Walther verweigert Service für Druckluftwaffen mit Fremdkartuschen

Es gibt 105 Antworten in diesem Thema, welches 12.324 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. April 2016 um 18:51) ist von NC9210.

  • Ich verstehe sehr gut die Reaktion von Walther. Das kann ich nachvollziehen. Aber ich verstehe nicht, warum man die Waffe mit Fremdkartusche einsendet. Ich hätte diese entweder ohne Kartusche oder eben mit der alten K. versendet, auch wenn diese abgelaufen ist. Das auch insbesondere dann, wenn man auf eine Kulanzregelung hofft. Ich nehme auch an, dass die Waffe nicht mehr taufrisch ist und deswegen eine Fremdkartusche nachgekauft wurde und die eigentliche Gewährleistung längst abgelaufen ist.
    Dann backt man doch kleine Brötchen.
    Oder nimmt Walther keine Waffen ohne Kartusche an?

  • Witzig ist auch das der Rückruf zu lasten des Kunden ging. 48€


    Zum Zeitpunkt des Rückrufes in 2008 hatte die Kartusche von 2000/2001 schon fast sieben bzw. acht Jahre auf dem Buckel und stand damit dem Ende ihrer Nutzungszeit näher als dem Beginn. Vor dem Hintergrund, dass die Kartuschen also einige Jahre problemlos genutzt wurden, sind 48 EUR im Tausch gegen eine nagelneue Kartusche ein sehr faires Angebot gewesen.

    Beste Grüße vom tumben

    Trompeter

  • Vor dem Hintergrund daß ich so eine Kartusche nur einmal
    im Leben kaufe sieht das etwas anders aus...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Hallo T...T...
    Einerseits gebe ich dir Recht, andererseits hätte es ohne diese "Geiz ist geil" Mentalität der Firmen
    ( ALLER FIRMEN ) diese "Platzer" gar nicht gegeben und wir hätten heute keine Wegwerfkartuschen.

    Dieser 10 Jahre Mythos ist einfach nur Geldschneiderei, bei Flugzeugen, im Kfz Bereich, bei Motorräder
    Fahrrädern usw, werden seit Jahrzehnten Aluteile, zB. bei Rahmen, Felgen, Fußrasten, Bremssättel, Gabelbrücken,
    usw eingesetzt und niemand ist bislang auf die Idee gekommen, daß diese Teilen nur 10 Jahre haltbar sind .

    Gruß Wolf

  • Geschätzte Duell... äh... Diskutanten,

    als gewerblicher Anbieter bzw. Inverkehrbringer der Druckluftbehälter ist Walther unter anderem auch an das Produktsicherheitsgesetz sowie die Betriebssicherheitsverordnung gebunden. Neue, nicht gekennzeichnete Behälter dürfen europaweit nicht verkauft werden. Ihr könnt also davon ausgehen, dass die 10-Jahresfrist von Walther & Co. nicht willkürlich gewählt wurde.

    Droht der Ablauf der Frist, dann stehen meiner persönlichen Kenntnis und Meinung nach – die bei Interesse an diesem Thema bitte selbst zu überprüfen ist und keine Rechtsberatung darstellt – folgende Optionen offen:

    a) man nutzt die Kartusche im privaten Bereich einfach weiter, da es hierfür wohl keine wiederkehrende gesetzliche Prüfpflicht gibt. Jedoch darf ein gewerblicher Betreiber einer Füllanlage (wozu auch die Anlage eines Schützenvereines zählen könnte, wenn sie wirtschaftlichen Zwecken dient oder Druckbehälter auch von Nicht-Mitgliedern gefüllt werden) einen Druckluftbehälter nur dann auffüllen, wenn er mangelfrei ist und die Prüffrist nicht abgelaufen ist.

    b) man erwirbt eine neue Kartusche.

    c) man lässt die alte Kartusche einer wiederkehrenden Prüfung durch eine hierzu befähigte Person unterziehen und erwirbt damit eine weitere offiziell abgesegnete Nutzungszeit.

    Wenn also Option a) nicht in Frage kommt, dann sollte man sich aus b) oder c) die wirtschaftlichste Lösung auswählen.

    Beste Grüße vom tumben

    Trompeter

    9 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (26. April 2016 um 20:24)

  • Alles nett aber leider unzutreffend.
    Die Kartuschen sind Kleinbehälter die den genannten
    Normen NICHT unterliegen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Naja, was meint Ihr, was mit dem Image der Pressluftwaffen-Hersteller wäre, wenn sie Rückrufquoten wie im Automobilbereich hätten.

