Löschung von Facebookgruppen über freie Waffen!!!

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 3.664 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. April 2016 um 13:24) ist von Rancon.

  • Die ganzen Sachen werden in letzter Zeit schon ziehmlich übertrieben.
    Aber ein Waffenhandel im Internet (auch wenn es freie Waffen sind) gehört in meinen Augen abgesichert.
    Dafür gibt es Seiten wie z.B. eGun usw.
    Wenn sowas über Facebook betrieben wird ist der Betreiber verpflichtet die Seite zu löschen .

    Hämmerli 850 Magnum 4,5mm ,Umarex LG 15 in 5,5mm ,Walther CP88 Comp.,H&K MP5 ,Weihrauch HW40 PCA ,Sig Sauer P226 4,5mm Diabolo,Dan Wesson 715 Diabolo,AK 47,
    Swiss Arms Protector Uzi Blow Back 4,5 BB ,Walther CP99 ,Swiss Arms P92 ,Baikal MP 61 ,
    Umarex UX Patrol 4,5mm ,Crosman 2240 5,5mm ,Sig Sauer MCX , HW 35 Bj. 1966 .

  • ich fand das in der WaffVwV:

    Zitat


    Zum Waffenhandel nach § 21 Absatz 1 gehören alle Vertriebsformen einschließlich des Angebots im Internet. Waffenvermittler können sowohl Makler als auch selbstständige Handelsvertreter sein
    ...
    Eine erlaubnispflichtige Vermittlertätigkeit liegt auch dann vor, wenn nur einzelne Vermittlungshandlungen im Geltungsbereich des Gesetzes vorgenommen werden.
    ...
    21.3 Die für die Waffenhandelserlaubnis maßgeblichen Umgangsarten sind in Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 9 beschrieben.

    WaffG

    Zitat

    9.
    treibt Waffenhandel, wer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung
    Schusswaffen oder Munition ankauft, feilhält, Bestellungen entgegennimmt oder aufsucht, anderen überlässt
    oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen vermittelt,

  • Auch wenn das oft und gerne widerholt wird ist es dennoch falsch.
    Eine Vermittlung umfasst mehr als die reine Anzeigenschaltung.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Naja, die WaffVwV äußert sich ja unter Nr. 35.1 zu den Publikationsorganen. Wie explizit dort auf die eingeschränkten Sanktionsmöglichkeiten eingegangen wird, deutet auf ein Verständnis abseits der Handelserlaubnis hin. Die wäre bei einem wiederholten Verstoss nämlich entziehbar, was ein ziemlich scharfes Schwert ist.

    Eine erlaubnispflichtige Vermittlertätigkeit liegt auch dann vor, wenn nur einzelne Vermittlungshandlungen im Geltungsbereich des Gesetzes vorgenommen werden.

    Das kann diejenigen erwischen, die (zu oft) für´n Kumpel bei egun verkaufen.

    Andreas

  • Hi!

    Hängt das vielleicht mit dem neuen Dekogesetz zusammen?

    Das auf diese Art und Weise der private Handel mit Dekowaffen unterbunden werden soll?

    Viele Grüße

    Thorsten

  • Ja, kann sein!

    Aber der Zeitpunkt für diese Aktion ist schon merkwürdig! :whistling:

    Viele Grüße

    Thorsten

  • Aber der Zeitpunkt für diese Aktion ist schon merkwürdig! :whistling:

    Momentan sind Waffen halt "Phöse", ;( auch wenn es um (F) Waffen geht.
    Nach den letzten Anschlägen will sich keiner in die Nesseln setzen. Ist halt so.

    Willi67

    PS,
    Bei Paypal z.b. ist das doch bereits lange so.
    Hab ne neue ( :D B88, sehr Günstig) Knifte ersteigert, und mit PP bezahlt.. Gesperrt weil Waffe in der Adresse war.
    Der Verkäufer musste für die Überweisung seine Mail ändern. :rolleyes:

  • ich fand das in der WaffVwV:

    Das wurde fälschlicherweise jahrelang auch VISIER vorgeworfen, dass man für die Veröffentlichung der Kleinanzeigen eine WHL bräuchte - haben wir damals, da existenzbedrohend in diesem Fall, mehrfach rechtlich prüfen lassen: Die Veröffentlichung in Zeitschriften fällt klar nicht darunter. Es wird ja nicht einmal vermittelt, sondern die Leute finden ohne Wissen und ohne Kontrolle des Verlags zusammen. Eine Waffenhandelserlaubnis liegt im Verlag VS Medien ebenso wie beim DWJ im übrigen vor, weil sie auch das Bestellen und zeitweilige Behalten der Testwaffen besser regelt als "nur" eine Sachverständigen-WBK (die reicht aber ebenso aus, und bis zu drei Monaten Behalten müssen diese Leihwaffen nicht einmal in die rote WBK eingetragen werden).


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Ja, kann sein!

    Aber der Zeitpunkt für diese Aktion ist schon merkwürdig! :whistling:

    Viele Grüße

    Thorsten

    Gibt es dieses neue Gesetz schon? Meines Wissens nach eben nicht.

    Außerdem ist Facebook vom Eigenverständnis ein durchweg amerikanischer Konzern. Lokale Gesetze werden nur soweit wie nötig befolgt (siehe Fremdenhass Kommentare bei Facebook). Facebook setzt nur seine eigenen neuen Regeln um, die international gelten und mit der EU nichts zu tun haben.

    http://fortune.com/2016/02/04/facebook-gun-ban/