Führen eines Messer "Anerkannter Zweck"

Es gibt 88 Antworten in diesem Thema, welches 14.467 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Dezember 2016 um 22:42) ist von the_playstation.

  • Wenn man eine Lederhose anhat und ein 30 cm langes Messer mit Hirschhorngriff mit sich führt, kann einem keiner was. Ist ja zur Brauchtumspflege....

    Spaß beiseite, das Gesetz weist zu starke Defizite auf mit seinem "sozialadäquatem Grund", sollte dringend nachgebessert werden, da hier alle Bürger unmündig gehalten werden.

  • @ ragnar cesar: Aussagen und Zitate sind immer mit Vorsicht zu genießen. Man muss bedenken , das der gemeine Durchschnittspolitiker immer mit gespaltener Zunge spricht. Wenn Rettungsmesser ja dann so legal sind, warum fallen sie trotzdem unter das Gesetz? Wie ist ein Rettungsmesser definiert ( klar das viele Hersteller ihrem tactical ,geschwärzter Klinge mit Camo-griff Messer noch den Zusatz "Rettungsmesser" geben weil ein Gurtschneider mit verbaut ist.) und Warum sind die von Schäuble getätigten aussagen dann im Gesetzestext nicht klar mit eingeflossen.

    Ganz eindeutig: Das was im gesetzt steht gilt und nicht das Wahlversprechen / schreiben zur Beruhigung was ein Politiker verzapft.

    @ mackiemesser: absolut richtig. Es sollte nachgebessert werden bzw. komplett abgeschafft werden. Das eigentliche Ziel der Politik ist es aber das Volk komplett zu entwaffnen damit es sich im Zweifel leichter unter Kontrolle halten lässt.

  • Wenn man eine Lederhose anhat und ein 30 cm langes Messer mit Hirschhorngriff mit sich führt, kann einem keiner was. Ist ja zur Brauchtumspflege....


    Als Küstenbewohner sollte man dann aber auch ein Entermesser und eine Vorderlader Pistole in Verbindung mit einer Augenklappe, Handharken oder Holzbein tragen dürfen. :)

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • LEP FAN: Selbstverständlich :D

    Bei mir zuhause sieht man Leute mit großen Hirschfängern bei Trachtenumzügen und dergleichen tatsächlich relativ häufig

    Und wenn man bedenkt, was die Leute danach auf den Festen so treiben, kann man nicht verstehen, das ein normaler und nüchterner Bürger wegen Arbeitsgerät snaktioniert wird

  • @ ragnar cesar:

    Ganz eindeutig: Das was im gesetzt steht gilt und nicht das Wahlversprechen / schreiben zur Beruhigung was ein Politiker verzapft.

    Das stimmt so nicht. Wenn Herr Schäuble sich als Privatperson oder wahlkämpfender Politiker äußert, mag das stimmen. Wenn er sich aber schriftlich oder sogar nur öffentlich als verantwortlicher Minister äußert, hat das einen offiziellen Charakter.

    "... ist ein mit vollem Namen gezeichneter Artikel des Bundesfinanzministers in einem öffentlich jedermann zugänglichen Druckmedium eine aufsichtsrechtlich voll anerkannte Unterlage, um Geschäfte hinsichtlich ihres Risikogehaltes zu erklären und abzusichern."

    Schäuble gibt deutsche Sparguthaben als Pfand für Euro-Risiken frei

    Das ist auch der Grund, warum ich an jedem Monatsanfang meinen persönlichen Sparkassen-Run mache und das Scheingeld in Hartgeld umtausche. :D

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  • Und ob das stimmt.
    Ansonsten könnte ein Politiker ( egal welcher ) dann mal eben einen öffentlichen Brief schreiben und damit sein Wort locker z.B. über die Wertigkeit des Grundgesetzes stellen. Politiker kommen und gehen viele sind mal Verteidigungsminister, dann Innenminister, dann gehen sie in den ach so verdienten Ruhestand...