    Wer nach Rückrufen sucht, findet Auto-Querlenker, Fahrradnaben und Tretroller. Da wird einerseits eine Waffe für einen vierstelligen Eurobereich erworben, andererseits erwartet, das die Sicherheitsgarantie länger als 10 Jahre geht, auch bei einer Vereinswaffe, die zweimal wöchentlich an der Flasche hängt.

    2 bis 3 km Wassersäule soll sie aber abkönnen, auch leicht bestoßen oder mal vom Muskelprotz eingeschraubt. Wer mag, schaue mal bei Anschütz ein paar Bilder von Druckreglern u.ä. an:

    http://jga.anschuetz-sport.com/downloads/Anze…E.pdf?downloads

    http://jga.anschuetz-sport.com/downloads/FAQ/…z.jpg?downloads

    http://jga.anschuetz-sport.com/downloads/vers…n.pdf?downloads

    Zu Hause darfst Du auf eine verknarzte Leiter steigen oder eine Kartusche nach 10 Jahren weiterverwenden. Das die Hersteller (auch Weihrauch + Steyr) eine Grenze ziehen, in der sie sowieso nicht wissen, was mit ihren Produkten so veranstaltet wird, ist nachvollziehbar.

    Ebenso das es Kunden gibt, die der Aussage wenig abgewinnen können "Guckst Du, wann sie Dir um die Ohren fliegt. Du bist mündig und dem wollen wir noch nicht mal mit einer Empfehlung vorgreifen" . Wenn der DSB da in seiner Sportordnung Verbindlichkeit schafft, kann man das natürlich doof finden. Andererseits will aber auch keiner bei den Heißgasern einen Standnachbarn, der aus seiner Knifte wegen Laufstecker o.ä. ein Cabrio macht.

    Das Gequietsche wegen Beutelschneiderei ist auch nicht wirklich nachvollziehbar. In 10 Jahren gibst Du das zigfache für Ausrüstung, Fahrten und Vereinsbeiträgen aus. Und dann gibts noch Hersteller, die beim Waffenkauf einen Gutschein für eine Ersatzkartusche nach 10 Jahren beilegen...... ;^)

    Andreas

  • Alles nett aber leider unzutreffend.
    Die Kartuschen sind Kleinbehälter die den genannten
    Normen NICHT unterliegen.

    https://www.vdtuev.de/themen/industr…g_gaskartuschen

    Beste Grüße vom tumben

    Trompeter

    P.S.: Und warum soll das Produktsicherheitsgesetz hier nicht zutreffend sein? Und woher soll Walther wissen, dass sein Kunde nicht an die Betriebssicherheitsverordnung gebunden ist? Sollen da nun zwei verschiedene Kartuschen hergestellt werden? Eine für den privaten Gebrauch und eine für den gewerblichen Einsatz?

  • Den TÜV als Referenz zu nehmen ist natürlich gewagt, die möchten
    ja an den Prüfungen verdienen. Die Argumente dort sind auch sehr
    an den Haaren herbeigezogen.
    Beispiel:

    Zitat

    Rechtlich betrachtet handelt es sich bei den Gewehrkartuschen um Druckgasflaschen, die dem Gefahrgutrecht unterliegen und nach ADR/RID (internationale Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und auf der Eisenbahn) geprüft und zugelassen sein müssen.


    Das gilt natürlich nur wenn Sie gefüllt versendet werden. Genau das
    passiert aber nicht. Und nein, privater Versand fällt nicht unter die ADR.

    Im Produktsicherheitsgesetz gib es keine Passage die eine regelmäßige
    Prüfung von Kleinbehältern vorschreibt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Andererseits will aber auch keiner bei den Heißgasern einen Standnachbarn, der aus seiner Knifte wegen Laufstecker o.ä. ein Cabrio macht.


    Will sicher keiner. Auffällig ist dabei daß es für den Beschuß der
    Heißgaser kein Ablaufdatum gibt. Obwohl der Druck sehr viel
    höher ist und sehr viel schneller und öfter ansteigt/abfällt.

    Hoffentlich kommt jetzt keine auf Ideen . ;(

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Demzufolge wären Druckbehälter unter 1L TÜV befreit!

    Hallo Thorsten,

    sei bedankt für den Hinweis. Der alte Rechtsstand der verlinkten Druckgeräterichtlinie ist mir auch aufgefallen. Mir kam es aber eher auch auf diesen Passus an:

    "Die Betriebssicherheitsverordnung kommt zur Anwendung, wenn Beschäftigte mit diesen Kartuschen umgehen. Sofern diese Kartuschen von Beschäftigten benutzt werden, liegt die Verantwortung für die Festlegung der Prüffristen und die fristgerechte Durchführung der Prüfungen beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss Art, Umfang und Fristen für Prüfungen eigenverantwortlich festlegen. Es ist zu empfehlen, dazu den Hersteller zu befragen. Anforderungen an Prüfungen und prüfende Personen von Arbeitsmitteln sind in den entsprechenden Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) beschrieben."

