Letzte "Gnadenfrist" bei Softairs läuft ab

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 3.546 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. August 2003 um 11:05) ist von nomis.

  • Hi,

    wer die Regelungen des neuen Waffengesetzes, was Softairs betrifft, noch nicht ganz durchschaut hat, dem hilft vielleicht das ausführliche Merkblatt des LKA Bayern, das in diesem Beitrag verlinkt wird:

    http://www.waffen-online.de/html/modules.p…order=0&thold=0

    Darin wird auch nochmal darauf hingewiesen, daß die Frist für die Amnestie, also die straffreie Rückgabe von Softairs, die kein :F: haben aber brauchen, nur noch bis zum 31.August 2003, also nächsten Sonntag, möglich ist.

    Das gleiche dürfte auch für das "Stempeln" gelten. Wenn Ihr also noch Softairs habt, die über 0.08 Joule Energie haben und kein :F: (vor allem dürfte das die 5,5mm-Softairs betreffen), oder minderjährig seid, läuft die "Gnadenfrist" nächste Woche ab. Bis dahin müssen die Dinger :F:-gestempelt, vernichtet oder einem Berechtigten übergeben sein.

    Gruß,
    Marcus

    PS: Die Polizei in Bayern ist angewiesen, jeden unerlaubten Umgang mit solchen Waffen anzuzeigen:

    Zitat

    In einem IMS vom 03.06.2003 (Az. IC5-2131-1 FAL) wird hierzu ergänzend ausgeführt:
    „Im Nachgang zum IMS vom 31.03.2003, Az. IC5-2131-1, wird zu der in § 58 Abs. 7 des neuen Waf-fengesetzes enthaltenen und bis 31.08.2003 gültigen Übergangsregelung für „Verbotene Waffe“ vom Bayerischen Staatsministerium des Innern Folgendes mitgeteilt:
    Nach Abstimmung mit dem Bayer. Staatsministerium der Justiz ist bei der Feststellung eines strafbaren Umgangs mit einer ab dem 01.04.2003 „verbotenen Waffe“ grundsätzlich der zuständigen Staatsanwaltschaft eine entsprechende Strafanzeige vorzulegen.“

  • Gute Frage, zum einen für horrende Kosten beim Beschußamt, aber letztendlich kann es (meiner Auffassung nach) jeder Büchsenmacher machen, wenn er den entsprechenden Stempel hat. Bloß ob der Büchsemacher das auch weiß, und ob er ein Interesse daran hat, ist eine andere Frage... :confused2:

    Letztendlich ist das :F: kein hoheitliches Zeichen, und es wäre wahrscheinlich noch nicht mal Urkundenfälschung, wenn man es selbst tun würde. Aber ich bin kein Rechtsexperte und durchschaue das nur unvollkommen... Es gibt auch Leute, die behaupten, füer jedes nachträgliche :F: auf einer Waffe wäre eine Bauartprüfung bei der PTB nötig (wenn noch nicht vorhanden) - was aber sicherlich auch nicht stimmt.

    Wenn es schon jemand hat machen lassen, bitte melden!

    Marcus

  • Wenn ich die alte 5,5 Softair so ausbau das sie nicht mehr schussfähig ist um sie in die virtine zu stellen, ist das dann legal?

    Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier (Yves Montand)
    >>Umarex P22,Weihrauch HW40+Walther Comp.,KSG MicroUzi,HFC Glock17,HFC P229, TM MP5 Boys,TM G3A3<<

  • Zitat

    Original von Deadlock
    Wenn ich die alte 5,5 Softair so ausbau das sie nicht mehr schussfähig ist um sie in die virtine zu stellen, ist das dann legal?

