Original von LostinPast
    Dazu möchte ich sagen, daß Revolver damals bereits "Mehrschüssig" waren, jedoch keine Pistole!

    Mehrlader: Dazu gehören

    Schwarzpulverrevolver auch vor 1871 weil Mehrlader
    Schwarzpulverflinten (Schrot) mit 2 oder mehr Läufen auch vor 1871 weil Mehrlader.

    Mehrläufige Kurzwaffen und Büchsen gab es damals auch einige... sind ebenfalls nicht frei.

    Zitat


    Einen Revolver oder auch einen Vorderlader oder jede andere Waffe zu modifizieren die eine Zulassung hat, bedeutet, daß die Zulassung erlischt!

    Na ja, die Zulassung sollte nicht das Problem sein. Selbstverständlich darf ein solcher Umbau bei dem ja wesentliche Teile modifiziert werden nur von einem Buchsenmacher gemacht werden, und höchstwahrscheinlich ist ein neuer Beschuß nötig. Beides sind aber durchaus machbare Sachen.

    Zitat


    Ausserdem ist es völlig unsinnig aus einem Revolver einen Einzelschussrevolver zu zaubern. Da gibts die VL-Pistolen.

    Also nach der Argumentation dürfte es auch keine LEPs geben, schließlich gibt es ja Luftpistolen die die Funktion wesentlich besser erfüllen.

    Zitat


    Finger weg.

    DAS würde ich allerdings auch sagen. Wo schon auf WO verweiden wurde, da brennt grade eine nette Diskussion weil das BKA sogar legal in Verkehr gebrachte und eingetragene Waffen nachträglich zu Vollautomaten erklärt (mal vereinfacht ausgedrückt)

    Zitat

    Sag mal Erklärbär bist Du den auch schon nicht mehr in der Lage richtig zu lesen. Was habt Ihr nur alle gegen mich.

    Kleiner Tipp, weniger mit dem Fuß aufstampfen und lieber Gesetze zitieren. ;) Dann Ärgert man sich nicht über andere Nutzer und vielleicht hätte man dann auch verstehen können, das Du nichts anderes meinst als alle anderen auch.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Hallo alle miteinander

    Zum letzten mal werde ich hier Antworten

    Ich poste deshalb keine Gesetzestexte, weil ich kein Rechtsberater bin.
    Auszüge aus Gesetzestexten zu Posten ist gefährlich, da sie nur einen Teil wiedergeben und auch den Zusammenhang nicht Darstellen ja sogar aus dem Zusammenhang "gerissen" sind.

    Es gibt ein Gesetz, daß es verbietet, Rechtsberatung in Foren von Laien zu zulassen.

    Auch verlinke ich nicht auf Gesetze, da nie Gewährleistet ist, daß dieser Link aktuell bzw. nicht eine veraltete Form beinhaltet und die neue Version auf einem anderen Link zu finden ist.

    So daß wars

    Gruß und Lebtwohl LostinPast

  • Jungs...
    streitet euch nicht... Das ist ein Forum für FREIE WAFFEN, und Rechtsberatung gibt es hier auch nicht... von niemanden! Das es so enden musste das LostinPast geht.. :confused2: sehr sehr schade. Solte nochmal so ein Thema kommen, auch wenn es im Offtopic ist wird es sofort geschlossen! Für solche Themen gibt es bessere Foren wie z.B. Waffen Online!

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.