    Auch das ist wiederum im privaten Bereich eben nicht bindend – es sei denn, man würde seine private Haushaltshilfs- oder Kinderbetreuungsperson im Rahmen ihrer Arbeit zum Umgang mit den Kartuschen bitten. Es kann aber eine Erklärung dafür sein, warum Walther & Co. so handeln, wie sie es tun. Ebenso kann es eine Erklärung dafür sein, warum die Regularien, beispielsweise des DSB, so sind, wie sie sind. Weil das eben alles nicht mehr ganz so im privaten Bereich liegt bzw. die Grenzen fließend sind. Alle wollen für den Falle eines Falles die Gefahr einer eigenen Haftung minimieren.

    Beste Grüße vom tumben

    Trompeter

  • Hallo!

    Die Argumentation das man,um die Mitarbeiter nicht zu gefährden so handelt halte ich für hanebüchen.

    Ist die Sicherheit der Mitarbeiter denn gewährleistet wenn eine Waffe mit Original-Walther Kartusche eingeschickt wird ? Wie der Besitzer mit der Originalkartusche umgegangen ist kann der Servicemitarbeiter nicht wissen.

    Unter Umständen ist die schon drei mal die Kellertreppe runtergedüngelt oder hat im Hochsommer zwei Tage im Fahrzeuginnenraum bei 80 Grad gelegen.

    Hier wird in meinen Augen nur der Sicherheitsaspekt vorgeschoben um den Waffenbesitzer,der Fremtkartuschen nutzt, zu foppen. Mehr nicht.

    Wenn es um Sicherheit ginge dann dürften Servicemitarbeiter keine Kartuschen,egal von welchem Hersteller (auch die eigenen),die schon mal in Kundenhänden waren in die Hand bekommen. Das wäre konsequent. Alles andere ist wie gesagt in meinen Augen nur Fopperei.

    Gruß,
    Rene'

  • Wenn es um Sicherheit ginge dann dürften Servicemitarbeiter keine Kartuschen,egal von welchem Hersteller (auch die eigenen),die schon mal in Kundenhänden waren in die Hand bekommen. Das wäre konsequent. Alles andere ist wie gesagt in meinen Augen nur Fopperei.

    Meiner Meinung nach geht es hier um rechtliche Vorgaben und die sich daraus ergebenden Haftungsfragen. Wenn die Formalien erfüllt sind, dann ist es gut. Das muss mit Logik oder Konsequenz nicht zwingend etwas zu tun haben. Wenn die Kartusche in der Hand des Mitarbeiters "aufpilzt", dann haben Walther & Co. nach Erfüllung der sich aus der Betriebssicherheitsverordnung ergebenden Pflichten zumindest nicht den "schwarzen Peter". Darum geht es doch.

    Beste Grüße vom tumben

    Trompeter

    P.S.: Natürlich soll jeder gerne das glauben und meinen, was er will. Wer denkt, dass das alles nur Kundenfolterinstrumente zum Necken und Foppen sind, den will ich nicht gegen seine Überzeugung bekehren.

  • Wenn es um die Sicherheit der Servicemitarbeiter ginge
    würden diese ausschließlich mit eigenen Service-Kartuschen
    arbeiten. Das ist ein Vorwand.
    Es geht nur darum Schützen vom Kauf von Fremdprodukten
    abzuhalten. Eine Technik (FUD) die schon in vielen anderen
    Branchen erfolgreich praktiziert wird.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wenn es um die Sicherheit der Servicemitarbeiter ginge
    würden diese ausschließlich mit eigenen Service-Kartuschen
    arbeiten. Das ist ein Vorwand.


    Du kannst im privaten Bereich mit Deiner Kartusche eigenverantwortlich tun und lassen, was Du willst. Niemand zwingt Dich als Privatperson, die Kartusche nach Ablauf der Frist auszutauschen oder prüfen zu lassen. Es verbietet Dir auch niemand, eine Fremdkartusche zu nutzen. Willst Du Deine Druckluftwaffe an Walther & Co. einsenden, dann nimm Deine Kartusche vorher ab. Deshalb kann ich den Unmut, der sich hier in Teilen breit macht, schlecht nachvollziehen.

    Beste Grüße vom tumben

    Trompeter

  • Noch nicht verstanden?
    Es geht gar nicht um das Einsenden oder den Service!
    Den mache ich ohnehin selbst.
    Es geht um das unlautere Behindern von Wettbewerbern.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.