Innerhalb des befriedeten Besitzes-und Druckluft . Irgendwann ist auch mal gut

Es gibt 154 Antworten in diesem Thema, welches 15.497 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Mai 2016 um 00:15) ist von air4peace.

  • Der Thread-Starter hat aber leider in seinem Post nichts davon erwähnt, ob sich die Dame über die
    Lärmbelästigung aufregt oder ob sie meckert, weil sie es für gefährlich hält.
    Somit ist erstmal nichts mit zurück lehnen und die Tante quatschen lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von Käpt'n Iglu (29. April 2016 um 20:57)

  • Für gefährlich halten kann sie was sie will.
    Das reicht noch nichtmal für eine Anzeige

    Da kann sie auch Gummibärchen für gefährlich halten.
    Abstrakte Gefahr reicht hier nicht aus, zumal ich denke dass keine Gefahr besteht. Wodurch auch? Er hat sein Grundstück ja abgesichert

  • Beweispflicht hängt meiner Meinung davon ab ob das genehmigungspflichtig ist. Aber ich denke eher nicht, weil es bei dir auf dem Grundstück ist.

    Völlig egal WESSEN Grundstück. Es muss groß genug sein!


    Daher würde ich davon ausgehen, dass die Nachbarin beweisen muss, dass es zu Überschreitungen von 60 db kommt.

    Angenommen das Grundstück wäre groß genug, das der TS auf dem Gelände schiessen darf. Er hätte also 170m nach allen Seiten frei. Dann noch der Nachbar mit seinem Grundstück, mit dem er sich geeinigt hat.

    Die Nachbarin ist dann MINDESTENS 180 oder mehr Meter entfernt sein. Die würde das nie mitkriegen. Also kann es nicht um Lärm gehen!

    Geht es aber DOCH um Lärm, dann kann man im Umkehrschluss davon ausgehen, das dass Grundstück vom TS kleiner als 170m in jede Richtung ist!

    Also wieder illegales schießen!

    Ich will hier nicht die Spaßbremse sein, aber Lärm ist hier das geringste Problem!

    Viele Grüße

    Thorsten

  • Völlig egal WESSEN Grundstück. Es muss groß genug sein!

    So groß muss es gar nicht sein. Es ist viel einfacher als man denkt die Schußrichtung sicher zu machen, z.b. wenn man von drin durch eine Tür nach draußen schießt. Paar Abdeckungen an den richtigen Stellen und das ganze ist nicht anders als auf Ständen für scharfe Waffen auch.

    Life is good

  • Da hast Du nicht ganz unrecht!

    ABER, der TS schrieb ja, er schießt auf Distanzen von 10-40m in Richtung Hanglage.

    Somit dürfte er mit 99% Wahrscheinlichkeit im Freien stehen! Zudem die Nachbarin seiner Angabe nach sagte:"Hören Sie auf zu schießen" hat sie ihn also gesehen!

    Viele Grüße

    Thorsten

  • Ja nach dem WaffG kommt es darauf an, dass das Geschoss das Besitztum nicht verlassen kann.

    Soweit ich mich erinnern kann meine ich in einem Kommentar zum WaffG gelesen zu haben, dass es aber auf zumutbare weise gesichert sein muss.
    Also muss nicht 100 % sicher sein, dass das Geschoss das Besitztum nicht verlässt.
    Darüber lässt sich aber bekanntlich und vor allem juristisch streiten.

    Der Wortlaut legt natürlich 100 % Sicherheit fest.
    Doch das kann niemand auf der Welt gewährleisten ohne sich hermetisch abzuschotten, daher spricht in der Tat vieles dafür das es zumutbar sein muss.

  • "Der Wortlaut legt natürlich 100 % Sicherheit fest.
    Doch das kann niemand auf der Welt gewährleisten ohne sich hermetisch abzuschotten, daher spricht in der Tat vieles dafür das es zumutbar sein muss. "


    Ein Grundstück mit 400x400m Seitenlänge und der Schütze mittig auf dem Platz gewährleistet bei 7,5 Joule Gewehren genau dies!

    Und so wird auch jemand argumentieren, der jemand anderen wegen illegalen schießens drankriegen will!

    Und das "zumutbare absichern" wäre die von GeckoR genannte Möglichkeit!

    Hat hier im Forum mal jemand mit nem VW Bulli und ner Garage oder Schuppen gemacht!

    Viele Grüße

    Thorsten

    Ich halte mich jetzt mal zurück, bis der TS sich mal zu Wort meldet. Sonst debattieren wir hier morgen noch! :D

  • ich frage mich woher immer die 170m rundum absichern kommen

    laut schiessstandordnung

    Zitat

    Ein Abschirmen der Schießbahn bei Schießständen für DL-Waffen durch Höhen- und Seitenabsicherung
    kann entfallen, wenn das Gelände in Schussrichtung bis zu einer Entfernung
    von 250 m mit beidseitigen Winkeln von 25° seitlich der Schussrichtung der jeweils äußeren
    Schützenpositionen gegen ein Betreten abgesperrt wird


    da wird man auf dem privatgelände doch wohl auch nicht zu mehr genötigt hoff ich.

