Letzte "Gnadenfrist" bei Softairs läuft ab

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 3.545 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. August 2003 um 11:05) ist von nomis.

  • Oh mist

    und der nächste Stolperstein:

    WaffenG, Anl2 §1.5.2

    "Geschosse oder Kartuschenmunition mit Reizstoffen, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken bestimmt sind ohne amtliches Prüfzeichen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit;"

    Wie zum Geier sieht denn dieses Prüfzeichen aus? Ich glaube ich muß mal ganz dringend ein paar Reizstoffpatronen entsorgen und neu kaufen. Oder gab es dieses Prüfzeichen vorher schon? Denke hier ist das gleiche Spiel wie mit den E-Schockern: Vorher gabs keins -> Keiner hat seine Muni Prüfen lassen -> Es gibt keine geprüfte.

    Kann dazu einer was sagen?

    Bye
    nomis

  • Das mit dem Pfefferspray kann ich dir genau erklären:
    Pfefferspray zur allg. Selbstverteidigung war als solches schon immer verboten und daran hat sich auch nichts geändert. Anders sieht es mit Tierabwehrspray aus (das ja eigentlich nichts anderes als Pfefferspray ist). Tierabwehrspray ist ausschließlich - wie der Name schon sagt - zur Tierabwehr bestimmt. Daher fällt es auch nicht unter das Waffengesetz und bedarf auch keiner BKA Prüfzeichen.
    Heißt für dich, dass du dein "Tierabwehrspray" (achte darauf, das auch Tierabwehrspray draufsteht!!!!) zur Verteidigung gegen Hunde bedenkenlos mitführen kannst, und wenn du im Falle der Notwehr damit mal einen zweibeinigen Hund besprühst kann dir eigentlich auch keiner was, weil es ja Notwehr war (die Notwehrsituation musst DU! im Zweifelsfalle allerdings nachweisen können). Ist im Grunde nicht anders als mit einem Küchenmesser: Wird nicht vom Waffengesetz erfasst, da nicht zur allg. Selbstverteidigung gedacht. Zweckentfremdet jedoch eine Hausfrau ihr Küchenmesser um sich gegen einen Einbrecher der sie vergewaltigen will zu verteidigen wird wohl niemand die Frau verurteilen weil sie - anstelle eines z.B. vom Waffengesetz erfassten Kampfmessers - einen Gegenstand benutzt hat, der dafür eigentlich nicht gedacht ist.
    Übrigens: Pfefferspray darfst du sogar auf öffentlichen Veranstaltungen tragen. Ist schließlich keine Waffe.
    Ich kann dir auch erklären warum CS und CN-Gas im Gegensatz zu Pfefferspray BKA Prüfzeichen tragen. Musst fragen wenn es dich interessiert.

    Mit der Munition bin ich selbst etwas überfragt. Ich kann mich da nur deiner Vermutung anschließen, dass es bei CS und CN Munition ähnlich wie bei den E-Schockern aussehen könnte. Pfefferpatronen dürften eigentlich weiterhin - wie auch das Spray - nur als Tierabwehrpatronen verkauf werden. Dürfte daher eigentlich auch keine neuen Prüfzeichen dafür geben. Das mit der Munition ist jetzt jedoch nur eine Vermutung.

  • Ähm
    in den Gesetzestexten ist aber nicht die rede von "zum Einsatz gegen Menschen" oder so sondern ganz allgemein von Reizstoffen.

    Ich weiß das Pfefferspray nie zur Anwendung gegen Menschen zugelassen gewesen ist aber das hier sieht mir doch eigentlich sehr danach aus, als stände es nun auf der Liste der verbotenen Gegenstände... Oder hat jemand nen Gesetztesauszug oder so der das Gegenteil besagt.

    Warum Pfefferspray nie zugelassen wurde weiß ich. Weil dazu Tierversuche nötig gewesen wären, die aber zu dem Zeitpunkt für solche Zwecke verboten waren (waren sie bei CS und CN noch nicht).

    Aber wie gesagt: Die Rede ist von Reizstoffen ohne die Ausnahme von Tierabwehr oder sonstwas...

    Bye
    nomis

  • Das Thema hatten wir schon mal, ich weiß dazu auch keine Lösung. Tatsache ist, daß das Zeug weiter verkauft wird - auf welcher Grundlage, weiß ich nicht. Ich hatte es auch so interpretiert wie nomis.

    Wenn es einer weiß, klärt mich auf....

    Marcus

  • Es ist so wie ich es oben geschrieben habe. Kannst mir ruhig glauben; ich bin aus beruflichen Gründen mit der Thematik sehr gut vertraut. Im Zweifelsfalle kannst du auch bei LKA anrufen und nach dem Schusswaffenerkennungsdienst verlangen. Beim LKA Hannover sind dort die Kollegen Zimmermann, Künneke und Matisik, die dir alle Fragen in dem Bereich beantworten können. Das sollte jetzt allerdings kein Aufruf an alle sein wegen jeder Kleinigkeit dort anzurufen. Die haben auch andere Sachen zu tun. Im Normalfall kann man Infos auch bei den örtlichen Polizeidienststelle oder beim Ordnungsamt erfragen. Nur wenn die nicht weiter wissen; dann bestimmt die Leute beim LKA.
    Mit den Reizstoffen im Waffengesetz sind nur jene Reizstoffe angesprochen, die zur allg. Selbstverteidigung gedacht sind. Das ist ähnlich wie mit E-Schockern aus der Landwirtschaft (genau das selbe habe ich heute auch schon mal in einem anderen Forum geschrieben). Es gibt E-Schocker die speziell für Tiere entwickelt wurden (für z.B Zoos oder Bauern). Diese E-Schocker werden auch weiterhin nicht vom Waffengesetz erfasst; auch wenn die passende Definition für verbotene E-Schock-Geräte im Waffengesetz genau auf diese Geräte zu trifft. Es sind halt Ausnahmen, die auf Grund ihrer Bestimmung (Tierabwehr)nicht als Waffe gelten. (Hatte hierüber auch schon anderes gelesen; ist so wie ich es hier geschrieben habe jedoch letzter Stand vom LKA Hannover.)

  • Mit dem Unbrauchbarmachen - zumindest wenn man noch keine 18 ist, so eine Sache, da man ja zum Unbrauchbarmachen die Waffe bearbeiten muß. Bearbeiten ist Umgang, und der ist erst mal - von Ausnahmen abgesehen, U-18 nicht gestattet.

    Es lief´re seine Waffen aus / Ein jeder bei dem Gildenhaus.
    Auch Munition von jeder Sorte / Wird deponiert am selben Orte.
    Vertrauet Eurem Magistrat, / Der fromm und liebend schützt den Staat
    Durch huldreich hochwohlweises Walten / Euch ziemt es, stets das Maul zu halten. (H.Heine 1854)

  • Um nochmal auf das Reizstoff-Thema einzugehen:

    Ich habe mal bei unserer Kreisverwaltung bei der Abteilung für Waffenangelegenheiten nachgefragt um eine qualifizierte und verbindliche Antwort zu bekommen.

    Nach deren Aussage wird von dem WaffenG NICHT zwischen Reizstoffen für die Anwendung gegen Menschen und gegen Tiere unterschieden. Damit fallen ALLE Reizstoffsprühgeräte und Reizstoffmunition für Gaspistolen, die das Prüfzeichen nicht tragen, unter die verbotenen Gegenstände, ein Besitz wird wohl entsprechend verfolgt.

    Das kommt wohl, so wie es aussieht, einem Verbot der Pfeffersprays gleich wenn die Behörden die dann doch nicht freigeben (was aber ja bisher nicht geschehen ist und deshalb wohl auch eher nicht passiert wegen irgendwelcher Tierschutzgesetze falls die die Tierversuche nicht als Vorraussetzung zur Freigabe rausnehmen).

    Ich hab nun nochmal gefragt wie dieses Prüfzeichen aussehen soll. Ich hoffe die Antworten schnell (normal innerhalb von einem Tag), ich fürchte um dann legal zu bleiben steht einmal alte-Muni-bei-Bullen-abgeben-und-neue-geprüfte-Muni-kaufen an... naja, Alte is eh quasi abgelaufen und ein Tausch steht mal an. Nur mies das man nu wohl keine Pfeffer-Muni mehr bekommt bzw. legal besitzen darf.

    Ich werde dann auch mal fragen ob ich den Mailverkehr veröffentlichen darf und das dann ggf. tun

    Bye
    nomis