  • Ganz eindeutig: Das was im gesetzt steht gilt und nicht das Wahlversprechen / schreiben zur Beruhigung was ein Politiker verzapft.

    Im Prinzip ja, aber: Schäuble war als Innenminister ja verantwortlich für die Änderung des WaffG. Seine Erläuterungen können von Richtern durchaus dazu herangezogen werden, im Zweifelsfall zu entscheiden, wie ein Gesetz gemeint war. Gerade der zitierte Paragraph enthält eine Gesunder-Menschenverstands-Formel, nämlich den allgemein anerkannten Zweck. Den kann man eher enger oder eher lockerer auslegen. Da kann es schon hilfreich sein, wenn man weiß, was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat - und um so besser, wenn man das irgendwo schriftlich hat.

  • Als (damals) zuständiger Bundesminister hat Schäuble z.B. Weisungsbefugnis und kann daher eigenverantwortlich solche Präzisierungen vornehmen, die dann einen rechtsgültigen Charakter haben. Da braucht es noch nicht einmal ein sogenannter Erlaß sein. Bei meinem Bruder (Regierungsangestellter NRW) kam im Amt vor einigen Jahren, als Winterreifen noch nicht generell Pflicht waren, die Frage auf, was "geeignete" Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen sei. Auf Anfrage teilte sein Cheffe (Innenminister NRW) mit, daß Sommerreifen mit min. 4mm Profil als "geeignet" anzusehen sind. Dieses Rundschreiben hat er im Auto mitgeführt, als ihn Polizisten im Winter wegen nicht geeigneter Bereifung eine kostenpflichtige Verwarnung erteilen Wollten. Nachdem er den erstaunten Polizisten das Rundschreiben präsentierte und diese bei ihrer Dienststelle nachfragten, wünschten sie ihm nur noch "Gute Fahrt". :D

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  • Don Malzbier: Ein Richter braucht sich nicht an einen Brief eines ehemaligen Innenministers zu halten. Er hält sich dann doch eher an das Aktuell gültige Gesetz.
    Der Schäuble hat das Gesetz ja mit konstruiert und weis dementsprechend genau was dort drinsteht und auch genau wie schwammig es formuliert wurde. Das es so gebaut wurde ist dann - Wenn man den Brief liest absolute Absicht um Unsicherheit beim Bürger zu sähen ( im Zweifel wird der Deutsche Normalbürger in der Angst erwischt zu werden dann schon die Finger von dem Bösen Zeug lassen...). Wenn er es doch so genau ausformulieren kann und auch nicht alle Einhandmesser verbieten will, warum hat er es denn getan?

    Wie schon von mir gesagt. Das was im Gesetz steht gilt und nicht das was irgend ein Politiker in einem offenen Brief zum Besten gibt. Sonst könnte z.B. Frau Merkel sich mal eben über die Restdemokratie in diesem Land hinwegsetzen und sich ne Amtszeit auf Lebenszeit an Land ziehen.... 8|

  • Es geht darum, dass Gesetze im Sinne des Gesetzgebers ausgelegt werden sollen - und ja, da sollen Richter durchaus auch die Kommentare berücksichtigen. Wozu sonst werden diese oft schon vorsorglich erstellt? (https://de.wikipedia.org/wiki/Amtliche_Begr%C3%BCndung )

    Konkret: Im Gesetz steht "Ein berechtigtes Interesse [...] liegt insbesondere vor,
    wenn das Führen [...] einem allgemein
    anerkannten Zweck dient."

    Stellen wir uns folgende Geschichte vor:
    Ein beliebter Aussichtspunkt, viele Touristen, Polizei ist zufällig da, weil es Taschendiebstähle gab. Da kommt ein Wanderer vorbei und führt ein Einhandmesser im Holster.
    Ein Polizist könnte nun auf den Gedanken kommen, das Messer werde nicht aus einem allgemein anerkannten Zweck geführt, denn ein normales Taschenmesser würde da ja auch ausreichen (oder sonstiger beliebiger Grund).
    Dem kann man entgegenhalten: Doch, der Gesetzgeber hat ganz klar auch Wanderer gemeint. Hat der Innenminister selbst geschrieben.