  • Berechtigter Einwand. Würde ich mit Art. 14 Grundgesetz gegen argumentieren.

    Aber jetzt wirds ein jurtischer Streit für eine Jura-Klausur :D :D davon hab ich im moment erstmal genug^^

    mal schauen was der Thread Ersteller schreibt

  • ich frage mich woher immer die 170m rundum absichern kommen

    laut schiessstandordnung


    da wird man auf dem privatgelände doch wohl auch nicht zu mehr genötigt hoff ich.


    Na Gut, einen noch! :D

    Schiesstandordnung! Schiesstand! Wir reden hier aber von einem Garten!

    Ein Schiesstand ist sozusagen eine geschlossene Welt für sich, da der ja schon auf einem eigenem Gelände, welches meist abgelegen von anderen Gebäuden o.ä. steht oder platziert ist!

    Die 170m ist die ca. maximale Reichweite eines 7,5 Joule Geschosses aus einem LG. Das wurde seinerzeit von Ulli Eichstätt und anderen unter Notarieller Aufsicht belegt!

    Da Du in jede Richtung abgesichert sein musst, plus Rückenwind :D , kann man von 400x400m Fläche ausgehen, auf der man mittig gefahrlos in jede Richtung schießenm kann!

    So, nun bin ich aber weg! DAS fällt echt schwer!!! :D8)

    Viele Grüße

    Thorsten

  • Doch das kann niemand auf der Welt gewährleisten ohne sich hermetisch abzuschotten


    Mein Post Nummer 18........
    Die entsprechenden Vorkehrungen treffen....Grundstück entsprechend einfrieden,ja...ggf. auch überdachen....Grundstück entsprechend Bastelfreaks Vorgaben groß genug wählen (denn es gibt ja physikalisch-technische Untersuchungen die beweisen,wie weit ein 7,5 Joule-Dia max. fliegen kann....egal wie der Anstellwinkel des Gewehres ist...) ......oder aber auf die Gesetzesvorlagen pfeifen und auf Kulanz der Ordnungshüter hoffen......
    Alternativ könnte man die Nachbarin einladen und mit "komm'...darfste mal anfassen und auch mit schießen" gewogen stimmem.......so was bricht manchmal Dämme....

  • Naja so 4,5 mm Diabolo kann schon 4- 500 Meter weit kommen. Das Nachbarn da Angst bekommen ist auch irgendwie verständlich.

  • Naja so 4,5 mm Diabolo kann schon 4- 500 Meter weit kommen.


    Das ist nicht möglich. Es wurde mal gemessen, dass ein übliches 4,5 mm 0,5 g Diabolo auch mit 16 J nicht weiter als 160 m fliegen kann. Daher wurde der Gefahrenbereich mit 200 m genannt. Irgendwo stand das auch mal zu lesen.
    Aber 500 m sind (so gut wie) ausgeschlossen. Dazu sind die Dias zu leicht und man kann sie nicht schnell genug beschleunigen.

  • So. Erst mal wollte ich Euch für euer interesse danken.
    Um das etwas zu präzisieren.
    Aus sicherheit- und lärmschutzgründen und um keinem auf den keks zu gehen , Schiesse ich
    Aus meinem hobbyraum heraus durch die balkontür. Dies schränkt mein Schussfeld und den prellschlaglärm schon erheblichst ein.
    Oder um es anders zu formulieren halte ich ausserhalb des schussfeldes, geht der diabolo in die wand. Oder decke . Am ende des gartens steht eine betonwand von xa 40cm höhe. Darauf habe ich eine holzwand ( dreilagig 5cm dick 1m mal 1 m) angebracht. Meine ziele sind Monster Energy Dosen. Die sind extrem dünnwandig und machen den leisesten klang. Es ist wirklich absolut leise. Kugeln die daneben gehen, landen entweder im boden des gartens oder höchstens in der mauer. Und nochmal . Mein garten hat ne steigung wie im weinberg. Oder anders formuliert. Ich hätte keinen spass am hobby wenn ich jemanden gefährden oder gar verletzen würde .

    Hier geht es eher um persönliche (a)sympathien. Und da wird aus etwas plinken mit 4,5er
    Flitschen via stille post ganz schnell " der ballert in der gegend mit nem45er herum" . Wie gesagt- ich werde montag das amt aufsuchen bis ich ne erlaubnis habe. Zumindest werde ich es versuchen .
    Drückt mir die daumen

  • Irgendwann komm ich nochmal zum schlafen! ;(

    Wie weit fliegt eigentlich ein Diabolo?

