Das mit dem Pfefferspray kann ich dir genau erklären:
Pfefferspray zur allg. Selbstverteidigung war als solches schon immer verboten und daran hat sich auch nichts geändert. Anders sieht es mit Tierabwehrspray aus (das ja eigentlich nichts anderes als Pfefferspray ist). Tierabwehrspray ist ausschließlich - wie der Name schon sagt - zur Tierabwehr bestimmt. Daher fällt es auch nicht unter das Waffengesetz und bedarf auch keiner BKA Prüfzeichen.
Heißt für dich, dass du dein "Tierabwehrspray" (achte darauf, das auch Tierabwehrspray draufsteht!!!!) zur Verteidigung gegen Hunde bedenkenlos mitführen kannst, und wenn du im Falle der Notwehr damit mal einen zweibeinigen Hund besprühst kann dir eigentlich auch keiner was, weil es ja Notwehr war (die Notwehrsituation musst DU! im Zweifelsfalle allerdings nachweisen können). Ist im Grunde nicht anders als mit einem Küchenmesser: Wird nicht vom Waffengesetz erfasst, da nicht zur allg. Selbstverteidigung gedacht. Zweckentfremdet jedoch eine Hausfrau ihr Küchenmesser um sich gegen einen Einbrecher der sie vergewaltigen will zu verteidigen wird wohl niemand die Frau verurteilen weil sie - anstelle eines z.B. vom Waffengesetz erfassten Kampfmessers - einen Gegenstand benutzt hat, der dafür eigentlich nicht gedacht ist.
Übrigens: Pfefferspray darfst du sogar auf öffentlichen Veranstaltungen tragen. Ist schließlich keine Waffe.
Ich kann dir auch erklären warum CS und CN-Gas im Gegensatz zu Pfefferspray BKA Prüfzeichen tragen. Musst fragen wenn es dich interessiert.
Mit der Munition bin ich selbst etwas überfragt. Ich kann mich da nur deiner Vermutung anschließen, dass es bei CS und CN Munition ähnlich wie bei den E-Schockern aussehen könnte. Pfefferpatronen dürften eigentlich weiterhin - wie auch das Spray - nur als Tierabwehrpatronen verkauf werden. Dürfte daher eigentlich auch keine neuen Prüfzeichen dafür geben. Das mit der Munition ist jetzt jedoch nur eine Vermutung.