Welche Erfahrungen habt ihr mit dem Schießen von Co2 Waffen in eine Mietwohnung

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 5.838 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Mai 2016 um 13:24) ist von Rob_NL.

  • Hey,
    kann mir jemand einen Tipp geben, zu diesem Thema oder mir sagen an wenn ich mich wenden muss, um mich rechtlich Abzusichern wenn ich in meiner Mietwohnung Co2 Waffen mit F kennzeichnung (3 Joule) Schießen will. Möchte keinen Ärger haben, da ich aus Beruflichen Gründen ein Einwandfreies Führungszeugnis regelmäßig vorlegen muss.

    danke

    Gruß Chemo1

  • Hallo,

    mit dem Schießen selbst wirst du es -sofern die Geschosse deine Wohnung nicht verlassen können und die Lautstärke in Relation zur Tageszeit
    steht wahrscheinlich eher weniger Unannehmlichkeiten bekommen.
    Wahrscheinlicher ist mehr das du durch Querschläger oder schlichtweg nicht treffen, Dinge beschädigst die du gerne unbeschädigt haben möchtest.
    Hierzu sei wohlwollend gesagt, innerhalb der Wohnung wird es dazu über kurz oder lang unweigerlich kommen, die Frage ist mehr wie hoch ist deine Akzeptanz
    und Fähigkeit Dinge zu reparieren bzw. zu ersetzen.

    Netter Gruß

  • Problematisch ist auch ob jemand in die Wohnung Linsen kann und wie die CO2 aussieht. Im Ungünstigten Falle gibts halt Besuch vom SEK.


    m SEK ist nicht schön, die Klopfen nicht an die Jungs, aber wenn die dan shen das die Waffe mit einem F gekenzeichnet ist, also alles Legal und im Rechtlichen Rahmen ist muss ich trozdem mit Rechtlichen konsequenzen rechnen wegen dem Einsatz???

  • Also erstmal muss der Vermieter gefragt werden. Wenn er zustimmt bist du rechtlich abgesichert.

    nö, muss er nicht. das schießen in der eigenen wohnung gehört-solange laut waffengesetz korrekt-zur Hobbyausübung und somit zur vertragsmäßigen Nutzung der wohnung.

    Da kann dir keiner reinreden dass man das nicht darf. wenn du natürlich was kaputt machst und Löcher in die Wände ballerst weil du schießt wie ein Sturmtruppler musst du natürlich dafür sorgen dass diese Schäden behoben werden.

    die einzigen beiden probleme können der Lärm sein (poff der CO2 waffe und das plink vom Kugelfang aber zumindest letzteres kann durch Zeitungspapier im Kugelfang behoben werden. Dann natürlich noch das reinlinsen, da solltest du vielleicht je nach situation und Nachbarn nicht unbedingt vor'm fenster stehen.

    aber selbst wenn, da kann dir keiner was. die Puste hat ein F, du bist ü18 und wenn die Fenster zu sind kann nicht mal ein Geschoss das befriedete besitztum verlassen

    zuletzt noch ein Zitat aus dem WaffG

    Zitat


     (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig 1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
    a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

    du bist der Besitzer des Hauses (nicht Eigentümer, das ist was anderes) und hast somit das Hausrecht also ist das schießen, führen und handhaben jeglicher Art einer mit einem F gekennzeichneten Luftdruck- oder CO2-Waffe innerhalb deiner eigenen 4 Wände in keiner Weise eingeschränkt. Ausgenommen eben falls ein Projektil dein e Wohnung verlassen kann. also alles was Flur oder draussen ist

  • @ Tizzandor: Auch wenn man einen Mietvertrag hat bleibt der Vermieter der Eigentümer und muss somit sein Einverständnis geben. Mieten heißt ja nicht dass man es besitzt, man zahlt dafür es nutzen zu dürfen. Außerdem unterschreibt man zeitgleich mit dem Mietvertrag auch die Hausordnung, beugt sich also dem Hausrecht, welches immer noch beim Vermieter liegt.

  • der vermieter bleibt zwar der eigentümer, ja aber durch den Mietvertrag sind alle-ALLE-Nutzungsrechte an den Mieter über gegangen und das so lange bis der Mietvertrag endet. das heißt wenn nicht anders geregelt kann der Mieter mit der Wohnung machen was er will, solange er sie zur Beendigung des Mietvertrages in einen Vertragsgerechten Zustand zurückversetzt.

    und in diesen Nutzungs und Wohnrechten ist eben auch das ausüben von Hobbys mit inbegriffen, genauso wie Bauarbeiten. Bohre ich also Löcher in die Wand um ein Regalbrett anzubringen-darf ich das als Mieter, da das vollständige Besitzrecht an mich über gegangen ist. das ganze bezieht sich auf alle anderen Aktivitäten genauso.

    und um noch einmal strickt auf das Waffenrecht zurückzugreifen, welches ich zitiert habe; mit dem Mietvertrag geht auch das Hausrecht auf den Mieter über. das bleibt nicht beim Vermieter, das wäre ja noch schöner.

