Selbstverteidigung mit Gasrevolver/Gaspistole (SSW) - ernsthafte Diskussion (bitte!)

Es gibt 69 Antworten in diesem Thema, welches 9.925 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Juni 2016 um 20:26) ist von Christian 1984.

  • Sparky:

    Die SuFu kenne ich und habe sie benutzt. Leider ist das, was dann angezeigt wird, ein großes Textkonvolut, in dem sich hauptsächlich gezofft wird, und nur wenig stichhaltige, weil belegte Argumente vorgetragen werden.

    Und ich lese hier seit Monaten, und zeige dadurch, glaube ich, genug Eigeninitiative, daß ich mich auf diesen Thread einlasse und auch bemerke, daß eben viel Streit, aber nur sehr wenig sachkundige, weil belegte Argumentation vor zu finden ist per SuFU.

    Was nun das Thema Polizei informieren angeht, wenn ich denn auf jemanden geschossen habe, so bin ich doch ein wenig verwundert über Deinen Vortrag, Sparky...

    Denn wenn ich auf jemanden schiesse, der mich, ggf. im Beisein seiner Kumpels, angegreift, bleibe ich hernach nicht stehen, und warte, bis mich seine Kumpels auch angreifen, sondern mache die Fliege, so flott ich kann...

    Und wenn die Schläger dann zur Polizei rennen... lass sie doch. Dass sowas passieren kann, ist mir klar, aber deshalb werde ich auf keinen Fall auf Wehrhaftigkeit verzichten, und ich bleibe garantiert nicht stehen und warte, bis nach einer halben Stunde die Polizei endlich eintrifft, und die Kumpels vom Angreifer mich bis dahin platt gemacht haben...

    Sorry... aber Realismus muß beim Ganzen trotz aller berechtigter Bedenken auch sein...

    d.

  • Eine Körperverletzung durch einen gefährlichen Gegenstand begangen, also eine gefährliche Körperverletzung die durch Notwehr gerechtfertigt sein muss bleibt es aber trotzdem. Und auch dann würde ich versuchen die Polizei den Sachverhalt aufnehmen und erkennen zu lassen, alleine zu deiner eigenen Sicherheit. Mit einem Pfefferspray hast du gar nicht viel zu befürchten. Das ist keine Waffe.

    Aber ich muss mich ja nicht selbst belasten, und wenn ich einen Angriff auf mich abgewehrt habe, muss ich diesen Angriff ja auch nicht anzeigen. Es gibt also kein Gesetz, dass mich zwingen würde so einen Vorfall zu melden, oder? Ich würde prinzipiell in einer Notwehrsituation jede Aussage verweigern und erst einen Anwalt hinzuziehen.

  • Jhary, @zZtBremen, Sparky:

    Sorry Leuts... was Ihr mitteilt, sind interessante Meinungen, aber eben keinerlei belegte Argumente.

    Nehmt es mir nicht übel, aber Meinungen sind irrelevant. Ihr bringt keine belegten Argumente.

    Mir gehts aber um eben diese belegten Argumente.

    Auch, wenn Euch das nerven sollte... mir ist an einer sachlichen, weil fundierten Diskussion gelegen.

    Unbelegte Meinungen gibts im Internet und auf FB wie Sand am Meer...

    Und Meinungen sind nett, aber eben nicht sachlich...

    d.

  • So lächerlich finde ich das nicht, die Chance dass in Deutschland jemand (illegal) mit einer scharfen Makarov rumläuft ist denke ich höher als dass jemand mit einer P99 rumläuft und grade jemand der aus einem Kriegsgebiet oder vom Balkan kommt, könnte den Unterschied erkennen, Schreckschusswaffen sind für mich halt vor allem Gepose mit denen man Leute im Idealfall ohne zu schießen vertreibt weil dann der Schwindel auffliegt und da kommt halt eine Makarov glaubhafter rüber, ich finde nicht, dass der Gedanke so lächerlich ist und gerade eine TT33 ist sehr charakteristisch und auch in Syrien z.B. verbreitet, ob man auf der anderen Seite auf den ersten Blick sieht, dass der Lauf "zu" ist wieder eine andere Frage.

    https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_m…rces#Small_arms

    Ich habe davon abgesehen allgemein auch niemandem geraten zu einer Gaspistole zu greifen, sondern würde persönlich wie gesagt ein Pfefferspray vorziehen. Aber wenn wir schon dabei sind, gibt es etwas ala Makarov oder TT33 als Schreckschuss?