    Soft-Air-Waffen Kaliber 5,5 mm u. 7 mm

    § 58 Abs. 7 WaffG-neu stellt im Wortlaut grundsätzlich auf sog. „verbotene Waffen“ ab:
    „Hat jemand am 1. April 2003 eine bislang nicht einem Verbot nach § 37 Abs. 1 des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432) unterliegende Waffe im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 dieses Gesetzes besessen, so wird das Verbot nicht wirksam, wenn er bis zum 31.08.2003 diese Waffe unbrauchbar macht, einem Berechtigten überlässt oder einen Antrag nach § 40 Abs. 3 dieses Gesetzes stellt.“

    - nachzulesen unter VII. Amnestieregelung im LKA-Merkblatt

  • unbrauchbar heisst ja dann nicht einsatz/schussfähig. also bau ich das innenleben aus, schmeiss es weg und stell die waffe in die vitrine und alles ist geritzt....

    _____
    von der spielzeugwaffe zur Einstufung als Illegalen Waffebesitz: Deutsche Rechtssprechung machts möglich...... :evil:

    Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier (Yves Montand)
    >>Umarex P22,Weihrauch HW40+Walther Comp.,KSG MicroUzi,HFC Glock17,HFC P229, TM MP5 Boys,TM G3A3<<

  • das gilt für Kurzwaffen, für die eine Genehmigung erforderlich ist.
    Den Fall, dass eine Softairwaffe zur illegalen Waffe wird, hatten wir bisher in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht. Das ist eine Premiere. :wogaga:

  • ist aber bei 5,5 mm softair ohne :F: dann der Fall

    Der Polizist mit dem ich mal telefnoiert hatte, hat das so erklärt:

    eine 5,5 mm Softair ohne :F:

    -Ist keine freie Waffe, da sie mehr als 0,08 Joule hat und aussieht wie eine "echte"

    -Keine Zugelassene Festkörper verschiessende Waffe mit :F:


    ergo nirgends legal zuzuordnen = illegal

    Der meinte wenn das Ding so gefunden wird währe das Tatbestand des illegalen Waffenbesitzes. :(

    naja bevors da probleme gibt lieber legal und ab in die tonne damit :klo:

    Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier (Yves Montand)
    >>Umarex P22,Weihrauch HW40+Walther Comp.,KSG MicroUzi,HFC Glock17,HFC P229, TM MP5 Boys,TM G3A3<<

    Einmal editiert, zuletzt von Deadlock (24. August 2003 um 21:36)

  • ein tip zum unbracuhbar machen:
    Lg mit Hpps laden und auf 10 Meter versuchen
    die Softair zu zerlegen, so macht das ganze dann wenigtstens
    noch etwas spaß.

    Gruß
    sonic

    SELECT days FROM life WHERE urlaub=true;

  • E-Schocker mit Prüfzeichen gibt es gar nicht. Die Dinger waren ja ohne Prüfzeichen frei verkäuflich. Deswegen hat das BKA auch nie E-Schocker mit Prüfzeichen versehen. Glaube nicht, dass es jetzt schon welche im Handel gibt, die ein Prüfzeichen haben. Falls doch war meine Frage eigentlich ob ich meinen dann - z.B. beim Waffenhändler - auch nachstempeln lassen kann (mit welchem Prüfzeichen auch immer)? Meiner ist jedenfalls schon mehrere Jahre alt und kann daher nur illegal sein. Werde ihn wohl entsorgen müssen.

  • Hi,

    wie sieht eigentlich dieses "amtliches Prüfzeichen" bei den Teilen aus?
    Bekommen die auch ein :F: ?

    Christian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Da fällt mir doch noch was ein....

    WaffenG, Anl2 §1.3.5

    Da geht es um verbotene Waffen und in dem Absatz steht:

    "Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen, es sei denn, dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände

    – in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und

    – zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit,

    der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen;"

    Ähm... als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen? Bedeutet das nun das Pfeffersprays komplett verboten sind? Ich meine Pfefferspray ist ja eindeutig ein Reizstoff und er wurde nie für den Einsatz gegen Menschen zugelassen und dürfte damit auch nicht als gesundheitlich unbedenklich zugelassen sein.

    Kann das jemand definitiv beantworten? Stimmt da meine Interpretation des Gesetzes oder gibts Ausnahmen?

    Ahso: Sorry das das eigentlich irgendwie OT is...

    Bye
    nomis