    um es also in einem Satz zusammenzufassen; als inhaber des Hausrechtes darf man laut waffengesetz in der eigenen Wohnung schießen

    solltest du gesetzestexte, Feststellungsbescheide oder andere offizielle Quellen haben, die dem Waffengesetz in diesem Punkt Widersprechen bitte teile diese mit uns


    edit; der inhaber des Hausrechtes ist nicht der Eigentümer sondern der Besitzer-der Mieter. wie schon gesagt es wäre ja noch schöner wenn der Eigentümer-der Vermieter-mir diktiert, wer meine Wohnung betreten darf und wer nicht. Denn das ist der primäre Sinn des Hausrechtes. Salopp gesagt; ich wohne hier, dich will ich hier nicht, also verschwinde. Wenn dieses Recht dem Vermieter zufiele, könnte er quasi den Mieter selbst hinausschmeißen und trotz weiter laufendem Mietvertrag einen anderen Mieter oder ein Familienmitglied in die Wohnung einziehen lassen
    und um meine Argumentation noch einmal zu stützen ein zitat aus dem Juraforum

    Zitat

    Einschränkungen des Hausrechts erfährt der Eigentümer jedoch dann, wenn er aufgrund eines wirksamen Mietvertrages, dem Mieter ein Recht zum Besitz an der Wohnung verschafft. In diesen Fällen geht das Hausrecht für die gemieteten Räumlichkeiten nämlich auf den Mieter über. Dem Eigentümer steht dann nur ein Besichtigungsrecht zu.

  • in ermangelung eines Links gehe ich mal davon aus, dass du das Video von let's shoot meinst. edit gesehen..


    Das kenne ich auch, aber auch da wird nicht genannt, woher die Information kommt, weswegen der wahrheitsgehalt aufgrund anscheinend mangelnder Gesetzesgrundlage hier genauso anzuzweifeln ist, wie deine Aussage weiter oben

  • Hier steht das aber anders. Ich zitiere:


    Durch die Übergabe der Wohnung wird der Mieter ihr alleiniger Besitzer im Sinne des § 854 BGB. Die Vorschrift lautet:

    § 854 Erwerb des Besitzes
    (1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
    (2) Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben.



    PR90, ich kann mich nicht des Eindrucks erwehren, dass Du den Unterschied (im rechtlichen Sinne, nicht im umgangssprachlichen) zwischen Besitz und Eigentum nicht verstanden hast.

  • im Mietrecht stimmt das nicht ganz, das wird dir hier erklärt

    um es aber kurz zusammenzufassen; mit dem Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter das Besitzrecht und alle damit einhergehenden Verfügungsrechte, wie sie im Mietvertrag geregelt sind. Ausgeschlossen werden in Mietverträgen unter anderem das untervermieten und auch das verkaufen des Mietstückes und wenn anfallend auch der übernommenen Möblierung

    genauso wie du mit einem Mietwagen überall hinfahren kannst, den aber nicht verkaufen kannst


    und um das nochmal zu betonen; als Mieter hat man immer noch das Hausrecht, welches einzig wichtig ist für das Waffengesetz und die hier gestellte Frage

  • M na wert mal bei meinem Vermiter nachfragen ob ich Inhaber des Hausrechts für meine Wohnung bin denke die müssten das Wissen. Danke auf jeden fall für denn ganzen Input :^)

  • Finde es ab und an unterhaltsam warum man nicht nach dem geht was sowieso bereits geschrieben sowie durch Erfahrung und dementsprechend
    begründet ist, dennocjh anschließend im Rahmen der Brustweitenformulierung immer neue Gesetzesinterprätationen geschaffen werden und geht.
    Völlig ungeachtet dessen das sich die alten Füchse mitunter genau deshalb zurück gezogen haben, was sehr schade und ein ein großer Verlust ist.
    Jedoch ist das wohl ein Phänomen das hauptsächlich die wohlwollend ausgedrückt "Nachrücker" betrifft.

  • Ok, wenn ich hier so einen Gegenwind bekomme muss ja was dran sein. Ich werd da mal dem einen oder anderen Polizisten, Juristen und anderen von denen man erwartet dass sie es wissen auf die Füße treten müssen. Ich hab das jetzt schon so oft gehört, dass der Vermieter informiert sein muss, wie gesagt von Leuten die es wissen sollten. Aber na gut, wieder was gelernt, ich hoffe niemand hat sich "auf den Schlips getreten" gefühlt, wenn man etwas immer wieder hört ist man irgendwann überzeugt davon.... Naja, keinem was passiert. :lol:
    Edit: Tizzandor: Bezüglich des Hausrechtes hab ich was verwechselt bzw. durcheinander gebracht, das bitte ich zu entschuldigen.  :wacko: 

  • Als Mieter hat man nicht nur Hausrecht sondern auch Hauspflichten, vor allem in einem Mehrparteienhaus. Da keiner durch die Wände gucken kann, Wände aber durchaus hellhörig sein können, bleibt die Frage nach der akustischen Wahrnehmung eines Schuss. CO2 sind nicht besonders leise. Wer einen Schuss deutlich als einen solchen wahrnehmen kann, könnte sich durchaus daran stören. Und wenn es nur der Ruhe wegen ist. Wäre ich Pazifist und wohnte nebenan, könnte das sicher Ärger geben. Wegen Ruhestörung ausserhalb von Ruhezeiten ist aber kein Eintrag im Führungszeugnis zu erwarten. Lass also mal einen Kumpel draussen horchen und schätze ein, wie gut du deinen Nachbarn hören kannst und der dich. Solange du nicht den ganzen Nachmittag rum ballerst, dürfte man dir kaum was können. Im Zweifel lass Rambo nebenbei laufen.

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o