    Tja, wenn man sich die Mühe macht, kann man nahezu jede SSW-Pistole (bei Revolvern wegen der Trommelöffnungen schlecht machbar) legal so umändern, daß sie für Laien wie eine scharfe Waffe aussieht... da gibt es einerseits die sogenannten Gewindeschoner, die in den Lauf der SSW ins Gewinde für den Pyrobecher eingeschraubt werden, die Laufsperre gut abdecken und optisch (für Laien) nach echtem Lauf auschauen. Ferner kann man innen im Lauf die Sperren z.B. mit bestimmten schwarzen Lacken so abdunkeln, daß man sie nur noch sieht, wenn da direkt mit einer Taschenlampe rein geleuchtet wird. Und dann haben wir ja, gerade z.B. bei der von Dir genannten P99, die sogenannten Markings, also die Aufschriften auf der Waffe, welche sich ebenfalls so abdunkeln lassen, daß sie (für die Polizei bei einer Kontrolle) lesbar bleiben, aber im Falle des Einsatzes der SSW diese nicht gleich als solche verraten...

    Und ja, es kann immer passieren, daß ein Angreifer sich mit scharfen Waffen auskennt - aber genauso gut kann mich morgen auch einer über den Haufen fahren oder ich falle beim Putzen aus dem Fenster (wohne im 7. Stock)... null Risiko gibt es leider nicht...

    Und ich stimme Dir zu, daß es nicht ungescheit ist, mit einer SSW SV zu betreiben, die einer scharfen Waffe möglichst identisch nachempfunden ist...

    d.

  • Mit Verlaub, liest du eigentlich was wir schreiben? Ich zum Beispiel habe nie geschrieben, dass du vor Ort bleiben sollst und warten bis du die Hucke voll kriegst. Du sollst die Geschichte der Polizei melden, damit sie diese ordnungsgemäß aufnehmen kann allein zu deiner Absicherung.

    Und nein es sind nicht nur Meinungen, sondern durch lange Praxis erwiesene Tatsachen. Wenn du allerdings möchtest, das hier im Internet jemand seine Hosen herunter lässt, dann wartest du vergeblich.

    Bitte dieses Thema schließen!

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Mit Verlaub, liest du eigentlich was wir schreiben? Ich zum Beispiel habe nie geschrieben, dass du vor Ort bleiben sollst und warten bis du die Hucke voll kriegst. Du sollst die Geschichte der Polizei melden, damit sie diese ordnungsgemäß aufnehmen kann allein zu deiner Absicherung.

    Und nein es sind nicht nur Meinungen, sondern durch lange Praxis erwiesene Tatsachen. Wenn du allerdings möchtest, das hier im Internet jemand seine Hosen herunter lässt, dann wartest du vergeblich.

    Bitte dieses Thema schließen!

    Bei der Klientel von der wir hier wahrscheinlich reden, kannst du doch nur verlieren, insbesondere dann wenn es mehrere sind, die sich gegenseitig decken, da kann man denke ich die Sache genauso gut aussitzen und sich im Zweifel einen guten Anwalt suchen, es gab Fälle wo am Ende die Opfer verurteilt wurden, du kannst fast nur verlieren, wenn du die Polizei hinzuziehst. Das ist meine pessimistische Meinung dazu.

    Wir reden von Pfefferspray, nicht SSW.

  • BGVC7

    Argument genug?

    § 19
    Schusswaffen

    (1) Es dürfen nur Schusswaffen bereitgehalten und geführt werden, die amtlich geprüft sind und ein in der Bundesrepublik Deutschland anerkanntes Beschusszeichen tragen.

    (2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Schusswaffen bei Verdacht auf Mängel, mindestens jedoch einmal jährlich durch Sachkundige hinsichtlich ihrer Handhabungssicherheit geprüft werden.

    (3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Instandsetzung von Schusswaffen nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 41 Waffengesetz (WaffG) erfolgt.

    (4) Das Bereithalten und Führen von Schreck- oder Gas-Schusswaffen ist bei der Durchführung von Wach- und Sicherungsaufgaben unzulässig. DA


    DA zu § 19:

    Sachkundiger für die Prüfung der Handhabungssicherheit von Schusswaffen ist, wer aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrungen ausreichende Kenntnisse über die jeweiligen Schusswaffen besitzt und mit den einschlägigen staatlichen Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik so weit vertraut ist, dass er die Handhabungssicherheit der Waffen beurteilen kann.

    Die Instandsetzung oder Bearbeitung von Schusswaffen ist nach dem Waffengesetz (WaffG) nur Personen erlaubt, die hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde besitzen. Dies können z. B. Büchsenmacher oder entsprechend ausgebildetes Personal einschlägiger Hersteller und Fachwerkstätten sein.

    Das Verbot des Bereithaltens und Führens von Schreck- oder Gas-Schusswaffen bei der Durchführung von Wach- und Sicherungsaufgaben betrifft auch entsprechende Reizstoff- oder Signalschusswaffen sowie sonstige schusswaffenähnliche Gegenstände, da sie ein trügerisches Sicherheitsgefühl vermitteln und ihr Einsatz bei Konfrontationen mit schusswaffentragenden Tätern zu einer extremen Gefährdung ohne ausreichende Selbstverteidigungsmöglichkeit führt.


    Meine 2 Cent dazu.
    Und komm mir nun keiner das da steht "Konfrontation mit schusswaffentragenden Taetern zu einer extremen Gefaehrdung ohne ausreichende Selbstverteidigungsmoeglichkeit fuehrt"

    Sieht bei Messer bestimmt nicht viel besser aus mit den Chancen

    Einmal editiert, zuletzt von Nordwolf84 (5. Juni 2016 um 19:11)

  • Hm... die Bestätigung, daß eine SSW wirksam ist, konnte ich ja nun am eigenen Leibe erleben... die brauche ich nicht mehr, nicht von Dir, und nicht von wem anders. Ich bin an Gegenargumenten gegen die Wirksamkeit von SSW und CS und Pfeffer Munition interessiert... aber eben belegten Gegenargumenten. Meinungen sind Schall und Rauch.

    Daß eine SSW wirkt, weiss ich durch den Selbstversuch zu 100%, und bei Spray wird es ähnlich sein, wobei ich da eher ein Gel oder Schaum bevorzugen würde - aber ich weiss das konkret betreffend die SSW und CS und Pfeffer-Munition nur deshalb, weil ich so bescheuert war, das selbst an mir zu testen, und das war wirklich gar keine gute Idee...
    .

    Ich kann dir versprechen, dass zwischen einer CN/OC Patrone und einen OC-Spray ein gewaltiger Unterschied besteht! Ein Sprühstoß aus einem Behördenspray (ca. 0,3 % OC) wird dich im Normalfall sofort umhauen - das heißt, du bist für etwa 20 Minuten unfähig überhaupt deine Augen zu öffnen. Tierabwehrspray hat 10 - 15 % OC! So eine Gaspatrone löst bei mir nur Niesreiz aus, wie bei den meisten Menschen!

    Die einzigen die deine SSW wie eine Waffe behandeln werden sind eventuell anwesende Sicherheitskräfte! Werf mal ein Blick in die Presse!