    Das hat gar nichts mit "sich über das Gesetz hinwegsetzen" zu tun.

    Warum steht es nicht im Gesetz drin? Weil man mit überspezifischen Gesetzen ganz leicht auf die Schnauze fällt.
    Beispiele gefällig?
    - Mobiltelefonverbot im Auto - zu spezifisch. Tablets sind erlaubt, DECT-Telefone auch. Ergibt keinen Sinn. Hätte man besser offener gelassen.
    - FX Verminator (Pfeilschussgerät): Druckluftwaffe, die als Spielzeug gilt, weil im Gesetz sinnloserweise das Einbringen der Energie bei Armbrüsten mit Muskelkraft erfolgen muss damit es gilt
    - Cookie-Warnungen von Webseiten: Das Gesetz gegen Tracking spricht nur von Cookies, dabei gibt es viele andere Tracking-Methoden, von denen der Betreiber nichts sagen muss - auch hier war man zu spezifisch.

    Da finde ich kurze Gesetze mit etwas längeren Erläuterungen doch die bessere Wahl.

  • Der allgemein anerkannte Zweck richtet sich nach der Tätigkeit und nach der Notwendigkeit. du hast das Einhandmesser selbst durch das Taschenmesser ersetzt und damit das Paradebeispiel gegeben. Das mit den Briefen ist nett und du hast geschrieben ein Richter KANN sie berücksichtigen, er muss es aber nicht. Die Frage wird beim Richter wohl eher sein, warum haben sie kein Taschenmesser verwendet - wenn es diese doch gibt und dafür den vom gesetzt definiert verbotenen Gegenstand mitgeführt. Bei einem Bergsteiger ist ein Einhandmesser durchaus angebracht ebenso würde ich einem Menschen mit nur einem Arm solch ein Messer zugestehen.

  • Über den anerkannten Zweck kann man viel streiten.
    Mich würde interessieren, ob das Führen des Weges zu und vom Ort des (anerkannten) Gebrauchs auch dazu zählt. Jeder Jäger darf seine Schusswaffen auch zum und vom Revier offiziell führen, wenn auch ungeladen.

  • Das wäre meines Verständnisses nach der Transport einer Waffe. Dafür gibt es separate Regeln ( wie z.B. ein abgeschlossenes Behältnis etc)

  • Sorry für die Wortklauberei, aber es ging eben nicht um verbotene Gegenstände sondern um solche, die erlaubt sind, aber unter Umständen nicht geführt werden dürfen.
    Ich glaube nicht, dass man den Sachverhalt so genau und präzise formulieren kann, dass in allen Fällen absolute Rechtssicherheit herrscht. Von daher werden wir mit offen formulierten Gesetzen leben müssen.

  • Über den Weg hin und zurück zu der "anerkannten Tätigkeit" streiten sich auch die Gelehrten :)

    Es gibt sowohl, als auch und deshalb ist man auch da nicht auf der sicheren Seite, selbst wenn man es meint.

    Ich kenne Angler, die auf dem Weg zum See wegen des Führens (langes Filetiermesser war nicht ordnungsgemäß VERschlossen in einem Behältnis) eines Messers >12 cm Klinge mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige belegt wurden.

    Dann kenne ich aber auch Fälle, in denen eine Kontrolle trotz des offen auf dem Beifahrersitz liegenden Fischmessers >12 cm Klinge, ohne Beanstandung abgelaufen ist.

    Es kommt da scheinbar auch auf den Beamten an und das kann meines Erachtens nicht sein.
    Das grenzt schon an Willkür und das darf es in einem Rechtsstaat nicht geben.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: