Oh mist
und der nächste Stolperstein:
WaffenG, Anl2 §1.5.2
"Geschosse oder Kartuschenmunition mit Reizstoffen, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken bestimmt sind ohne amtliches Prüfzeichen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit;"
Wie zum Geier sieht denn dieses Prüfzeichen aus? Ich glaube ich muß mal ganz dringend ein paar Reizstoffpatronen entsorgen und neu kaufen. Oder gab es dieses Prüfzeichen vorher schon? Denke hier ist das gleiche Spiel wie mit den E-Schockern: Vorher gabs keins -> Keiner hat seine Muni Prüfen lassen -> Es gibt keine geprüfte.
Kann dazu einer was sagen?
Bye
nomis