    Ich beziehe meine Argumente auch nicht aus Facebook oder YT sondern aus zigfachen persönlichen Erfahrungen!

  • Huhu Straight Shooter,

    Da habe ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt, meine Antwort hat gar nicht dir gegolten sondern dem Themenersteller.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Nordwolf84:

    Danke fürs Gesetz.

    Eines aber ist darin juristisch einfach nur unseriös:

    "Das Verbot des Bereithaltens und Führens von Schreck- oder
    Gas-Schusswaffen bei der Durchführung von Wach- und Sicherungsaufgaben
    betrifft auch entsprechende Reizstoff- oder Signalschusswaffen sowie
    sonstige schusswaffenähnliche Gegenstände, da sie ein trügerisches
    Sicherheitsgefühl vermitteln und ihr Einsatz bei Konfrontationen mit
    schusswaffentragenden Tätern zu einer extremen Gefährdung ohne
    ausreichende Selbstverteidigungsmöglichkeit führt."

    Es ist eine Meinung, die da jemand äußert, und diese gehört nicht in ein Gesetz, es sei denn, z.B. in der Kommentierung zu diesem Gesetz, wird diese Meinung fundiert belegt.

    Ein guter Freund von mir betreibt eine Wachschutzfirma... jene Mitarbeiter, die keinen Dienstwaffenschein für scharfe Waffen haben, erhalten von ihm fundierte Einweisung in den Umgang mit SSW, einschließlich des Hinweises, diese nur zur SV einzusetzen, und danach bekommen sie, nach erteiltem KWS durch das örtliche Waffenamt, ausreichend munitionierte SSW im Dienst mit... und er hat das Ganze rechtlich abgesichert laufen... ;^)

    Ich sehe hier das Problem, daß Deutschland einerseits alle möglichen und unmöglichen Leut ins Land lässt, sich aber anderseits dann heftig wundert, wenn diese Menschen, weil aus widrigsten Lebensumgebungen stammend, hier in der Masse u.a. beschaffungskriminell werden, und Deutschland in seiner schieren Verwunderung über diese neue Massenkriminalität seiner Gäste seinen hier geborenen (!!!) Bürgern aber trotzdem nicht so richtig erlauben mag, sich gegen die sich stets häufenden Übergriffe adäquat zur Wehr zu setzen...


    Sparky:
    Beileibe erwarte ich nichts von niemandem, vor allem nicht, daß sich jemand als Mitarbeiter einer Bedenken tragenden Behörde outet... ;^) Wer aber seine Meinungen nicht durch fundierte, weil nicht belegte Argumente verteidigen kann, muß -mit freundlichem Verlaub- damit leben, hinterfragt zu werden.

    Und ja, sicher könnte ich einen Tag nach einer Konfrontation zur Polizei gehen und den Vorgang melden - aber ich bin dazu durch kein Gesetz verpflichtet. Warum also sollte ich?

    d.

  • Ich kann dir versprechen, dass zwischen einer CN/OC Patrone und einen OC-Spray ein gewaltiger Unterschied besteht! Ein Sprühstoß aus einem Behördenspray (ca. 0,3 % OC) wird dich im Normalfall sofort umhauen - das heißt, du bist für etwa 20 Minuten unfähig überhaupt deine Augen zu öffnen. Tierabwehrspray hat 10 - 15 % OC! So eine Gaspatrone löst bei mir nur Niesreiz aus, wie bei den meisten Menschen!

    Naja, CN ist ein alter Hut, und wir reden doch heute von CS-Gas, das, wie wir wissen, bei Besoffenen und Junkies kaum wirkt.

    Und mag Dich CS-Gas nur in der Nase kitzeln, dürfte Dich ein Beschuss mit Pfeffer-Munition weit mehr jucken, nicht wahr? ;^)

    Die einzigen die deine SSW wie eine Waffe behandeln werden sind eventuell anwesende Sicherheitskräfte! Werf mal ein Blick in die Presse!