    Erster Post von Ullrich!

    Zitat:

    "Da die Ergebnisse dazu genutzt werden, die Schießstandsachverständigen davon zu überzeugen, daß normale Ballistik-Software die Maximal-Schußweiten zu optimistisch (und für FT-Schießstände ungünstig) berechnen, wurde im Auftrag des Bundesverbands BDS ein Notar mit Sachkenntnis herangezogen, der die Versuche abgesegnet hat.

    Durchgeführt wurde das ganze Experiment in einem Jagdrevier in Norddeutschland (also genehmigt :ngrins: ). Dort gab es die Gelegenheit, schnurgerade von einer Brücke aus einen Kanal "zu beschießen" und die Einschläge im Wasser zu berechnen.

    Volker Blüm dazu: "Vorher hatten wir schon zahlreiche Vorversuche gemacht. Summa summarum: die Gewehrmündung war ca. 3,10 m über der Wasseroberfläche. Bei horizontalem Abgang flogen die Diabolos im Schnitt 182 m weit (16,2 Joule Eo mit Schulz Exact 0,547 g). Wenn man das auf eine Horizontale bringt, liegen wir bei ca. 165 m maximale Schußweite. Und nun der Knaller: bei einem Abgangswinkel von 15° liegt die durchschnittliche Entfernung nur bei 149 m und NICHT weiter als 182 m, wie es uns Balistikprogramme sagen. Da passiert was mit dem Diabolo im Steigflug! Und meine in den USA erzielten 155 Yards (Anm. UE: 142 m) mit einem 27 Joule-Gewehr bei einem Abgangswinkel von 30° werden jetzt auch einsichtig."


    Diese endlich einmal im praktischen Versuch belegten Werte dienen künftig als
    Grundlage für die Berechnung der Sicherheitszonen rund um FT-Schießstände.


    In erster Linie ging es bei den Versuchen um die Max-Weite bei FT-Gewehren, also bis 16,3 Joule. Wie VB aber schilderte, sind bei dem USA-Versuch (auch unter Aufsicht des dortigen Verbands) auch stärkere Gewehre (27 Joule) nicht weiter gekommen. Irgendwo auf halber Strecke dürfte sich die aerodynamisch ungünstige Bauweise des Diabolos auswirken und es wohl rasch zu Boden trudeln."

    Gute Nacht!

    Thorsten

  • Aus sicherheit- und lärmschutzgründen und um keinem auf den keks zu gehen , Schiesse ich
    Aus meinem hobbyraum heraus durch die balkontür. Dies schränkt mein Schussfeld und den prellschlaglärm schon erheblichst ein.
    Oder um es anders zu formulieren halte ich ausserhalb des schussfeldes, geht der diabolo in die wand. Oder decke . Am ende des gartens steht eine betonwand von xa 40cm höhe. Darauf habe ich eine holzwand ( dreilagig 5cm dick 1m mal 1 m) angebracht. Meine ziele sind Monster Energy Dosen. Die sind extrem dünnwandig und machen den leisesten klang. Es ist wirklich absolut leise. Kugeln die daneben gehen, landen entweder im boden des gartens oder höchstens in der mauer. Und nochmal . Mein garten hat ne steigung wie im weinberg. Oder anders formuliert. Ich hätte keinen spass am hobby wenn ich jemanden gefährden oder gar verletzen würde .


    PERFEKT!

    Somit hast Du beste Chancen der Meckertante den Saft abzudrehen! Das ist die von GeckoR und Super2000 gemeinte zumutbare Absicherung! Klasse! :thumbsup:

    Viel Glück!

    Viele Grüße und gute Nacht!

    Thorsten

  • Sicherheit währ mir auch wichtig wenn es nicht vom gesetz erfordert währe.
    Wie gesagt, würd ich nen kampfhund halten, währe alles gut . (Sarkasmus)
    Ich find - es wird zeit sich etwas zu wehren.
    Wir hobby und sportschützen stecken immer in dieser blöden rechtfertigungshaltung.
    Ich hab freude wenn ich es schaffe mit ner hw 45 auf ne dose zu plinken. Wenn mir
    Das aufgelegt auf zwanzig dreissig meter gelingt, und man dieses leise unverkennbare
    Pling bei nem treffer hört, schlägt mein herz höher.
    So leicht kann man jungs glücklich machen .
    Und wie gesagt . Wir sind hier bei "F"waffen.


  • Wir hobby und sportschützen stecken immer in dieser blöden rechtfertigungshaltung.

    Eigentlich nicht, nur wenn man in sich in die Opferrolle flüchtet. Aber sich selbst bejammern ist ja grad im Trend.