Hi,
wer die Regelungen des neuen Waffengesetzes, was Softairs betrifft, noch nicht ganz durchschaut hat, dem hilft vielleicht das ausführliche Merkblatt des LKA Bayern, das in diesem Beitrag verlinkt wird:
http://www.waffen-online.de/html/modules.p…order=0&thold=0
Darin wird auch nochmal darauf hingewiesen, daß die Frist für die Amnestie, also die straffreie Rückgabe von Softairs, die kein haben aber brauchen, nur noch bis zum 31.August 2003, also nächsten Sonntag, möglich ist.
Das gleiche dürfte auch für das "Stempeln" gelten. Wenn Ihr also noch Softairs habt, die über 0.08 Joule Energie haben und kein (vor allem dürfte das die 5,5mm-Softairs betreffen), oder minderjährig seid, läuft die "Gnadenfrist" nächste Woche ab. Bis dahin müssen die Dinger -gestempelt, vernichtet oder einem Berechtigten übergeben sein.
Gruß,
Marcus
PS: Die Polizei in Bayern ist angewiesen, jeden unerlaubten Umgang mit solchen Waffen anzuzeigen:
ZitatIn einem IMS vom 03.06.2003 (Az. IC5-2131-1 FAL) wird hierzu ergänzend ausgeführt:
„Im Nachgang zum IMS vom 31.03.2003, Az. IC5-2131-1, wird zu der in § 58 Abs. 7 des neuen Waf-fengesetzes enthaltenen und bis 31.08.2003 gültigen Übergangsregelung für „Verbotene Waffe“ vom Bayerischen Staatsministerium des Innern Folgendes mitgeteilt:
Nach Abstimmung mit dem Bayer. Staatsministerium der Justiz ist bei der Feststellung eines strafbaren Umgangs mit einer ab dem 01.04.2003 „verbotenen Waffe“ grundsätzlich der zuständigen Staatsanwaltschaft eine entsprechende Strafanzeige vorzulegen.“