    Und das mit Fug und Recht, und das ist auch gut so... ich hatte einige Jahre in einem bestimmten Bereich die Ehre, für die Polizei zu arbeiten als Berater, stehe ihr positiv gegenüber und weiss, daß es oberstes Prinzip ist, bei Ansicht einer Waffe erstmal davon aus zu gehen, daß sie scharf ist und daraus auch geschossen werden könnte...

  • Ich wohne in einem Dorf mit ca 7k Einwohnern. Wenn ich hier auf dem nächsten Dorffest, mit einer verdeckt geführten SSW auftauche, so würde trotzdem sichtbar dass ich da wohl was unterm Hemd habe, hätte ich schnell meinen Ruf weg. Mein Bier könnte ich zukünftig alleine trinken. Eine kleine Pulle CS in der Hosentasche ist weit weniger auffällig und würde kaum eine negative Reaktion hervorrufen- sofern ich damit nicht offen rum fuchtel. Und sollte ich dennoch eine SSW mit mir führen und vielleicht auch mal in tatsächlicher Notwehr einsetzen müssen, wäre mein Ruf wohl vollends ruiniert. Wenn man in einem anonymen Wohnblock wohnt, mag das sicher anders ein.

    Ich wüsste also nicht, wozu mir eine SSW nützlich sein könnte. Deshalb habe ich Lupis, mit denen kann man ganz toll Dosen & Co. plinken. Tolle Sache das :P

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Huhu Straight Shooter,

    Da habe ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt, meine Antwort hat gar nicht dir gegolten sondern dem Themenersteller.

    Dache ich mir schon, wir hatten uns ja recht ähnlich geäußert, deswegen habe ich aber trotzdem geantwortet.

    @ dktae: Ich habe das Gefühl du bist etwas zu fest gefahren in deiner Meinung, mein Vorschlag, teste mal Pfefferspray an einem Freiwilligen, zur Not gib ihm nen Kasten Bier aus

    Ich hab mir heute u.A. das bestellt:

    https://www.amazon.de/Sabre-Red-H20-…abre+red+schaum

  • Ich wohne in einem Dorf mit ca 7k Einwohnern. Wenn ich hier auf dem nächsten Dorffest, mit einer verdeckt geführten SSW auftauche, so würde trotzdem sichtbar dass ich da wohl was unterm Hemd habe, hätte ich schnell meinen Ruf weg. Mein Bier könnte ich zukünftig alleine trinken. Eine kleine Pulle CS in der Hosentasche ist weit weniger auffällig und würde kaum eine negative Reaktion hervorrufen- sofern ich damit nicht offen rum fuchtel. Und sollte ich dennoch eine SSW mit mir führen und vielleicht auch mal in tatsächlicher Notwehr einsetzen müssen, wäre mein Ruf wohl vollends ruiniert. Wenn man in einem anonymen Wohnblock wohnt, mag das sicher anders ein.

    Ich wüsste also nicht, wozu mir eine SSW nützlich sein könnte. Deshalb habe ich Lupis, mit denen kann man ganz toll Dosen & Co. plinken. Tolle Sache das :P


    Zustimmung. Das Ganze ist ja auch total bescheuert. Wir leben doch nicht in Texas/USA, sondern in Deutschland/Europa.

    Wir hatten hier bisher keinen Wilden Westen, wenngleich wir mittlerweile auf dem besten Wege dahin sind - leider.

    Und auf ne Kirmes darf man eh keine SSW mitnehmen... öffentliche Versammlung/Veranstaltung... gucksu in Dein Begleitschreiben zum KWS...

    By the way... ich halte mich von allem, was irgendwie nach Rudelbums riecht, ohnehin fern, also Kirmes, Konzerte, Wochenmärkte usw. - das muss ich nicht mehr haben, ist aber auch meine persönliche Sache...

    d.

  • Das ist kein Gesetz das ist eine Berufsgenossenschaftl. Vorschrift !
    Und wenn der angebl. Bekannter der eine Sicherheitsfirma betreibt wo angeblich Mitarbeiter mit SSW ausgeruestet werden sollte er sich sehr bald nen neuen Beruf suchen oder aber du schreibst hier einfach vergorenen Mist , wovon ich eher ausgehe.
    Vielleicht solltest dir klar darueber werden , dass es hier auch Mituser gibt im im Wachgewerbe , Polizei etc taetig sind.
    Nicht nur das es lesen und schreiben auch Sachbearbeiter verschiedenster Waffenbehoerden mit , ebenso wie Waffensachverstaendige usw.
    Komisch das bei all diesen einstimmig die Meinung herrscht das SSW nicht zur SV bzw nur sehr bedingt dazu taugen.

  • Nehmt es mir nicht übel, aber Meinungen sind irrelevant. Ihr bringt keine belegten Argumente.

    Aha also ist das nur unsere Meinung das Waffen nicht in öffentlichen Versammlungen, Aufzügen öffentllichen Veranstaltungen geführt werden darf auch mit WS bzw KWS bleibt es verboten.

    Darf ich dir sagen das du dem Anwalt zuhören hättest sollen? Und nicht bei Wenn der Schaden hat zahlst du abschalten.

    So dann mal Punkt Zeitgeschehen. Was meinst du wie zur zeit Polizisten drauf sind (überstünden pöbeleien in größerem maße als bisher dazu noch dauernde Ermahnung Eigensicherung) glaubst du das da ein hinter den Ohren noch grüner Polizeischüler dir mit bitte ist das eine SSW kommt oder wirst du eher ohne Countdown zum kurzzeit astronauten der versucht in 1,50 Höhe die erde zu umkreisen? Mit anschließender Landung ohne Bremsfallschirm.

  • @ dktae: Ich habe das Gefühl du bist etwas zu fest gefahren in deiner Meinung, mein Vorschlag, teste mal Pfefferspray an einem Freiwilligen, zur Not gib ihm nen Kasten Bier aus

    Ich hab mir heute u.A. das bestellt:

    https://www.amazon.de/Sabre-Red-H20-…abre+red+schaum

    Ich habe Pfeffergel zur Verfügung, und zwar ordentliches Zeug von Walther, kein Billigkram. Von Spray halte ich nichts... Aber Schaum ist auch nett... ;^)

    Aber nach meinen eigenen Erfahrungen mit dem Reizstoffzeuchs - auch, wenn es aus einer SSW kam - werde ich den Teufel tun, und jemand anders bitten, zum Test mal den Nüschel für ein Pfeffergel oder Pfeferschaum hinzuhalten... ich habe meine Lektion diesbezüglich bitter gelernt, zumal ich zwei Wochen brauchte, bis ich wieder gescheit atmen konnte... nee, ich würde es selber testen, wenn es für mich nicht so gefährlich wäre, aber der Zug ist abgefahren... ;^)

    d.

  • Und auf ne Kirmes darf man eh keine SSW mitnehmen... öffentliche Versammlung/Veranstaltung... gucksu in Dein Begleitschreiben zum KWS...


    Ich weiß- ausgerechnet da, wo sich die meisten leicht aggressiven Besoffkis tummeln, muss man seine Schützenhilfe zu Hause lassen. Das macht Sinn! Aber vielleicht macht es ja Sinn, die mit zum Aldi zu nehmen. Wegen möglicher Parkplatzstreitigkeiten.

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • @dktae du hast Astma und hast ja das Zeug getestet ich weis ja nicht wie schlimm dein Astma ist aber mal ganz ehrlich gefragt. du in einer richtige Pfefferwolke also ganze Mag kapazität und der andere macht sich vom Acker. Was ist dann mit dir?
    Kommst du da dann ohne ärztliche hilfe Lebend davon? Auch wenn Keine Milch Wasser und Astma-Spray da ist.